BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10015 21. Wahlperiode 11.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 03.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Wie wird dem Ermittlungsaufwand des DIE nach G20 Rechnung getragen ? Es wurden bereits einige Strafanzeigen gegen Polizeibedienstete im Rahmen des G20-Gipfels und der Gipfelproteste gestellt. Außerdem finden sich im Internet viele Videos, Bilder und Berichte, in denen Polizeibedienstete im Rahmen der G20-Proteste Gewalt gegenüber Demonstranten/-innen, Protestierenden , Zivilisten/-innen und auch Journalisten/-innen ausüben. Für Ermittlungen gegen Polizeibedienstete soll das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) der Polizei zuständig sein. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Vielzahl an Strafanzeigen sowie der Masse an Videos, Bildern und Berichten zu diesem Thema der Arbeitsaufwand für das DIE sehr hoch sein wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel führt das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete. Es geht auch Vorwürfen und Beschwerden wegen allgemeinen Fehlverhaltens von Polizeibediensteten nach, sofern sich Hinweisgeber direkt an das DIE wenden. Das DIE überprüft darüber hinaus eigeninitiativ eine Vielzahl von Videos, Bildern und Berichten in öffentlich zugänglichen Quellen. Sofern sich dabei aus dem Verhalten von Polizeibediensteten ein Anfangsverdacht für eine Straftat ergibt und dazu beim DIE noch kein Ermittlungsverfahren anhängig ist, leitet das DIE von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren ein. Darüber hinaus wertet das DIE auch außerhalb von Strafverfahren geäußerte Kritik am Handeln der Polizei aus. Die Sichtung, Sicherung und Bewertung von Videos, Bildern und Berichten aus öffentlich zugänglichen Quellen sowie der Abgleich mit bereits beim DIE anhängigen Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zur Bewältigung dieser Auswerte- und Ermittlungsarbeit hat das DIE eine Sonderkommission mit Wirkung zum 31. Juli 2017 eingerichtet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Um wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) wurde das Dezernat Interne Ermittlungen in der Zeit nach G20 bisher aufgestockt? Um wie viele VZÄ ist eine weitere Aufstockung vorgesehen? Die Sonderkommission des DIE umfasst acht Kriminalbeamtinnen und -beamte sowie eine Tarifbeschäftigte (VZÄ gesamt: 8,75). Davon stellt das DIE fünf Kriminalbeamtinnen und -beamte (VZÄ: 4,75) sowie eine Tarifbeschäftigte (VZÄ: 1,0) und das Landeskriminalamt Hamburg drei Kriminalbeamtinnen und -beamte (VZÄ: 3,0). Für einen Drucksache 21/10015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ermittlungskomplex ohne G20-Bezug hat das DIE darüber hinaus eine Kriminalbeamtin (VZÄ: 0,875) von der Polizei zur temporären Verstärkung erhalten. Eine weitere personelle Unterstützung des DIE zur Auswertung der Kritik am Handeln der Polizei erfolgt in den nächsten Tagen. 2. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete im Rahmen des G20-Gipfels und der Gipfelproteste gibt es bislang? Wie viele davon wurden auf Strafanzeigen, wie viele von Amts wegen aufgenommen? Bitte aufgeschlüsselt nach möglichem Straftatbestand. Dem DIE liegen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel für den Zeitraum vom 22. Juni 2017 bis zum 9. Juli 2017 insgesamt 60 Ermittlungsverfahren vor, denen strafrechtliche Vorwürfe gegen Polizeibedienstete zugrunde liegen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . Delikt Anzahl Ermittlungsverfahren davon von Amts wegen erstattet Körperverletzung im Amt gem. §340 StGB 49 6 Bedrohung gem. §241 StGB 1 --- Nötigung gem. §240 StGB 2 --- Sexuelle Belästigung gem. §184i StGB 1 --- Beleidigung gem. §185 StGB 2 --- Strafvereitelung im Amt gem. §258a StGB 2 --- Verletzung des Dienstgeheimnisses gem. §353b StGB 2 2 Vorermittlungen 1 --- Gesamt 60 8 Stand: 7. August 2017 Der folgenden Auflistung sind alle bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingegangenen Strafanzeigen (Stand: 7. August 2017) und eingetragenen Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Straftatvorwürfen anlässlich des G20-Gipfels zu entnehmen : Lfd. Nr. Aktenzeichen StA Tatvorwurf Einleitung Az. Polizei 1 7300 Js 267/17 § 340 StGB Strafanzeige 0478651/2017 2 7300 Js 269/17 § 340 StGB Strafanzeige unbekannt 3 7300 Js 270/17 § 340 StGB Strafanzeige 0460022/2017 4 7300 Js 277/17 § 258a StGB Strafanzeige 0460022/2017 5 7300 Js 278/17 § 340 StGB Strafanzeige 0478669/2017 6 7300 Js 279/17 § 240 StGB Strafanzeige 0432270/2017 7 7300 Js 281/17 § 240 StGB Strafanzeige 0476266/2017 8 7300 Js 290/17 § 340 StGB von Amts wegen 0488748/2017 9 7300 Js 291/17 § 340 StGB Strafanzeige unbekannt; am 31.07. an DIE übersandt 10 7300 Js 294/17 § 340 StGB Strafanzeige unbekannt 11 7300 Js 295/17 § 340 StGB Strafanzeige unbekannt 12 7300 Js 299/17 § 340 StGB Strafanzeige unbekannt 13 7300 Js 300/17 § 340 StGB Strafanzeige unbekannt 14 noch kein Az. §§ 340, 185 StGB Strafanzeige unbekannt 15 noch kein Az. §§ 239, 339 StGB Strafanzeige unbekannt 16 noch kein Az. §§ 340, 185 StGB Strafanzeige unbekannt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10015 3 Die letzten drei dieser 16 Verfahren müssen bei der Staatsanwaltschaft noch in MESTA erfasst werden. Die unter den laufenden Nummern 2 und 10-16 aufgeführten Verfahren wurden erst kürzlich beziehungsweise noch gar nicht (2, 14-16) an das DIE übersandt. Einige Verfahren betreffen denselben Tatvorwurf, weil mehrere Strafanzeigen aufgrund derselben Medienberichterstattung eingingen. Deshalb ist die Gesamtzahl der Verfahren nicht gleichzusetzen mit der Gesamtzahl der Tatvorwürfe. Ein Abgleich der beim DIE und bei der Staatsanwaltschaft Hamburg vorliegenden Ermittlungsverfahren war in der für die Bearbeitung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Inwiefern werden vom DIE oder einer anderen Stelle/Behörde die vielen Videos, Bilder und Berichte, welche im Internet zu finden sind, ausgewertet , um weitere Ermittlungsverfahren von Amts wegen einzuleiten oder Beweise für offene Ermittlungsverfahren zu finden? Bei der Polizei werden durch die Sonderkommission „Schwarzer Block“ entsprechende Auswertungen vorgenommen, um Straftäter im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um den G20-Gipfel zu ermitteln. Wird dabei der Verdacht einer Straftat festgestellt, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet; bei dem Verdacht einer Straftat im Amte wird das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) um weitere Prüfung beziehungsweise Ermittlung des Sachverhalts ersucht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.