Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9841 19. Wahlperiode 03.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Till Mansmann, Alexander Graf Lambsdorff, Dr. Christoph Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9058 – Soforthilfe Venezuela V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Venezuela befindet sich in einer schweren Krise. Die Opposition wird unterdrückt , viele Regierungsgegner sitzen in Haft, die Pressefreiheit ist eingeschränkt und 87 Prozent der Bevölkerung sind von Armut betroffen (https:// latina-press.com/news/246975-studie-armut-erreicht-87-prozent-der-venezolaner/). Immer mehr Menschen sehen sich in dieser verzweifelten Situation gezwungen, das Land zu verlassen. Der amtierende Präsident Nicolás Maduro hat die diplomatischen Beziehungen zu Kolumbien beendet und zu den USA wegen eines militärischen Invasionsverdachts abgebrochen. Juan Guaidó, der bisherige Parlamentschef , hat sich zum Übergangspräsidenten Venezuelas erklärt, woraufhin ihm Maduro öffentlich mit einer Festnahme drohte. Der deutsche Botschafter Daniel Kriener wurde zur Persona non grata erklärt und sollte das Land binnen 48 Stunden verlassen (www.spiegel.de/politik/ausland/venezuela-deutscherbotschafter -daniel-kriener-ist-auf-dem-weg-nach-hause-a-1257266.html). Die humanitäre Situation in Venezuela verschärft sich unterdessen weiter. Seitens der Bundesregierung kündigte der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller ein Soforthilfepaket in Höhe von 5 Mio. Euro an, das die notleidende Bevölkerung Venezuelas erreichen soll. Das angekündigte Hilfspaket ist an die Prämisse gekoppelt, dass die Bedingungen vor Ort eine solche Hilfe ermöglichen (www.tagesspiegel.de/politik/ krise-in-venezuela-deutschland-stellt-fuenf-millionen-euro-soforthilfe-in-aussicht/ 24057918.html). In der vergangenen Woche kam es allerdings bereits zu Gewaltexzessen bei der Hilfsgüterlieferung an der brasilianischen Grenze. Dabei kam es zu mindestens 25 Toten und 84 Verletzen. Die USA verhingen Sanktionen gegen sechs venezolanische Militärvertreter, die die Lieferung von Hilfsgütern über die Grenze nach Venezuela verhinderten (www.merkur.de/politik/ venezuela-guaid-gelandet-usa-gratulieren-zur-rueckkehr-zr-11702722.html). Das Grenzgebiet zu Brasilien wird verstärkt von der venezolanischen Armee gesichert, was die Hilfsmittellieferung erheblich erschwert oder gänzlich unmöglich macht. Es entwickelt sich ein wachsendes Gewaltpotenzial. Drucksache 19/9841 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Aus welchem Haushaltstitel sollen die Mittel für das Soforthilfepaket bereitgestellt werden? Welches Ressort ist innerhalb der Bundesregierung für die Mittelverwaltung verantwortlich? Die Mittel werden aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts, Kapitel 0501 Titel 687 32, bereitgestellt (Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland). Die Zuständigkeit für die humanitäre Hilfe der Bundesregierung im Ausland und die Mittelverwaltung des genannten Titels liegen beim Auswärtigen Amt. 2. In welchem Maße besteht die Koordinierung zwischen den zuständigen Ressorts (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , Auswärtiges Amt)? Zwischen den Ressorts besteht ein enger Austausch, der auch die erforderliche Koordinierung zur Bereitstellung von Mitteln für Projektförderungen umfasst. 3. Wofür genau sollen die bereitgestellten Gelder des Soforthilfepakets verwendet werden? Die Bundesregierung steht mit deutschen und internationalen humanitären Hilfsorganisationen in engem Austausch und ist mit möglichen Projektpartnern im Gespräch . Aus Sicherheitserwägungen, zum Schutz möglicher Hilfslieferungen und der hieran Beteiligten wie auch zur Verhinderung von Politisierung humanitärer Hilfe durch das Maduro-Regime macht die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt keine detaillierten Angaben zu konkreten Partnerorganisationen und deren Projekten. 