Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 30. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9835 19. Wahlperiode 03.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9556 – Praktikanten in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Praktika bieten Studierenden die Möglichkeit, praktische Erfahrung zu sammeln , sich für die spätere berufliche Laufbahn zu qualifizieren und bereits während des Studiums wertvolle Praxiserfahrung zu sammeln. Ein Praktikant ist im Sinne des Mindestlohngesetzes (MiLoG), in dem erstmals eine Legaldefinition des Wortes stattfindet, „wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt“ (§ 22 Absatz 1 Satz 2 MiLoG). Ein Praktikum soll dazu dienen die „zur Vorbereitung auf einen Beruf notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen“ (WD 6 – 3000 – 067/16) zu sammeln. Zahlreiche Studierende streben ein Praktikum in einem der Bundesministerien oder einer nachgeordneten Behörde im Rahmen ihres Studiums an. Dabei bieten diese Praktikumsstellen für diverse Fachrichtungen interessante Einblicke in die Arbeit der Bundesregierung sowie behördliche Abläufe. Nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. Da die Kapazitäten für Praktika in den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden begrenzt sind, fallen eine Vielzahl von Bewerbungen auf eine begrenzte Zahl von verfügbaren Praktikumsplätzen. Die Bewerberbasis wird durch zusätzliche Zugangsvoraussetzungen, wie beispielsweise das Absolvieren eines Pflichtpraktikums oder die Eingrenzung auf bestimmte Studienfächer, begrenzt . Pflichtpraktika sind Praktika, die gemäß der Studienordnung des jeweiligen Studiengangs im Rahmen des Studiums absolviert werden müssen und dabei in den Studienablauf integriert sind. Allerdings sieht die Studienordnung nicht in allen Studiengängen ein Pflichtpraktikum vor und auch die Dauer dieses Pflichtpraktikums variiert je nach Studiengang und Hochschule in der Regel zwischen zwei und zwölf Monaten. Auch gelten Pflichtpraktikanten nicht als Praktikanten im Sinne von § 3 Absatz 2 Nummer 1 BBiG und sind damit vom Mindestlohn ausgeschlossen (WD 6 – 3000 – 067/16). Drucksache 19/9835 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Große Differenzen scheinen dabei zwischen den Studienordnungen öffentlicher Universitäten, privater Hochschulen oder auch sogenannter Governance Schools zu bestehen. Zu diesen Governance Schools zählen zum Beispiel die Hertie School of Governance, die NRW School of Governance oder die Willy Brandt School of Public Policy (www.zeit.de/2010/51/C-Governance-Schools). Die Differenzen beziehen sich sowohl auf die Dauer eines möglichen Praktikums , als auch auf das generelle Angebot der beschriebenen Pflichtpraktika. Die Informationen auf den Webseiten der Bundesministerien weisen allerdings darauf hin, dass ausschließlich Pflichtpraktikanten – und auch diese in einigen Fällen auch nicht länger als drei Monate – beschäftigt werden (vgl. u. a. www. bmbf.de/files/Merkblatt_ueber_Praktika_und_Referendariate.pdf, www.bmas. de/DE/Ministerium/Arbeiten-im-BMAS/praktikum.html, www.bmz.de/de/ ministerium/beruf/berufliche_chancen/index.html, www.bmu.de/ministerium/ stellenangebote/detailansicht/praktikum-im-bundesministerium-fuer-umweltnaturschutz -und-nukleare-sicherheit/). Durch die Beschränkung auf Studierende mit Pflichtpraktikum und der zusätzlichen Einschränkung einer Mindestdauer wird einem Teil der Studierenden der Zugang zu Praktika in Bundesministerien verwehrt. Darüber hinaus haben einige Bundesministerien, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Gesundheit oder das Bundesministerium der Verteidigung, Partnerschaften mit Hochschulen, die deren Studierenden einen Aufenthalt in den Bundesministerien mit einer durchschnittlichen Dauer von zehn bis zwölf Monaten ermöglichen . Als Beispiel für eine solche Partnerhochschule nennt die Bundesregierung die Hertie School of Governance (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 104 des Abgeordneten Kai Gehring auf Bundestagsdrucksache 19/2610). Diese schreibt in einer Pressemitteilung, es werde zusätzlich zum Studium an der Hertie School of Governance ein Praxisjahr