BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10023 21. Wahlperiode 01.09.17 Große Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann, Stephan Jersch, Norbert Hackbusch, Deniz Celik, Sabine Boeddinghaus, Martin Dolzer, Zaklin Nastic, Cansu Özdemir, Christiane Schneider und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 04.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Tarifentwicklung im HVV Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) will auch für das Jahr 2018 eine Fahrpreiserhöhung beantragen. Der HVV hat erklärt, dass die Anhebungsrate auf Basis des HVV-Tarifindexes ermittelt werde. Der Index biete eine transparente Grundlage für die Tarifentwicklung. In die Berechnung sollen sowohl die Diesel-, Strom- und Personalkosten bei den Verkehrsunternehmen als auch die allgemeinen Lebenshaltungskosten einfließen. Die Hamburger Verkehrsunternehmen weisen in ihren Geschäftsberichten seit vielen Jahren einen stetig steigenden Kostendeckungsgrad auf, der teilweise über 90 Prozent liegt. Die Deutsche Bahn scöpft seit Jahren den größten Teil ihrer Gewinne aus den Trassenpreisen, den Nutzungsgebühren der Bahnstationen und dem Betrieb des Nahverkehrs. Für einkommensarme Haushalte steigt seit Jahren die Belastung durch höhere Mieten, Nebenkosten und Fahrtkosten, ohne dass die Einkommensentwicklung und die Erhöhungen der Transferleistungen diese Steigerungen auffangen können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt Hilfebedürftigen einen Zuschuss für den Kauf von Zeitkarten in Form der Sozialkarte. Damit unterstützt die Stadt Hamburg gezielt anspruchsberechtigte Personen mit geringen Einkünften. Die Höhe des Zuschusses beträgt ab dem 1. Januar 2018 21,10 Euro monatlich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) wie folgt: 1. Die HVV-Tarifanhebung wird mit den vom HVV vorgeschlagenen Indizes von allgemeinen Kostensteigerungen und zusätzlich mit der Vorgabe begründet, dass die Defizite der Verkehrsunternehmen nicht weiter steigen sollen. a. Wie haben sich die Defizite der Hamburger Verkehrsunternehmen seit 2006 entwickelt? Bitte für jedes Verkehrsunternehmen gesondert , jährlich mit dem auszugleichenden Defizitbetrag, sowie dem Kostendeckungsbeitrag ausweisen. Siehe Drs. 20/9377 und 21/9864. Drucksache 21/10023 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Defizit- und Kostendeckungsbeträge der Hamburger Verkehrsunternehmen (Angaben in Tausend Euro): AKN*) 2013 2014 2015 2016 Verlustausgleichszahlung in T€ (Anteil: FHH) 3.975 3.491 4.406 3.254 Kostendeckungsgrad in % (Gesamtunternehmen) 62,1 % 62,7 % 54,0 % 58,8 % *) AKN: Personenverkehr inklusive Infrastrukturaufwendungen HADAG 2013 2014 2015 2016 Verlustausgleichszahlung in T€ 8.370 8.288 7.817 8.337 Kostendeckungsgrad in % 51,5 % 52,6 % 57,1 % 55,4 % HOCHBAHN 2013 2014 2015 2016 Verlustausgleichszahlung in T€ 53.500 55.439 60.217 50.901 Kostendeckungsgrad in % 90,3 % 90,0 % 89,6 % 91,6 % VHH 2013 2014 2015 2016 Verlustausgleichszahlung in T€ 14.406 15.043 14.202 13.697 Kostendeckungsgrad in % 89,1 % 88,8 % 89,2 % 89,8 % b. Gibt es verkehrsunternehmensspezifische Indizes, die in die Berechnung der Tariferhöhung einfließen? Wenn ja, welche Indizes sind es? Siehe Drs. 20/9377. c. Wie begründet der Senat, dass die letzten Fahrpreiserhöhungen aus einer Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten und additiv aus einer