BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/100 21. Wahlperiode 27.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 19.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Teilschließung eines Altenheims Nach Medieninformationen hat das Bezirksamt Hamburg-Nord eine Station des Altenheims „Röweland“ in Langenhorn geschlossen. Ich frage den Senat: 1. Aus welchem Grunde wurde die Station geschlossen? Aufgrund schwerwiegender Mängel hat die zuständige Behörde einen Aufnahmestopp (§ 33 Absatz 2 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz – HmbWBG) für neue Bewohnerinnen und Bewohner angeordnet. Weil diese Maßnahme nicht ausreicht , um die Mängel zu beseitigen und die notwendige Pflege sicherzustellen, wurde zusätzlich eine Reduzierung von 50 Plätzen angeordnet. Der Träger beabsichtigt, zur Umsetzung dieser Maßnahme in Absprache mit der zuständigen Behörde einen Wohnbereich zu schließen und den Bewohnerinnen und Bewohnern andere Pflegeplätze zu vermitteln. 2. Gab es Berichte über unzureichende Pflege? Ja. Siehe Antwort zu 1. 3. Wie werden die Bewohner der geschlossenen Station nun versorgt? Siehe Antwort zu 1. Aktuell ist noch kein Wohnbereich geschlossen. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnbereichs, dessen Schließung geplant ist, werden bis zu einem Umzug weiter dort versorgt. Einige Bewohnerinnen und Bewohner sind bereits umgezogen und werden in anderen Einrichtungen betreut und gepflegt. Bei der Planung und Durchführung der Umzüge werden nach Angaben der zuständigen Behörde die Wünsche der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Angehörigen berücksichtigt. Die Wohn-Pflege-Aufsicht überwacht die Abstellung der Mängel und lässt sich zudem regelmäßig beziehungsweise bei Bedarf seitens der Einrichtung berichten. 4. Hat es in Hamburg schon Schließungen von ganzen Pflegeheimen oder einzelnen Stationen durch die zuständige Behörde gegeben? Wenn ja: Aus welchen Gründen wurden diese geschlossen? Seit Inkrafttreten des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (1. Januar 2010) hat es auf Veranlassung der zuständigen Behörde keine Schließungen (Untersagungen nach § 35 HmbWBG) und Teilschließungen von Pflegeheimen gegeben. 5. Welche Möglichkeiten haben Betreiber von Pflegeheimen, eine Schließung infolge Unterschreitung der sogenannten Fachkraftquote zu vermeiden ? Erlaubt die zuständige Behörde eine zeitlich beschränkte Unterschreitung? Drucksache 21/100 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ausschließlich die Unterschreitung der Fachkraftquote hat keine Untersagung eines Betriebes zur Folge. Sind bei einem Betreiber Abweichungen von den gesetzlichen Anforderungen für Wohneinrichtungen (hier: Pflegeheim) nach § 11 HmbWBG festgestellt worden, weist die zuständige Behörde hierauf hin und berät ihn über die Möglichkeiten zur Vermeidung und Behebung der Mängel. Gleichzeitig soll die zuständige Behörde mit dem Betreiber eine Vereinbarung über die Beseitigung der Mängel mit Fristsetzung schließen (§ 32 HmbWBG). Sofern die zuständige Behörde keine wesentlichen Beanstandungen hat und der Betreiber der Wohneinrichtung bei Nichtverfügbarkeit von Fachkräften nachhaltige Bemühungen zur Gewinnung persönlich und fachlich geeigneter eigener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber der zuständigen Behörde auf Verlangen nachgewiesen und begründet hat, erlaubt die zuständige Behörde eine zeitlich begrenzte Unterschreitung der Fachkraftquote. 6. Plant der Senat eine Absenkung oder flexible Handhabung der sogenannten Fachkraftquote, um künftige (Teil-)Schließungen von Pflegeheimen zu vermeiden? Wenn nein: warum nicht? Nein. Die zuständige Behörde verfügt bereits über ein flexibles Verfahren im Umgang mit der Fachkraftquote, siehe Antwort zu 5. 7. Teilt der Senat die Auffassung, dass es in erster Linie auf die Qualität der Pflege und erst in zweiter Linie auf die Einhaltung formaler Anforderungen ankommt? Ja. Gegenstand der Prüfungen nach § 30 Absatz 1 HmbWBG durch die zuständige Behörde ist vor allem die Wirksamkeit der vom Betreiber geplanten und durchgeführten Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen nach diesem Gesetz (Ergebnisqualität ). Allerdings weist nach Auffassung der zuständigen Behörde eine längerfristige Unterschreitung der Fachkraftquote, wie im vorliegenden Fall, auf einen Qualitätsmangel in der Versorgung hin. 8. Teilt der Senat die Auffassung, dass ein Abbau von Bürokratie zu einer erheblichen Entlastung der Mitarbeiter in Pflegeheimen führen würde? Wenn ja: Was will der Senat insofern unternehmen? Der Abbau von Bürokratie kann je nach Ausgestaltung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Pflegeheimen zu einer Entlastung führen. Die zuständige Behörde begrüßt daher das im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelte und getestete Strukturmodell für eine vereinfachte Pflegedokumentation. Zum Zwecke der Einführung beteiligt sich die zuständige Behörde an einer vom Landespflegeausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation.