Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9854 19. Wahlperiode 03.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Helin Evrim Sommer, Michel Brandt, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/8775 (neu) – Unterstützungsleistungen Deutschlands für die selbstverwalteten Gebiete in Nordund Ostsyrien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Krieg in und um Syrien ist nach Ansicht der Fragesteller eine der größten menschlichen Tragödien der Gegenwart. Seit 2011 wurden über eine halbe Million Menschen getötet, über 14 Millionen Syrerinnen und Syrer sind innerhalb und außerhalb des Landes auf der Flucht und die Infrastruktur ist in weiten Teilen zerstört. Fast 19 Millionen Menschen in und um Syrien sind aktuell auf humanitäre Hilfe angewiesen. Seit 2011 ist die durchschnittliche Lebenserwartung der syrischen Bevölkerung um 20 Jahre gesunken (vgl. https://medeor.de/de/hilfs projekte/katastrophenhilfe/buergerkrieg-in-syrien.html, abgerufen am 20. Februar 2019). Die anfangs friedlichen Proteste der syrischen Bevölkerung gegen das Regime Baschar al-Assads haben sich nach ihrer Niederschlagung durch staatliche Sicherheitskräfte schnell zu einem internen bewaffneten Konflikt mit internationaler Beteiligung Russlands, der USA, der Türkei und des Iran ausgeweitet. Durch den frühzeitigen kampflosen Rückzug des syrischen Regimes aus dem Norden des Landes konnte sich dort unter der Selbstbezeichnung „Demokratische Konföderation Nord- und Ostsyrien/Rojava“ eine de facto autonome Selbstverwaltung unter kurdischer Führung etablieren, die auch bei der nichtkurdischen Bevölkerung Unterstützung findet. Nach Ansicht der Fragesteller stellt die Selbstverwaltung gleichermaßen eine demokratische Alternative zum syrischen Regime wie zur bewaffneten islamistischen Opposition dar, die beide zu ihrer Herrschaftssicherung exzessiv Gewalt einsetzen. Das kurdisch geführte Militärbündnis der „Syrischen Demokratischen Kräfte“ (SDF) ist zudem der militärische Hauptverbündete der von den USA angeführten internationalen Allianz gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS), dem es ab 2014 gelang, in weiten Teilen Syriens und im Nachbarland Irak eine quasistaatliche Terrorherrschaft auszuüben. Die SDF haben nach Einschätzung der Fragesteller den militärischen Hauptanteil daran, dass der IS in den Bodenkämpfen zwischenzeitlich praktisch besiegt bzw. als territoriale Größe ausgeschaltet werden konnte. Drucksache 19/9854 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Da das Kernterritorium der Selbstverwaltung vom Krieg bislang weitgehend verschont geblieben ist, haben dort zahlreiche Binnenvertriebene aus anderen Landesteilen Syriens eine sichere Zuflucht gefunden. Destabilisierend wirkt sich seit längerem die Blockade der humanitären Zugänge durch den benachbarten NATO-Bündnispartner Türkei aus, der im Syrienkrieg die bewaffnete islamistische Opposition unterstützt (vgl. www.mena-watch.com/tuerkei-erkenntterritoriumserweiterung -der-islamisten-in-nordsyrien-an/, abgerufen am 21. Februar 2019), sowie das Ausmaß der kriegsbedingten Zerstörungen der Infrastrukturen in den Territorien, die die SDF im Zuge ihres militärischen Vormarsches aus den Händen des IS befreien konnten. Aus Sicht der Fragesteller ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung im Rahmen ihres „Whole of Syria“- Ansatzes neben humanitärer Hilfe auch einige Rehabilitationsmaßnahmen für Infrastrukturen in den Sektoren Gesundheit, Wasserversorgung, Bildungszugang sowie Maßnahmen zur Schaffung einfacher Beschäftigungsmöglichkeiten für die Bevölkerung bewilligt hat. Von den hierfür zuletzt bereitgestellten Finanzmitteln in Höhe von 104,7 Mio. Euro wurden nach Angaben der Bundesregierung allerdings lediglich knapp 10 Mio. Euro in den von der Selbstverwaltung kontrollierten Gebieten umgesetzt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/848). Nach Ansicht der Fragesteller dürften sich die Bedarfe zwischenzeitlich deutlich erhöht haben. Erhebliche Zusatzkosten entstehen der Selbstverwaltung darüber