BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10020 21. Wahlperiode 11.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 04.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Förderprogramm für Lehrkräfte mit ausländischer Qualifizierung Zusätzlich zu den 240 Referendaren, die im August 2017 ihren Vorbereitungsdienst am LI und in den Hamburger Schulen antreten, werden zehn Lehrkräfte mit ausländischer Lehramtsqualifizierung in den Hamburger Schuldienst eingestellt. Im Rahmen dessen müssen die Teilnehmer eine Anpassungsqualifizierung (APQ) durchlaufen, in der sie unter anderem sprachliche und interkulturelle Kompetenzen erlernen sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wonach richtet sich die Anzahl der Plätze für Teilnehmer der APQ eines Einstellungstermins? Wie viele Plätze im Rahmen der APQ hat es für das Schuljahr 2017/2018 für Lehrkräfte mit ausländischer Lehramtsqualifizierung gegeben? Falls es mehr als zehn waren: Warum wurde diese Zahl nicht ausgeschöpft? Gemäß § 13 Absatz 1 der Verordnung zur Ausführung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Gesetzes zur Umsetzung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für Lehramtsbefähigungen (HmbBQFG-VO-Lehramt) können bis zu 10 Prozent der im Haushaltsplan zum jeweiligen Einstellungstermin verfügbaren Stellen für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) für die jeweiligen Lehrämter für die Anpassungsqualifizierung (APQ) verwendet werden. Zum 1. August 2017 wurden zehn Lehrkräfte für die APQ zugelassen. Die maximale Zulassungsquote wurde nicht ausgeschöpft und könnte nur erreicht werden, wenn Bewerbungen für die jeweiligen Lehrämter vorliegen und die Bewerberinnen und Bewerber die erforderlichen Kriterien erfüllen, siehe hierzu Antwort zu 6. So lagen für den Einstellungstermin 1. August 2017 keine Bewerbungen für das Lehramt an beruflichen Schulen und das Lehramt Sonderpädagogik vor. 2. Was ist jeweils der Hintergrund der zehn neu eingestellten Lehrkräfte im Förderprogramm? Bitte aufschlüsseln nach a. Herkunftsland, b. Alter, c. Dauer des Aufenthaltes in Deutschland, d. Staatsangehörigkeit, e. Aufenthaltsstatus, f. Geschlecht, g. im Anerkennungsbescheid ausgewiesenen Schulfächern, Drucksache 21/10020 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 h. Ergebnis der Diplomanerkennung, i. Länge der Berufserfahrung im Lehrerberuf im Ausland, j. Berufserfahrung im Inland (bitte in sinnvollen Kategorien wie pädagogischer Beruf, anderer Beruf, Hilfstätigkeiten, Arbeitslosigkeit darstellen ) und k. nachgewiesenem Sprachstandniveau. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird von einer Beantwortung abgesehen, da sich aufgrund der abgefragten Merkmale unter Hinzuziehung weiterer Informationen (beispielsweise aus sozialen Netzwerken im Internet) für Dritte möglicherweise personenbezogene Informationen zu den zehn neu eingestellten Lehrkräften ableiten lassen . 3. An welchen Schulen sollen sie konkret eingesetzt werden? Bitte die Anzahl der Plätze je Schule angeben. Die Lehrkräfte in der Anpassungsqualifizierung werden an folgenden Schulen eingesetzt (je Schule ein Platz): Carl-von-Ossietzky-Gymnasium, Geschwister-Scholl- Stadtteilschule, Heinrich-Hertz-Schule, Otto-Hahn-Schule, Stadtteilschule Altrahlstedt, Stadtteilschule Am Hafen, Stadtteilschule Lurup, Stadtteilschule Mümmelmannsberg, Stadtteilschule Rissen, Walddörfer-Gymnasium. 4. Wie viele Teilnehmer hat es in dem Förderprogramm seit Beginn der Einführung 2012 gegeben? Wie hoch war jeweils der prozentuale Anteil zur Anzahl aller Plätze im Vorbereitungsdienst? Wie viele davon haben das Programm bisher erfolgreich beendet? Bitte jährlich nach Einstellungstermin und nach Geschlecht differenziert angeben. 