BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10028 21. Wahlperiode 15.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 07.08.17 und Antwort des Senats Betr.: PROSOZ Herten Softwareentwicklungs- und Beratungsgesellschaft für Gemeinden, Städte und Kreise mbH, 45699 Herten Hier: JUS-IT-Ausschreibung Das Unternehmen PROSOZ aus Herten wurde mit der Nachfolge von JUS-IT beauftragt. Es geht dabei um einen Auftrag in Höhe von über 40 Millionen Euro und um ein IT-Projekt, das seit Jahren Unsummen von Geld aber auch Arbeitszeit frisst. Die jetzige Lösung beauftragt ein Unternehmen, das einerseits Erfahrungen mit der Installation von Software im sozialen Bereich hat, aber anderseits auch durch Vorwürfe belastet ist. Das Ruhrrechercheteam von CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft hat dabei im Oktober 2016 auch Folgendes herausgefunden: „Das Rechenzentrum Dataport Altenholz in Norddeutschland verwaltet Datensätze für Bundesländer wie Hamburg oder Schleswig-Holstein und für etliche Kommunen. Dataport sitzt auf beiden Seiten des Tisches: Im Namen seiner Kunden beschafft es Software. Und auch im Namen von PROSOZ verkauft es Software – mit PROSOZ gibt es seit über 20 Jahren eine „Vertriebspartnerschaft “. Laut PROSOZ wurden noch in den Jahren 2012 und 2013 Mitarbeiter bei Dataport bezahlt. Dataport liegen dazu laut einer Sprecherin keine Informationen vor.“ Angesichts dieser Information ist es bedeutend herauszufinden, was an diesen Vorwürfen stimmt. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften von Dataport AöR (Dataport) wie folgt: 1. Gab es Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Dataport und der PROSOZ in den letzten Jahren? 2. Wenn ja, welche Art von Geschäftsbeziehungen waren das? 3. Gab es die in der Recherche dargestellte Vertriebspartnerschaft zwischen Dataport und PROSOZ? 4. Wurden Mitarbeiter von Dataport in den letzten Jahren von PROSOZ bezahlt? 5. Wie viele Erlaubnisse von Nebentätigkeiten von Mitarbeitern von Dataport gab es in den letzten Jahren? Drucksache 21/10028 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Haben sich die Erlaubnisse auch auf den Vertrieb von Software anderer Unternehmen erstreckt? 7. Gab es Nebentätigkeiten für die Firma PROSOZ? Wenn ja, welche Nebentätigkeiten waren das? Die PROSOZ Herten Softwareentwicklungs- und Beratungsgesellschaft für Gemeinden , Städte und Kreise mbH ist eine 100-prozentige Tochter der Stadt Herten. Mehr als 200 Kommunen in der Bundesrepublik nutzen die Sozialhilfelösung der PROSOZ Herten, darunter auch zahlreiche Kommunen in Schleswig-Holstein. Dataport ist als Rechtsnachfolgerin in eine bestehende Vertriebspartnerschaft der Datenzentrale Schleswig-Holstein für die Kommunen in Schleswig-Holstein eingetreten. Als IT- Dienstleister für die Kommunen in Schleswig-Holstein ist Dataport insofern mit PROSOZ befasst. Im Rahmen der Vertriebspartnerschaft können die Kommunen in Schleswig-Holstein Softwarelizenzen für die Produkte OPEN/PROSOZ und PROSOZ/ W (Wohngeld) von PROSZ über Dataport beziehen. Es wurde im Rahmen des Vergabeverfahrens für eine Nachfolgesoftware von PROSA sichergestellt, dass bei den beteiligten Beschäftigen sowohl der Freien und Hansestadt Hamburg als auch von Dataport keine Interessenkonflikte bestehen. Die an der Vergabe beteiligten Beschäftigten von Dataport wurden im Rahmen des Vergabeverfahrens schriftlich über die bestehenden Regelungen zur Verschwiegenheit, zum Verbot der Kontaktaufnahme zu den Bietern beziehungsweise deren Beratung sowie zur Vermeidung von Interessenkonflikten belehrt und verpflichtet. Interessenkollisionen sowie Kontaktaufnahmen von und zu Bietern sind unverzüglich anzuzeigen. Die entsprechenden Mitarbeiter haben alle hierzu Verpflichtungserklärungen unterschrieben. Bereits im Herbst 2016 hat Dataport anhand einer Personalaktenprüfung festgestellt, dass keine der Dataport-Beschäftigten Nebentätigkeiten für PROSOZ ausüben. Darüber hinaus besteht bei Dataport die interne Anweisung, dass auch zukünftig Nebentätigkeiten bei PROSOZ wegen möglicher Interessenkonflikte zu untersagen sind. In der davor liegenden Vergangenheit hatten zwei Beschäftigte des Schulungsbereiches von Dataport eine befristete Nebentätigkeit als Dozent für Schulungen für und bei PROSOZ angemeldet. Diese beiden Beschäftigten sind an dieser und anderen Vergabeentscheidungen nicht beteiligt gewesen. Die Nebentätigkeiten der beiden Beschäftigten sind 2010 beziehungsweise 2011 abgelaufen. Es wurden keine weiteren Nebentätigkeiten von Beschäftigten angemeldet. Über den Umfang der Bezahlung der Dozententätigkeit dieser beiden Beschäftigten liegen Dataport keine Informationen vor. Vertriebstätigkeiten für Software sind den Beschäftigten von Dataport grundsätzlich untersagt. Im Übrigen siehe Drs. 21/10021.