Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 2. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9884 19. Wahlperiode 03.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Paul Viktor Podolay, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9531 – Männer- und Diversenquote für Medizinstudienplätze V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Deutsche Ärztetag 2018 hat sich dafür ausgesprochen, als Maßnahme gegen den Ärztemangel die Zahl der Medizinstudienplätze um 6 250 Plätze zu erhöhen (www.aerztezeitung.de/kongresse/kongresse2018/erfurt2018_aerztetag/ article/963707/aerztetag-klares-ja-studienplaetzen.html). Der Anteil der weiblichen Studienanfänger liegt derzeit bei zwei Dritteln, der der Männer bei einem Drittel, für Diverse ist keiner ausgewiesen (www.spiegel.de/plus/maenner quote-fuer-medizinstudenten-a-00000000-0002-0001-0000-000159786756). In Medien wird die Meinung vertreten, der hohe Frauenanteil könne zukünftig „existenzielle Versorgungsprobleme“ verursachen (www.spiegel.de/plus/ maennerquote-fuer-medizinstudenten-a-00000000-0002-0001-0000-0001 59786756). Deshalb fordert die Abgeordnete Claudia Schmidtke, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, eine Männerquote bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen (www.wallstreetonline .de/nachricht/10910151-bundestag-cdu-abgeordnete-maennerquotemedizinstudenten ). Bei der Zulassung zum Studium ist das Geschlecht zurzeit kein Kriterium. Die Verteilung nach Abiturnote, Wartezeit und dem hochschuleigenen Auswahlverfahren erfolgt nach Abzug einer Vorabquote für internationale Bewerber, die nicht deutschen Bewerbern gleichgestellt sind, Härtefälle, Zweitstudienbewerber , Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung und Sanitätsoffiziere der Bundeswehr (https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=281). Drucksache 19/9884 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Zuständigkeit für die Zulassung zum Medizinstudium wird gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 33 in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 3 Nummer 6 des Grundgesetzes von den Ländern wahrgenommen. Die Länder haben die Zulassung zum Medizinstudium durch den Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen über die Studienplatzvergabe in der Humanmedizin mit Urteil vom 19. Dezember 2017 teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die Kultusministerkonferenz hat daher am 6. Dezember 2018 den Entwurf eines neuen Staatsvertrages über die Hochschulzulassung beschlossen. Dieser neue Staatsvertrag muss noch von den Ländern ratifiziert werden. Eine Männer- oder Diversenquote ist nach dem neuen Staatsvertrag nicht vorgesehen. Zum Sommersemester 2019 haben sich ungefähr doppelt so viele Frauen wie Männer um einen Studienplatz in Medizin beworben (Quelle: https://zv.hochschul start.de/fileadmin/media/zv/nc/SoSe2019/bew_zv_ss19.pdf). Die geschlechtsspezifische Verteilung von Männern und Frauen im Medizinstudium ist dementsprechend bereits im Bewerbungsverhalten angelegt. 1. Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, eine Männerquote bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen neu einzuführen? 2. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag unter dem Gesichtspunkt der Geschlechtergerechtigkeit, also der Tatsache, dass auch die Patienten männlich, weiblich und divers sind, und den ohne Männerquote befürchteten existenziellen Versorgungsproblemen? 3. Hält die Bundesregierung ggf. unter dem Gesichtspunkt der Geschlechtergerechtigkeit und der Tatsache, dass auch die Patienten männlich, weiblich und divers sind, neben der Einführung einer Männerquote auch eine Diversenquote für erforderlich? Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für die Durchführung der Verfahren zur Vergabe von Medizinstudienplätzen sind die Länder zuständig. Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass existenzielle Versorgungsprobleme aufgrund eines erhöhten Frauenanteils im Medizinstudium zu befürchten sind. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333