hinaus durch die Unterbringung und Versorgung von zahlreichen festgenommenen IS-Kämpfern (in Gefängnissen ) und ihren Familienangehörigen (in Camps), worunter sich auch eine Anzahl von Erwachsenen mit deutscher Staatsangehörigkeit im mittleren zweistelligen Bereich befinden soll (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/3909). Der von US-Präsident Donald Trump angekündigte baldige Truppenabzug der USA aus Nord- und Ostsyrien könnte nach Einschätzung der Fragesteller von der Türkei und dem syrischen Regime genutzt werden, um die Selbstverwaltung militärisch anzugreifen. Bereits Anfang 2018 hat die türkische Armee im Bündnis mit pro-türkischen Islamistengruppen den kurdischen Selbstverwaltungskanton Afrin in Nordwestsyrien völkerrechtswidrig okkupiert (vgl. www.mdr. de/nachrichten/politik/ausland/bundestag-gutachten-tuerkei-besatzer-in-syrienkurden -ypg-100.html, abgerufen am 21. Februar 2019). Das Regime in Damaskus behält sich im Fall des Scheiterns der Verhandlungen mit den Kurden ausdrücklich die militärische Rückeroberung ganz Syriens vor. Die größten Knackpunkte sind hierbei der künftige politische Status der Selbstverwaltung in Nordund Ostsyrien sowie der Fortbestand von eigenen kurdischen Sicherheitskräften (vgl. www.tagesschau.de/ausland/assad-kurden-101.html, abgerufen am 21. Februar 2019). Angesichts dessen stellt sich aus Sicht der Fragesteller die Frage, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung dazu beitragen will, die erzielten Erfolge im Kampf gegen den IS abzusichern und die Situation in den von den SDF kontrollierten Territorien zu stabilisieren. Die bisher von der Bundesregierung geleistete Unterstützung zur Rehabilitierung bzw. Stabilisierung zeigt, dass hierfür keine völkerrechtliche Anerkennung der „Demokratischen Konföderation Nord- und Ostsyrien“ erforderlich ist, zumal dies nach Kenntnis der Fragesteller von der politischen Führung der Selbstverwaltung auch nicht verlangt wird. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g ( 1 ) Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Antwort zu den Fragen 19, 21 und 22 aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil der Antwort der Bundesregierung erfolgen kann. Die erfragten Informationen könnten Rückschlüsse auf das Lagebild des Bundesnachrichtendienstes und somit auf seine Zugänge im Einsatzgebiet ermöglichen. Dies könnte die Nutzung derselben künftig erschweren und zu Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9854 Einbußen bei der Informationsgewinnung des Bundesnachrichtendienstes führen. Die Einstufung der Antworten 19, 21, 22 als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist in diesem konkreten Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.1 V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g ( 2 ) Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Antwort zu den Fragen 14 teilweise und 15 nur in eingestufter Form erfolgen kann. Die Einstufung der Antwortteile als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ ist in diesem konkreten Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Die angeforderten Auskünfte und Informationen sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die Rückschlüsse auf Zugänge und die Tätigkeit des Bundesnachrichtendienstes im fraglichen Gebiet ermöglichen. Der Schutz der Methoden zur Informationsbeschaffung stellt für die Aufgabenerfüllung des BND einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe von Zugängen und Methoden des Bundesnachrichtendienstes würde eine künftige Nutzung derselben in Frage stellen und könnte somit zu erheblichen Informationsdefiziten führen. Dies hätte wiederum eine erhebliche Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung und damit Nachteile für die Auftragserfüllung des BND zur Folge. Hierdurch würde für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schwerer Schaden entstehen. Folglich ist es geboten, die angeforderten Informationen als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ einzustufen.2 1. In welchen