BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10021 21. Wahlperiode 11.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU) vom 04.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Wurde der Zuschlag für die Nachfolgesoftware für das IT-Altverfahren PROSA inzwischen erteilt? (II) Die Drs. 21/9930 informiert darüber, dass die Firma PROSOZ Herten Softwareentwicklungs - und Beratungsgesellschaft für Gemeinden, Städte und Kreise mbH den Zuschlag für die PROSA-Nachfolge erhalten hat. PROSOZ ist Marktführer in diesem Bereich, allerdings steht das Unternehmen auch in Verdacht, Vetternwirtschaft und Korruption zu betreiben. Ursache für den Vorwurf ist der Umstand, dass PROSOZ freie Mitarbeiter in Behörden beschäftigt, die aus ihrem Berufsleben heraus Verbesserungsvorschläge bei der Nutzung von IT-Programmen geben, Informationen, die das Unternehmen dann bei seinen Produkten berücksichtigt. Allerdings waren einige dieser freien Mitarbeiter zugleich auch in Entscheidungsgremien, die darüber entscheiden, welches IT-Unternehmen den Zuschlag erhält. Nun gilt es sicherzustellen, dass es bei der Vergabe in Hamburg keinerlei derartige Verquickungen gab. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde und Dataport AöR haben keine Hinweise auf anhängige Verfahren gegen die Firma PROSOZ Herten im Hinblick auf die hier benannten Vorwürfe. Die am Vergabeverfahren zur PROSA-Nachfolge beteiligten Beschäftigten von Dataport und der Freien und Hansestadt Hamburg wurden zu Beginn des Vergabeprojektes schriftlich über die bestehenden Regelungen zur Verschwiegenheit, zum Verbot der Kontaktaufnahme zu den Bietern beziehungsweise deren Beratung sowie zur Vermeidung von Interessenkonflikten unterrichtet und verpflichtet, Interessenkollisionen sowie Kontaktaufnahmen von und zu Bietern unverzüglich anzuzeigen. Nach Änderung der Vergabeverordnung in 2016 erfolgte eine Überarbeitung des Merkblattes und erneute Übermittlung an die Mitglieder des Vergabegremiums, welche den Empfang zu bestätigen hatten. In Anwendung der Regelungen wurde es nicht erforderlich , am Vergabeverfahren beteiligte Beschäftigte von dem Vergabeverfahren auszuschließen . Darüber hinaus haben Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg rechtzeitig vor Aufnahme einer Nebentätigkeit dies ihrer Beschäftigungsbehörde unter anderem unter Angabe des Auftrag-/Arbeitgebers anzuzeigen. Soweit durch die Nebentätigkeit die Beeinträchtigung dienstlicher Interessen zu besorgen ist, ist ihre Übernahme einzuschränken oder ganz oder teilweise zu untersagen (Verbotsvorbehalt). Angezeigte und nicht untersagte Nebentätigkeiten werden mit bestimmten Merkmalen zu Auswertungszwecken im Personalabrechnungssystem PAISY erfasst. Dabei wird der jeweilige Auftraggeber/Arbeitgeber jedoch namentlich nicht erfasst. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/10021 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Ist dem Senat oder der zuständigen Behörde bekannt, ob PROSOZ auch in Hamburger Behörden freie Mitarbeiter beschäftigt? Wenn ja, wie viele in jeweils welcher Behörde und in welchen Bereichen ? 2. Hat der Senat oder die zuständige Behörde anlässlich der Vergabe der PROSA-Nachfolge überprüft, ob Mitarbeiter der federführenden Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und vor allem die Mitglieder des Gremiums, das entscheidet, welches Unternehmen den Zuschlag erhält, als freie Mitarbeiter für PROSOZ tätig sind? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht, obwohl der Vorwurf gegenüber PROSOZ öffentlich bekannt ist? Dem Senat sind keine diesbezüglichen Nebentätigkeiten bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Eine zentrale Auswertung der Arbeit- beziehungsweise Auftraggeber angezeigter Nebentätigkeiten ist nicht möglich. Für die Beantwortung der Frage müssten die Personalakten von mehr als 5.000 Personen, die Nebentätigkeiten angezeigt haben (siehe Drs. 21/5141), durchgesehen werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.