Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9877 19. Wahlperiode 06.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9074 – Aufarbeitung des Flugzeugabschusses MH17 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e t e l l e r Das nach dem Abschuss des Flugzeuges der Malaysia Airlines mit der Flugnummer MH17 am 17. Juli 2014 eingesetzte gemeinsame Ermittlungsteam (Joint Investigation Team – JIT) stellte am 24. Mai 2018 auf einer Pressekonferenz den damals aktuellen Stand seiner Untersuchungen vor. Darin kam das JIT unter anderem zu dem Schluss, dass die Maschine mit einer Buk-Rakete abgeschossen worden sei. Das zugehörige Start- und Transportfahrzeug Buk-Telar konnte demnach der russischen 53. Luftabwehrbrigade zugeordnet werden (www.heise.de/tp/features/MH17-Kaum-neue-Erkenntnisse-4057624.html). Das von der niederländischen Staatsanwaltschaft geleitete JIT veröffentlichte zu diesem Zeitpunkt zwar noch keine Namen von möglichen Verdächtigen, berichtete jedoch, dass der Kreis der Verdächtigen auf bestimmte Personen verkleinert werden konnte. Das niederländische Parlament hat daraufhin am 31. Mai 2018 mehrheitlich den Antrag Nr. 119 angenommen (www.parlemen tairemonitor.nl/9353000/1/j9vvij5epmj1ey0/vkotpt1g5xyw), mit dem es die niederländische Regierung dazu auffordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Mitwirkung der Russischen Föderation an der weiteren Aufklärung zu erreichen sowie Haftungsansprüche gegenüber der Russischen Föderation im Zusammenhang mit dem Abschuss der MH17 einzufordern. Weiterhin haben das Königreich der Niederlande sowie Australien in einer diplomatischen Note an die Russische Föderation ihre Beschlussfassung zur Verantwortlichkeit des Abschusses und die daraus abge-leiteten Forderungen mitgeteilt (www.rijksoverheid.nl/ binaries/rijksoverheid/documenten/brieven/2018/05/25/nota-staatsaanspra kelijkheid-rusland-inzake-mh17/nota-staatsaansprakelijkheid-rusland-inzakemh 17.pdf). Am 8. Februar 2019 bestätigte der niederländische Außenminister, dass es zu einer Kontaktaufnahme mit der russischen Föderation kam. Auch im Rahmen der Münchener Sicherheitskonferenz, die vom 15. bis 17. Februar 2019 stattfand, fanden inoffizielle Gespräche zwischen den Außenministern der Niederlande und Russlands statt (www.deutschlandfunk.de/krieg-in-der-ostukrainemoskau -moechte-ueber-den-mh17.795.de.html?dram:article_id=442297). In den Zwischenmonaten wurden jedoch durch Medienberichte mögliche Spionageangriffe innerhalb des Ermittlungsteams bekannt, die laut der Berichte zu ei- Drucksache 19/9877 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ner Verunsicherung und stärkeren Sicherheitsauflagen unter den niederländischen Beteiligten führten (www.heise.de/tp/features/Ukrainischer-Lauschangriffauf -niederlaendische-MH17-Ermittler-4093579.html). Bei diesem Flugunglück sind insgesamt 298 Menschen ums Leben gekommen, darunter allein 192 niederländische Staatsangehörige, 80 Kinder und vier deutsche Staatsangehörige. Von dieser Tragödie sind jedoch auch weitere Staaten wie Australien oder Malaysia betroffen. Gerade vor dem Hintergrund der, von der Bundesregierung selbst als außerordentlich eng und freundschaftlich bezeichneten Beziehungen zu dem Königreich der Niederlande (Bundestagsdrucksache 19/3385), den fortschreitenden Ermittlungen des JIT sowie anlaufenden Gesprächen zwischen dem Königreich der Niederlande, Australien und der Russischen Föderation besteht aus Sicht der Fragesteller ein großes Interesse an der Aufklärung des Abschusses sowie der bisherigen Unterstützung dieser. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 33, 34, 36 und 37 kann nicht offen erfolgen. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste werden Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation vertraulich behandelt. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Dies umfasst neben der Zusammenarbeit als solcher, auch Informationen zur konkreten Ausgestaltung sowie Informationen zu Fähigkeiten anderer Nachrichtendienste. Eine öffentliche Bekanntgabe von Einzelheiten der Zusammenarbeit anderer Nachrichtendienste mit Nachrichtendiensten des Bundes entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde die Nachrichtendienste des Bundes in grober Weise diskreditieren und infolgedessen die Gewinnung von Informationen aus dieser Zusammenarbeit gefährden. Dies könnte im Ergebnis eine Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des Bundes zur Folge haben. Zudem sind Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde Rückschlüsse auf die Arbeitsmethoden des BND ermöglichen und damit zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Aus den genannten Gründen würde eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher sind die Antworten zu den genannten Fragen ganz oder teilweise als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich “ eingestuft und werden in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.* * Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9877 1. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung, fast ein Jahr nach der Pressekonferenz des gemeinsamen Ermittlungsteams (JIT), der genaue technische und strafrechtliche Ermittlungsstand im Zusammenhang mit dem Abschuss der MH17? Am 12. November 2018 teilte die niederländische Regierung den sogenannten grieving nations („trauernden Nationen“; neben Deutschland auch Australien, Belgien, Großbritannien, Indonesien, Kanada, Malaysia, Neuseeland, Niederlande , Philippinen, Südafrika und die USA) den Ermittlungsstand zum Abschuss von Flug MH17 mit. Demnach befänden sich die Ermittlungen in der finalen Phase, noch vor Sommer 2019 werde mit der Aufnahme von Strafverfolgungsmaßnahmen gerechnet. Der Gerichtsstand ist das erstinstanzliche Strafgericht Den Haag. Über den weiteren Fortgang der Untersuchungen wurden keine Einzelheiten mitgeteilt, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. 2. Wie begründet die Bundesregierung, dass sich Deutschland nicht an dem MH17 Joint Investigation Team beteiligt? Da weder der Tatort noch der Start- oder Zielort der abgestürzten Maschine in Deutschland liegen und sich keine Tatverdächtigen in Deutschland aufhalten, bestand kein hinreichender Bezug für eine Beteiligung an der gemeinsamen Ermittlungsgruppe . Zahlreiche andere Länder, deren Staatsangehörige unter den Opfern sind, sind ebenfalls nicht an der gemeinsamen Ermittlungsgruppe beteiligt. Die zuständigen deutschen Ermittlungsbehörden arbeiten indes auch ohne formelle Mitgliedschaft in der gemeinsamen Ermittlungsgruppe seit langem eng und vertrauensvoll auf Basis der bestehenden rechtshilferechtlichen Regelungen mit den zuständigen niederländischen Behörden zusammen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. 3. Wie beurteilt die Bundesregierung Meldungen über eine mögliche Spionage seitens der Ukraine gegenüber niederländischen Ermittlern innerhalb des Joint Investigation Teams? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Meldungen über eine mögliche Spionage seitens der Ukraine gegenüber niederländischen Ermittlern innerhalb des Joint Investigation Teams? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse bezüglich der Spionagevorwürfe. 4. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Spionage, sowohl seitens der Ukraine als auch Russland, gegen Mitglieder des MH17 Joint Investigation Teams vor (bitte getrennt nach Nationalität der Mitglieder des MH17-Teams auflisten)? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass Ergebnisse des MH17 Joint Investigation Teams von einem Spionageangriff der Ukraine oder Russland betroffen sind? 5. Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Spionage, sowohl seitens der Ukraine als auch Russland, gegen Mitglieder des Joint Investigation Teams vor (bitte getrennt nach Nationalität der Mitglieder des MH17-Teams auflisten)? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Drucksache 19/9877 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Gegenstand des Informations- bzw. Auskunftsersuchens betrifft solche Informationen , die in besonders hohem Maße Erwägungen des Staatswohls berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht als Antwort übermittelt werden können. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zum Kenntnisstand, zur Leistungsfähigkeit , zur Ausrichtung und zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Partnerdiensten und die damit einhergehend Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit des BND mit ausländischen Nachrichtendiensten haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes jedoch unerlässlich. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweisen des Bundesnachrichtendienstes so detailliert, sodass daraus unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten geschlossen werden können. Eine Bekanntgabe dieser Informationen, auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern, kann dem Schutzbedürfnis somit nicht Rechnung tragen, da bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich wäre. 6. Wie beurteilt die Bundesregierung eine Zusammenarbeit mit der Ukraine nach den Spionagevorwürfen gegen die Ukraine innerhalb der JIT-Ermittlungen zum Abschuss der Flugzeuges MH17? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 7. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den aktuellen Stand der Vorbereitungen über den Strafprozess in Schiphol, dem Abflugflughafen der abgeschossenen MH17, vor? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9877 8. Welche Unterstützung bietet die Bundesregierung den Angehörigen deutscher Opfer des Abschusses der MH17 für den Strafprozess in Schiphol, dem Abflugflughafen der MH17? Auf die Antwort zu den Fragen 12 bis 15 wird verwiesen. 9. Bietet die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Abschuss des Fluges MH17 ein Zeugenschutzprogramm an, wie es etwa die niederländische Staatsanwaltschaft für Zeugen, die die strafrechtliche Verfolgung möglicher Verantwortlicher unterstützen, aufgebaut hat? a) Sollte die Bundesregierung dieses nicht anbieten, wie begründet die Bundesregierung dies? Beim Bundeskriminalamt (BKA) wird im Auftrag des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof (GBA) das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts eines Kriegsverbrechens nach den §§ 8, 11 des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) (Abschuss der Boeing 777 der Malaysia Airlines mit der Flugnummer MH17 am 17. Juli 2014 in der Ost-Ukraine) geführt, da auch deutsche Opfer zu beklagen waren. In diesem Ermittlungsverfahren sind bereits Zeugen vernommen worden, eine Notwendigkeit für die Ergreifung von Zeugenschutzmaßnahmen hat sich dabei bisher nicht ergeben. Zeugenschutzmaßnahmen richten sich nach dem Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen (ZSHG). Sofern Zeugen in dem genannten Ermittlungsverfahren die in § 1 ZSHG genannten Voraussetzungen erfüllen, können für sie Zeugenschutzmaßnahmen auf Anfrage ergriffen werden. b) Sollte die Bundesregierung dieses anbieten, liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob dieses Programm die Quantität von Zeugenaussagen erhöht hat? Auf die Antwort zu Frage 9a wird verwiesen. 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den aktuellen Stand der vier Rechtsverfahren (Nr. 73776/14, 973/15, 4407/15 und 4412/15) deutscher Staatsbürger vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (bitte einzeln für jeden Fall auflisten)? 11. In welcher Form bietet die Bundesregierung den Antragstellern der vier Rechtsverfahren (Nr. 73776/14, 973/15, 4407/15 und 4412/15) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Unterstützung an? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Bundesregierung mit Schreiben vom 25. Juli 2016 mitgeteilt, dass die vier genannten, gegen die Ukraine gerichteten Individualbeschwerden der Regierung der Ukraine mit der Bitte um Stellungnahme zugestellt wurden und der Bundesregierung gemäß Artikel 36 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Eine Stellungnahme der Bundesregierung ist nicht erfolgt, da die Fragen des Gerichtshofs sich lediglich auf die innerstaatlichen Verfahren in der Ukraine bezogen, zu denen die Bundesregierung nichts beitragen kann. Mit Schreiben vom 9. November 2016 hat der EGMR der Bundesregierung dementsprechend mitgeteilt, dass er davon ausgeht, dass die Bundesregierung keine Stellungnahme abgeben wird. Der weitere Fortgang des Verfahrens ist der Bundesregierung nicht bekannt. Drucksache 19/9877 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Sind der Bundesregierung Hinterbliebene der deutschen Opfer bekannt, die eine Opferentschädigung beantragt haben? Wenn ja, wie ist der Bearbeitungsstand dieser Anträge, und welche Entschädigungen wurden innerhalb welchen Zeitraums bereits bezahlt? Die Gesetzesdurchführung im Rahmen des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz, OEG) obliegt allein den zuständigen Behörden der Länder. Der Bundesregierung liegen daher keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. 