im Bundeskanzleramt und im Bundesministerium angeboten (www.hertie-school.org/de/magazin/ magazin-alles/detail/content/hertie-school-of-governance-verabschiedet-28- absolventen-des-ersten-jahrgangs/). Nach uns vorliegenden Informationen schreiben einige Bundesministerien einjährige Praktika für Studierende der Masterstudiengänge International Affairs und Public Policy aus, die sich explizit an Absolventen des ersten Studienjahres im Rahmen eines sogenannten Practical Years richten. Andere vergleichbare Ausschreibungen von Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden, die sich ausschließlich an Studierende ganz bestimmter Masterstudiengänge richten , die nur von einer einzigen staatlichen oder privaten Universität oder Hochschule angeboten werden, sind den Fragestellern hingegen nicht bekannt. Aus diesem Grund bedarf es nach Ansicht der Fragesteller einer genaueren Betrachtung vor dem Hintergrund des Artikel 33 Absatz 2 GG. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Praktikantinnen und Praktikanten sollen während des Praktikums Kenntnisse erlangen , die sie auf ihre spätere Ausbildung, Studium oder Beruf vorbereiten oder sie begleitend während einer Berufs- oder Hochschulausbildung unterstützen. Dies bedeutet, dass Praktikantinnen und Praktikanten nur eingesetzt werden dürfen , um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine systematische Berufsausbildung handelt. Für Praktikantinnen und Praktikanten, die ein Praktikum in einer Bundesbehörde einschließlich deren nachgeordneten Behörden absolvieren, gilt die Richtlinie des Bundes zur Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten (Praktikantenrichtlinie ) vom 1. Januar 2015, sofern nicht der Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes Anwendung findet. Praktikantinnen und Praktikanten besetzen keine Dienstposten und sind auch keine zusätzlichen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9835 Arbeitskräfte, sondern werden zu Ausbildungs- und Lernzwecken tätig und betreut . Folglich nehmen sie kein öffentliches Amt wahr. Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes ist nicht berührt. Ein Praxisjahr in Form eines sog. „Professional Year“ ist kein Praktikum im Sinne der Praktikantenrichtlinie. Zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage wurden Daten genutzt, die durch eine Abfrage bei den Bundesministerien erhoben wurden. 1. Wie viele Praktikanten, mit Einstellungsdatum zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2018, waren in Bundesministerien und den nachgeordneten Behörden bis maximal drei Monate im Rahmen eines sogenannten Pflichtpraktikums beschäftigt (bitte getrennt nach Immatrikulation an staatlicher Hochschule, Immatrikulation an privater Hochschule und Immatrikulation an Governance Hochschule und den jeweiligen Bundesministerien auflisten; Rechtsreferendare bitte gesondert aufführen)? 2. Wie viele Praktikanten, mit Einstellungsdatum zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2018, waren in Bundesministerien und den nachgeordneten Behörden bis maximal drei Monate im Rahmen eines sogenannten freiwilligen Praktikums beschäftigt (bitte getrennt nach Immatrikulation an staatlicher Hochschule, Immatrikulation an privater Hochschule und Immatrikulation an Governance Hochschule und den jeweiligen Bundesministerien auflisten; Rechtsreferendare bitte gesondert aufführen)? 3. Wie viele Praktikanten, mit Einstellungsdatum zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2018, waren in Bundesministerien und den nachgeordneten Behörden zwischen drei und sechs Monaten im Rahmen eines sogenannten Pflichtpraktikums beschäftigt (bitte getrennt nach Immatrikulation an staatlicher Hochschule, Immatrikulation an privater Hochschule und Immatrikulation an Governance Hochschule und den jeweiligen Bundesministerien auflisten; Rechtsreferendare bitte gesondert aufführen)? 4. Wie viele Praktikanten, mit Einstellungsdatum zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2018, waren in Bundesministerien und den nachgeordneten Behörden zwischen drei und sechs Monaten im Rahmen eines sogenannten freiwilligen Praktikums beschäftigt (bitte getrennt nach Immatrikulation an staatlicher Hochschule, Immatrikulation an privater Hochschule und Immatrikulation an Governance Hochschule und den jeweiligen Bundesministerien auflisten; Rechtsreferendare bitte gesondert aufführen)? 