Bereichen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch wen die in ihrer Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/848 aufgeführten knapp 10 Mio. Euro in den von der Selbstverwaltung kontrollierten Gebieten konkret umgesetzt (bitte nach Projektmaßnahme, Laufzeit, Fördervolumen und Durchführungsorganisation bzw. Projektpartner auflisten)? Die genannten Mittel wurden über das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) im Vorhaben „Bildung und Kinderschutz“ und das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) im Vorhaben „Beschäftigungsförderung durch Rehabilitierung von Basisinfrastruktur und einkommensschaffende Maßnahmen “ umgesetzt. Das Vorhaben „Bildung und Kinderschutz“ läuft seit 2016 mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 32 Mio. Euro (inklusive neuer Mittel 2018), das Vorhaben „Beschäftigungsförderung durch Rehabilitierung von Basisinfrastruktur und einkommensschaffende Maßnahmen“ läuft seit 2016 mit einem Fördervolumen von insgesamt 45 Mio. Euro (inklusive neuer Mittel 2018). Beide Vorhaben sind mehrjährig und werden in ganz Syrien im Rahmen des Hilfsplans der Vereinten Nationen dort umgesetzt, wo der Bedarf am höchsten ist. 1 Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 2 Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Drucksache 19/9854 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. In welchem Umfang hat die Bundesregierung aktuell Finanzmittel für die in ihrer Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/848 genannten Zwecke bereitgestellt, die in den von der Selbstverwaltung kontrollierten Gebieten umgesetzt werden (bitte erläutern)? Die Bundesregierung fördert die landesweiten humanitären Hilfsprogramme des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (VN) und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz sowie das Regionalprogramm des VN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) für Binnenvertriebene in Syrien und syrische Flüchtlinge in den Nachbarländern, in deren Rahmen auch humanitäre Hilfsmaßnahmen in den genannten Gebieten umgesetzt werden, in diesem Jahr mit insgesamt 111 Mio. Euro (Stand: April 2019). Die Bereitstellung weiterer Mittel ist in Vorbereitung. Zudem fördert die Bundesregierung humanitäre Hilfsmaßnahmen von zwei Nichtregierungsorganisationen in den Provinzen Hassakeh, Raqqa und Deir ez Zor 2019 mit bislang insgesamt rund 2,4 Mio. Euro. Die Bundesregierung hat 2018 für die beiden in der Antwort zu Frage 1 genannten Vorhaben „Bildung und Kinderschutz“ 10 Mio. Euro neue Mittel und für das Vorhaben „Beschäftigungsförderung durch Rehabilitierung von Basisinfrastruktur und einkommensschaffende Maßnahmen“ 15 Mio. Euro neue Mittel bereitgestellt . Im Jahr 2018 wurden aus diesen beiden Vorhaben Maßnahmen in Höhe von circa 8 Mio. Euro in den genannten Gebieten umgesetzt. 3. Welche grundsätzlichen Möglichkeiten sind nach Auffassung der Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt gemäß dem Förderkonzept des Auswärtigen Amts für Projekte zur Unterstützung von internationalen Maßnahmen auf den Gebieten Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung sowie gemäß dem Strategiepapier des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „Entwicklung für Frieden und Sicherheit. Entwicklungspolitisches Engagement im Kontext von Konflikt , Fragilität und Gewalt“ gegeben, um Stabilisierungsmaßnahmen in den von der Selbstverwaltung kontrollierten Gebieten in Nord- und Ostsyrien durchzuführen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/848, bitte erläutern)? Grundsätzlich können durch die Bundesregierung weltweit Maßnahmen gefördert werden, die dazu dienen, Auseinandersetzungen zu verhindern, Konflikte zu bewältigen, Frieden zu konsolidieren, Ursachen von Konflikt, Fragilität und Gewalt zu überwinden und Rahmenbedingungen für eine friedliche und inklusive Entwicklung zu schaffen. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 4. Wie viele Binnenvertriebene aus anderen Landesteilen Syriens haben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Zuflucht in den von der Selbstverwaltung kontrollierten Gebieten gefunden, wie ist es um die humanitäre Grundversorgung der Binnenvertriebenen bestellt, und in welchen Bereichen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die größten humanitären Bedarfe? Laut Humanitarian Needs Overview 2019 (HNO) der VN halten sich in den Provinzen Raqqa, Hassakeh und Deir ez Zor insgesamt 551 200 Binnenvertriebene auf. Humanitäre Hilfsmaßnahmen der VN und internationaler humanitärer Nichtregierungsorganisationen (NROen) in Nordostsyrien konnten im vergangenen Jahr ausgeweitet werden, so dass Ende 2018 nach Schätzungen der Vereinten Nationen rund 700 000 auf humanitäre Hilfe angewiesene Personen monatlich erreicht wurden. Der HNO weist für die Provinzen Raqqa, Hassakeh und Deir ez Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9854 Zor akute humanitäre Bedarfe in allen Sektoren auf, kritische Bedarfe bestehen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Schutz, Lebensgrundlagen und Bildung . In den informellen Camps bestehen die größten Bedarfe in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Schutz, Unterkunft, Wasser- und Sanitärversorgung und Hygiene. 5. Welche nationalen (syrischen) und internationalen Hilfsorganisationen haben aktuell Zugang zu den von der Selbstverwaltung kontrollierten Gebieten und unterstützen die dorthin Geflüchteten humanitär (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 19/848)? Der Bundesregierung liegt keine Gesamtliste der in Nordostsyrien tätigen humanitären Hilfsorganisationen vor. 6. Welche in der Türkei registrierten humanitären Nichtregierungsorganisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in welchen Bereichen Unterstützungsleistungen im Norden Syriens umgesetzt, und konnte nach Kenntnis der Bundesregierung davon explizit auch die Bevölkerung in den von der Selbstverwaltung kontrollierten Gebieten profitieren (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/848)? Der Bundesregierung liegt keine Gesamtliste der in der Türkei registrierten und im Norden Syriens tätigen humanitären NROen vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung setzen in der Türkei registrierte humanitäre NROen Hilfsmaßnahmen überwiegend in Nordwestsyrien um. 7. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation beim Warentransit und Personenverkehr an den direkten Grenzübergängen an der türkisch -syrischen Grenze zu Gebieten, die unter Kontrolle der SDF bzw. der kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG stehen? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die genannten Grenzübergänge geschlossen . 8. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation bei der medizinischen Basisversorgung der Bevölkerung in den von der Selbstverwaltung kontrollierten Gebieten, und in welchem Umfang bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auch Möglichkeiten zur stationären und medikamentösen Behandlung von schweren chronischen Krankheiten wie Tumorerkrankungen, HIV/AIDS, Tuberkulose, Poliomyelitis und anderen gefährlichen Infektionskrankheiten, Stoffwechselkrankheiten wie Diabetes , Herz-Kreislauferkrankungen sowie zur Durchführung von Organtransplantationen , Augenoperationen, Entbindungen und anderen notwendigen chirurgischen Eingriffen? Nach Angaben der VN und anderer humanitärer Partnerorganisationen sind die vorhandenen Basisgesundheitsstrukturen in Nordostsyrien insbesondere auf Grund der Ankunft zahlreicher Binnenvertriebener in schlechtem allgemeinen Gesundheitszustand sowie der mangelnden Verfügbarkeit von medizinischem Fachpersonal aktuell überlastet, weshalb der Zugang zu Gesundheitsversorgung sowohl für Binnenvertriebene als auch die lokale Bevölkerung derzeit erschwert ist. Humanitäre Hilfsorganisationen weiten daher aktuell die Hilfsmaßnahmen insbesondere im Gesundheitsbereich aus, um die dringendsten Bedarfe zu decken. Drucksache 19/9854 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Behandlungsmöglichkeiten spezifischer übertragbarer und nicht übertragbarer Krankheiten beziehungsweise zur