Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 30. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9836 19. Wahlperiode 03.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8912 – NS-Raubgutverdachtsfälle in bundesdeutschen Bibliotheken V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Anfang Februar 2019 berichtete „DER TAGESSPIEGEL“ mit Verweis auf die Tageszeitung „The New York Times“, dass in der Berliner Zentral- und Landesbibliothek „mehr als eine Million Bücher […] Nazi-Raubgut sein“ könnten (www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-landesbibliothek-mehr-als-ein-drittel-des -zlb-bestands-ns-raubgut/23944860.html). Als „NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut“ gelten alle Objekte, die gewaltsam entwendet oder enteignet wurden, aber auch jene, die von den Verfolgten i. d. R. weit unter Wert verkauft werden mussten, um ihre Flucht zu ermöglichen. Der Historiker Sebastian Finsterwalder, Provenienzforscher der Berliner Zentral- und Landesbibliothek, geht davon aus, dass „die meisten großen deutschen Bibliotheken im Besitz gestohlener Bücher sind“ (The Hunt for the Nazi Loot Still Sitting on Library Shelves, New York Times, 14. Januar 2019). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Im Hinblick auf die Bezugnahme auf die Berliner Zentral- und Landesbibliothek in der Vorbemerkung der Fragesteller legt die Bundesregierung den in Frage 1 aufgeführten Begriff „bundeseigener“ Bibliotheken dahingehend aus, dass sich die Fragen auf die Deutsche Nationalbibliothek und auf die Staatsbibliothek zu Berlin, letztere eine Einrichtung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, beziehen. Die Deutsche Nationalbibliothek ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts. Deshalb sieht die Bundesregierung sie mit der vorliegenden Anfrage als mittelbare Bundesverwaltung adressiert. Die Bibliothek wurde 1912 als Einrichtung des Börsenvereins der deutschen Buchhändler zu Leipzig von diesem Börsenverein, der Stadt Leipzig und dem Königreich Sachsen unter dem Namen Deutsche Bücherei gegründet. Die nach der deutschen Teilung 1947 entsprechend in Frankfurt am Main vom Börsenverein, der Stadt Frankfurt am Main und dem Land Hessen gegründete Deutsche Bibliothek wurde 1969 eine Drucksache 19/9836 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesanstalt, die mit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 zusammengeführten Häuser in Leipzig und Frankfurt am Main haben diesen Rechtsstatus seitdem . Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist eine bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Staatsbibliothek zu Berlin wurde 1661 als „Churfürstliche Bibliothek zu Cölln an der Spree“ gegründet. Als Bestandteil der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist die größte wissenschaftliche Universalbibliothek Deutschlands ein Zentrum der nationalen und internationalen Literaturversorgung . Die Staatsbibliothek zu Berlin ist eine allgemein zugängliche Forschungsund Informationsbibliothek mit universalen historischen und aktuellen Sammlungen und breitgefächerten Dienstleistungen in zwei Häusern. Das historische Stammhaus Unter den Linden wurde als Historische Forschungsbibliothek mit der Literatur bis zum Erscheinungsjahr 1945 ausgebaut, während der moderne Bau des Hauses Potsdamer Straße als Ausleih- und Informationsbibliothek für die Literatur ab 1946 fortentwickelt wurde. Die beiden Bibliotheken – Deutsche Nationalbibliothek und Staatsbibliothek zu Berlin – unterscheiden sich im Aufbau ihrer Sammlungen und damit für die Fragestellung zu NS-verfolgungsbedingten Kulturgut ganz wesentlich. Während die Staatsbibliothek zu Berlin umfängliche historische Bestände erworben hat, werden die Bestände der Deutschen Nationalbibliothek durch Pflichtablieferung von Archivierungsexemplaren der jeweils aktuellen Publikationen geprägt. Daraus ergeben sich erheblich unterschiedliche Mengenverhältnisse zwischen Sammlungsumfang und zu untersuchenden Erwerbungsvorgängen. Die Berliner Zentral- und Landesbibliothek ist eine Einrichtung des Landes Berlin , an der der Bund nicht beteiligt ist. 1. Wie viele Werke sind im Besitz bundeseigener Bibliotheken? Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) hat seit Sammlungsbeginn 1913 aus freiwilligen Zuwendungen und Pflichtexemplar-Ablieferungen der Verlage und anderer Berechtigter sowie aus Ankäufen insgesamt über 30 Millionen physische Medienwerke in ihre Sammlungen aufgenommen, darunter 21 Millionen Bücher, Zeitschriften und Zeitungen nach Buchbindeeinheiten. Dies betrifft Veröffentlichungen aller Genres und Sprachen aus Deutschland, Auslandspublikationen mit Bezug zu Deutschland (Germanica) und solche in deutscher Sprache sowie Übersetzungen deutschsprachiger Werke. Der Gesamtbestand der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) beläuft sich auf 12 Millionen Bände im Druckschriftenbestand sowie 2,2 Millionen Objekte in den Sondersammlungsbeständen (Handschriften, Autographe und Nachlässe, Karten etc.). Aus diesen Beständen sind ca. 3 Millionen Druckschriften sowie eine nicht genau bezifferbare Anzahl Sondersammlungsobjekte bis 1945 entstanden, so dass bei diesen nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass darin NS-verfolgungsbedingt entzogene Sammlungsobjekte enthalten sind. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9836 2. Wie viele Werke aus diesem Besitz stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Verdacht, im Dritten Reich unrechtmäßig entzogen worden zu sein? Weil die Sammlungen der DNB ganz überwiegend aus freiwilligen Verlagszuwendungen und Pflichtexemplar-Ablieferungen bestehen, lassen sich verdächtige Erwerbungsvor-gänge außerhalb solcher Massenzugänge nur in detaillierter Einzelrecherche ermitteln, sofern keine Sondertatbestände bekannt sind. Dies ist für Ankäufe von der sog. Bücherverwertungsstelle Wien während der NS-Zeit der Fall (vgl. Grit Nitsche, Bücherverwertungsstelle Wien, Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie, Sonderheft 88 (2006)). Es wurden 542 Bücher ermittelt , die über die Bücherverwertungsstelle Wien an die Deutsche Bücherei gelangt waren, 58 davon konnten rechtmäßigen Eigentümern zugeordnet werden. Die heute Anspruchsberechtigten konnten noch nicht ermittelt werden. In der SBB werden nach derzeitigem Stand der Provenienzforschung ca. 20 000 betroffene Objekte im Druckschriftenbestand (3 Millionen Bände) vermutet; bislang wurden 6 300 Objekte als NS-Raubgut identifiziert. 3. Wie viele Werke dieses Besitzes stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Verdacht, im Dritten Reich jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern unrechtmäßig entzogen worden zu sein? Bei der DNB stehen ein ganz überwiegender Teil der zu Frage 2 bezeichneten 58 Werke sowie bislang zwei Dutzend weiterer aus Einzelrecherchen ermittelter Werke im Verdacht, während des Nationalsozialismus jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern unrechtmäßig entzogen worden zu sein. Die SBB nimmt eine spezielle Kennzeichnung von ermittelten Werken nach Verfolgungsgründen der betroffenen Personen nicht vor. 4. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um diesen Bibliotheksbesitz auf etwaige NS-Raubgutverdachtsfälle zu untersuchen? 5. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Provenienzen der bereits als NS-Raubgutverdachtsfälle identifizierten Werke zu untersuchen? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die DNB hat neben der laufenden Sichtung von antiquarischen Erwerbungen und der Rückläufe ausgeliehener Medienwerke nach fremden Besitzzeichen im Jahr 2017 ein voraussichtlich bis Ende 2021 laufendes Projekt zur systematischen Untersuchung der Erwerbungsjahrgänge der NS-Zeit am Regal aufgelegt. In der SBB wurden 1999 erste Stichproben zu den Erwerbungen 1933 bis 1945 durch-geführt, seit 2006 existiert ein fester Arbeitsbereich in der Abteilung Historische Drucke, der systematisch Provenienzforschung an der SBB betreibt. Von 2006 bis 2019 wurden/ werden zudem drei drittmittelgeförderte Forschungsprojekte zu NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgut durchgeführt, hiervon zwei gefördert durch das vom Bund finanzierte Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (bzw. die Vorgängereinrichtung Arbeitsstelle für Provenienzforschung). Die aufgrund der Prüfung der Zugangsbücher verdächtigen Zugänge werden autoptisch auf relevante Provenienzspuren überprüft und die Ergebnisse in der Katalogdatenbank dokumentiert und an die Lost Art-Datenbank übermittelt. Drucksache 19/9836 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung damit beauftragt , etwaige NS-Raubgutverdachtsfälle innerhalb dieses Bibliotheksbesitzes zu identifizieren und zu untersuchen (bitte detailliert nach Institutionen auflisten)? In der DNB sind vier Personen direkt innerhalb eines Projektes mit 1,85 Vollzeitäquivalenten und zugleich alle Erwerbungs- und Bestandsverwaltungsstellen durch eine interne Arbeitsanweisung beauftragt, Raubgutverdachtsfälle zu identifizieren . Ab Juli 2019 soll zudem eine feste Vollzeitstelle mit einer Provenienzforscherin besetzt werden, sodass dann fünf Personen mit 2,85 Vollzeitäquivalenten mit Provenienzforschung und –Recherche befasst sein werden. Die Einbeziehung weiterer Untersuchungsfälle in die systematische Provenienzrecherche erfolgt innerhalb laufender oder neu aufzulegender Projekte. In der SBB sind derzeit insgesamt sechs Personen im Umfang von knapp drei Vollzeitäquivalenten mit dieser Aufgabe beschäftigt. 7. Sind die Stellen dieser Personen nach Kenntnis der Bundesregierung zeitlich befristet? Bei der DNB wird wegen der oft nötigen Detailkenntnisse für die Provenienzrecherche derzeit unbefristet beschäftigtes Stammpersonal eingesetzt. Allerdings kann es bei umfänglicheren Projektarbeiten zu befristet notwendigem Folgevertretungsbedarf , beispielweise für Magazinkräfte, kommen, der mit Befristungskräften bewältigt wird – zurzeit ist dies für ein Vollzeitäquivalent über drei Jahre ab vierten Quartal 2019 geplant. Bei der SBB ist derzeit eine der sechs Personen zeitlich befristet beschäftigt. 8. Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der Washingtoner Erklärung bereitgestellt, um diesen Bibliotheksbesitz auf NS-Raubgutverdachtsfälle zu überprüfen? 9. Welche finanziellen Mittel gedenkt die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode für die Erforschung dieses Bibliotheksbesitzes zur Verfügung zu stellen? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Arbeiten werden (mit Ausnahme der in der Antwort zu Frage 4 aufgeführten Projektförderungen durch Drittmittelgeber) aus den vollständig bzw. ganz überwiegend vom Bund finanzierten Haushalten von DNB und Stiftung Preußischer Kulturbesitz getragen. Im Haushaltsjahr 2018 wurde der DNB zudem eine Stelle im höheren Dienst zum Aufbau einer Provenienzforschungsstelle zur Verfügung gestellt. 10. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Raubgut an die Eigentümer bzw. deren Erben zu restituieren? Soweit möglich ermitteln die DNB als auch die SBB Anspruchsberechtigte bzw. Erben und leiten eine Kontaktaufnahme in die Wege. Sie nutzen dabei Ergebnisse anderer Einrichtungen (Bibliotheken, Archive, Museen) bei Provenienzforschung und Erbensuche. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9836 11. Bis wann plant die Bundesregierung, die Provenienzerforschung dieses Bibliotheksbesitzes abgeschlossen zu haben? Nach Auffassung der DNB und der SBB wird die Provenienzerforschung des Bibliotheks-besitzes absehbar nicht abgeschlossen werden können, sondern Daueraufgabe bleiben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neben Fällen von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Büchern Werke aus kolonialen Kontexten und SBZ/ DDR-Enteignungsmaßnahmen zusätzlich in den letzten Jahren in den Fokus geraten sind. 12. Wie viele Werke aus diesem Bibliotheksbesitz hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der Washingtoner Erklärung an jüdische Opfer bzw. deren Erben aus diesem Bibliotheksbesitz zurückgegeben? Die DNB hat bislang ein Werk restituieren wollen, dieses jedoch von den rechtmäßigen Eigentümern schenkweise zugewandt bekommen. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat von 2007 bis 2018 1 413 Bände aus dem Bestand der SBB restituiert, zu früheren Rückgaben liegen keine genauen Zahlen vor. 13. In wie vielen Fällen steht die Bundesregierung in Verhandlungen mit jüdischen Opfern oder deren Erben über die Rückgabe von NS-Raubgutverdachtsfällen aus diesem Bibliotheksbesitz? Die DNB verhandelt derzeit mit den Erben in einem Restitutionsfall über die Rückgabe. Da die Familie in verschiedenen Ländern lebt, gestaltet sich dies langwierig . Im Bereich der SBB finden Provenienzforschung und Restitutionen fast ausschließlich proaktiv und auf Initiative der Bibliothek statt, Forderungen von Erben gibt es kaum. Derzeit gibt es acht offene Restitutionsfälle, in denen Kontakt zu Erben/Rechtsnachfolger aufgenommen wurde und jetzt auf eine Reaktion der Erben/Rechtsnachfolger gewartet wird. Insgesamt sind 4 175 als NS-verfolgungsbedingt entzogene identifizierte Werke noch nicht in einem Restitutionsverfahren . Hierfür gibt es folgende erklärbare Gründe: 1. Es gibt keine relevanten Provenienzspuren, die eine Zuordnung zum Voreigentümer erlauben, aus den Umständen ist aber zu vermuten, dass es sich um NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut handelt; 2. der Voreigentümer konnte festgestellt werden, es können aber keine Erben/Rechtsnachfolger ermittelt werden; 3. Die Provenienz ist geklärt, das Objekt ist aber physisch nicht verfügbar (v. a. Kriegsverluste der SBB). 14. Wie viele NS-Raubgutverdachtsfälle dieses Bibliotheksbesitzes sind öffentlich zugänglich? Die DNB veröffentlicht alle ihre Verdachtsfälle und die dazugehörigen Informationen in der Lost-Art Datenbank. Bislang ist dies für 564 Exemplare vollzogen. Die DNB bietet als Archivbibliothek jenseits der modernen Handapparate keine öffentlich zugänglichen physischen Medienwerke zur freihändigen Nutzung an. Allerdings können auch auf ungeklärten Erwerbungswegen in das Haus gelangte Stücke zur Lesesaalnutzung vorgelegt werden, sodass neben der üblichen Bibliotheksnutzung Transparenz und externe Recherchemöglichkeit gewahrt bleiben. Drucksache 19/9836 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Alle Fälle NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts in der SBB inklusive der Verdachtsfälle sind recherchierbar im Verbundkatalog K10plus/Stabikat sowie in der Lost Art-Datenbank. Die Einsichtnahme der Objekte ist im Rara-Lesesaal der SBB möglich. 15. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung garantiert, dass die öffentlich zugänglichen Werke fachgerecht behandelt werden (Beleuchtung, Raumklima etc.)? Bei der DNB erfolgt die Lesesaalnutzung unter Aufsicht in bestandsschonender Handhabung. Es gelten bei der SBB die insgesamt für den Staatsbibliotheks-Bestand angewandten hohen konservatorischen Standards. Die Benutzung erfolgt ausschließlich in einem Sonderlesesaal mit den dort geltenden besonderen Sicherheitsstandards . 