5. Wie viele Praktikanten, mit Einstellungsdatum zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2018, waren in Bundesministerien und den nachgeordneten Behörden zwischen sechs und zwölf Monaten im Rahmen eines sogenannten Pflichtpraktikums beschäftigt (bitte getrennt nach Immatrikulation an staatlicher Hochschule, Immatrikulation an privater Hochschule und Immatrikulation an Governance Hochschule und den jeweiligen Bundesministerien auflisten; Rechtsreferendare bitte gesondert aufführen)? 6. Wie viele Praktikanten, mit Einstellungsdatum zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2018, waren in Bundesministerien und den nachgeordneten Behörden zwischen sechs und zwölf Monaten im Rahmen eines sogenannten freiwilligen Praktikums beschäftigt (bitte getrennt nach Immatrikulation an staatlicher Hochschule, Immatrikulation an privater Hochschule und Immatrikulation an Governance Hochschule und den jeweiligen Bundesministerien auflisten; Rechtsreferendare bitte gesondert aufführen)? Die Fragen 1 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Drucksache 19/9835 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Es wird auf die beiliegende Anlage 1 verwiesen. 7. Wie gestalten sich die Vergütung und Zahlung von Aufwandsentschädigungen von Praktika in den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden bei a) Pflichtpraktika bis zu drei Monaten (bitte nach den jeweiligen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden getrennt aufschlüsseln), b) Pflichtpraktika mit einer Dauer von drei bis sechs Monaten (bitte nach den jeweiligen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden getrennt aufschlüsseln) und c) Pflichtpraktika mit einer Dauer von sechs bis zwölf Monaten (bitte nach den jeweiligen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden getrennt aufschlüsseln)? d) Nach welchen Kriterien richtet sich die Höhe der Vergütung und/oder Aufwandsentschädigung (bitte nach den jeweiligen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden getrennt aufschlüsseln)? Es wird auf die beiliegende Anlage 2 verwiesen. 8. Wie begründen die einzelnen Bundesministerien die Eingrenzung der Bewerberbasis auf Pflichtpraktikanten, sofern dies der Fall ist? Die Durchführung der Praktika erfolgt – wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt – auf der Grundlage der Praktikantenrichtlinie. Für die Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten stehen nur begrenzt Ressourcen zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund und wegen der hohen Nachfrage nach Praktika stellen die Bundesministerien in der Regel (mit Ausnahme BMVg) nur Pflichtpraktika zur Verfügung. 9. Bietet ein Bundesministerium oder bieten mehrere Bundesministerien Praktikumsplätze an, welche bestimmte Studiengänge zur Voraussetzung haben, die nur an einzelnen Universitäten oder Hochschulen angeboten werden? Wenn ja, um welche Studiengänge handelt es sich, und wie begründet die Bundesregierung bzw. begründen die jeweiligen Bundesministerien diese Einschränkungen (bitte getrennt nach Bundesministerium angeben)? Es wird auf die beiliegende Anlage 3 verwiesen. 10. Bietet ein Bundesministerium oder bieten mehrere Bundesministerien Praktikumsplätze an, welche als Zugangsvoraussetzung die erfolgreiche Absolvierung des ersten Studienjahres aus den Studienprogrammen Master of Public Policy oder Master of International Affairs haben? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung bzw. begründen die jeweiligen Bundesministerien diese enge Eingrenzung der Qualifizierung (bitte getrennt nach Bundesministerium angeben)? 11. Bietet eine nachgeordnete Behörde oder bieten mehrere nachgeordnete Behörden Praktikumsplätze an, welche als Zugangsvoraussetzung das erfolgreiche Absolvieren des ersten Studienjahres aus den Studienprogrammen Master of Public Policy oder Master of International Affairs haben? Die Fragen 10 und 11 gemeinsam beantwortet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9835 In den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden werden keine Praktikumsplätze angeboten, die als Zugangsvoraussetzung das erfolgreiche Absolvieren des ersten Studienjahres aus den Studienprogrammen Master of Public Policy oder Master of International Affairs haben. 