Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 25. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9837 19. Wahlperiode 03.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9375 – E-Government-Agentur V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart, eine E-Government-Agentur zu errichten. Ziel der E-Government-Agentur soll die Entwicklung von Standards und Pilotlösungen sein, welche schneller als bisher alle föderalen Ebenen mit einbezieht. Mit der Agentur will die Bundesregierung „einen Think Tank einrichten, regionale Open Government Labore ermöglichen und einen Incubator/Accelerator für innovative E-Government-Lösungen ansiedeln “ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeilen 2000 bis 2014). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Koalitionsvertrag sieht die Errichtung einer E-Government-Agentur vor. Um einen schnellen und agilen Start zu ermöglichen, wurde hierzu in einem ersten Schritt zur weiteren Konzeption, Erprobung und Aufbau am 14. Februar 2019 die Projektgruppe „Konzeption und Aufbau eines Digital Innovation Teams/ E-Government-Agentur“ (PG DIT) im Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat (BMI) eingerichtet, die ab 1. April 2019 die Arbeit mit fünf Projektmitgliedern aufgenommen hat. Kernziel der Projektgruppe bzw. der von ihr aufzubauenden „E-Government- Agentur“ ist es, als „Think & Do Tank“ im Rahmen der Digitalisierung der Bundesverwaltung Raum zu schaffen, um innovative Lösungen für den Staat zu gestalten . Als Teil eines entsprechenden strukturierten Innovationsmanagements für die gesamte Bundesverwaltung sollen darüber hinaus Erfahrungen bei der Nutzung moderner und agiler Methoden in der Verwaltung gesammelt und verbreitet werden. Zum derzeitigen Zeitpunkt steht die Detail-Konzeption für die „E-Government-Agentur“ im Fokus der Projektgruppe. Dazu zählen inhaltliche Fragen zur Ausgestaltung des Innovationsmanagementprozesses genauso wie Fragen zur künftigen Rechts- und Organisationsform und zu den erforderlichen Ressourcen. Als Ergebnis der Projektgruppe ist die Gründung der „E-Government -Agentur“ zum Ende des Jahres 2020 geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9837 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wann ist mit der Errichtung der vereinbarten E-Government-Agentur durch die Bundesregierung zu rechnen? 2. An welchem Standort wird die vereinbarte E-Government-Agentur errichtet werden (bitte ausführen, welche Standorte aus welchen Gründen in Erwägung kommen)? 3. Mit welchen finanziellen Mitteln plant die Bundesregierung, die vereinbarte E-Government-Agentur auszustatten, und sind diese für den Bundeshaushalt 2020 bereits eingeplant? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 4. Wurde die vereinbarte E-Government-Agentur im Entwurf zum Bundeshaushaltsgesetz 2020 berücksichtigt? 5. Wenn ja, in welcher Höhe plant die Bundesregierung, die geplante E-Government-Agentur im Bundeshaushaltsgesetz 2020 finanziell zu berücksichtigen ? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet: Vor dem Hintergrund der noch laufenden konzeptionellen Vorarbeiten wurde die „E-Government-Agentur“ im Rahmen der Haushalts-Aufstellung 2020 nicht berücksichtigt . Erst nach Abschluss dieser Arbeit kann der tatsächliche Haushaltsmittelbedarf beziffert und im Bundeshaushalt berücksichtigt werden. 6. Mit welchen konkreten Aufgabenstellungen wird sich die vereinbarte E-Government-Agentur befassen (bitte die geplanten Aufgabenstellungen erläutern, insbesondere im Rahmen des E-Government-Gesetzes und des Onlinezugangsgesetzes)? 7. Welche konkreten Ziele sollen mit dem laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Think-Tank verfolgt werden, und welche konkreten Ergebnisse erwartet sich die Bundesregierung davon? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 8. Wie viele der laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten regionalen Open-Government-Labore sind von der Bundesregierung geplant, und wo plant die Bundesregierung diese regionalen Open-Government -Labore anzusiedeln (bitte die etwaig geplanten regionalen Standpunkte auflisten und ausführen, warum diese Standpunkte in die engere Wahl kommen )? Anzahl und Standorte stehen derzeit noch nicht fest. Das BMI beabsichtigt, dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im Rahmen eines zweiten Nationalen Aktionsplans zur Teilnahme an der Open Government Partnership zu konkretisieren, der voraussichtlich im Sommer 2019 vorgelegt wird. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7789 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9837 9. Welche konkreten Projekte sollen von der E-Government-Agentur betreut werden, und mit welchen Zielen? Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 10. Werden bei der Umsetzung des E-Governments durch die Bundesregierung auch externe, also nichtstaatliche, Unternehmungen beauftragt werden? Ja. 11. Werden durch die geplante E-Government-Agentur neue Sicherheitsstandards in der Verwaltung bzw. im E-Government implementiert werden? Wenn ja, welche? Nach jetzigem Stand steht die Implementierung von neuen Sicherheitsstandards in der Verwaltung/E-Government nicht im Fokus der geplanten „E-Government- Agentur“. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Wie viele Mitarbeiter sollen in der vereinten E-Government-Agentur zukünftig arbeiten (bitte nach Planstellen für Beamte und Angestellte aufschlüsseln )? Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 13. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung ähnliche E-Government- Agenturen auch bereits in anderen Staaten, und welche Erfahrungen mit deren Arbeit wurden gemacht (bitte konkrete Einrichtungen in anderen Staaten und Ergebnisse und Erfahrungswerte auflisten)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass Institutionen ähnlich zu der geplanten „E-Government-Agentur“ bereits in anderen Staaten eingerichtet wurden. Die Bundesregierung äußert sich aber grundsätzlich nicht zu innerstaatlichen Angelegenheiten anderer Staaten. 14. Aus welchem konkreten Grund will die Bundesregierung eine E-Government -Agentur errichten? 15. Welche konkreten Erfolge sollen mit der Errichtung einer E-Government- Agentur erzielt werden? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet: Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 16. Glaubt die Bundesregierung, mit der Errichtung einer E-Government-Agentur Deutschland für den geplanten Ausbau des E-Governments zukunftsfit zu machen? Wenn ja, warum? Der Aufbau der „E-Government-Agentur“ stellt nur einen Baustein der Bundesregierung im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung dar. Weitere Bausteine sind insbesondere die Schaffung eines Portalverbunds zwischen Bund, Länder und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9837 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kommunen und die Digitalisierung der etwa 575 Verwaltungsleistungen im Rahmen der OZG-Umsetzung. Aus Sicht der Bundesregierung sind diese verschiedenen Maßnahmen in ihrem Zusammenspiel geeignet, um die digitale Transformation der Verwaltung erfolgreich voranzutreiben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333