BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10008 21. Wahlperiode 08.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 02.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Brandschutz im Bereich der BWFG Die Antworten des Senates auf meine Anfrage Drs. 21/9921 geben Anlass für Nachfragen. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH), der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH), der Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT), der Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK), der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW), der HafenCity Universität Hamburg (HCU), der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky (SUB) wie folgt: 1. Welche Veränderungen wurden unternommen, damit die gesperrten Institute wieder geöffnet werden konnten? Es finden täglich Kontrollen sämtlicher Labore, Flure, Seminarräume und Büros durch zwei Personen statt, bei Versuchsdurchführungen werden Gefährdungsbeurteilungen durch zwei Personen erstellt. Mögliche Brandlasten wurden durch die Nutzer entfernt. Die schriftlichen Dokumentationen werden dem zuständigen Bezirksamt zugeleitet. Neben den organisatorischen Maßnahmen wurden bauliche Maßnahmen (Einbau einer ergänzenden Brandmeldeanlage und der Einbau zusätzlicher Rauchschutztüren ) veranlasst. 2. Welche Kosten haben diese Veränderungen verursacht? Wer trägt diese Kosten? Für die genannten organisatorischen Maßnahmen fallen keine gesonderten Kosten an. Die endgültigen Kosten für die baulichen Maßnahmen liegen zurzeit noch nicht vor. Die Mittel werden aus dem Einzelplan 3.2 gedeckt. 3. Welche weiteren „Bauteilöffnungen“ wurden in den letzten fünf Jahren im Bereich der BWFG und ihrem Verwaltungsvermögen durchgeführt? Mit welchem Ergebnis? Bauteilöffnungen erfolgten am Gebäude der HAW am Berliner Tor 21 im Hinblick auf den Brandschutz. Die festgestellten Brandschutzmängel werden im Zuge der zurzeit laufenden Sicherheitssanierung (2016 – 2018) beseitigt. In der SUB erfolgten Deckenund Wandöffnungen im Rahmen der zurzeit laufenden Sicherheitssanierung inklusive Brandschutzertüchtigung. Unter anderem werden hier die Sicherheitsbeleuchtung und die Rauchmelder erneuert. Im Rahmen der Dachsanierung des Bücherturms erfolgt die Schaffung eines Dachausstieges als zweiter Notausgang. Im sogenannten Trautweingebäude der HfMT am Harvestehuder Weg 10 erfolgten innerhalb der letzten zwei Jahre Bauteilöffnungen im Rahmen der energetischen Sanierung. Der Brand- Drucksache 21/10008 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schutz wurde aktuellen Standards angepasst. Das Budgepalais am Harvestehuder Weg 12 ist zuletzt im Jahr 2010 auch im Bereich des Brandschutzes saniert worden. 4. Welche weiteren „Bauteilöffnungen“ sind im Bereich der BWFG und ihrem Verwaltungsvermögen geplant? Neben den oben genannten laufenden Maßnahmen zur Sicherheitssanierung sind zurzeit keine weiteren Bauteilöffnungen geplant. Bauteilöffnungen werden jeweils anlassbezogen vorgenommen, wenn zum Beispiel im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme eine nähere Betrachtung von Gebäudeteilen erforderlich wird. 5. Bei welchen Gebäuden im Verwaltungsvermögen der BWFG wurde in den letzten fünf Jahren keine Brandverhütungsschau (BVS) durchgeführt ? Warum wurde diese dort nicht durchgeführt? Gemäß der Verordnung zur Durchführung der Brandverhütungsschau (BVSVO) sind BVS in den dort unter § 1 aufgeführten Objekten durchzuführen. Die BVS werden in den unter diese Definition fallenden Gebäuden gemäß den Vorschriften regelmäßig durchgeführt. Bei der HCU wurde noch keine BVS durchgeführt, weil das Gebäude noch nicht fünf Jahre alt ist. Bei allen Objekten, die nicht unter die Definition gemäß § 1 fallen, sind dementsprechend keine BVS erforderlich.