BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10005 21. Wahlperiode 08.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Westenberger und Dennis Thering (CDU) vom 02.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Pendlerfähre zwischen Uhlenhorster Fährhaus und Fährdamm Die Alster ist Touristenattraktion und Verkehrsweg zugleich. Bis 1983 gab es eine Fährverbindung zwischen der Ost- und Westseite der Alster, die mehrere Stadtteile miteinander verband und zusätzliche Verkehrswege bot. Für Fahrradfahrer und Fußgänger könnten durch eine regelmäßige Pendellinie Wege und Zeiten erheblich verkürzt werden. Studenten und Berufstätige könnten die Universität und Eimsbüttel auf der einen sowie Mundsburg und Berliner Tor auf der anderen Seite effektiver erreichen. Die in 2016 in Teilen wieder aktivierte Linie muss ausgebaut werden. Ein werktags erweiterter Fahrplan, moderne Fähren mit Rampe sowie attraktive Fahrpreise müssen entwickelt werden. Buslinien und Fahrradwege können entlastet werden. Landes- und Bezirksebene, HVV sowie ATG müssen ein gemeinsames Konzept erarbeiten. Pendelverkehre können dabei klar von Touristen- und Erholungsverkehren getrennt werden. Das gilt auch für eine nicht abschließend diskutierte Fährverbindung zwischen Nord und Süd. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Am 1. März 2017 fand ein Erörterungstermin im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz im Bezirk Hamburg-Nord statt, bei dem Vertreterinnen und Vertreter der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der ATG Alster-Touristik GmbH (ATG), des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr anwesend waren. Neben dem Vorschlag zur Einrichtung eines Pilotprojektes auf der Strecke Mühlenkamp – Hofweg wurde in diesem Erörterungstermin auch auf die Überlegung zur Einrichtung einer Fährverbindung zwischen dem Uhlenhorster Fährhaus und dem Fährdamm eingegangen. Die Gebiete rund um die Außenalster sind insgesamt sehr gut durch das Angebot der Fahrten im HVV erschlossen. Alle Bedienungsgebiete östlich und westlich der Alster sind umfassend im öffentlichen Linienverkehr erschlossen. Die bestehenden Linienverkehre im dichten Fahrplanangebot bieten eine umfassende Bedienung mit Umsteigemöglichkeiten zu den Schnellbahnen . Eine Fährverbindung über die Alster mit Umsteigenotwendigkeiten würde für die Fahrgäste im HVV keine Reisezeitgewinne bringen, da die Anleger nur über längere Fußwege zu erreichen sind und im direkten Einzugsbereich kaum Nachfragepotenziale für einen regelmäßigen Linienverkehr vorhanden sind. Daher bestehen keine Planungen zur Einrichtung weiterer Fährverbindungen im HVV-Tarif. Im Übrigen siehe Drs. 21/7489. Drucksache 21/10005 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des HVV und der ATG wie folgt: 1. Welches Amt und welche Behörde haben wann aus welchen Gründen beschlossen, den Pendelfährbetrieb zwischen Ost und West auf der Außenalster einzustellen? Die ATG bietet nach wie vor einen Fährbetrieb zwischen dem Ost- und Westufer der Alster im Rahmen der Linienfahrten an. Eingestellt wurde im Jahr 1983 lediglich das Angebot der Alsterschifffahrt im HVV-Tarif, da die Auslastung der Schiffe gering und stark witterungsabhängig war und der Kostendeckungsgrad für dieses Angebot bei lediglich 10 Prozent lag. Über den Prozess der Entscheidungsfindung 1983 liegen keine Akten mehr vor. Im Übrigen siehe 21/6572. 2. Gibt es seitens einer Behörde oder eines Amtes Erhebungen und Planungen einer erneuten Fährverbindung im Pendelverkehr? Wenn ja, wer nimmt diese vor und welche Ergebnisse werden voraussichtlich wann erzielt und wem mitgeteilt? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 3. Welche Partner werden in die Erhebungen und Planungen eingebunden ? 4. Wie sieht ein effektiver Pendelfährbetrieb nach Ansicht der zuständigen Behörde oder des Amtes aus? Welche Fähren, Anleger und welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie sieht ein effektiver Fahrplan aus? Welche Fahrpreisgestaltung wird zugrunde gelegt? 5. Zu wann kann die beschriebene Fährverbindung aufgenommen werden? Entfällt. 6. Wie können Touristik- und Pendelverkehre koordiniert werden? Die Notwendigkeit zur Einrichtung eines Fährbetriebs im HVV-Tarif besteht nicht. Es besteht gegenwärtig kein Grund zur Annahme, dass die Auslastung der Schiffe höher wäre als zu Beginn der Achtzigerjahre und ein Kostendeckungsgrad von mehr als 10 Prozent möglich wäre. 7. Welche anderen sinnvollen Pendelverkehre werden von welchem Amt oder welcher Behörde in Betracht gezogen? Die Pendlerverkehre der Alsterkreuzfahrt, die täglich in der Sommersaison die beiden Alsterufer miteinander verbindet, reichen aus. 8. Ist das Gewässer Alster selbst Teil des Konzepts der Fahrradstraßen und Velorouten? Wenn ja, wie sieht das Konzept diesbezüglich aus? Wenn nein, warum nicht? Nein. Im Rahmen der Velorouten und des Projekts Alster Fahrradachsen ist Radverkehr ausschließlich zu Land vorgesehen. Zum einen wäre eine Führung des Radverkehrs über Alsterfähren unattraktiv, da der zeitliche Aufwand für die Verladung eines Fahrrads auf eine kostenpflichtige Fähre mit festen Abfahrts- und damit Wartezeiten sowie die Fährpassage deutlich größer ist als die knapp 3 km lange und somit circa zehn Minuten dauernde Fahrt mit dem Fahrrad nördlich um die Alster. Zum anderen stünde der finanzielle Aufwand in keinem Verhältnis zum geringen Nutzen.