13. Haben die Hinterbliebenen der deutschen Insassen der MH17 eine Unterstützungsmöglichkeit seitens der Bundesregierung wie im Falle eines terroristischen Anschlages erhalten? Falls ja, wie fiel diese aus? Fall nein, wieso nicht? Zahlungen nach der Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 0708 Titel 68102) können nur geleistet werden, wenn aufgrund objektivierbarer Anhaltspunkte mit hoher Wahrscheinlichkeit eine terroristische Tat vorliegt. Da derartige Anhaltspunkte gegenwärtig nicht erkennbar sind, wurden keine Härteleistungen an die Hinterbliebenen gezahlt. 14. Plant die Bundesregierung, im Zuge der Ausarbeitung des neuen Sozialgesetzbuches auch die Opferentschädigung für die Situation der Verletzung und des Todes durch einen Angriff oder terroristischen Anschlag im Ausland zu verbessern? Im Rahmen der Überarbeitung der gesetzlich geregelten staatlichen Opferentschädigung sollen künftig alle Betroffenen unabhängig von der Motivation des Täters oder der Täter gleichbehandelt werden. Verbesserungen durch die geplante Reform der Sozialen Entschädigung, zu der auch die Opferentschädigung gehört, sollen daher künftig alle Opfer betreffen. 15. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Hinterbliebene der deutschen Opfer sich an NOAH, die Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe , gewandt haben? Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich Hinterbliebene der deutschen Opfer an die Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) gewandt haben. a) Hat die Bundesregierung den Hinterbliebenen proaktiv die Möglichkeit der Betreuung durch die NOAH angeboten? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat den Hinterbliebenen die Möglichkeit der Betreuung durch NOAH angeboten, zum Beispiel über das Auswärtige Amt, das BKA und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9877 b) Hat die Bundesregierung den Hinterbliebenen andere Unterstützungsund Betreuungsmöglichkeiten angeboten? Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat den Hinterbliebenen über die Koordinierungsstelle NOAH weitere Unterstützungs- und Betreuungsmöglichkeiten angeboten und für sie in die Wege geleitet, zum Beispiel die Vermittlung von Hilfen durch die niederländische und australische Regierung, deutsche Vertretungen in den Niederlanden und Australien, Bürgermeister von Rheine in Nordrhein-Westfalen, Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, Notfallseelsorge, Traumaambulanzen, „Family Support Center“ der Malaysia Airlines, Flughäfen und viele weitere. 16. Hat die Bundesregierung bezüglich des Abschusses des Flugzeuges MH17 regelmäßigen Kontakt mit der Botschaft des Staates Malaysia? Wenn ja, was sind die Gegenstände der Gespräche bezüglich des Abschusses des Flugzeuges MH17 mit der Botschaft des Staats Malaysia? 17. Hat die Bundesregierung bezüglich des Abschusses des Flugzeuges MH17 regelmäßigen Kontakt mit der Botschaft des Staates Australien? Wenn ja, was sind die Gegenstände der Gespräche bezüglich des Abschusses des Flugzeuges MH17 mit der Botschaft des Staates Australien? 18. Hat die Bundesregierung bezüglich des Abschusses des Flugzeuges MH17 regelmäßigen Kontakt mit der Botschaft des Staates Ukraine? Wenn ja, was sind die Gegenstände der Gespräche bezüglich des Abschusses des Flugzeuges MH17 mit der Botschaft des Staates Ukraine? 19. Hat die Bundesregierung bezüglich des Abschusses des Flugzeuges MH17 regelmäßigen Kontakt mit der Botschaft des Königreiches der Niederlande? Wenn ja, was sind die Gegenstände der Gespräche bezüglich des Abschusses des Flugzeuges MH17 mit der Botschaft des Königreiches der Niederlande? 20. Hat die Bundesregierung bezüglich des Abschusses des Flugzeuges MH17 regelmäßigen Kontakt mit der Botschaft des Königreiches Belgien? Wenn ja, was sind die Gegenstände der Gespräche bezüglich des Abschusses des Flugzeuges MH17 mit der Botschaft des Königreiches Belgien? Die Fragen 16 bis 20 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung steht im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen regelmäßig in Kontakt mit den Botschaften der in den Fragen erwähnten Staaten. Der Abschuss des Flugzeuges ist hierbei ein Aspekt einer großen Themenbreite. 21. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Beschluss des Königreiches der Niederlande und Australiens, die Russische Föderation für den Abschuss des Flugzeuges MH17 in Verantwortung zu sehen? Die Bundesregierung hat die Entscheidung des Königreichs der Niederlande und Australiens zur Kenntnis genommen. Sie kommentiert grundsätzlich nicht die Äußerungen oder Handlungen anderer Staaten gegenüber Drittstaaten. Drucksache 19/9877 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Ist die Bundesregierung in Kenntnis über den Brief des niederländischen Außenministers an das niederländische Parlament (www.parlementairemonitor. nl/9353000/1/j9vvij5epmj1ey0/vkuialmc6ezy) über den Stand einer staatlichen Haftung der Russischen Föderation in Bezug auf den Abschuss des Fluges MH17? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Brief des niederländischen Außenministers an das niederländische Parlament über den Stand einer staatlichen Haftung der Russischen Föderation in Bezug auf den Abschuss des Fluges MH17? Die Bundesregierung hat den Brief zur Kenntnis genommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 24, 25, 29 und 31 verwiesen. 23. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen Beschluss Nr. 119 des niederländischen Parlamentes ? Die Bundesregierung hat den Beschluss Nr. 119 des niederländischen Parlamentes zur Kenntnis genommen. 24. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Vorwürfen gegenüber Russland in dem Antrag Nr. 119, es würde seiner Verantwortung zur Aufklärung nicht genügend nachkommen? Die Bundesregierung hat stets gefordert, dass die Verantwortlichen für den Abschuss des Flugzeugs MH17 zur Rechenschaft gezogen werden. Eine erfolgreiche Strafverfolgung der Täter ist nur möglich, wenn alle Staaten sie durch internationale politische und rechtliche Zusammenarbeit unterstützen, wie es Resolution 2166 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 21. Juli 2014 fordert. In diesem Zusammenhang ist auch Russlands konstruktive Beteiligung gefordert. 25. Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, die Russische Föderation zu einer Mitarbeit zur Klärung einer staatlichen Verantwortung für den Abschuss des Flugzeuges MH17 zu bewegen? Die Bundesregierung hat die Regierung der Russischen Föderation wiederholt öffentlich wie auch in bilateralen Gesprächen aufgefordert, bei der Aufklärung zu kooperieren. 26. Hat die Bundesregierung Pläne, das Königreich der Niederlande während der Mitgliedschaft Deutschlands im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, in der strafrechtlichen Untersuchung zu unterstützen? Wenn ja, wie gestalten sich diese Pläne konkret aus? Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 21. Juli 2014 einstimmig Resolution 2166 (2014) verabschiedet. In dieser „verlangt [der Sicherheitsrat], dass die […] Verantwortlichen [des Abschusses von MH17] zur Rechenschaft gezogen werden und dass alle Staaten bei den Anstrengungen zur Feststellung der Verantwortlichkeit uneingeschränkt kooperieren“. Auf eine deutsch-französische Initiative hin hat der Sicherheitsrat zuletzt am 6. Juni 2018 im Konsens eine Vorsitzerklärung (S/PRST/2018/12) angenommen, in welcher er seine volle Unterstützung für Resolution 2166 (2014) zum Abschuss von Flug MH17 bekräftigt hat. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9877 Die Bundesregierung setzt sich weiter – auch im Rahmen ihrer Arbeit im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen – mit Nachdruck für die Umsetzung von Resolution 2166 (2014) ein. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. 27. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die diplomatische Note, in welcher das Königreich der Niederlande und Australien am 25. Mai 2018 die Russische Föderation über ihren Beschluss unterrichten, die Russische Föderation für den Abschuss des Flugzeuges MH17 verantwortlich zu machen? Die Bundesregierung hat Kenntnis von der diplomatischen Note, mit der das Königreich der Niederlande und Australien am 25. Mai 2018 die Russischen Föderation über ihren Beschluss, die Russische Föderation für den Abschuss des Flugzeuges MH17 verantwortlich zu machen, unterrichten. 28. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der diplomatischen Note, in welcher das Königreich der Niederlande und Australien am 25. Mai 2018 die Russische Föderation über ihren Beschluss unterrichten, die Russische Föderation für den Abschuss des Flugzeuges MH17 verantwortlich zu machen? Die Bundesregierung hat die diplomatische Note zur Kenntnis genommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 24, 25, 29 und 31 verwiesen. 