4. Handelt es sich bei den Hilfsgütern um solche, die zur direkten Bedürfnisbefriedigung angedacht sind, oder soll die Bevölkerung auch nachhaltig unterstützt werden, ihre Lage zu verbessern? Humanitäre Hilfe soll für betroffene Menschen ein Überleben in Würde und Sicherheit gewährleisten, ihnen Perspektiven ermöglichen und das Leid derer lindern , die ihre akute Notlage nicht aus eigener Kraft überwinden können. Prinzipiengeleitete humanitäre Hilfe kann dabei auch Voraussetzungen für Maßnahmen der Stabilisierung schaffen und zum Aufbau nachhaltiger Rahmenbedingungen für Entwicklung und Frieden beitragen. Dies gilt auch für die Maßnahmen, die die Bundesregierung in diesem Kontext vorsieht. 5. Wie plant die Bundesregierung, die Zustellung der Hilfsgüter an die bedürftige Bevölkerung sicherzustellen? Die Bundesregierung setzt Hilfsprojekte nicht selbst um, sondern fördert humanitäre Projekte und Programme humanitärer Hilfsorganisationen, die diese in eigener Verantwortung planen und durchführen. Dabei verpflichten sich die Organisationen entsprechend den humanitären Prinzipien, diese Hilfe streng nach den Kriterien der Bedürftigkeit zu vergeben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9841 6. Bereitet die Bundesregierung die Lieferung bereits vor, sodass bei Eintritt der geforderten Bedingungen schnellstmöglich geliefert werden kann? Wie sieht diese Vorbereitung konkret aus? Die vom Auswärtigen Amt finanzierten Hilfsorganisationen sind bestrebt, jede humanitäre Hilfe schnellstmöglich zu den Betroffenen zu bringen und treffen dafür entsprechende Vorkehrungen. 7. Welche konkreten Schritte strebt die Bundesregierung an, um das Konfliktpotenzial an der brasilianischen Grenze mit der venezolanischen Armee zu entschärfen? Gemeinsam mit ihren Partnern setzt sich die Bundesregierung für eine friedliche Lösung der Krise in Venezuela ein, insbesondere im Rahmen der EU sowie der von der EU initiierten Internationalen Kontaktgruppe. Dies schließt eine Deeskalation in den Grenzgebieten Venezuelas mit Brasilien, Guyana und Kolumbien ein. 8. Wie plant die Bundesregierung, sich weiterhin für den friedlichen Machtwechsel in Venezuela einzusetzen und das Parlament bei der Umsetzung einer fairen und demokratischen Wahl zu unterstützen? Die Durchführung fairer und demokratischer Wahlen ist Gegenstand intensiver Bemühungen der von der EU initiierten Internationalen Kontaktgruppe, an der die Bundesregierung mitwirkt. Das Mandat der Kontaktgruppe konzentriert sich neben der humanitären Hilfe auf das Ziel, Venezuela auf dem Weg zu fairen und demokratischen Präsidentschaftswahlen zu unterstützen. 9. Wird die Bundesregierung Sanktionen gegenüber der venezolanischen Regierung veranlassen (bitte jeweils Gründe angeben)? Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Europäischen Union dafür eingesetzt , gezielte Sanktionen gegenüber Venezuela zu beschließen. Im November 2017 beschloss die Europäische Union sektorale Sanktionen (Waffenembargo und Verbot der Lieferung von Gütern zur internen Repression) gegen Venezuela. Seit Januar 2018 verhängte die Europäische Union restriktive Maßnahmen (Einreisesperren und Einfrieren von Vermögen) gegen insgesamt 18 hochrangige Funktionäre aus der Regierung und dem Sicherheitsapparat. Die Sanktionen gegen Einzelpersonen sind so angelegt, dass sie der venezolanischen Wirtschaft und insbesondere der notleidenden Bevölkerung nicht schaden. Die Bundesregierung ist zur Frage möglicher weiterer restriktiver Maßnahmen gegen Einzelpersonen in Venezuela kontinuierlich mit ihren Partnern im Gespräch . Eine Entscheidung darüber hängt maßgeblich von den weiteren politischen Entwicklungen in Venezuela ab. 10. Zieht die Bundesregierung in Erwägung, Hilfen an der venezolanischen Grenze in weiteren Nachbarländern bereitzustellen, sodass Grenzgänger die Hilfe wahrnehmen können? Die Bundesregierung fördert Projekte der humanitären Hilfe für venezolanische Flüchtlinge und Migranten in der Region seit 2018 mit etwa 15 Mio. Euro. Dabei handelt es sich auch um Hilfsleistungen, die von hilfsbedürftigen Grenzgängern in Anspruch genommen werden können. 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