5. Wie viele Teilnehmer haben sich seit Beginn der Einführung 2012 beworben? Bitte jährlich nach Einstellungstermin und nach Geschlecht differenziert angeben. Seit Einführung der Maßnahmen aufgrund der HmbBQFG, datiert vom 19.06.2012, und der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes (HmbBQFG-VO-Lehramt), datiert vom 04.06.2013, hat es ab dem 01.08.2013 insgesamt 149 Teilnehmende in der APQ gegeben. In der Tabelle sind die Teilnehmenden angegeben, die die Anpassungsqualifizierung tatsächlich begonnen haben. Die Anzahl der Zulassungen kann von diesen Zahlen abweichen. Einstellungstermin Bewerbungen davon Teilneh - mende davon erfolgreich beendet w m w m 01.08.2013 39 34 5 16 14 2 16 01.02.2014 38 29 9 16 11 5 16 01.08.2014 38 33 5 22 19 3 17 01.02.2015 31 25 6 15 12 3 12 01.08.2015 39 35 4 14 13 1 13 01.02.2016 30 27 3 17 15 2 14 01.08.2016 27 23 4 20 18 2 * 01.02.2017 31 27 4 19 18 1 * 01.08.2017 33 27 6 10 9 1 * Quelle: Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) * Maßnahme läuft noch, Daten können für diese drei Lehrgänge noch nicht ermittelt werden. In der folgenden Tabelle wird der prozentuale Anteil der Teilnehmenden an der APQ an der Anzahl aller LiV dargestellt: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10020 3 Ausbildungszeitpunkt Anzahl der LiV insgesamt Teilnehmende an der APQ insgesamt Prozentualer Anteil der APQ an der Anzahl der LiV insgesamt 01.08.2013 969 18 1,9% 01.02.2014 936 35 3,7% 01.08.2014 787 40 5,1% 01.02.2015 806 38 4,7% 01.08.2015 786 35 4,5% 01.02.2016 812 37 4,6% 01.08.2016 844 37 4,4% 01.02.2017 807 37 4,6% 01.08.2017 817 33 4,0% Quelle: LI 6. Was sind neben der ausländischen Lehramtsqualifizierung die weiteren Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Förderprogramm? Lehrkräfte mit einem im Ausland erworbenen Lehramtsabschluss, die einen rechtskräftigen Gleichwertigkeitsbescheid von der für Bildung zuständigen Behörde oder aus einem anderen Bundesland erhalten haben und in deren Gleichwertigkeitsbescheid die Teilnahme an einer Anpassungsqualifizierung als Ausgleichsmaßname beschrieben ist, können sich bewerben. Die Voraussetzungen einer Gleichwertigkeit sind in § 9 und die Ausgleichsmaßnahmen in § 11 HmbBQFG beschrieben. Bestandteil der Bewerbung ist ein Nachweis an einer Beratung in der zuständigen Behörde zu den Kompetenzen, die für eine erfolgreiche Teilnahme an einer Anpassungsqualifizierung erforderlich sind: Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf dem Niveau C2 (oder vergleichbar auf dem Niveau des Großen Deutschen Sprachdiploms). Eine weitere Ausführung ist dem Abschnitt 1 (Gemeinsame Vorschriften zu Ausgleichsmaßnahmen) der Verordnung HmbBQFG-VO-Lehramt unter §1 (Sprachkenntnisse) zu entnehmen. Für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU- Mitgliedsstaates haben, ist das Vorliegen eines gültigen Aufenthaltstitels und einer gültigen Erwerbstätigkeitserlaubnis unerlässlich. Weitere Ausführungen sind §11 HmbBQFG (vorzulegende Unterlagen) zu entnehmen. 