12. Trifft es zu, dass einige Bundesministerien einjährige Praktika für Studierende der Masterstudiengänge International Affairs und Public Policy ausschreiben , die sich explizit an Studierende der Hertie School of Governance richten? Wenn ja, wie positionieren sich die jeweiligen Bundesministerien zu dieser Einschränkung vor dem Hintergrund des Artikel 33 Absatz 2 GG (bitte getrennt nach Bundesministerium auflisten)? Die Bundesministerien haben diese Frage verneint. 13. Bezugnehmend auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 104 auf Bundestagsdrucksache 19/2610, welche Bundesministerien unterhalten mit welchen Hochschulen eine Partnerschaft zur Ermöglichung eines Praktikums (bitte inklusive folgender Teilfragen in einer Tabelle getrennt nach Bundesministerium angeben)? a) Seit wann bestehen die jeweiligen Partnerschaften? b) Welchen Inhalt umfassen die jeweiligen Partnerschaften? c) Unter welcher Bezeichnung laufen die jeweiligen Partnerschaften? 14. Besteht für Studierende anderer Hochschulen und Universitäten als der Hertie School of Governance die Chance, sich auf die Praktikumsplätze zu bewerben, die im Rahmen der Partnerschaften, wie in Frage 13 gefragt, den Studierenden der Hertie School of Governance angeboten werden? Wenn ja, ist der Bundesregierung eine Zusage an eine Bewerberin bzw. an einen Bewerber auf einen der Praktikumsplätze, wie in Frage 13 gefragt, bekannt , welche bzw. welcher nicht an der Hertie School of Governance immatrikuliert ist? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die als Anlage 4 beigefügte Tabelle verwiesen. Lediglich die darin aufgeführten Bundesministerien haben Partnerschaften mit Hochschulen geschlossen . Eine Zusage gemäß Frage 14 dieser Kleinen Anfrage ist der Bundesregierung nicht bekannt.* 15. Über welche Kanäle wird eine Ausschreibung von Praktikumsplätzen in den einzelnen Bundesministerien publiziert, und sind diese öffentlich einsehbar? 16. Bietet ein Bundesministerium oder bieten mehrere Bundesministerien Praktikumsplätze an, welche nur über spezifische Verteiler bekannt gemacht wurden ? 17. Über welche Kanäle wird eine Ausschreibung von Praktikumsplätzen in den einzelnen nachgeordneten Behörden publiziert, und sind diese öffentlich einsehbar ? * BMVg: Zu Praktika ist eine diesbezügliche Auswertung nicht möglich, da keine Angebote bestehen, die ausschließlich oder vorrangig für die Partnerhochschule vorgesehen sind. Drucksache 19/9835 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Bietet eine nachgeordnete Behörde oder bieten mehrere nachgeordnete Behörden Praktikumsplätze an, welche nur über spezifische Verteiler bekannt gemacht wurden? Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die beiliegende Anlage 5 verwiesen. 19. Trifft es zu, dass die Bundesregierung oder einzelne Bundesministerien im Rahmen einer „practical partnership“ mit der Hertie School of Governance zusammenarbeitet bzw. zusammenarbeiten? Das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeiten mit der Hertie School of Governance in Form einer Praxispartnerschaft für die sogenannten „Professional Years“ zusammen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Partnerschaft mit der Hertie School of Governance im Herbst 2018 beendet. Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen . a) Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung bzw. die jeweiligen Bundesministerien die enge Zusammenarbeit mit einer einzigen privaten Hochschule (bitte getrennt nach Bundesministerium angeben)? Die Zusammenarbeit mit der Hertie School of Governance ist eine zweckmäßige Maßnahme zur Förderung der Bildungslandschaft und zur Positionierung am Arbeitsmarkt zum Zweck der späteren Personalgewinnung, in deren Rahmen der Bund keine Verpflichtungen eingeht. Darüber hinaus besteht die in der Fragestellung angenommene Exklusivität nicht, da vergleichbare Formen der Zusammenarbeit