Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/986 19. Wahlperiode 28.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/649 – Sachstand und weitere Förderung der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gilt weiterhin als ein zentrales Hemmnis für den Durchbruch der Elektromobilität (vgl. www.sueddeutsche. de/wirtschaft/elektromobilitaet-deutschland-hat-zu-wenig-lade-stationenfuer -e-autos-1.3705566). Um die flächendeckende Errichtung von Lademöglichkeiten gezielt koordinieren und fördern zu können, ist die Kenntnis über die bestehenden Ladepunkte unabdingbar. Dies gilt nicht zuletzt für die Ladeinfrastruktur , die die Autobahn Tank & Rast GmbH sowie weitere Betreiber von Raststätten entlang der Bundesautobahnen errichten (vgl. www.bmvi.de/ SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2015/089-dobrindt-tankstellenprogramm. html). Die Bundesregierung fördert den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur derzeit mit der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur, dessen zweiter Aufruf zur Antragseinreichung am 30. Oktober 2017 endete (vgl. www.bav.bund.de/ SharedDocs/Downloads/DE/Foerderung_Ladeinfrastruktur/Zweiter_Aufruf_zur_ Antragseinreichung.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Die vorläufigen Ergebnisse des ersten Aufrufs haben nach Ansicht der Fragesteller unter anderem gezeigt , dass der Ausbau des Ladenetzes lückenhaft erfolgt. Unklar ist, ob diese Mängel durch die geänderten Förderbedingungen im zweiten Aufruf behoben wurden und wie viele Ladepunkte, die bezuschusst wurden, bereits zur Verfügung stehen. Fördermittel erhalten auch Kommunen für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die Errichtung der für die Fahrzeuge notwendigen Ladeinfrastruktur (vgl. www.now-gmbh.de/content/4-bundesfoerderung-elektromobilitaet-vorort /1-foerderrichtlinie/frl_elektromobilitaet_bmvi.pdf). Insbesondere ist offen, wie viele Zuschüsse bisher bewilligt und insbesondere während des aktuellen Aufrufs im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017–2020“ beantragt wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/986 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Kauf elektrischer Pkw durch Privatpersonen wird durch eine Kaufprämie (Umweltbonus) bezuschusst, jedoch bleibt die Nachfrage nach Ansicht der Fragesteller auch aufgrund einer unzureichenden Gestaltung des Förderprogramms hinter den Erwartungen zurück. Zwischen Mai 2016 und Dezember 2017 wurden insgesamt lediglich ca. 47 000 Anträge gestellt (vgl. www.bafa.de/Shared- Docs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Elektromobilitaet/2017_12_zwischenbilanz. html). Status quo der Ladeinfrastruktur 1. Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Betrieb, und wie verteilen sich die Standorte der Normal - und Schnellladepunkte jeweils auf die Bundesländer (bitte für jedes Bundesland nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln )? Bei der Bundesnetzagentur sind insgesamt 9 377 Ladepunkte (8 103 Normalladepunkte ; 1 274 Schnellladepunkte) für Elektrofahrzeuge an 4 666 öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen angezeigt worden (Stand: 7. Februar 2018). Auflistung der Ladepunkte nach Bundesländern: gesamt Normalladepunkte Schnellladepunkte Baden-Württemberg 1130 867 263 Bayern 2093 1837 256 Berlin 550 523 27 Brandenburg 111 98 13 Bremen 69 67 2 Hamburg 658 618 40 Hessen 667 575 92 Mecklenburg-Vorpommern 107 88 19 Niedersachsen 810 669 141 Nordrhein-Westfalen 1696 1584 112 Rheinland-Pfalz 320 215 105 Sachsen 375 332 43 Sachsen-Anhalt 149 103 46 Schleswig-Holstein 351 285 66 Thüringen 275 232 43 Saarland 16 10 6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/986 2. Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte sind derzeit auf bundeseigenen Liegenschaften in Betrieb (bitte nach Liegenschaft, Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)? Abgesehen von öffentlich zugänglichen Ladepunkten auf Bundesautobahnen sind Ladepunkte auf dienstlich genutzten Liegenschaften des Bundes in der Regel nicht öffentlich zugänglich. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen ein solcher Ladepunkt auch öffentlich zugänglich ist. