BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10030 21. Wahlperiode 15.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 07.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Welche Entschädigung erhalten Unternehmer durch den Härtefallfonds der IFB? Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, Einzelhändler und Unternehmen haben während und durch die Ausschreitungen des G20-Gipfels Schäden erlitten. Die Bundesregierung und der Hamburger Senat haben sich deshalb auf einen gemeinsamen Härtefallfonds verständigt, der bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) eingerichtet werden und schnell den Betroffenen die erlittenen Sachschäden ersetzen soll. Über die Sachbeschädigungen hinaus haben viele Einzelhändler Verdienstausfälle erlitten oder müssen mit Folgekosten rechnen. Für diese Schäden kommt der Härtefallfonds nicht auf.1 Zudem sind die Umsatzeinbußen der Einzelhändler in der Innenstadt in Höhe von circa 18 Millionen Euro erheblich höher als befürchtet . Als Ausgleich dafür haben die Händler Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) zwei zusätzliche verkaufsoffene Sonntage im Dezember 2017 vorgeschlagen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welches Volumen in Euro umfasst der Härtefallfonds? Wie beteiligen sich der Bund und die Freie und Hansestadt Hamburg jeweils in welcher finanziellen Höhe an dem Fonds? Siehe Drs. 21/9959. 2. Wie viele Bürger haben bisher einen Antrag auf Entschädigungszahlungen aus dem Härtefallfonds gestellt? Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt und wie viele Anträge wurden für eine Entschädigung zugelassen ? Zum Stand 15. August 2017 sind bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) 242 Anträge eingegangen. Davon wurden 82 Anträge bewilligt und ausgezahlt, 21 Anträge wurden abgelehnt, weil die Voraussetzungen für die Zahlung von Entschädigungen nicht erfüllt waren. Die übrigen Anträge befinden sich noch in der Prüfung . Zu den sich bei der Polizei Hamburg noch in Bearbeitung befindlichen Anträgen liegen noch keine abschließenden Angaben vor. 3. Wird der Härtefallfonds absehbar durch die Ansprüche der Bürger ausgelastet ? 1 Vergleiche siehe Merkblatt IFB: https://www.ifbhh.de/fileadmin/pdf/aktuelles/Aktuelle_ Meldungen/Merkblatt_zum_Haertefallfonds_bei_der_IFB_Hamburg.pdf Drucksache 21/10030 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein vollständiger Überblick über sämtliche gemeldeten Schäden und die Gesamtschadenshöhe vorliegt, kann hierzu keine abschließende Aussage getroffen werden. 4. Welches Gremium entscheidet nach welchen Kriterien über die Höhe der Entschädigungszahlungen? Über die Anträge entscheidet die IFB anhand der für den Härtefallfonds aufgestellten Regularien (siehe hierzu https://www.ifbhh.de/aktuelles/news-details/ ?tx_news_pi1%5Bnews%5D=358&cHash=0a7236e9596e98a9bfc6d1a9b131301c). 5. Welche Maßnahmen plant der Senat zur Entschädigung der oder Kompensation für die betroffenen Geschäfte und Unternehmen beispielsweise im Schanzenviertel oder in der City, die erhebliche Umsatzeinbußen und Verdienstausfälle durch den G20-Gipfel erlitten haben? a. Wie werden Verbände und Kammern in mögliche weitere Maßnahmen eingebunden? b. Gab es dazu bereits Gespräche beziehungsweise wann sind Gespräche mit wem geplant? c. Inwieweit hat der Senat beziehungsweise die zuständige Stelle eine Stellungnahme gegenüber den Verbänden zu deren Vorschlag abgegeben, zwei zusätzliche verkaufsoffene Sonntage am 3. und 10. Dezember 2017 zur Kompensation der Umsatzeinbußen einzurichten ? Wenn nein, warum nicht? d. Hat der Senat Gespräche dazu angeboten beziehungsweise andere Vorschläge den Händlern unterbreitet? Wenn nein, warum nicht? Verbände und Kammern werden im Rahmen von Gesprächen mit dem Senat eingebunden . Diese sind für die zweite Hälfte August dieses Jahres geplant. Hierbei werden verschiedene Vorschläge erörtert werden.