einerseits allen Hochschulen offenstehen und andererseits keine Voraussetzung für Bewerbungen darstellen, die Studierenden aller Hochschulen offen stehen. b) Wenn ja, wie grenzen die Bundesregierung bzw. die jeweiligen Bundesministerien die Hertie School of Governance von anderen Hochschulen ab, worauf die bevorzugte Zusammenarbeit mit der Hertie School of Governance aufbaut? Die Bekanntmachung über die Möglichkeit des Ableistens eines bezahlten Professional Year erfolgt an der Hertie School of Governance und an Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft bzw. im Wege der öffentlichen Ausschreibung. Die Hertie School of Governance wird insofern nicht bevorzugt. 20. Sind der Bundesregierung Personen bekannt, die als immatrikulierte Studierende der Hertie School of Governance ein Professional Year in einem Bundesministerium absolvierten und nach Abschluss des Studiums in diesem Bundesministerium einen Arbeitsvertrag erhielten? 21. Sind der Bundesregierung Personen bekannt, die als immatrikulierte Studierende der Hertie School of Governance ein Professional Year in einem Bundesministerium absolvierten und nach Abschluss des Studiums in einem anderen Bundesministerium einen Arbeitsvertrag erhielten? Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9835 Nur im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) liegen entsprechende Daten vor. Danach haben im BMVg seit 2016 neunzehn Personen ein sogenanntes Professional Year, im BMU seit 2015 fünf Personen und im BMG seit 2006 ein oder zwei Personen pro Jahr ein „Professional Year“ absolviert. Mit jeweils drei Teilnehmern wurden im BMVg und BMU nach Abschluss des Studiums Arbeitsverträge geschlossen. Im BMG wurde in einem Fall ein Arbeitsvertrag geschlossen. Darüber hinaus liegen in den Ministerien keine entsprechenden Angaben vor, weil diese Angaben nicht erfasst werden und daher eine Auswertung nach diesen Kriterien nicht möglich ist. 22. Wie viele der seit Mai 2007 neu eingestellten Personen absolvierten zuvor ein Studium an der Hertie School of Governance? Für den angefragten Zeitraum wurden insgesamt neun Personen gemeldet, die vor ihrer Einstellung ein Studium an der Hertie School of Governance absolvierten. In den meisten Bundesministerien werden allerdings keine entsprechenden statistischen Daten erhoben, so dass keine Angaben möglich waren. An lag e 1 Drucksache 19/9835 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Fra ge n 1 -6 Ze itra um 1. 1.2 01 8 - 31 .12 .20 18 Sta atl ich e Ho ch sch ule Pri va te Ho ch sch ule Go ve rna nc e Ho ch sch ule Sta atl ich e Ho ch sch ule Pri va te Ho ch sch ule Go ve rna nc e Ho ch sch ule Sta atl ich e Ho ch sch ule Pri va te Ho ch sch ule Go ve rna nc e Ho ch sch ule Sta atl ich e Ho ch sch ule Pri va te Ho ch sch ule Go ve rna nc e Ho ch sch ule Sta atl ich e Ho ch sch ule Pri va te Ho ch sch ule Go ve rna nc e Ho ch sch ule Sta atl ich e Ho ch sch ule Pri va te Ho ch sch ule Go ve rna nc e Ho ch sch ule BM F 54 - - 1 - - - - - - - - - - - - - - 49 BM I-M inis ter ium - - - - - - - - - 55 BM I-G es chä fts be rei ch 22 8 3 - 11 6 3 - 3 - - 39 - - 4 - - 1 1 - 61 AA 87 3 29 - 11 9 - - - - - 5 - - - - - - - - 42 6 BM WI 27 6 - 1 53 - - 4 - - 80 - - - - - - - - 19 4 BM JV 68 - - 10 - - 2 - - 3 - - 2 - - - - - 77 BM AS 30 1 - 5 - - 1 - - - - - - - - - - - 28 BM Vg 2) 5) 73) - 1 1 - - - - - 12 4) - - - - - - - - 20 BM EL 32 76) - - 71 6) - - 11 6) - - 11 6) - - - - - - - - 4 BM FS FJ 55 - - 11 - - - - - - - - - - - - - - 24 BM G 12 0 - - 48 3 - 20 1 - 1 - - - - - - - - 15 BM VI 11 9 1 - 26 - - 1 - - 3 - - 2 - - 3 - - 37 BM U- Mi nis ter ium - - - - - - - - - 26 BM U- Ge sch äft sb ere ich 83 8 - - - - - 2 - - - - - - - - 6 BM BF 34 7) - - 27) - - - - - - - - - - - - - - 6 BM Z 14 0 - - 23 - - - - - - - - - - - - - - 40 1) BM I, B MU : e ine Un ter tei lun g n ac h H oc hs ch ule n i st we ge n f eh len de r E rfa ssu ng ni ch t m ög lich . Bu nd es mi nis ter ien ink l. G es chä fts - be rei ch 46 1) 19 1) 51) 61) Re cht sref ere nd are (An zah l) 3 - 6 Mo na te 6 - 12 M on ate Pfl ich tpr ak tika (A nza hl) fre iwi llig e P rak tika (A nza hl) bis 3 Mo na te 3 - 6 Mo na te 6 - 12 M on ate bis 3 Mo na te 2) BM Vg : E ine St ati stik üb er die He rku nft sh oc hs ch ule n w ird im BM Vg ni ch t g efü hrt . F ür 20 18 wu rde n d ie An ga be n, so we it k urz fris tig m ög lich , m an ue ll a us ge zä hlt . 