Gesamtkostensteigerung bei den Verkehrsunternehmen errechnet werden? Siehe Drs. 20/9377. Die Kostengrößen geben jeweils die durchschnittliche jährliche Entwicklung für drei Jahre wieder, beispielsweise für die Tarifanpassung zum 1. Januar 2018 die Jahre 2015, 2016 und 2017. Damit wird eine Glättung des Index erreicht und starke Schwankungen – wie zum Beispiel bei Dieselpreisen – wirken sich nicht unmittelbar auf die Fahrpreise im HVV aus. Die Entwicklung der Einzelindizes für die Berechnung des Index für die Jahre 2015, 2016 und 2017 ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Veränderungen in Prozent zum Vorjahr: Komponenten 2015 2016 2017 Ø 2017 Verbraucherpreis +0,2% +0,5% +1,8% +0,8% Dieselkosten -10,5% -6,7% +11,2% -3,0% Stromkosten +5,2% -2,9% -8,2% -2,1% Personalkosten +0,9% +2,7% +2,0% +1,9% Die Kostenarten (Dieselkosten, Stromkosten und Personalkosten) werden mit ihrem Anteil an den Gesamtkosten der Verkehrsunternehmen gewichtet. Im Jahr 2017 ergibt sich der HVV-Tarifindex entsprechend aus der Gewichtung von 58,8 Prozent Verbraucherpreise , 33,9 Prozent Lohnkosten, 3,3 Prozent Dieselkosten und 4,0 Prozent Stromkosten. Für das Jahr 2017 (Tarifanhebung 1. Januar 2018) liefert der geglättete HVV-Tarifindex somit eine Steigerung von 0,9 Prozent, wobei die Verbraucherpreise um 0,8 Prozent und die Lohnkosten um 1,9 Prozent gestiegen sind. Die Diesel- und Stromkosten sind dagegen um 3,0 beziehungsweise 2,1 Prozent gesunken. Multipliziert mit dem jeweiligen Anteil an den Gesamtkosten ergibt sich die Steigerung. Die Komponenten gehen gerade nicht additiv in den Index ein, sondern jeweils gewichtet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10023 3 Die Ableitung ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Komponenten Anteil an Gesamtkosten Anstieg Anteil x Anstieg Verbraucherpreis 58,8% 0,8% 0,47% Dieselkosten 3,3% -3,0% -0,10% Stromkosten 4,0% -2,1% -0,08% Personalkosten 33,9% 1,9% 0,64% HVV-Tarifindex 100,0% 0,9% d. Werden zusätzliche Einnahmen durch die Steigerung der Fahrgastzahlen bei der Berechnung des Tarifindexes berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang? Siehe Drs. 20/9377. e. Inwieweit hält der Senat die aus den derzeitigen Indizes abgeleiteten übermäßigen Tariferhöhungen für vereinbar mit dem Bestreben, die Nutzung des ÖPNV in Hamburg zu stärken? Siehe Drs. 20/9377. 2. Wie haben sich die Differenzen zwischen den Planzahlen und den Ist- Zahlen beim Zuschussbedarf für den ÖPNV in den Jahren 2008 – 2016 entwickelt? (Bitte analog Anlage 4 der Drs. 20/9377 aufgliedern.) Mit Beginn des Doppelhaushalts 2015/2016 werden im Haushalt keine Planwerte für konsumtive Einzelmaßnahmen mehr veranschlagt. Entsprechend werden in der Tabelle für diese Jahre nur Ist-Werte ausgewiesen. Im Übrigen siehe Drs. 20/9377. Zuschussbedarf in Mio. Euro 2013 2014 2015 2016 Ausbildungsverkehr Plan Ist Differenz 37,0 37,0 - 37,0 37,0 - 37,0 - 37,0 - Zuschuss AKN (Personenverkehr) Plan Ist Differenz 4,1 1,9 -2,2 4,3 2,8 -1,5 3,6 - 4,4 - Tarifauffüllender Zuschuss an die HVV GmbH für vergünstigte Zeitkarten * Plan Ist Differenz - - - - - - - - - - - - Zuschuss an die HVV GmbH Plan Ist Differenz 5,2 4,8 -0,4 5,2 4,7 -0,5 5,4 - 5,4 - Zuschuss an Unternehmen der DB AG Plan Ist Differenz 95,1 89,9 -5,2 96,5 93,1 -3,4 95,8 - 95,7 - Zuschuss an sonstige Schienenverkehrsunternehmen Plan Ist Differenz 7,8 7,7 -0,1 7,9 13,5 +5,6 