Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/991 19. Wahlperiode 28.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Herrmann, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/735 – Fortbestehen der Schutzgründe von Asylbewerbern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat gemäß § 73 Absatz 2a des Asylgesetzes (AsylG) spätestens nach Ablauf von drei Jahren zu prüfen, ob die Voraussetzungen über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und die Anerkennung als Asylberechtigter noch vorliegen (vgl. § 73 Absatz 1 AsylG), und teilt diese Erkenntnisse der zuständigen Ausländerbehörde mit. Nach einem Bericht in „DIE WELT“ vom 14. November 2017 (vgl. www. welt.de/politik/deutschland/article170575710/Wenn-der-Fluchtgrund-entfaelltdas -BAMF-es-aber-nicht-merkt.html) kommt das BAMF dieser Hauptaufgabe aber nur unzureichend nach. 1. Bei wie vielen Asylbewerbern, die in den Jahren 2013 und 2014 beim BAMF ein Asylverfahren betrieben haben, wurde inzwischen eine solche Überprüfung gemäß § 73 ff. AsylG bezüglich des Fortbestehens der Schutzgründe bzw. Anerkennungsgründe durchgeführt (bitte jeweils nach Bundesland und Staatsangehörigkeit auflisten)? Nach § 73 Absatz 2a Satz 1 des Asylgesetzes (AsylG) hat die Regelüberprüfung spätestens nach Ablauf von drei Jahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu erfolgen. Statistisch erfasst wurden nur die Fälle, in denen auf Grund einer veränderten Lage im Herkunftsland oder sonstiger Anhaltspunkte eine vertiefte Detailprüfung stattgefunden hatte. Soweit demnach statistische Angaben für den Zeitraum vorliegen, können diese den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/991 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr 2013 Staatsangehörigkeiten gesamt 369 darunter: Afghanistan 42 Armenien 3 Aserbaidschan 2 Äthiopien 8 China 1 Eritrea 2 Guinea 1 Irak 58 Iran, Islamische Republik 59 Jamaica 1 Jordanien 2 Kamerun 1 Kenia 1 Mazedonien 4 Pakistan 65 Ruanda 3 Russische Föderation 14 Senegal 1 Somalia 13 Sri Lanka 2 Sudan 1 Syrien, Arabische Republik 72 Tadschikistan 1 Togo 1 Türkei 5 Ungeklärt 1 Usbekistan 5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/991 Jahr 2014 Staatsangehörigkeiten gesamt 1.293 darunter: Afghanistan 59 Ägypten 3 Albanien 4 Algerien 1 Aserbaidschan 5 Äthiopien 2 China 6 Eritrea 15 Gambia 6 Georgien 4 Ghana 2 Guinea 1 Indien 1 Irak 170 Iran, Islamische Republik 71 Jordanien 1 Kosovo 2 Libanon 2 Libyen 13 Marokko 1 Mazedonien 1 Myanmar 1 Nigeria 1 ohne Angabe 1 Pakistan 37 Russische Föderation 8 Serbien 5 Somalia 27 sonst. asiat. Staatsangeh. 61 Sri Lanka 75 Staatenlos 52 Staatsangehörigkeit ohne Bezeichnung 22 Syrien, Arabische Republik 521 Tadschikistan 1 Türkei 4 Ungeklärt 107 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/991 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Bei wie vielen Asylbewerbern aus Frage 1 sind die Schutz- bzw. Anerkennungsgründe inzwischen entfallen (bitte jeweils nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Asylbewerber auflisten)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Jahr 2013 Staatsangehörigkeiten gesamt 8 darunter: Äthiopien 2 Iran, Islamische Republik 3 Russische Föderation 1 Somalia 1 Syrien, Arabische Republik 1 Jahr 2014 Staatsangehörigkeiten gesamt 6 darunter: Iran, Islamische Republik 1 Russische Föderation 1 Somalia 1 Syrien, Arabische Republik 3 3. Bei wie vielen Asylbewerbern, die in den Jahren 2013 und 2014 einen Asylantrag gestellt haben, fand eine derartige Überprüfung nicht statt (bitte jeweils nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Asylbewerber auflisten )? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333