3) BM Vg : D an eb en wu rde n w eit ere sie be n S tud ier en de de r R ec hts wis se ns ch aft en be sch äft igt , d ere n P rak tiku ms art un d H erk un fts ho ch sch ule ni ch t k urz fris tig er mit tel t w erd en ko nn te. I.d .R. ha nd elt es sic h d ab ei um Pf lich tpr ak tika di es er Ka teg ori e. 4) BM Vg : D an eb en wu rde n s ec hs St ud ier en de au slä nd isc he r H oc hs ch ule n b es ch äft igt , d ere n H oc hs ch ula rt n ich t k urz fris tig id en tifiz ier t w erd en ko nn te. 5) BM Vg : D ate n f ür de n n ac hg eo rdn ete n B ere ich ko nn ten ni ch t k urz fris tig er ho be n w erd en . 6) BM EL : K on kre te An ga be n z u d en Ho ch sch ula rte n w erd en ni ch t e rfa sst . E rfa hru ng sg em äß ha nd elt es sic h u m sta atl . H oc hs ch ule n. 7) BM BF : E ine Un ter sch eid un g n ac h s taa tlic he r o de r p riv ate r H oc hs ch ule ko nn te in de r K ürz e d er Ze it n ich t v org en om me n w erd en . D as BM BF ha t k ein en na ch ge ord ne ten Be rei ch . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9835 Anlage 2 Frage 7 Zeitraum 1.1.2018 - 31.12.2018 Bundesministerien und Geschäftsbereich Vergütung und Zahlung von Aufwandsentschädigung bei Pflichtpraktika - pro Monat - Kriterien für Höhe der Vergütung / Aufwandsentschädigung bis 3 Monate 3 - 6 Monate 6 - 12 Monate BMF 0 € 0 € Im BMF wurde die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für kurze unentgeltliche Praktika bis zu einer Dauer von drei Monaten zum 1.1.2019 eingeführt. BZSt 0 € Nur Pflichtpraktika ohne Aufwandsentschädigung ITZBund 0 € 0 € GZD (Zoll) 0 - 300 € Generell ohne Aufwandsentschädigung; ein Einzelfall mit 300 € BMI 0 € 0 € BKG 300 € 300 € Praktikantenrichtlinie des Bundes THW 0 € 0 € 0 € BBK 400 € 400 € 400 € Pauschale monatliche Vergütung für alle Pflichtpraktika; Voraussetzung: Praktikum wird nicht von dritter Seite finanziert; Berufsausbildung ist noch nicht abgeschlossen bzw. Praktikum dient überwiegend dem Ausbildungs- oder Lernzweck BpB 300 € 300 € 300 € Anlehnung an TVöD und Praktikantenrichtlinie des Bundes ZITiS 600 € 600 € 600 € Vorgaben der Praktikantenrichtlinie des Bundes; Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten München BVA 0 € 0 € 0 € Praktikantenrichtlinie des Bundes BeschA 0 € 0 € 0 € keine Vergütung auf Grund der kurzen Dauer (4 bzw. 6 Wochen) und lediglich allgemeiner Vermittlung der Praxis (jeweils in den ersten Semestern) BKA 0 € 0 € 0 € BBR 300 € 300 € 300 € Praktikantenrichtlinie des Bundes BSI 450 € 450 € 450 € Praktikantenrichtlinie des Bundes / Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln BISp 0 € 0 € 0 € Praktikantenrichtlinie des Bundes BAMF 0 € 0 € 0 € StBA / BiB 300 € 300 € 300 € Praktikantenrichtlinie des Bundes BPOL 0 € 0 € 0 € Praktikantenrichtlinie des Bundes AA 300 € 300 € Praktikantenrichtlinie des Bundes BMWI 300 € Praktikantenrichtlinie des Bundes BNetzA 0 € 0 € 300 € Praktikantenrichtlinie des Bundes übrige GB-Behörden 0 € 0 € 0 € Praktikantenrichtlinie des Bundes BMJV 300 € 300 € Praktikantenrichtlinie des Bundes BfJ 450 € / 500 € 1362,56 € 450 € / 500 € 1362,56 € 450 € / 500 € 1362,56 € Bei Pflichtpraktika im Jurastudium, 6 Wochen, keine Aufwandsentschädigung; 450 € bis 25 Jahre (bei Familienversicherung), ansonsten 500 €; Sondervereinbarung Informationstechnik DPMA 0 € 0 € BMAS 300 € BauA 300 € 300 € 300 € BSG 300 € BMVg Rahmenvorgabe: 300-700 €; Regelsatz im BMVg: 350 € Betreuungsaufwand, Bewerbungsaufkommen BMEL 300 € 300 € 300 € Praktikantenrichtlinie des Bundes Thünen-Institut (TI) 300 € 300 € Nur Praktikanten, die im Rahmen von Drittmittelprojekten ihr Praktikum absolvieren Bundessortenamt (BSA) 450 € Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 800 € / 1.600 € 800 € / 1.600 € Ausnahmeregelung nur für Pharmaziepraktikanten gem. BMI-Schreiben vom 12.07.2012 BMFSFJ 300 € 300 € Praktikantenrichtlinie des Bundes BMG 300 € 300 € 300 € Praktikantenrichtlinie des Bundes BMVI 0 - 300 € 0 - 300 € 0 - 300 € Praktikantenrichtlinie des Bundes BMU 300 € 300 € Praktikantenrichtlinie des Bundes BMBF 300 € 300 € 300 € Praktikantenrichtlinie des Bundes BMZ 500 € 500 € Drucksache 19/9835 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode An la ge 3 Fr ag e 9 nu r B un de sm in is te rie n V or au ss et zu ng s in d be st im m te S tu di en gä ng e (Z ut re ffe nd es an kr eu ze n) ja * ne in S tu di en gä ng e B eg rü nd un g B M F x R ec ht sw is se ns ch af te n, W irt sc ha fts w is se ns ch af te n B M F ko nz en tr ie rt e si ch a uf d as A ng eb ot v on P fli ch tp ra kt ik a vo rn eh m lic h fü r H oc hs ch ul st ud en tin ne n un d -s tu de nt en d er S tu di en gä ng e W irt sc ha fts w is se ns ch af te n un d Ju ra . D ie se S tu di en gä ng e bi ld en d as P ro fil d er g ew ün sc ht en V er w en du ng sb re ite im B M F am b es te n ab . D ie se r P er so ne nk re is is t d ah er fü r ei ne p ot en tie lle s pä te re B ew er bu ng u m E in st el lu ng in d as B M F vo n be so nd er em In te re ss e. F ür d ie se S tu di er en de n st eh en im M in is te riu m ge ei gn et e A us bi ld er in ne n un d A us bi ld er z ur V er fü gu ng . Fe rn er w ur de e in e gr öß er e A nz ah l a n R ec ht sr ef er en - da rin ne n un d R ec ht sr ef er en da re n ve rw en de t. B M I x A A x B M W I x B M JV x B M A S x B M V g x B M E L x B M FS FJ x B M G x B M V I x B au in ge ni eu r S pe zi el le S pa rt e W as se rb au /k on st ru kt iv er In ge ni eu rb au B M U x B M B F x B M Z x * W en n ja , St u di en gä n ge an ge be n u n d be gr ün de n - 1 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9835 Anlage 4 Fragen 13-14 nur Bundesministerien Partnerschaften mit Hochschulen Zugang auch für Studierende anderer Hochschulen als der Hertie School of Governance? mit wem a) seit wann b) Inhalt c) Bezeichnung BMAS Hertie School of Governance Rahmenvereinbarung vom 19. Dezember 2007 Rahmenvereinbarung der HSoG mit dem BMAS über einen Beitrag zur hochwertigen Qualifizierung des Personals im öffentlichen Bereich. Im übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 19 verwiesen. Der Zugang zu Praktika und Praxissemestern im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird auf der Internetseite des BMAS veröffentlicht und ist damit grundsätzlich allen Studierenden unabhängig von der Hochschule zugänglich. BMVg Hertie School of Governance 2015 Nicht formalisierte Zusammenarbeitsvereinbarung ohne Begründung gegenseitiger Verpflichtungen. Angebot an Praktikumsplätzen und befristeten Beschäftigungen, die jedoch ausdrücklich nicht nur Studierenden dieser Hochschule offen stehen. Praxispartnerschaft Ja, siehe Buchstabe b). Universität Potsdam 2016 Nicht formalisierte Zusammenarbeitsvereinbarung ohne Begründung gegenseitiger Verpflichtungen. Angebot an Praktikumsplätzen im Rahmen des in Kooperation mit dem ZMSBw betriebenen Studiengangs "War and Conflict Studies". Entsprechende Praktikumsplätze stehen jedoch auch Studierenden anderer Hochschulen offen. Praxispartnerschaft/ Praktikantenprogramm Ja, siehe Buchstabe b). BMG Hertie School of Governance 2006 Ermöglichung eines Aufenthalts von bis zu zwölf Monaten zur Einarbeitung in die für eine oberste Bundesbehörde typischen Themen und Abeitsabläufe Ausbildungspartnerschaft Mit der Hertie School of Governance besteht seit dem Jahr 2006 eine Kooperation zur Ermöglichung eines Aufenthalts von bis zu zwölf Monaten zur Einarbeitung in die für eine oberste Bundesbehörde typischen Themen und Arbeitsabläufe im Rahmen eines Professional Year. Die Bekanntmachung über die Möglichkeit des Ableistens eines bezahlten Professional Year erfolgt an der Hertie School of Governance und an Hochschulen in öffent-licher Trägerschaft. Die Hertie School of Governance wird insofern nicht bevorzugt. Berlin School of Public Health *) 2016 Universität Bayreuth; Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie *) 2017 BMU Hertie School of Governance bis Herbst 2018 Praxispartnerschaft für Professional Years; seit Ende 2018 schreibt BMU auf seiner Homepage öffentlich Stellen für ein "Professional Year" aus. Zugangsberechtigt sind Studierende international ausgerichteter Masterstudiengänge