7. Wie lange dauert das Förderprogramm durchschnittlich? Wie lange dauerte es längstens, bevor ein erfolgreicher Abschluss verzeichnet werden konnte? Nach §14 Absatz 1 HmbBQFG-VO-Lehramt dauern Anpassungslehrgänge mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre. Die für Bildung zuständige Behörde bemisst die Dauer nach dem Umfang der in der Entscheidung nach § 10 Absatz 1 HmbsBQFG in Verbindung mit § 3 HmbBQFUG- Lehramt bezeichneten fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen, erziehungswissenschaftlichen Kenntnissen und Fähigkeiten, die in der Berufsqualifikation nicht enthalten sind (§14, Absatz 1 HmbBQFG-VO-Lehramt). In der Regel variiert die Dauer der APQ zwischen zwölf und 24 Monaten. Dieser individuelle Anpassungszeitraum kann bei Bedarf verkürzt werden. Über die Verkürzung der APQ entscheidet die verantwortliche Seminarleitung nach Rücksprache mit der Schulleitung und den Fachseminarleitungen beziehungsweise Fachrichtungsseminarleitungen . 8. Was sind genaue Inhalte des Förderprogramms? Die APQ orientiert sich an den Standards für Lehrerbildung der Deutschen Kultusministerkonferenz (KMK), die alle für den pädagogischen Beruf wesentlichen Kompetenzen umfassen. Sie lassen sich in vier Handlungsfelder ordnen: Unterrichten/ Drucksache 21/10020 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Lernprozesse gestalten, erziehen und beraten, diagnostizieren, beurteilen und bewerten , die eigene Professionalisierung entwickeln und Schule gestalten. Grundlegend für alle vier Handlungsfelder und damit für die erfolgreiche Ausübung des pädagogischen Berufs ist der Bereich personale und sozial-kommunikative Kompetenzen entwickeln. Es wird vom ersten Tag an in der schulischen Praxis (Ausbildungsschule) mit in der Regel zwölf Unterrichtsstunden eigenverantwortlich unterrichtet. Die Seminare in der Anpassungsqualifizierung begleiten die Schulpraxis und schaffen einen Theorie- Praxis-Bezug. Während der APQ werden drei Seminare besucht. Eines davon ist für die ausländischen Lehrkräfte exklusiv konzipiert (APQ-Seminar beziehungsweise Kernseminar). Das APQ-Seminar bildet eine professionelle Lerngemeinschaft. Die Teilnehmenden bringen individuell und kulturell unterschiedliche Potenziale, Erfahrungen und Erwartungen mit. Das Seminar berücksichtigt die Heterogenität der Teilnehmenden nach Möglichkeit auch durch eine differenzierte und individualisierende Arbeitsweise. Themen des APQ-Seminars sind unter anderem: Einführung in die Unterrichtsplanung, in die Didaktik, Methodik, in die Kompetenzorientierung und die pädagogische Diagnostik, Inklusion, Umgang mit heterogenen Lerngruppen, Klassenführung, Unterrichtsstörungen vorbeugen, Leistungsbewertung und vieles mehr. Besondere Bedeutung haben folgende drei Arbeitsbereiche, die in das APQ-Seminar und das Lehrertraining integriert sind: Erweiterung der berufsbezogenen Sprach- und Kommunikationskompetenz (Lehrersprache ), Erweiterung der Interkulturellen Kompetenz; Erweiterung der Medienkompetenz . Neben dem APQ-Seminar werden in der Regel zwei Fachseminare (es sei denn es gibt lediglich eine behördliche Anerkennung für ein Fach) besucht, die den studierten Fächern, beziehungsweise der Fachrichtung entsprechen. Von den jeweiligen Seminarleitungen werden die Teilnehmenden der APQ regelmäßig im eigenen Unterricht hospitiert. Neben dem eigenen Unterricht und der Arbeit im Seminar (Kernseminar, Fachseminar beziehungsweise Fachrichtungsseminar) nehmen die Lehrkräfte der APQ an sogenannten Kleingruppenhospitationen mit anderen Lehrkräften in der APQ und Lehrkräften im Vorbereitungsdienst teil. Diese Unterrichtsbesuche sind intensive Lernsituationen (systematische Reflexion, Transfer auf Lerngruppe und so weiter). Über das zusätzliche Lehrertraining werden die personalen Kompetenzen geschult. Darüber hinaus finden viermal im Jahr Modulwochen statt, in welchen die Lehrkräfte frei wählbare Kurzseminare und Trainings besuchen. Weitere Informationen sind dem Wegweiser für Lehrkräfte in der Anpassungsqualifizierung zu entnehmen, siehe http://li.hamburg.de/anpassungsmassnahme/.