11,9 - 11,0 - Verlustausgleich HOCHBAHN Plan Ist Differenz 67,5 53,5 -14,0 69,1 55,4 -13,7 60,2 - 50,9 - Verlustausgleich VHH Plan Ist Differenz 22,8 14,4 -8,4 23,7 15,0 -8,7 14,2 - 13,7 - Verlustausgleich HADAG Plan Ist Differenz 8,8 8,4 -0,4 9,2 8,3 -0,9 7,8 - 8,3 - Zahlungen an das Umland Plan Ist Differenz 1,5 2,0 +0,5 1,5 1,6 0,1 2,2 - 1,3 - Summen Plan Ist 249,8 219,6 254,4 231,4 - 238,1 - 227,7 Drucksache 21/10023 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Differenz -30,2 -23,0 - - * Der tarifauffüllende Zuschuss für die Abgabe vergünstigter HVV-Zeitkarten im Rahmen des Familienpasses wurde im Jahr 2010 eingestellt. In den Jahren 2011 und 2012 sind noch Restzahlungen angefallen. Wie hat sich das Angebot des HVV in Sitzplatzkilometern, die Nutzung in Personenkilometern und die Fahrpreise in den letzten zehn Jahren entwickelt ? (Bitte als jährliche Steigerungsrate angeben.) Entwicklung des HVV in „Sitzplatzkilometer“ für die Jahre 2006 bis 2016 (in Prozent zum Vorjahr): Jahr zum Vorjahr 2006 +1,3% 2007 -1,4% 2008 -2,4% 2009 +2,9% 2010 +2,9% 2011 -3,7% 2012 +0,5% 2013 +0,9% 2014 +0,2% 2015 +3,3% 2016 +2,2% Quelle: HVV-Zahlenspiegel Entwicklung der „HVV-Fahrgastzahl“ für die Jahre 2006 bis 2016 (in Prozent zum Vorjahr ): Jahr zum Vorjahr 2006 +3,4% 2007 +2,9% 2008 +3,4% 2009 +2,8% 2010 +3,1% 2011 +3,0% 2012 +2,9% 2013 +1,6% 2014 +1,3% 2015 +1,7% 2016 +2,6% Quelle: HVV-Zahlenspiegel, HVV-Verbundbericht Entwicklung der Tarifanhebung im HVV: Datum Ø Preissteigerung (in %) 10.06.2007 3,5 01.01.2009 3,3 01.01.2010 1,8 01.01.2011 3,2 01.01.2012 2,8 01.01.2013 3,5 01.01.2014 3,2 01.01.2015 2,6 01.01.2016 1,9 01.01.2017 1,4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10023 5 Wie haben sich die Fahrpreise des HVV, die Regelsätze des SGB II und das verfügbare Haushaltseinkommen des einkommensärmsten Drittels der Hamburger Bevölkerung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt ? (Bitte als jährliche Steigerungsrate angeben) Zur Entwicklung der Fahrpreise siehe oben. Die Entwicklung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (in den Jahren 2007 bis 2017) gültig ab Regelbedarfsstufe 1 Regelbedarfsstufe 2 Regelbedarfsstufe 3 Regelbedarfsstufe 4 Regelbedarfsstufe 5 Regelbedarfsstufe 6 01.01.2017 jährliche Steigerung 409,00 € +1,24 % 368,00 € +1,10 % 327,00 € +0,93 % 311,00 € +1,63 % 291,00 € +7,78 % 237,00 € 0,00 % 01.01.2016 jährliche Steigerung 404,00 € +1,25 % 364,00 € +1,11 % 324,00 € +1,25 % 306,00 € +1,32 % 270,00 € +1,12 % 237,00 € +1,28 % 01.01.2015 jährliche Steigerung 399,00 € +2,05 % 360,00 € +1,98 % 320,00 € +2,24 % 302,00 € +2,03 % 267,00 € +2,30 % 234,00 € +2,18 % 01.01.2014 jährliche Steigerung 391,00 € +2,36 % 353,00 € +2,32 % 313,00 € +2,29 % 296,00 € +2,42 % 261,00 € +2,35 % 229,00 € +2,23 % 01.01.2013 jährliche Steigerung 382,00 € +2,14 % 345,00 € +2,37 % 306,00 € +2,34 % 289,00 € +0,70 % 255,00 € +1,59 % 224,00 € +2,28 % 01.01.2012 jährliche Steigerung 374,00 € +2,75 % 337,00 € +2,74 % 299,00 € +2,75 % 287,00 € 0,00 % 251,00 € 0,00 % 219,00 € +1,86 % 01.01.2011 jährliche Steigerung 364,00 € +1,39 % 328,00 € +1,55 % 291,00 € +1,39 % 287,00 € 0,00 % 251,00 € 0,00 % 215,00 € 0,00 % 01.07.2009 jährliche Steigerung 359,00 € +2,28 % 323,00 € +2,22 % 287,00* € +2,14 % 251,00 € +18,96 % 215,00 € +1,90 % 01.07.2008 jährliche Steigerung 351,00 € +1,15 % 316,00 € +1,28 % 281,00* € +1,08 % 