BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10022 21. Wahlperiode 11.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 04.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Sachstands- statt Fortschrittsbericht beim Konsens mit „Hamburg für gute Integration!“ – Will der Senat nicht mehr Transparenz schaffen oder warum hüllt er sich in Schweigen? Der Juli 2017 ist inzwischen verstrichen, doch die Forderung der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ nach einem neuen und verbesserten Fortschrittsbericht (Drs. 21/7486) ist bis jetzt unerfüllt. Bereits wenige Tage nach der Vorlage des Fortschrittsbericht im Januar 2017 machte die Volksinitiative in einer Presseerklärung deutlich, warum der vom Senat vorgelegte Bericht nicht dem entspricht, was im Konsens (Drs. 21/5231) im Juli 2016 vereinbart worden war. Schon damals gab es aber von Senatsseite keinerlei Reaktion. Nun ist auch der von der Initiative gewünschte Termin für die Vorlage eines verbesserten Berichts verstrichen, ohne dass der Senat zu den Wünschen von „Hamburg für gute Integration!“ wenigstens eine Stellungnahme abgeben hätte. Dabei hatte die Initiative ihre Kritik klar und deutlich dargelegt. So missfällt der Umstand, dass der Bericht im Grunde nicht nur ein Bericht ist, der den Fortschritt der Umsetzung des Konsens dokumentiert, sondern auch über den Fortschritt der Umsetzung anderer Drucksachen berichtet. Diese Vermischung mit anderen Themen sorge für fehlende Klarheit. Zudem werde ständig in dem Bericht auf Drucksachen verwiesen, ohne dass deren Inhalt näher dargestellt werde. Doch es sei der Öffentlichkeit und den Bürgern der Stadt nicht zuzumuten, „erst über weitere Recherchen ein Verständnis des Berichtes herstellen zu können“. Auch stieß es auf, dass der Berichtszeitraum von 13. Juli 2016 bis Ende September 2016 war, also über einen Zeitraum , über den es vergleichsweise wenig zu berichten gab, die Vorlage aber dann erst im Januar 2017 erfolgte, also vier Monate später. Ein Jahresbericht sollte über das Jahr berichten und zudem in angemessener Zeit veröffentlicht werden, so die Initiative. Zudem wird eine klare Struktur gewünscht. Die Ausgangslage , das Ziel und der Stand der bis dahin ergriffenen Maßnahmen müssten transparent dargelegt sein. Außerdem sei es ein Unding, dass wichtige Kernfragen bestenfalls oberflächlich erwähnt würden und zudem mit Stand Ende Juli 2017 die Pläne des Senats bezüglich der Umwandlung des Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) in einen Zentralen Koordinierungsstab Integration (ZKI) nicht bekannt seien. Auch fehle immer noch die Vorlage des „Masterplan-Integration“ und es gebe keinerlei Hinweise, wie der Senat die Reduzierung auf maximal 300 Flüchtlinge je Standort bis Ende 2019 erreichen will. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Fortschrittsbericht wurde Anfang diesen Jahres veröffentlicht, um insbesondere zu den kurzfristig angelegten Maßnahmen und Ergebnissen zu den Forderungen aus dem Bürgerschaftlichen Ersuchen der Drs. 21/5231 mit dem Stand 30.09.2016 zu berichten, auch wenn die Ziele erst im Juli 2016 von der Bürgerschaft beschlossen Drucksache 21/10022 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 wurden. Als Folge des Abstimmungsprozesses sind einige Berichtspunkte um Ereignisse ergänzt worden, die nach dem 30.09.2016 eingetreten sind. Dies erfolgte, um aktuell zu sein. Für die Zukunft ist der Zeitraum eines Kalenderjahres angedacht. Die Struktur des Berichtes orientiert sich an dem ihm zugrunde liegenden Bürgerschaftlichen Ersuchen. Dabei wird das Ziel verfolgt, einen gut lesbaren Überblick über den aktuellen Bearbeitungsstand und erste Ergebnisse zu vermitteln und mit Verweisen Wiederholungen zu vermeiden und den Interessierten den Zugang zu weiteren Detailinformationen zur vereinfachen. Durch die Zusammenfassung von zwei Bürgerschaftlichen