Durchführung spezifischer operativer Eingriffe in Nordostsyrien vor. 9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Ausmaß der kriegsbedingten Zerstörungen der zentralen Infrastrukturen (Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Energieversorgung, Schienennetz, Verkehrswege, Wohnhäuser, Schulen, Gesundheitseinrichtungen etc.) in den Gebieten, die die SDF aus den Händen des IS befreit haben, und welcher Kostenaufwand ist nach Kenntnis der Bundesregierung für ihre Rehabilitierung derzeit zu veranschlagen (bitte ggf. auch Schätzungen angeben)? Das Ausmaß der Zerstörung zentraler Infrastrukturen ist nach Kenntnis der Bundesregierung immens. Der Bundesregierung ist keine Schätzung des Kostenaufwands bekannt. 10. In welchem Umfang ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den vom IS befreiten Gebieten, die aktuell von der Selbstverwaltung kontrolliert werden, eine humanitäre Minenräumung bzw. anderweitige Kampfstoffbeseitigung erforderlich, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung derzeit, um die Durchführung von Dekontaminierungsmaßnahmen in diesen Gebieten zu unterstützen (bitte erläutern)? Den Vereinten Nationen zufolge leben in Syrien 10,2 Millionen Personen in Gegenden , die von einer Kontaminierung durch Minen und explosiven Kampfmittelrückständen betroffen sind. Besonders gefährdet sind Personen in Grenzregionen . Das genaue Ausmaß der Kontaminierung ist zurzeit nicht bekannt. Im Rahmen der humanitären Hilfe der Bundesregierung wird humanitäre Minenund Kampfmittelräumung in den vom IS befreiten Gebieten in Syrien unterstützt. Dabei werden Mittel für Hilfsprojekte bereitgestellt, die Räumungsarbeiten, Risiko - und Gefahrenaufklärung sowie Opferfürsorge umfassen. Die Bundesregierung hat außerdem im Jahr 2017 12 Mio. Euro aus Stabilisierungsmitteln bereitgestellt , um die Räumung von Sprengfallenräumung in vom IS befreiten Gebieten mitzufinanzieren. 11. Welche Fortschritte konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang bei der Rehabilitierung von zentralen Infrastrukturen in der stark zerstörten Stadt Raqqa seit ihrer Befreiung vom IS erzielt werden, in welchem Umfang wurden seitdem durch wen vorhandene explosive Kampfmittelrückstände beseitigt , und in welchem Umfang hat bereits ein Wiederaufbau von Wohnunterkünften stattgefunden, um die sichere Rückkehr von geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten zu ermöglichen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 19/848, bitte erläutern)? Nach Kenntnis der Bundesregierung konnten unter anderem Fortschritte in den Bereichen Wasser, Abwasser, Schutträumung, sowie Kampfmittel- und Sprengfallenräumung erreicht werden. Zum Umfang dieser Fortschritte sowie zum Wiederaufbau von Wohnunterkünften liegen der Bundesregierung keine eigenen Angaben vor. Im Vorfeld des Außenministertreffens der Anti-IS-Koalition am 6. Februar 2019 in Washington hat das US-Außenministerium ein „Factsheet“ zusammengestellt, das auf seiner Webseite zugänglich ist: www.state.gov/r/pa/ prs/ps/2019/02/288803.html. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9854 12. In welchem finanziellen Umfang und in welchen Bereichen haben die USA oder ggf. auch welche anderen Mitglieder der Anti-IS-Allianz nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die Beseitigung von kriegsbedingten Zerstörungen von zentralen Infrastrukturen bzw. den wirtschaftlichen Wiederaufbau in den vom IS befreiten Gebieten unterstützt, die aktuell von der Selbstverwaltung bzw. von den mit den USA militärisch verbündeten, kurdisch geführten SDF kontrolliert werden (bitte erläutern)? Die Bundesregierung verfügt über keine eigene Auflistung von Beiträgen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bislang nach Ansicht der Fragesteller nur in vergleichsweise bescheidenem Umfang finanzielle Hilfen zur Rehabilitierung bzw. Stabilisierung in den von der Selbstverwaltung kontrollierten Gebieten bereitgestellt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/848), obwohl sie nach eigenen Angaben die kurdisch geführten