211,00** € +1,44 % 01.07.2007 jährliche Steigerung 347,00 € +0,58 % 312,00 € +0,32 % 278,00* € +0,72 % 208,00** € +0,48 % * Bis 31. Dezember 2010 einheitlicher Regelbedarf für alle Jugendlichen ab 14 Jahren und alle Erwachsenen, für die nicht die Regelbedarfsstufen 1 und 2 anzuwenden waren. ** Bis 30. Juni 2009 einheitlicher Regelbedarf für alle Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres . Regelbedarfsstufe 1: Alleinstehende, alleinerziehende Personen. Ab 01. Januar 2017: Jede erwachsene Person, die in einer Wohnung lebt und für die nicht Regelbedarfsstufe 2 gilt. Regelbedarfsstufe 2: Zusammenlebende Partner, für jeden der beiden Partner. Regelbedarfsstufe 3: Erwachsene Personen, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Ab 01. Januar 2017: Erwachsene Personen, die in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Drucksache 21/10023 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Regelbedarfsstufe 4: Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Regelbedarfsstufe 5: Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Regelbedarfsstufe 6: Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. Das „einkommensärmste Drittel der Hamburger Bevölkerung“ lässt sich anhand des dem Statistikamt Nord zur Verfügung stehenden Datenmaterials nicht feststellen. Es wird daher auf Grundlage einer Sonderauswertung des Mikrozensus durch das Statistikamt Nord die generelle Entwicklung des privaten Haushaltsnettoeinkommens nach verschiedenen Einkommensklassen wie folgt dargestellt: Privathaushalte am Haupt- und Nebenwohnsitz nach monatlichem Nettoeinkommen des Haushalts in Hamburg 2006 – 2016 Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts (von ... bis unter ... EUR) Jahr Ins- gesamt unter 500 900 1300 1500 1700 2000 2600 3200 4500 5500 6000 Sonstige Haushalte 1) - - - - - - - - - - und 500 900 1300 1500 1700 2000 2600 3200 4500 5500 6000 mehr Anzahl der Haushalte in 1000 2016 974 17 59 113 62 66 91 145 102 133 54 18 59 54 2015 987 17 84 125 71 67 90 146 97 131 54 15 50 40 2014 977 17 84 124 71 69 85 142 98 125 44 13 42 63 2013 965 24 92 131 66 64 83 143 88 119 38 13 41 65 2012 950 20 84 121 76 64 87 138 83 114 36 10 36 81 2011 952 22 82 127 73 69 85 131 87 102 36 12 35 92 2010 983 20 88 139 71 75 88 137 83 109 35 10 38 90 2009 981 26 97 135 73 69 88 137 86 101 30 9 35 95 2008 970 24 92 142 78 69 90 134 83 91 28 10 30 100 2007 960 25 100 143 79 70 89 130 81 86 25 8 25 99 2006 957 23 107 160 79 73 86 128 83 83 25 7 23 80 2005 939 32 111 152 77 71 94 132 74 79 22 6 21 69 Quelle: Statistikamt Nord, Mikrozensus – Bevölkerung in Privathaushalten am Haupt- und Nebenwohnsitz. 1) Privathaushalte, in denen mindestens eine Person in ihrer Haupttätigkeit selbstständig in der Landwirtschaft ist, sowie ohne Angabe (Haushaltsbezugspersonen, die selbstständige/r Landwirt/-in in der Haupttätigkeit sind, brauchen keine Angaben zur Höhe des Haushaltseinkommens zu machen). 3. Wie haben sich die Parkgebühren seit 2008 in der Freien und Hansestadt Hamburg entwickelt? (Bitte als jährliche Steigerungsrate angeben.) Die Entwicklung der Parkgebühren ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Parkgebühren je Stunde Zeitraum Zone I Zone II Zone III von 2008 – 2015 2,00 € 1,00 € 0,50 € ab 01.01.2016 jährliche Steigerung 2,50 € +25% 1,20 € +20% 0,60 € +20% ab 01.01.2017 jährliche Steigerung 3,00 € +20% 2,00 € +66,67% 1,00 € +66,67%