Ersuchen konnte über inhaltlich überschneidende und sich aufbauende Themen berichtet werden, um Redundanzen zu vermeiden und Zusammenhänge besser darzustellen. Eine Neufassung wird als nicht erforderlich erachtet, da regelmäßig Sachstände veröffentlicht wurden und werden. Diese veröffentlicht der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) zum Beispiel auf der Internetseite http://www.hamburg.de/fluechtlinge/. Dort werden ebenfalls Informationen zu flüchtlingsrelevanten Themen veröffentlicht, darunter auch regelmäßige Bilanzen, Entscheidungen über die Park+Ride-Standorte und den Orientierungsschlüssel. Außerdem werden die digitalen Medien genutzt, um außerhalb längerfristig angelegter Berichte des Senates interessierte Bürgerinnen und Bürger kurzfristig zu informieren, Entscheidungen transparent zu machen und aktuell zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich verdeutlicht der ZKF regelmäßig, dass die Vorgaben aus dem Konsens mit den Initiatoren und den jeweiligen Bürgerverträgen gemäß Drs. 21/5231 eingehalten werden. Auch durch Parlamentarische Anfragen wird regelmäßig zu den aktuellen Sachständen der Bürgerverträge berichtet und Stellung genommen, siehe Drs. 21/9909, Drs. 21/9744, Drs. 21/9389, Drs. 21/9197, Drs. 21/8982, Drs. 21/8463, Drs. 21/8132, Drs. 21/8055, Drs. 21/7387, Drs. 21/7279, Drs. 21/6291, Drs. 21/6105, Drs. 21/6104, Drs. 21/5902, Drs. 21/5875, Drs. 21/5853, Drs. 21/5783, Drs. 21/5765, Drs. 21/5733 und Drs. 21/5473. Weiterhin finden regelmäßig Gespräche mit den Initiativen statt, siehe Drs. 21/9389, dabei werden Kritik und Anregungen ausgetauscht und in den Fortschrittsbericht mit aufgenommen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Kennt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Kritik der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ am Fortschrittsbericht (Drs. 21/7486)? Wenn ja, seit wann und warum hat er nicht reagiert? Wenn nein, warum kennt er sie nicht? 2. Ist eine verbesserte Neufassung des Fortschrittsberichts 2016, der die Kritik berücksichtigt, in Bearbeitung? Wenn ja, zu wann soll dieser vorgelegt werden? Wenn nein, warum nicht? 3. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Kritik und welche der folgenden Punkte gedenkt er künftig in jeweils welcher Form bis wann zu berücksichtigen? a. Ein Jahresbericht muss den gesamten Berichtszeitraum umfassen. b. Er muss in angemessener Zeit nach Ablauf des Berichtszeitraumes veröffentlicht werden. c. Er soll nicht mit anderen Themen vermischt werden. d. Der Fortschrittsbericht muss auch für Bürger ohne zusätzliche Recherche verständlich sein. e. Der Bericht muss klar strukturiert sein und zu jeder im Konsens gemachten Zusage erst die Ausgangslage beschreiben, das Ziel Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10022 3 benennen und den Umsetzungsstand der damit verbundenen Maßnahmen kurz darlegen. 4. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung bei den von der Initiative in ihrer Pressemitteilung genannten Kernthemen: a. Umwandlung des ZKF in ein ZKI? b. Aktualisierung des Integrationskonzeptes und Erweiterung zum Masterplan Integration? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/9389. c. Welche Maßnahmen sollen innerhalb welchen Zeitraums ergriffen werden, um eine Reduzierung auf maximal 300 Flüchtlinge je Standort bis Ende 2019 zu ermöglichen? Laut Drs. 21/5231 wurde in den Bürgerverträgen vereinbart: „Insgesamt ist (…) verbindlich bis zum 31.12.2019 eine Durchschnittskapazität in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von unter 300 Plätzen zu erreichen.“ Demnach ist eine Reduzierung der Durchschnittskapazität von unter 300 Plätzen verabredet, nicht vorgesehen ist eine Reduzierung auf unter 300 Plätze je Standort. An dieser Umsetzung arbeitet die zuständige Behörde weiterhin. Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.