SDF „weiterhin (als) ein(en) wichtige(n) Partner der Anti-IS-Koalition im Kampf gegen ‚IS‘ in Syrien“ betrachtet (Antwort zu Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 19/848), und welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Stabilisierung der von der Selbstverwaltung kontrollierten Gebiete für den militärischen Erfolg über den IS sowie für die zivile Konfliktbearbeitung in Syrien und die sozialen und wirtschaftlichen Zukunftsperspektiven der in diesen Gebieten lebenden bzw. dorthin zurückkehrenden syrischen Bevölkerung bei (bitte erläutern)? Die Bundesregierung engagiert sich im Bereich Post-IS-Stabilisierung in den maßgeblich von den SDF aus IS-Herrschaft befreiten Gebieten in den Provinzen Raqqa und Deir ez Zor mit verwaltungsfernen und bevölkerungsnahen Maßnahmen . Die Stabilisierung der vom IS befreiten Gebiete ist aus Sicht der Bundesregierung von herausragender Bedeutung. Für eine friedliche Zukunft Syriens bleiben nach Ansicht der Bundesregierung darüber hinaus weiterhin vor allem Fortschritte im politischen Prozess unter VN-Ägide entscheidend. 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Haftbedingungen von mutmaßlichen IS-Terroristen, die in den von der Selbstverwaltung kontrollierten Gebieten gefangen genommen wurden, und wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die humanitären Bedingungen für die Familienangehörigen von inhaftierten mutmaßlichen IS-Terroristen, die derzeit in Camps in Nordsyrien untergebracht sind (vgl. www.zeit.de/2018/43/islamischer-staatsyrien -rueckkehr-verhandlung, abgerufen am 21. Februar 2019)? Die deutsche Botschaft in Syrien ist geschlossen. Eine konsularische Betreuung deutscher Staatsangehöriger ist deswegen nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung 2 der Bundesregierung verwiesen. 15. Welche Sicherheitsvorkehrungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die kurdischen Sicherheitskräfte in den Gefängnissen mit inhaftierten mutmaßlichen IS-Terroristen bzw. in Camps mit Familienangehörigen von IS- Terroristen ergriffen, und welchen Beitrag hat die Bundesregierung bislang geleistet, um die kurdischen Sicherheitskräfte bei der Gefahrenabwehr von ehemaligen mutmaßlichen IS-Terroristen und ihren möglicherweise mit radikalem Gedankengut indoktrinierten Familienangehörigen zu unterstützen, damit diese nicht illegal in ihre jeweiligen Herkunftsstaaten ausreisen können , um dort ggf. terroristische Anschläge zu begehen (bitte erläutern)? Es wird auf die Vorbemerkung 2 der Bundesregierung verwiesen. Drucksache 19/9854 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5947 verwiesen . 16. Mit welchen Stellen in der „Demokratischen Konföderation Nord- und Ostsyrien “ arbeitet der Bundesnachrichtendienst (BND) nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell zusammen, um vor Ort inhaftierte mutmaßliche IS-Terroristen mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. mit Herkunftsbezug zu Deutschland zu verhören, und ist der BND bei diesen Verhören im Auftrag der Bundesregierung aktiv geworden (vgl. www.n-tv.de/politik/BNDverhoert -deutsche-Islamisten-in-Syrien-article20863313.html, abgerufen am 21. Februar 2019; bitte erläutern)? Der Bundesnachrichtendienst (BND) führt keine Verhöre im Sinne polizeilicher oder strafprozessualer Vernehmungen durch. 17. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei festgenommenen IS-Kämpfern durch kurdische Sicherheitskräfte deutsche Reisepässe bzw. Ausweisdokumente beschlagnahmt, und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung diese Möglichkeit bislang zur Identitätsfeststellung von mutmaßlichen IS-Terroristen aus Deutschland genutzt (bitte erläutern)? Der Bundesregierung ist kein solcher Fall bekannt. 18. Aus welchen Gründen will die Bundesregierung keine offiziellen Kontakte zur Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien aufnehmen, um die Auslieferung von mutmaßlichen IS-Terroristen mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. mit Herkunftsbezug zu Deutschland zu erreichen (vgl. www.bundestag. de/mediathek?videoid=7328257#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92a WRlb2lkPTczMjgyNTc=&mod=mediathek, abgerufen am 21. Februar 2019; bitte erläutern)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5947 verwiesen. 