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/11295 verwiesen. 3. An wie viel Prozent der Normalladepunkte einerseits und Schnellladepunkte andererseits lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die unterschiedlichen Anschlusstypen (z. B. Schuko, CEE, Typ 1, Typ 2, CCS, CHAdeMO, Tesla Supercharger) jeweils nutzen (bitte für Normal- und Schnellladepunkte jeweils nach Anschlusstypen aufschlüsseln)? gesamt Normalladepunkte Schnellladepunkte AC Typ 2 Steckdose 79,2% 91,27% 2,43% AC Typ 2 Kupplung 7,88% 3,08% 38,38% DC Kupplung Combo (CCS) 7,73% 6,59% 50,24% AC Schuko 22,25% 25,67% 0,31% DC CHAdeMO 6,75% 1,17% 42,23% CEE (3 & 5-polig) 0,34% 0,30% 0,55% 4. Wie viel Prozent der öffentlich zugänglichen Ladesäulen mit einer Ladeleistung von über 3,7 Kilowatt entsprechen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit den Anforderungen der am 1. Juni 2017 geänderten Ladesäulenverordnung und somit insbesondere den Anforderungen nach § 4 (Punktuelles Aufladen) der Verordnung (bitte nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)? Die geänderte Ladesäulenverordnung (LSV) ist seit 1. Juni 2017 in Kraft getreten . § 8 LSV regelt, dass Ladepunkte, die vor dem 14. Dezember 2017 in Betrieb genommen wurden, von den Anforderungen des § 4 LSV („Punktuelles Aufladen “) ausgenommen sind. Bis dahin aufgebaute Ladepunkte konnten auf freiwilliger Basis Nutzern bereits „punktuelles Aufladen“ ermöglichen, beispielsweise durch EC-/Kreditkartenzahlung, ohne dass die Nutzer eine Kundenkarte besitzen müssen. Eine Statistik darüber, welche Ladepunkte entweder auf freiwilliger Basis oder durch die Anforderungen aus § 4 LSV „punktuelles Aufladen“ ermöglichen , liegt der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/986 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ladesäulen an Standorten von Raststätten auf Bundesautobahnen 5. Wurde das Ziel des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erreicht, bis Ende 2017 alle rund 400 Standorte der Autobahn Tank & Rast GmbH mit Schnellladesäulen und Parkplätzen für Elektrofahrzeuge auszustatten (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2015/ 089-dobrindt-tankstellenprogramm.html), und wenn nein, warum nicht? Bis Ende 2017 wurden rund 300 Standorte der Autobahn Tank & Rast Gruppe mit Schnellladestationen sowie den entsprechenden Parkplätzen ausgestattet. Die Bundesregierung hält an dem Ziel fest, die Autobahnraststätten mit E-Ladesäulen auszustatten. Es wurden bereits 75 Prozent der Standorte ausgestattet. Zeitliche Verzögerungen ergeben sich aus baulichen oder standortspezifischen Unwägbarkeiten, die dem Umfang der Maßnahmen geschuldet sind. 6. An wie viel Prozent der Standorte der Autobahn Tank & Rast GmbH stehen nach Kenntnis der Bundesregierung Schnellladesäulen und Parkplätze bereits zur Verfügung? 7. An wie viel Prozent dieser Standorte stehen derzeit mehr als zwei Schnellladepunkte zur Verfügung? Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aktuell sind rund 75 Prozent der Standorte der Autobahn Tank & Rast Gruppe mit Schnellladestationen ausgestattet. Von diesen sind rund 12 Prozent bereits mit mehr als einer Schnellladesäule ausgestattet. 8. An welchen Standorten der Autobahn Tank & Rast GmbH wurden noch keine Schnellladesäulen und Parkplätze errichtet, und wann soll die Errichtung nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils fertiggestellt sein? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 9. An welchen weiteren Standorten von Raststätten auf Bundesautobahnen stehen Schnellladesäulen zur Verfügung, und an welchen Standorten ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung nicht der Fall (bitte nach Standorten und Anzahl der Ladepunkte aufschlüsseln)? Die Ausstattung bestehender Nebenbetriebe mit Schnellladessäulen erfolgt in der Verantwortung der Konzessionsnehmer. Der Bundesregierung sind daher keine weiteren Standorte bekannt. 10. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die weiteren Standorte ohne Lademöglichkeiten ebenfalls mit Schnellladesäulen ausgestattet werden, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung dafür bereits ergriffen? Bei der Vergabe neuer Nebenbetriebskonzessionen ist die Ausstattung mit Schnellladesäulen Bestandteil der Vergabeunterlagen, so dass alle neuen Rastanlagen zukünftig mit Schnellladesäulen ausgestattet werden. Die Bundesregierung beteiligt sich an den Kosten für die erstmalige Herstellung mit 40 Prozent. Darüber hinaus trägt der Bund die Kosten für die Ertüchtigung vorhandener Stellplätze . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/986 Förderprogramm Ladeinfrastruktur – Erster Aufruf 11. Wurden die Anträge des ersten Aufrufs des Förderprogramms Ladeinfrastruktur bereits vollständig abgearbeitet? Wenn nein, warum nicht, und über wie viel Prozent der Anträge wurde noch nicht entschieden? Aufgrund der Vielzahl der Anträge, der Komplexität des Bewilligungsverfahrens und der erforderlichen Mitwirkung der Antragsteller konnten ca. 5 Prozent der gestellten Anträge noch nicht abschließend bearbeitet werden. 12. Für wie viele Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits wurden im Rahmen des ersten Aufrufs Zuwendungen bewilligt (bitte nach Bundesländern der Standorte sowie nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)? Bundesland Anzahl N-LP Anzahl S-LP Baden-Württemberg 897 242 Bayern 1.043 306 Berlin 22 21 Brandenburg 121 38 Bremen 68 32 Hamburg 550 66 Hessen 252 66 Mecklenburg-Vorpommern 47 14 Niedersachsen 859 124 Nordrhein-Westfalen 2.722 152 Rheinland-Pfalz 429 131 Saarland 9 8 Sachsen 143 47 Sachsen-Anhalt 18 35 Schleswig-Holstein 236 27 Thüringen 159 44 Gesamt 7.575 1.353 Im Übrigen wird auf die Gesamtliste der Bescheidempfänger zur Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland auf der Internetseite des BMVI verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/986 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Auf welche zehn Antragsteller entfallen die meisten Ladepunkte, für die im Rahmen des ersten Aufrufs Zuwendungen bewilligt wurden, wenn alle Anträge des jeweiligen Antragstellers zusammengezählt werden (bitte nach Antragstellern und Anzahl der Ladepunkte, für die Zuwendungen bewilligt wurden aufschlüsseln)? Antragsteller Anzahl LP innogy SE 2.490 Freie und Hansestadt Hamburg 601 VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 210 EWE VERTRIEB GmbH 195 EnBW Energie Baden-Württemberg AG 160 Westfalen Weser Netz GmbH 144 Lechwerke AG 134 Fastned B.V. 130 ENSO NETZ GmbH 96 Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V. 92 Gesamt 4.252 Im Übrigen wird auf die Darstellung der Zwischenbilanz zur Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland auf der Internetseite des BMVI verwiesen. 14. Auf welche zehn Antragsteller entfallen die höchsten Summen bewilligter Zuwendungen im Rahmen des ersten Aufrufs, wenn alle Anträge des jeweiligen Antragstellers zusammengezählt werden (bitte nach Antragstellern und Höhe der bewilligten Zuwendungen aufschlüsseln)? Zuwendungsempfänger Zuwendung EnBW Energie Baden-Württemberg AG 5.000.000,00 Fastned B.V. 4.120.579,58 innogy SE 3.123.815,97 Freie und Hansestadt Hamburg 2.810.781,40 EMOVUM GmbH 1.394.749,52 Sortimo International GmbH 1.185.160,00 Lechwerke AG 721.116,55 PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT 640.651,60 EWE VERTRIEB GmbH 605.250,40 VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 425.728,62 Gesamt 20.027.833,64 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/986 15. Wie hoch ist die Gesamtsumme der im Rahmen des ersten Aufrufs bewilligten Zuwendungen, und wie verteilt sich die Summe auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach Bundesländern der Antragsteller aufschlüsseln)? Bundesland/Antragsteller Zuwendung Baden-Württemberg 10.544.611,18 Bayern 6.340.626,37 Berlin 65.330,64 Brandenburg 372.555,32 Bremen 302.960,78 Hamburg 4.216.276,42 Hessen 900.394,62 Mecklenburg-Vorpommern 183.582,92 Niedersachsen 2.504.390,86 Nordrhein-Westfalen 5.514.586,23 Rheinland-Pfalz 1.684.001,01 Saarland 16.925,39 Sachsen 686.103,16 Sachsen-Anhalt 96.064,75 Schleswig-Holstein 750.033,49 Thüringen 957.924,44 Gesamt 35.136.367,58 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anschriften der Antragsteller nicht immer identisch mit den Standorten der beantragten Ladeinfrastruktur sind. Hinzu kommen Antragsteller aus den Niederlanden und der Schweiz. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/986 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Wie hoch ist die Gesamtsumme der im Rahmen des ersten Aufrufs bewilligten Zuwendungen, und wie verteilt sich die Summe auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach Bundesländern der Standorte aufschlüsseln)? Bundesland / Standort Zuwendung Baden-Württemberg 5.350.115,64 Bayern 8.828.336,73 Berlin 377.293,20 Brandenburg 1.101.738,42 Bremen 534.647,11 Hamburg 3.000.290,40 Hessen 2.077.304,66 Mecklenburg-Vorpommern 505.852,54 Niedersachsen 3.992.523,21 Nordrhein-Westfalen 6.550.446,53 Rheinland-Pfalz 3.502.693,36 Saarland 224.925,39 Sachsen 825.317,65 Sachsen-Anhalt 732.266,44 Schleswig-Holstein 936.944,60 Thüringen 882.277,41 Gesamt 39.422.973,29 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/986 17. Wie hoch ist der Anteil von Kommunen, kommunalen Betrieben und Einrichtungen , die in kommunaler Trägerschaft stehen, an der Gesamtsumme der im Rahmen des ersten Aufrufs bewilligten Zuwendungen (bitte unter Nennung des Gesamtanteils und einer Aufschlüsselung nach Bundesländern der Antragsteller angeben)? Bundesland Zuwendung an Kommunen, kommunale Betriebe und Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft Baden-Württemberg 1.653.974,67 Bayern 1.512.408,95 Berlin 0,00 Brandenburg 283.900,66 Bremen 0,00 Hamburg 2.810.781,40 Hessen 28.324,70 Mecklenburg- Vorpommern 86.534,82 Niedersachsen 187.246,40 Nordrhein-Westfalen 39.086,70 Rheinland-Pfalz 67.364,65 Saarland 0,00 Sachsen 14.091,60 Sachsen-Anhalt 25.726,77 Schleswig-Holstein 187.206,75 Thüringen 0,00 Gesamt 6.896.648,07 18. Wie hoch ist der Anteil von Automobilherstellern an der Gesamtsumme der im Rahmen des ersten Aufrufs bewilligten Zuwendungen (bitte unter Nennung des Gesamtanteils und einer Aufschlüsselung nach Bundesländern der Antragsteller angeben)? Ein Zuwendungsempfänger in Niedersachsen ist mit 1,08 Prozent an der Gesamtsumme der bisherigen Bewilligungen vertreten. 19. Welches Antragsdatum und welche Uhrzeit trägt der letzte noch im Rahmen des ersten Aufrufs bewilligte Antrag auf Zuwendungen für Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits, bevor aus Gründen des „Windhundverfahrens“ kein weiterer Antrag bewilligt werden konnte? Im Bereich der Normalladeinfrastruktur konnte der Antrag mit dem Datum 31. März 2017 und der Uhrzeit 23:59 Uhr zuletzt bewilligt werden. Im Bereich der Schnellladeinfrastruktur könnten alle bis zum Ablauf der Antragsfrist am 28. April 2017 um 12:00 Uhr gestellten Anträge bewilligt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/986 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Förderprogramm Ladeinfrastruktur – Zweiter Aufruf 20. Für wie viele Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits wurden im Rahmen des zweiten Aufrufs Zuwendungen beantragt (bitte nach Bundesländern der Standorte sowie nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)? Bundesland Anzahl N-P Anzahl S-LP Baden-Württemberg 1.920 448 Bayern 1.197 610 Berlin 104 38 Brandenburg 360 113 Bremen 13 18 Hamburg 50 61 Hessen 604 301 Mecklenburg-Vorpommern 146 39 Niedersachsen 891 234 Nordrhein-Westfalen 1.537 473 Rheinland-Pfalz 345 163 Saarland 142 26 Sachsen 498 147 Sachsen-Anhalt 191 98 Schleswig-Holstein 522 123 Thüringen 124 114 Gesamt 8.644 3.006 21. Wurden die Anträge des zweiten Aufrufs des Förderprogramms Ladeinfrastruktur bereits vollständig abgearbeitet? Wenn nein, warum nicht, und über wie viel Prozent der Anträge wurde noch nicht entschieden? 22. Für wie viele Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits wurden im Rahmen des zweiten Aufrufs Zuwendungen bewilligt (bitte nach Bundesländern der Standorte aufschlüsseln)? Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Anträge des zweiten Aufrufs der Förderprogramme Ladeinfrastruktur sind noch nicht abgearbeitet, da die Bearbeitung der Anträge des ersten Förderaufrufs noch läuft (siehe Antwort zu Frage 11). Ferner sind für die Bildung des im zweiten Förderaufruf erforderlichen Rankings umfangreiche Vorarbeiten notwendig, so dass über diese Anträge noch nicht entschieden worden ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/986 23. Wie hoch fallen die geringsten beantragten Fördermittel pro Kilowatt Gesamtladeleistung in den einzelnen Bundesländern jeweils aus (bitte nach Bundesländern der Standorte sowie nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)? geringste Fördermittel je Kilowatt Gesamtladeleistung Bundesland N-LP S-LP Baden-Württemberg 8,25 18,67 Bayern 20,36 50,00 Berlin 20,06 99,17 Brandenburg 39,73 66,66 Bremen 20,00 99,17 Hamburg 29,13 99,17 Hessen 20,52 3,33 Mecklenburg-Vorpommern 29,13 99,17 Niedersachsen 20,06 70,00 Nordrhein-Westfalen 17,15 53,33 Rheinland-Pfalz 27,27 24,67 Saarland 28,41 99,17 Sachsen 20,00 70,00 Sachsen-Anhalt 20,91 70,00 Schleswig-Holstein 20,91 70,00 Thüringen 45,37 37,62 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/986 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Wie hoch fallen die höchsten beantragten Fördermittel pro Kilowatt Gesamtladeleistung in den einzelnen Bundesländern jeweils aus (bitte nach Bundesländern der Standorte sowie nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln )? höchste Fördermittel je Kilowatt Gesamtladeleistung Bundesland N-LP S-LP Baden-Württemberg 227,27 213,33 Bayern 227,27 200,00 Berlin 110,87 200,00 Brandenburg 125,00 200,00 Bremen 81,82 200,00 Hamburg 113,64 200,00 Hessen 321,50 200,00 Mecklenburg-Vorpommern 151,52 200,00 Niedersachsen 227,27 200,00 Nordrhein-Westfalen 223,64 200,00 Rheinland-Pfalz 113,64 200,00 Saarland 113,64 200,00 Sachsen 480,77 200,00 Sachsen-Anhalt 227,27 200,00 Schleswig-Holstein 163,71 200,00 Thüringen 217,39 200,00 25. Wie hoch fallen die höchsten beantragten Fördermittel pro Kilowatt Gesamtladeleistung , die noch bewilligt wurden, in den einzelnen Bundesländern jeweils aus (bitte nach Bundesländern der Standorte sowie nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)? 26. Auf welche zehn Antragsteller entfallen die meisten Ladepunkte, für die im Rahmen des zweiten Aufrufs Zuwendungen bewilligt wurden, wenn alle Anträge des jeweiligen Antragstellers zusammengezählt werden (bitte nach Antragsteller und Anzahl der Ladepunkte, für die Zuwendungen bewilligt wurden aufschlüsseln)? 27. Auf welche zehn Antragsteller entfallen die höchsten Summen bewilligter Zuwendungen im Rahmen des zweiten Aufrufs, wenn alle Anträge des jeweiligen Antragstellers zusammengezählt werden (bitte nach Antragsteller und Höhe der bewilligten Zuwendungen aufschlüsseln)? 28. Wie hoch ist die Gesamtsumme der im Rahmen des zweiten Aufrufs bewilligten Zuwendungen, und wie verteilt sich die Summe auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach Bundesländern der Antragsteller aufschlüsseln)? 29. Wie hoch ist die Gesamtsumme der im Rahmen des zweiten Aufrufs bewilligten Zuwendungen, und wie verteilt sich die Summe auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach Bundesländern der Standorte aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/986 30. Wie hoch ist der Anteil von Kommunen, kommunalen Betrieben und Einrichtungen , die in kommunaler Trägerschaft stehen, an der Gesamtsumme der im Rahmen des zweiten Aufrufs bewilligten Zuwendungen (bitte unter Nennung des Gesamtanteils und einer Aufschlüsselung nach Bundesländern der Antragsteller angeben)? 31. Wie hoch ist der Anteil von Automobilherstellern an der Gesamtsumme der im Rahmen des zweiten Aufrufs bewilligten Zuwendungen (bitte unter Nennung des Gesamtanteils und einer Aufschlüsselung nach Bundesländern der Antragsteller angeben)? Die Fragen 25 bis 31 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Es wird auf die Antwort zu den Fragen 20 und 21 verwiesen. Errichtung und Nutzung von Ladepunkten im Rahmen des Förderprogramms Ladeinfrastruktur 32. Wie viele der Ladepunkte, für die im Rahmen der beiden Aufrufe Zuwendungen bewilligt wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in Betrieb genommen (bitte für jedes Bundesland die Gesamtzahl der sich in Betrieb befindlichen Ladepunkte und ihren prozentualen Anteil an allen im Bundesland bewilligten Ladepunkten nennen)? Im ersten Förderaufruf sind für 66 Ladepunkte Verwendungsnachweise geprüft. Da die Zuwendungsempfänger die Verwendungsnachweise uneinheitlich einreichen , ist davon auszugehen, dass bereits mehr Ladepunkte eingerichtet wurden. 33. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Dauer eines Ladevorgangs an den Ladepunkten, die bereits in Betrieb genommen wurden (bitte nach Bundesländern sowie nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)? 34. Wie lang werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ladepunkte, die bereits in Betrieb genommen wurden, durchschnittlich pro Tag genutzt (bitte nach Bundesländern sowie nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln )? 35. Wie oft werden die Ladepunkte, die bereits in Betrieb genommen wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich pro Tag genutzt (bitte nach Bundesländern sowie nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln )? Die Fragen 33 bis 35 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die am 1. Februar 2018 eingegangenen Berichte werden derzeit geprüft. Da von den derzeit ca. 9 000 bewilligten Ladepunkten für 66 Ladepunkte Verwendungsnachweise vorliegen, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage über Anzahl der Ladevorgänge sowie Dauer treffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/986 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Förderrichtlinie Elektromobilität 36. Wie viele Fahrzeuge wurden bislang mit Zuschüssen der Förderrichtlinie Elektromobilität beschafft, und wie hoch fallen die gewährten Zuschüsse bislang insgesamt aus (bitte nach Bundesländern für jedes Jahr aufschlüsseln)? Zugesagt wurden 2 339 PKW, 105 Busse, 8 LKW und 84 Sonstige Fahrzeuge. 157 Vorhaben der Förderrichtlinie Elektromobilität wurden bewilligt (davon 57 im Jahr 2017). Das Fördervolumen beläuft sich auf 31,5 Mio. Euro Bundesmittel (Gesamtmittel 74,1 Mio. Euro). Rund 2 Mio. Euro Zuschüsse für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur wurden bisher abgerufen (6,59 Prozent). Übersicht Bewilligungen nach Bundesländern Bundesland Anzahl Bewilligungen Summe Bundesmittel Baden-Württemberg 23 1.962.276,00 € 2015 1 27.971,00 € 2016 13 1.460.545,00 € 2017 9 473.760,00 € Bayern 30 9.354.824,50 € 2015 3 236.029,00 € 2016 12 2.996.243,50 € 2017 15 6.122.552,00 € Brandenburg 1 345.000,00 € 2016 1 345.000,00 € Bremen 1 81.803,00 € 2016 1 81.803,00 € Hamburg 4 2.083.974,00 € 2016 2 1.791.794,00 € 2017 2 292.180,00 € Hessen 8 4.632.402,00 € 2015 1 100.411,00 € 2016 6 386.141,00 € 2017 1 4.145.850,00 € Mecklenburg- Vorpommern 4 300.230,00 € 2016 2 48.230,00 € 2017 2 252.000,00 € Niedersachsen 15 2.442.032,78 € 2015 1 110.621,00 € 2016 12 2.249.561,00 € 2017 2 81.850,78 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/986 Bundesland Anzahl Bewilligungen Summe Bundesmittel Nordrhein-Westfalen 41 6.824.559,40 € 2015 7 1.155.396,40 € 2016 18 1.174.872,00 € 2017 16 4.494.291,00 € Rheinland-Pfalz 9 1.632.739,40 € 2015 1 407.316,00 € 2016 4 330.713,40 € 2017 4 894.710,00 € Saarland 1 34.171,00 € 2017 1 34.171,00 € Sachsen 7 601.674,73 € 2015 2 111.450,60 € 2016 1 148.302,00 € 2017 4 341.922,13 € Sachsen-Anhalt 1 28.172,00 € 2016 1 28.172,00 € Schleswig-Holstein 12 1.177.979,00 € 2015 3 197.205,00 € 2016 7 594.395,00 € 2017 2 386.379,00 € Gesamtergebnis 157 31.501.837,81 € 37. Wie viele Anträge auf Zuschüsse für die Beschaffung von Fahrzeugen sind im Rahmen des aktuellen Aufrufs zur Antragseinreichung (Dezember 2017) bis zum 31. Januar 2018 eingegangen, für wie viele Fahrzeuge wurden Zuschüsse beantragt, und wie hoch fallen die beantragten Zuwendungen insgesamt aus (bitte jeweils nach Bundesländern aufschlüsseln)? Zum 31. Januar 2018 sind 430 Anträge eingegangen, diese Zahl beinhaltet förderfähige und nicht förderfähige Antragsteller. Eine Auswertung der tatsächlichen Anzahl zweckentsprechender Anträge, beantragten Fördermittel, Fahrzeuge sowie Ladeinfrastruktur etc. findet derzeit statt, so dass gegenwärtig keine aussagekräftigen Daten geliefert werden können. 38. Wie viele Ladepunkte wurden bislang mit Zuschüssen aus der Förderrichtlinie Elektromobilität errichtet, und wie hoch fallen die gewährten Zuschüsse bislang insgesamt aus (bitte nach Bundesländern für jedes Jahr aufschlüsseln )? Zugesagt wurden 639 Stk. Ladeinfrastruktur (Typen: Wallbox AC, Ladesäule AC 2x22 und DC-Schnellladesäule). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/986 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 39. Wie viele Anträge auf Zuschüsse für die Errichtung von Ladeinfrastruktur sind im Rahmen des aktuellen Aufrufs zur Antragseinreichung (Dezember 2017) bis zum 31. Januar 2018 eingegangen, für wie viele Ladepunkte wurden Zuschüsse beantragt, und wie hoch fallen die beantragten Zuwendungen insgesamt aus (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Zum 31. Januar 2018 sind 430 Anträge eingegangen, diese Zahl beinhaltet förderfähige und nicht förderfähige Antragsteller. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen. Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) 40. Wie viele Anträge auf Zuschüsse beim Kauf eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs (Umweltbonus) wurden seit Beginn des Förderprogramms monatlich gestellt (bitte monatlich und getrennt nach Anträgen bei reinen Batterieelektrofahrzeugen , Plug-In-Hybriden und Brennstoffzellenfahrzeugen aufschlüsseln)? Monat Summe Anträge davon Elektrofahrzeug davon Plug-In Hybrid davon Brennstoffzellenfahrzeug Juli 2016 1650 1097 553 0 August 2016 1377 875 502 0 September 2016 1426 678 748 0 Oktober 2016 1333 695 637 1 November 2016 1593 836 756 1 Dezember 2016 1665 957 708 0 Januar 2017 1799 983 816 0 Februar 2017 1809 988 820 1 März 2017 2697 1547 1150 0 April 2017 2632 1436 1196 0 Mai 2017 2647 1561 1086 0 Juni 2017 2397 1428 968 1 Juli 2017 3571 2504 1067 0 August 2017 3441 2022 1419 0 September 2017 3679 2008 1671 0 Oktober 2017 4033 2380 1653 0 November 2017 4506 2552 1954 0 Dezember 2017 4764 2731 2021 12 Januar 2018 3948 2185 1763 0 Februar 2018* 657 378 279 0 Summe 51624 29841 21767 16 * Stand: 7. Februar 2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/986 41. Wie viel Prozent dieser Anträge wurden nicht bewilligt, und welche sind die häufigsten Gründe (bitte gleichermaßen aufschlüsseln)? Es wurden ca. 8,6 Prozent aller Anträge abgelehnt bzw. bereits bestehende Zuwendungsbescheide aufgehoben. Die Ablehnungs- und Aufhebungsgründe werden im Einzelnen nicht erfasst. 42. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge? Die Bearbeitungszeiten (Antragseingang /Auszahlung) werden aufgrund des zweistufigen Verfahrens nicht erfasst. 1. Stufe Antrag (mit Kauf- oder Leasingvertrag): Durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei ca. 4 Wochen. Nach positiver Prüfung des Antrages ergeht ein Zuwendungsbescheid. 2. Stufe Verwendungsnachweis (mit Zulassungsbescheinigung): Nach der Zulassung des Fahrzeuges reicht der Antragsteller einen Verwendungsnachweis ein, mit dem der Erwerb und die Zulassung des Fahrzeuges bestätigt werden. Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises wird die Auszahlung angewiesen , hier liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei ca. 2 Wochen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/986 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 43. Wie viele elektrisch betriebene Fahrzeuge, die die Kriterien für die Förderung des Umweltbonus erfüllen, wurden seit Beginn des Förderprogramms insgesamt neu zugelassen (bitte monatlich und getrennt nach reinen Batterieelektrofahrzeugen , Plug-In-Hybriden und Brennstoffzellenfahrzeugen aufschlüsseln)? 44. Wie viele elektrisch betriebene Fahrzeuge, die die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes , aber nicht die Kriterien für die Förderung des Umweltbonus erfüllen, wurden seit Beginn des Förderprogramms neu zugelassen (bitte monatlich und getrennt nach reinen Batterieelektrofahrzeugen, Plug-In-Hybriden und Brennstoffzellenfahrzeugen aufschlüsseln)? Die Fragen 43 und 44 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Monat Summe Anträge BEV Anträge PHEV Anträge Brennstoffzellenfz . Anträge Summe Neuzulassungen BEV Neuzulassungen PHEV Neuzulassungen Jul 16 1650 1097 553 0 1801 785 1016 Aug 16 1377 875 502 0 1731 895 836 Sep 16 1426 678 748 0 3061 1641 1420 Okt 16 1333 695 637 1 2616 1167 1449 Nov 16 1593 836 756 1 2649 1231 1418 Dez 16 1665 957 708 0 2815 