16. Wie viele NS-Raubgutverdachtsfälle dieses Bibliotheksbesitzes werden in Depots aufbewahrt? Bei der DNB werden alle Gegenstände, die im Verdacht stehen, NS-verfolgungsbedingt entzogen worden zu sein, im Depot aufbewahrt. Die Bestände der SBB stehen nach ihren Signaturen geordnet in den Magazinen der Staatsbibliothek. 17. Sind diese Werke nach Kenntnis der Bundesregierung allesamt fachgerecht gelagert und gesichert (Beleuchtung, Lagerung, Raumklima etc.)? Die DNB verfügt an ihren Standorten in Leipzig und in Frankfurt am Main über moderne Magazine mit bibliotheksgutsgerechter Beleuchtung, Verwahrung und Klimatisierung. Soweit in historischen Magazinen mit schwächer optimierten Bedingungen Raubgutverdachtsfälle erkennbar würden, würden bestandsschützende Maßnahmen durch entsprechend geschultes Fachpersonal und nötigenfalls Umlagerungen gefährdeter Stücke vorgenommen. Hinsichtlich der SBB wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 18. In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung einer Anrufung der „beratenden Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter “ hinsichtlich des bundeseigenen Bibliotheksbesitzes zugestimmt? 19. In wie vielen Fällen hat sich die Bundesregierung einer Anrufung der „beratenden Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter“ hinsichtlich des bundeseigenen Bibliotheksbesitzes verweigert ? Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die DNB und ihre Anspruchsteller haben bislang die Unterstützung der Beratenden Kommission nicht in Anspruch nehmen müssen. Eine Anrufung der Beratenden Kommission wurde auch in keinem der von der SBB bearbeiteten Fälle von den Restitutionsempfängern gewünscht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9836 20. Wie viele der im Verdacht des unrechtmäßigen Entzugs während der NS- Zeit stehenden Werke dieses Bibliotheksbesitzes sind in öffentlich einsehbaren Datenbanken aufgelistet (bitte detailliert auflisten, um welche Datenbanken es sich hier handelt)? 21. Wann, und in welcher Form gedenkt die Bundesregierung alle Informationen zu Werken, die in Verdacht stehen, NS-Raubkunst zu seien, zu veröffentlichen ? Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 22. Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll, generell das Thema „NS- Raubkunst in Bundesinstitutionen“ durch externe Wissenschaftler aufbereiten zu lassen? Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands und der Zuständigkeit der Länder findet eine dezentrale Provenienzforschung statt. Wie diese ausgestaltet wird, obliegt den Einrichtungen und den Trägern der Einrichtungen. Die DNB hat in Abstimmung mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in den Jahren 2015 bis 2017 die Geschichte ihrer Gründungsinstitution , der Deutschen Bücherei in Leipzig, von der Kaiserzeit bis zum Ende der NS-Herrschaft fachwissenschaftlich durch das Institut für Geschichtswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin, Lehrstuhl Deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert mit Schwerpunkt im Nationalsozialismus, Prof. Michael Wildt, untersuchen lassen. In der daraus entstandenen, im Juni 2018 erschienenen Publikation von Sören Flachowsky, Zeughaus für die Schwerter des Geistes, Die Deutsche Bücherei in Leipzig 1912-1945, (http://d-nb.info/1161882405), und in mehreren Begleitaufsätzen finden sich zahlreiche Hinweise zu verdächtigen Erwerbungen der Bibliothek, denen aktuell – z. T. erneut – systematisch nachgegangen wird. Aufgrund der erforderlichen Spezialkenntnisse zur Geschichte und Struktur der Sammlungen der SBB, die für eine erfolgreiche Bearbeitung unabdingbar sind, ist eine Forschung durch externe Wissenschaftler/innen dort nicht sinnvoll. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333