Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 24. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9838 19. Wahlperiode 03.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9061 – Sachgrundlose Befristungen und der Bund als Arbeitgeber V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den letzten Jahren stieg die Zahl der befristet Beschäftigten wie auch die Zahl der Beschäftigten insgesamt. Im Februar 2018 gab es beispielsweise etwa 3,2 Millionen befristet Beschäftigte in Deutschland (www.zeit.de/politik/ deutschland/2018-02/spd-koalitionsvertrag-union-arbeit-befristungen). Die Große Koalition vereinbarte im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD den Anteil sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten auf maximal 2,5 Prozent der Belegschaft zu beschränken (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2018, S. 52). Auch der Deutsche Bundestag hat dieses Ziel als sogenannte 2,5-Prozentgrenze in § 20 Artikel 3 des Haushaltsgesetzes 2018 festgeschrieben. Der Bund ist in Deutschland ein wichtiger Arbeitgeber und beschäftigt deutlich mehr als 75 Mitarbeiter. Diese Prozentgrenze gilt somit auch für die Bundesregierung, besonders in Bezug auf die unmittelbare Bundesverwaltung. Die Bundesregierung verfehlte das von ihr selbst gesteckte Ziel jedoch noch im Juni 2018 und beschäftigte circa 7 900 Mitarbeiter in sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnissen (www.zeit.de/politik/2018-06/bundesregierungministerien -sachgrundlose-befristung). Auch in diesem Jahr hat sich die Bundesregierung wieder das Ziel gesetzt, die sachgrundlose Befristung auf 2,5 Prozent der Beschäftigten zu beschränken. Dies wurde bereits in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen zum Haushaltsentwurf 2019 und der Finanzplanung bis 2022 deutlich, in der es heißt: „In keiner Behörde der unmittelbaren Bundesverwaltung sollen künftig mehr als 2,5 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sachgrundlos befristet beschäftigt sein“ („Haushaltsentwurf 2019 und Finanzplanung bis 2022 – Zukunftsorientiert, gerecht und verantwortungsvoll“, bundesfinanzministerium .de, 6. Juli 2018). Auch ist die 2,5-Prozentgrenze wieder in § 20 Artikel 3 des Haushaltsgesetzes 2019 festgeschrieben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die Bundesregierung in diesem Jahr in der Lage ist, ihr Ziel einzuhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9838 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Bund muss effizient und zeitnah auf besondere Herausforderungen reagieren können und dabei dennoch sorgsam mit Steuermitteln umgehen. Um seine staatlichen Aufgaben erfüllen zu können, wird deshalb das Instrument der befristeten Beschäftigung benötigt. Eine alleinige Betrachtung dieses Instruments würde allerdings zu kurz greifen. Denn im öffentlichen Sektor haben Arbeitgeberkündigungen eine nur untergeordnete Bedeutung; geringfügig Beschäftigte, Leiharbeiter und freie Mitarbeiter werden im öffentlichen Dienst weitaus seltener eingesetzt als in der Privatwirtschaft. Dies macht deutlich, dass die Möglichkeit für Befristungen grundsätzlich auch weiterhin benötigt wird, z. B. zur Abdeckung von Vertretungen. Die folgenden Angaben machen zudem deutlich, dass die Zahl der sachgrundlosen Befristungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gesunken ist. § 20 Haushaltsgesetz 2019 regelt in diesem Zusammenhang, dass Behörden , für die Planstellen und Stellen im Haushaltsplan beschlossen werden, Arbeitsverträge , die nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes kalendermäßig befristet sind, nicht abschließen dürfen, wenn die Anzahl der nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge damit 2,5 Prozent ihres Stellensolls im jeweiligen Kapitel übersteigen würde. Zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage wurden Daten genutzt, die durch eine Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung erhoben wurden. Der Antwortbeitrag des Geschäftsbereichs des Bundeskanzleramtes wurde bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Die Beantwortung kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die erbetenen Auskünfte zu Mitarbeiteranzahl und deren Zusammensetzung betreffen Strukturelemente des Bundesnachrichtendienstes. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf Personalentwicklung , Modus Operandi sowie die Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendienstes ziehen. Dadurch wird die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes beeinträchtigt, was wiederum für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich wäre. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachen-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. 1. Wie viele befristete Beschäftigungsverhältnisse gibt es aktuell in allen Bundesministerien sowie in den untergeordneten Bundesbehörden? 2. Wie viele dieser befristeten Beschäftigungsverhältnisse sind sachgrundlos befristete Beschäftigungsverhältnisse (bitte gesamt und nach Bundesministerien bzw. untergeordneten Bundesbehörden aufgeschlüsselt angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammengefasst beantwortet. Es wird auf die nachfolgende Tabelle sowie hinsichtlich des Geschäftsbereichs des Bundeskanzleramtes* auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen: * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9838 Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse davon: Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse ohne Sachgrund März 2019 BMF Ministerium 48 0 BMF Geschäftsbereich 275 126 BMI Ministerium 36 17 BMI Geschäftsbereich 2037 609 AA Ministerium 321 183 AA Geschäftsbereich 64 4 BMWi Ministerium 32 4 BMWi Geschäftsbereich 629 136 BMJV Ministerium 43 10 BMJV Geschäftsbereich 110 23 BMAS Ministerium 53 1 BMAS Geschäftsbereich 92 15 BMVg Ministerium 15 13 BMVg Geschäftsbereich 1967 539 BMEL Ministerium1) 33 13 BMEL Geschäftsbereich1) 1295 163 BMFSFJ Ministerium 13 1 BMFSFJ Geschäftsbereich 260 149 BMG Ministerium 38 6 BMG Geschäftsbereich 966 75 BMVI Ministerium 74 29 BMVI Geschäftsbereich 1577 484 BMU Ministerium 33 0 BMU Geschäftsbereich 414 0 BMBF Ministerium 46 18 BMBF Geschäftsbereich --- --- BMZ Ministerium 24 7 BMZ Geschäftsbereich --- --- 1) Bei den derzeit im BMEL einschl. Geschäftsbereich noch bestehenden befristeten Beschäftigungsverhältnissen ohne Sachgrund handelt es sich überwiegend um solche, die bereits vor Inkrafttreten der Regelung zur „2,5 Prozentgrenze“ im Haushaltsgesetz 2018 begründet oder rechtlich verbindlich zugesagt worden sind. Im Bundesministerium ist beabsichtigt, alle derzeit ohne Sachgrund befristet Beschäftigten spätestens bis zum 1. Januar 2020 zu entfristen, wenn die hierfür erforderlichen Stellen zur Verfügung stehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9838 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie hoch ist der jeweilige Anteil der mit und ohne Sachgrund befristet Beschäftigten an allen Tarifbeschäftigten (ohne Beamte und Soldaten) der Bundesministerien sowie untergeordneten Bundesbehörden (bitte nach Bundesministerien bzw. untergeordneten Bundesbehörden sowie befristeten Beschäftigungsverhältnissen mit Sachgrund und ohne Sachgrund aufgeschlüsselt angeben)? Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen. Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse mit Sachgrund Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse ohne Sachgrund März 2019 in % BMF Ministerium 10,8 0,0 BMF Geschäftsbereich 2,5 2,1 BMI Ministerium 3,4 3,0 BMI Geschäftsbereich 10,6 3,2 AA Ministerium1) 6,6 8,8 AA Geschäftsbereich 30,9 2,1 BMWi Ministerium 5,2 0,7 BMWi Geschäftsbereich 14,7 4,0 BMJV Ministerium2) 11,6 3,5 BMJV Geschäftsbereich2) 4,7 1,2 BMAS Ministerium 9,3 0,2 BMAS Geschäftsbereich 8,4 1,6 BMVg Ministerium 0,6 4,1 BMVg Geschäftsbereich 3,3 1,3 BMEL Ministerium3) 6,6 4,3 BMEL Geschäftsbereich3) 29,8 4,3 BMFSFJ Ministerium 3,7 0,3 BMFSFJ Geschäftsbereich 11,1 15,0 BMG Ministerium 10,1 1,9 BMG Geschäftsbereich 30,4 3,3 BMVI Ministerium 7,1 4,6 BMVI Geschäftsbereich 6,8 3,0 BMU Ministerium 7,6 0,0 BMU Geschäftsbereich 21,7 0,0 BMBF Ministerium 6,0 3,8 BMBF Geschäftsbereich --- --- BMZ Ministerium 4,7 2,0 BMZ Geschäftsbereich --- --- 1) Der Abbau sachgrundlos befristeter Beschäftigungsverhältnisse im Auswärtigen Amt erfolgt bei Vertragsablauf oder durch Übergang in die Ausbildung für die regulären Laufbahnen des Auswärtigen Amts nach erfolgreich durchlaufenem Auswahlverfahren. Für den Abbau sachgrundlos befristeter Beschäftigungsverhältnisse hat das Auswärtige Amt 2018/19 zusätzliche Stellen erhalten. Durch Unterlegung von befristeten Dienstposten mit Stellen wird die Zahl der sachgrundlos Befristeten in den kommenden Jahren weiter abgebaut. Wegen entsprechenden Vorlaufes (Bewerbung , Auswahl und Ausbildung in der Sonderlaufbahn) und der überschaubaren Restlaufzeit entsprechender Verträge ist der konsequente Abbau solcher Beschäftigungsverhältnisse gut erkennbar , wird den Anteil von unter 2,5% voraussichtlich 2020 erreichen. 2) Der Anteil sachgrundloser Befristungen im BMJV wird mit Abschluss laufender Verfahren zur Übernahme bzw. Entfristung sachgrundlos befristet Beschäftigter voraussichtlich noch in diesem Jahr unter 2,5 % sinken. 3) Bei den derzeit im BMEL einschl. Geschäftsbereich noch bestehenden befristeten Beschäftigungsverhältnissen ohne Sachgrund handelt es sich überwiegend um solche, die bereits vor Inkrafttreten der Regelung zur „2,5 Prozentgrenze“ im Haushaltsgesetz 2018 begründet oder rechtlich verbindlich zugesagt worden sind. Mit Auslaufen oder Entfristung dieser Beschäftigungsverhältnisse wird der Anteil entsprechend sinken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9838 4. Wie hat sich der jeweilige Anteil der mit und ohne Sachgrund befristet Beschäftigten an allen Tarifbeschäftigten der Bundesministerien sowie untergeordneten Bundesbehörden im Vergleich zum März 2018 entwickelt? Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen: Anteil der mit Sachgrund befristet Beschäftigten Anteil der ohne Sachgrund befristet Beschäftigten März 2018 März 2019 März 2018 März 2019 in % BMF Ministerium 11,3 10,8 0,0 0,0 BMF Geschäftsbereich 4,1 2,5 4,5 2,1 BMI Ministerium 0,7 3,4 4,5 3,0 BMI Geschäftsbereich 10,3 10,6 4,3 3,2 AA Ministerium 2,8 6,6 11,1 8,8 AA Geschäftsbereich 22,5 30,9 1,4 2,1 BMWi Ministerium 4,6 5,2 4,5 0,7 BMWi Geschäftsbereich 12,9 14,7 12,4 4,0 BMJV Ministerium 1,8 11,6 15,4 3,5 BMJV Geschäftsbereich 3,6 4,7 10,7 1,2 BMAS Ministerium 11,8 9,3 0,7 0,2 BMAS Geschäftsbereich 6,1 8,4 7,3 1,6 BMVg Ministerium 0,9 0,6 0,4 4,1 BMVg Geschäftsbereich 3,2 3,3 1,4 1,3 BMEL Ministerium 1,7 6,6 10,1 4,3 BMEL Geschäftsbereich 27,1 29,8 5,5 4,3 BMFSFJ Ministerium1) 5,3 3,7 7,4 0,3 BMFSFJ Geschäftsbereich1) 16,6 11,1 23,4 15,0 BMG Ministerium 1,7 10,1 19,2 1,9 BMG Geschäftsbereich 28,6 30,4 7,6 3,3 BMVI Ministerium 5,6 7,1 10,5 4,6 BMVI Geschäftsbereich 10,6 6,8 3,3 3,0 BMU Ministerium2) 12,5 7,6 0,0 0,0 BMU Geschäftsbereich2) 26,2 21,7 0,0 0,0 BMBF Ministerium 3,7 6,0 12,9 3,8 BMBF Geschäftsbereich --- --- --- --- BMZ Ministerium 0,8 4,7 20,0 2,0 BMZ Geschäftsbereich --- --- --- --- 1) Dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) mussten in der Vergangenheit zusätzliche Aufgaben übertragen werden, ohne das hierfür bereits entsprechende Planstellen und Stellen zur Verfügung standen. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2018/2019 wurde verabredet, dass das BAFzA über die nächsten drei Haushaltsjahre hinweg Stellen zur Reduzierung der sachgrundlosen Befristungen erhält. 2) Die für März 2018 gemeldeten Zahlen des BMU beruhen noch auf dem alten Ressortzuschnitt und beinhalten die Angaben für die Abteilungen B + SW und das BBR. Ferner wurden im BfS im Jahr 2018 Beschäftigte des BfE und der BGE in der Statistik geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9838 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie hoch ist der jeweilige Anteil der mit und ohne Sachgrund befristet Beschäftigten an allen seit März 2018 neu eingestellten Tarifbeschäftigten (ohne Beamte und Soldaten) der Bundesministerien sowie untergeordneten Bundesbehörden (bitte nach Bundesministerien bzw. untergeordneten Bundesbehörden sowie befristeten Beschäftigungsverhältnissen mit Sachgrund und ohne Sachgrund aufgeschlüsselt angeben)? Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen: Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse mit Sachgrund an allen Neueinstellungen seit März 2018 Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse ohne Sachgrund an allen Neueinstellungen seit März 2018 in % BMF Ministerium 80,4 0,0 BMF Geschäftsbereich 7,9 6,0 BMI Ministerium 10,6 6,8 BMI Geschäftsbereich 28,6 13,4 AA Ministerium 38,8 29,1 AA Geschäftsbereich1) 96,8 0,3 BMWi Ministerium 20,0 29,1 BMWi Geschäftsbereich 37,3 11,6 BMJV Ministerium 61,5 0,0 BMJV Geschäftsbereich 36,6 12,2 BMAS Ministerium 39,7 0,0 BMAS Geschäftsbereich 43,8 2,9 BMVg Ministerium 30,8 23,1 BMVg Geschäftsbereich 19,1 16,1 BMEL Ministerium 30,2 31,8 BMEL Geschäftsbereich 63,5 8,5 BMFSFJ Ministerium2) 35,7 0,0 BMFSFJ Geschäftsbereich2) 17,2 60,5 BMG Ministerium 60,4 24,5 BMG Geschäftsbereich 75,3 10,8 BMVI Ministerium 37,9 21,8 BMVI Geschäftsbereich 36,4 16,1 BMU Ministerium 40,7 0,0 BMU Geschäftsbereich 59,9 0,0 BMBF Ministerium 17,0 17,0 BMBF Geschäftsbereich --- --- BMZ Ministerium 100,0 0,0 BMZ Geschäftsbereich --- --- 1) Der überwiegende Anteil der zeitlich befristeten Einstellungen erfolgte im wissenschaftlichen Bereich aus sachlichen Gründen auf Basis des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG)oder im Rahmen eines Drittmittelprojekts. Ferner wurden hier auch alle regelmäßigen Kurzzeitbefristungen , z. B. als Grabungshelfer oder als studentische Hilfskraft (pro Semester) aufgenommen. 2) Dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) mussten in der Vergangenheit zusätzliche Aufgaben übertragen werden, ohne das hierfür bereits entsprechende Planstellen und Stellen zur Verfügung standen. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2018/2019 wurde verabredet, dass das BAFzA über die nächsten drei Haushaltsjahre hinweg Stellen zur Reduzierung der sachgrundlosen Befristungen erhält. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9838 6. Konnte die Bundesregierung den Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse ohne Sachgrund in allen Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung auf 2,5 Prozent der Beschäftigten reduzieren? a) Wenn ja, welche zusätzlichen Kosten sind durch die hierfür getroffenen Maßnahmen bereits entstanden, und welche dauerhaften Kosten sind zu erwarten? b) Wenn nein, wieso nicht? Der Anteil der nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes kalendermäßig befristeten Arbeitsverträge liegt (Stand: März 2019) unter 2,5 Prozent der Beschäftigten. Unter anderem für den Abbau sachgrundlos befristeter Beschäftigungsverhältnisse wurden durch den Haushaltsgesetzgeber zusätzliche Stellen ausgebracht, die es möglich machten, die Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse zu reduzieren. Zusätzliche Mittel wurden hierfür nicht zur Verfügung gestellt. Damit sind keine Zusatzkosten für die Reduzierung ausweisbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333