1334 1481 Jan 17 1799 983 816 0 2856 1323 1533 Feb 17 1809 988 820 1 2989 1546 1443 Mrz 17 2697 1547 1150 0 4479 2191 2288 Apr 17 2632 1436 1196 0 3587 1413 2174 Mai 17 2647 1561 1086 0 3843 1520 2323 Jun 17 2397 1428 968 1 4699 2196 2503 Jul 17 3571 2504 1067 0 4237 1820 2417 Aug 17 3441 2022 1419 0 4794 2177 2617 Sep 17 3679 2008 1671 0 5365 2247 3118 Okt 17 4033 2381 1652 0 5065 2180 2885 Nov 17 4506 2552 1954 0 6290 3031 3259 Dez 17 4764 2731 2021 12 6288 3412 2876 Summe 50404 29129 21259 16 69165 32109 37056 (BEV = Battery Electric Vehicle, PHEV = Plug-In Hybrid Electric Vehicle) Zahlen über Fahrzeuge, die zwar den Anforderungen des Umweltbonus entsprechen , für die aber kein Umweltbonus beantragt wurden liegen nicht vor. Ebenfalls liegen keine Zahlen vor, wie viele zugelassene Elektrofahrzeuge nicht den Anforderungen des Umweltbonus genügen. Brennstoffzellenfahrzeuge sind in den Statistiken der Neuzulassungen nicht gesondert erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/986 45. Wie oft wird die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge aktualisiert, und wie begründet sich diese Häufigkeit? Im Jahr 2018 wurde die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge bisher einmal und im vierten Quartal 2017 dreimal aktualisiert. Diese erfolgt, sobald ein Hersteller auf Antrag und nach positiver Prüfung das Fahrzeug auf die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge aufgenommen haben möchte. 46. Seit wann sind keine Fahrzeuge des Typs „Model S“ der Firma Tesla mehr förderfähig? Das Elektrofahrzeug „Tesla Model S Base“ wurde am 30. November 2017 von der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gestrichen. 47. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Tesla GmbH, dass die Basisversion des „Model S“ ohne ein Komfortpaket bestellt werden könne, angesichts der Aussage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle , dass die weitere Förderung deshalb nicht erfolgen könne, da das Auto nur mit diesem zusätzlichen Komfortpaket zu kaufen sei und damit der Nettolistenpreis des Basismodells den Höchstbetrag von 60 000 Euro netto überschreite (vgl. www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/autoindustrieelektroauto -praemie-fuer-tesla-gestrichen/20659748.html)? 48. Inwiefern prüft die Bundesregierung nun erneut, ob das „Model S“ auch ohne das Komfortpaket gekauft werden kann? Die Fragen 47 und 48 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die von der Richtlinie geforderte Verfügbarkeit (Bestellbarkeit und tatsächliche Auslieferung an Kunden) wird derzeit vom BAFA geprüft. Weitere Fragen zur Elektromobilität 49. Inwiefern hat die Bundesregierung mit entsprechenden Arbeiten begonnen, um „zu Beginn der nächsten Legislaturperiode Vorschläge zur Änderung des Miet- sowie Wohnungseigentumsrechts zur erleichterten Durchführung von baulichen Veränderungen zur Errichtung von Ladeinfrastrukturen unterbreiten “ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/11377) zu können, und wie ist der aktuelle Stand dieser Arbeiten? Es wird auf die Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/986 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 50. Wie haben sich der Anteil erneuerbarer Energiequellen im Verkehrssektor, der Anteil erneuerbarer Energiequellen im Straßenverkehrssektor und der Anteil erneuerbarer Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch in Deutschland in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils entwickelt (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? Die Anteile der erneuerbaren Energien (EE) haben sich seit dem Jahr 2006 wie folgt entwickelt: 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anteile EE in % am Endenergieverbrauch Verkehr1) 6,5 7,5 6,0 5,4 5,8 5,7 6,0 5,5 5,6 5,3 5,2 am Straßenverkehr 6,6 7,6 6,0 5,3 5,7 5,5 5,8 5,2 5,3 4,9 4,8 am Bruttoendenergieverbrauch 2) 8,1 9,7 9,1 10,1 11,1 12,2 13,1 13,2 13,8 14,7 14,8 am Primärenergieverbrauch 6,3 7,9 8,0 8,9 9,9 10,8 10,3 10,8 11,5 12,4 12,6 1) ohne internationalen Flugverkehr 2) nach Energiekonzept der Bundesregierung Quellen: AGEB; AGEE-Stat (Stand: Dez. 2017) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333