29. Wie begründet die Bundesregierung, in Anlehnung an die diplomatische Note, in welcher das Königreich der Niederlande und Australien am 25. Mai 2018 die Russische Föderation über ihren Beschluss unterrichten, die Russische Föderation für den Abschuss des Flugzeuges MH17 verantwortlich zu machen, nicht ebenfalls eine diplomatische Note an die Russische Föderation gesendet zu haben? Die Bundesregierung hat die unabhängige professionelle Arbeit des internationalen Ermittlerteams (JIT) von Anfang an unterstützt und steht zum weiteren Vorgehen in Austausch mit ihren Partnern, insbesondere den Niederlanden. Deutschland ist zwar kein Mitglied im JIT, wird aber die weiteren Ermittlungen des JIT und mögliche daraus folgende Strafverfahren vor der nationalen niederländischen Justiz aufmerksam beobachten und wenn möglich unterstützend begleiten. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Entwicklungen steht die Bundesregierung in engem Kontakt mit ihren Partnern (insbesondere das Königreich der Niederlande und Australien) und prüft vor diesem Hintergrund mögliche Handlungsoptionen. Gegenüber der Regierung der Russischen Föderation hat die Bundesregierung wiederholt Transparenz und konstruktive Beteiligung an der Aufklärung eingefordert . 30. Welche Pläne hat die Bundesregierung, das Königreich der Niederlande und Australien während der Mitgliedschaft Deutschlands im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in deren Bestrebungen, mit Russland über seine staatliche Verantwortung für den Abschuss des Flugzeuges MH17 zu verhandeln, zu unterstützen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 26, 29 und 31 verwiesen. Drucksache 19/9877 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 31. Welche Pläne hat die Bundesregierung, das Königreich der Niederlande und Australien bei der strafrechtlichen Verfolgung der verantwortlichen Personen für den Abschuss des Flugzeuges MH17 zu unterstützen? Deutschland pflegt sehr enge Verbindungen mit den Niederlanden im Bereich der Rechtshilfe in Strafsachen. Der GBA wie auch das BKA stehen im Rahmen von Ermittlungen zum Abschuss von MH17 mit den niederländischen Justiz- und Polizeibehörden in Kontakt. 32. Ist seit Anfang 2014 einer der registrierten militärischen Flugzeugabschüsse (Bundestagsdrucksache 18/10964) über ukrainischem Staatsgebiet nach Kenntnis der Bundesregierung von den sogenannten Separatisten bzw. von russischer Seite für sich reklamiert worden? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/10964 wird verwiesen. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 33. Verfügt die Bundesregierung inzwischen über Kenntnisse, ob Angehörige russischer Geheimdienste unter anderem auch an Boden-Luft-Raketensystemen ausgebildet werden (Bundestagsdrucksache 18/10964)? 34. Hat die Bundesregierung (ggf. auch über ihre NATO-Partner) Kenntnis darüber , ob Angehörige der sogenannten Separatisten an Luftabwehrsystemen geschult wurden, und falls ja, zu welchem Zeitpunkt? Die Fragen 33 und 34 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 35. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich Waffen-, Material- und Truppentransporte über die internationale ukrainisch-russische Grenze in die „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk, und seit wann gibt es diese Transporte nach Kenntnis der Bundesregierung? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 36. Inwiefern konterkariert nach Auffassung der Bundesregierung die Präsenz des BUK-M1-Systems in der Ostukraine die offizielle Haltung der Russischen Föderation, es gebe keine russische Militärpräsenz in der Ostukraine, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Präsenz? 37. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, dass das BUK-M1-System von einem russischen Militärstützpunkt aus in die Ostukraine gebracht werden konnte, ohne dass die zuständigen Stützpunktvorgesetzten davon erfahren bzw. dies befohlen haben? Die Fragen 36 und 37 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9877 38. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Russische Föderation vor der Lieferung des BUK-M1-Systems in die Ostukraine Vorkehrungen getroffen, dass durch das System keine zivilen Flugpassagiere zu Schaden kommen, etwa dadurch, dass russische Behörden die zuständigen ukrainischen Luftfahrtbehörden über den möglichen Einsatz des BUK-M1-Systems informierten ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333