19. Über wie viele Angehörige und welche Waffenausstattung verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus eigenen nachrichtendienstlichen oder fremden Quellen – aktuell die kurdisch geführten SDF als Partner der Anti-IS-Koalition, an der auch Deutschland beteiligt ist? Es wird auf die Vorbemerkung 1 der Bundesregierung verwiesen. 20. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Umsetzungsstand bei dem angekündigten US-Truppenabzug aus den von der Selbstverwaltung kontrollierten Gebieten in Nord- und Ostsyrien, und wie viele US-Truppenangehörige haben nach Kenntnis der Bundesregierung das bisherige Einsatzgebiet bereits verlassen? Die USA haben anlässlich der Befreiung der letzten Gebiete aus IS-Kontrolle am 23. März 2019 erklärt, dass der Prozess des Rückzugs von Truppen aus Syrien begonnen habe. Eine begrenzte Anzahl an Kräften soll vor Ort bleiben (www. whitehouse.gov/briefings-statements/united-states-global-partners-liberated-isiscontrolled -territory/). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9854 21. Über wie viele Angehörige und welche Waffenausstattung verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus eigenen nachrichtendienstlichen oder fremden Quellen – aktuell die regulären syrischen Streitkräfte und die mit ihnen verbündeten irregulären Pro-Regime-Kräfte (z. B. syrische Tiger Forces bzw. Qawat Al-Nimr, libanesische Hisbollah-Miliz, iranische Revolutionsgarden , Hazara-Milizionäre aus Afghanistan etc.) in den von ihnen kontrollierten Territorien der Arabischen Republik Syrien, und wie viele bewaffnete Kräfte davon sind derzeit an bzw. im näheren Umfeld der militärischen Kontaktlinie zu den kurdisch geführten SDF disloziert (sofern möglich , bitte getrennt nach regulären syrischen Teilstreitkräften und irregulären Pro-Regime-Kräften ausweisen)? Es wird auf die Vorbemerkung 1 der Bundesregierung verwiesen. 22. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus eigenen nachrichtendienstlichen oder fremden Quellen – während des Syrienkonflikts die syrischen Streitkräfte bzw. die bewaffneten Angehörigen von Pro-Regime-Kräften mit den kurdisch geführten SDF bzw. den kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG bislang in militärische Kampfhandlungen verwickelt gewesen? Es wird auf die Vorbemerkung 1 der Bundesregierung verwiesen. 23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung – ggf. auch aus eigenen nachrichtendienstlichen oder fremden Quellen – über gemeinsame militärische Kooperationen zwischen den syrischen Streitkräften und den kurdisch geführten SDF, um militärstrategisch bedeutsame Frontabschnitte zu sichern bzw. mögliche Angriffe der Türkei und der mit ihr verbündeten, regimefeindlichen syrischen Proxymilizen in der Region um die Stadt Manbidsch in Nordsyrien abzuschrecken? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 24. Was hat die Bundesregierung bislang auf bilateraler Ebene, innerhalb der NATO sowie im Rahmen der Anti-IS-Allianz unternommen, um den NATO- Bündnispartner Türkei von militärischen Angriffen auf die Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien abzuhalten und den militärischen Sieg über die islamistisch -dschihadistische Terrororganisation IS nicht zu gefährden (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/syrien-tuerkei-droht-mit-angriffen-aufkurdenmiliz -1.4279108, abgerufen am 21. Februar 2019; bitte erläutern)? Die Bundesregierung hat die türkische Regierung sowohl in bilateralen Gesprächen als auch im Gespräch mit Partnern und in öffentlichen Statements wiederholt zu militärischer Zurückhaltung und verantwortungsvollem Vorgehen in Nordostsyrien aufgerufen. Sie hat der türkischen Regierung deutlich gemacht, dass die Bekämpfung des IS weiterhin höchste Priorität haben muss. 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