aller Fach- /Hochschulen, Universitäten, vorzugsweise „Master of Public Policy“ (MPP) und „Master of International Affairs“ (MIA), deren Studienordnung nach dem ersten Masterstudienjahr ein Professional Year / Praxisjahr mit einer Dauer von bis zu einem Jahr vorsieht. Pflichtpraktikumsplätze werden auf der Homepage des BMU angeboten, so dass diese für Studierende aller Fach-/Hochschulen und Universitäten öffentlich zugänglich sind. *) BMG: Mit diesen Institutionen bestehen keine formalen Partnerschaften. Den Studierenden dieser Hochschulen wird, wie denen an der Hertie School of Governance, die Möglichkeit zur Absolvierung eines Professional Year angeboten. Das Professional Year ist kein Praktikum im Sinne der Praktikantenrichtlinie des Bundes. Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrages. Dazu übersendet das BMG entsprechende Ausschreibungen regelmäßig an die genannten Hochschulen. In Einzelfällen wurden andere staatliche Hochschulen ebenfalls eingebunden. Anlage 5 Fragen 15-18 ja nein ja nein BMF-Ministerium Homepage BZSt Homepage Hinweis im Internet, auf Möglichkeit im BZSt die Verwaltungs-/oder Wahlstation im Zuge des Rechtsreferendariats zu absolvieren. Es handelt sich dabei nicht um eine Ausschreibung i.S. einer Stellenausschreibung. ITZBund Homepage GZD (Zoll) Allg.Hinweis auf Internetseite: www.bundesfinanzministerium .de; HZA Osnabrück schrieb Praktikumsplätze im OLG für Rechtsreferendare aus; sonst keine konkreten Ausschreibungen x x BMI Ministerium Homepage BKG Messeauftritte x x THW1) BBK Homepage BpB Homepage ZITiS Homepage www.interamt.de www.bund.de x x BVA Homepage Hinweis auf zentrales E-Mail-Postfach BeschA2) BKA Homepage BBR Homepage BSI Eigener Webauftritt, Mailing an Hochschulen/Universitäten, Messen/Vorträge x x BISp Homepage, www.bund.de x x BAMF Homepage; für den Bereich der beamteten Praktikanten werden keine gesonderten Ausschreibungen vorgenommen StBA / BiB Homepage sowie Initiativbewerbungen BPOL Internetauftritte der Bundespolizei AA Homepage BMWI Homepage x3) BMWI-Geschäftsbereich Homepage BMJV Hompage; zudem Information und Werbung beim Tag der offenen Tür BfJ Homepage; Hochschulen in der Region Köln/Bonn x x DPMA Homepage BMAS Homepage, Interamt x x BauA** BSG** BMVg4) Internetauftritte x x BMEL Homepage Thünen-Institut (TI)1) Julius Kühn-Institut (JKI) Homepage Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)1) Bundessortenamt (BSA) Homepage Friedrich-Loeffler- Institut (FLI) Intranet, Vorlesungen Max Rubner-Institut (MRI) Homepage, Universitäten/Hochschulen mit Kooperationsvertrag, Internet x x Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)** Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Homepage, Homepage Apothekerkammer BMFSFJ Internet x x BAFzA x x BPjM bisher keine regelmäßige Publikation x x BMG Studentinnen und Studenten haben die Möglichkeit, sich für Praktikumsplätze zu bewerben. Das BMG und sein nachgeordneter Bereich haben Hinweise dazu auf ihrer jeweiligen Homepage veröffentlicht. BMVI www.kba.de www.dwd.de www.bag.de Absolventa (online Plattform) BASt-Internetseite x x BMU Homepage BfN Homepage BfS Homepage BMBF5) Homepage x x BMZ Bewerbungen für Praktika sind fortlaufend möglich. Praktikumsplätze werden nicht ausgeschrieben. Das Bewerbungsverfahren ist auf der Internetseite des Ministeriums dargestellt. 1) THW: keine Publikation 2) BeschA; BMAS-BauA, -BSG; BMEL-BfR: nur Initiativbewerbungen 5) Das BMBF hat keinen nachgeordneten Bereich. öffentliche Verteiler spezifische Verteiler Bundesministerien und Geschäftsbereich (einzeln aufführen) Wo wurden Ausschreibungen für Praktikumsplätze publiziert? 4) BMVg: Die Angaben beziehen sich auf das Ministerium. Jede Dienststelle im nachgeordneten Bereich kann Praktikumsplätze anbieten und bei Bedarf bewerben. Eine Ausschreibungspflicht besteht nicht. Praktika basieren meist auf Initiativbewerbungen. 3) BMWI: jährlich 4 Ausschreibungen für ein bezahltes "Professional Year" an Studierende der FU und HU Berlin, Uni Potsdam und Hertie School aufgrund der örtlichen Nähe und der begrenzten Bearbeitungskapazitäten. Drucksache 19/9835 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 -