BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1004 21. Wahlperiode 14.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 07.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Ahndung von Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern in Hamburg Mit Pressemitteilung vom 29. Juni 2015 berichtet die Polizei Hamburg von einem Schwerpunkteinsatz der Fahrradstaffel zur Ahnung von Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern in Hamburg. Fraglich ist, auf welche Art und Weise auch künftig Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern verhindert und geahndet werden sollen. Dies gewinnt vor dem Hintergrund der zunehmenden Ausrichtung Hamburgs zur Fahrradstadt an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welches Ziel sollte mit dem jüngsten Schwerpunkteinsatz der Fahrradstaffel bezweckt werden? 2. Inwiefern sind weitere Schwerpunkteinsätze der Fahrradstaffel oder weiterer Einsatzkräfte zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geplant? Der Einsatz der Fahrradstaffel erfolgt mit dem Ziel der Verbesserung der Verkehrssicherheit und Stärkung der objektiven und subjektiven Sicherheit der Bürger durch  sichtbare Polizeipräsenz,  wirkungsvolle Einflussnahme auf verkehrsgerechtes Verhalten von Fahrradfahrern,  Reduzierung von radfahrtypischen Unfallrisiken und  Reduzierung von Verkehrsunfällen mit Radfahrerbeteiligung. Hierzu werden neben einer zielorientierten Streifentätigkeit überwiegend repressive Schwerpunkteinsätze und Großkontrollen mit zusätzlichen Einsatzkräften an unfallrelevanten Örtlichkeiten gegen Fehlverhalten vor allem von rücksichtslosen Radfahrern sowie gegen Fehlverhalten von Kraftfahrern gegenüber Radfahrern im fließenden und ruhenden Verkehr durchgeführt. Darüber hinaus erfolgt eine intensive Aufklärung vor Unfallgefahren im Radverkehr im Dialog mit Rad- und Kraftfahrern vor Ort sowie bei Messen, an Informationsständen und bei anderen geeigneten Gelegenheiten. Durch die dabei erreichte Öffentlichkeitswirksamkeit soll eine Verankerung des Themas Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Wahrnehmung der Bürger erreicht werden. Je Kalendermonat wird mindestens ein solcher Einsatz durchgeführt, seit Januar 2014 bisher insgesamt 21 Einsätze. Es ist geplant, diese Maßnahmen weiterhin fortzuführen . 3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (welche Delikte) wurden durch Radfahrer in den Jahren 2014 und laufend bis zum 30.6.2015 durch Radfahrer begangen und geahndet? 7.538 Ordnungswidrigkeiten wurden im erfragten Zeitraum geahndet. Die jeweilige Anzahl und Art der Verkehrsverstöße sind den Anlagen zu entnehmen. Drucksache 21/1004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Verkehrsstraftaten werden bei der Polizei im Hinblick auf die Verkehrsbeteiligung des Beschuldigten statistisch nicht erfasst. Für die diesbezügliche Beantwortung wäre daher die händische Auswertung von über 9.300 Strafanzeigen erforderlich. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wurden daraufhin Radfahrer ins Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen oder sogar aus dem Verkehr gezogen? Wenn ja, wie viele? 3.544 Verkehrsverstöße waren im Abfragezeitraum im Fahreignungsregister eintragungspflichtig . Inwieweit alle Verstöße nach Abschluss des Bußgeldverfahrens zu einer Eintragung in das Fahreignungsregister oder zu fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen geführt haben, ließe sich nur durch die händische Auswertung aller 3.544 Einzelfälle ermitteln. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Auf welche Art und Weise gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten von Radfahrern in Hamburg künftig verstärkt oder regelmäßig zu verhindern und zu ahnden? Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ist ständige Aufgabe des Polizeivollzuges. Dabei wird die erfolgreiche Arbeit der Fahrradstaffel auch in Zukunft unverändert fortgesetzt werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1004 3 Anlage 1 Verstöße Radfahrer 2014 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle 137612 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichen-anlage. 105 1592 102100 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. 10 573 123172 Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen oder hielten. 25 354 101118 Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenver-kehr erforderlichen Sorgfalt Andere. 35 316 137624 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage . Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 100 229 102160 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. 20 199 137606 Sie missachteten als Radfahrer das auch für Sie geltende Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger. 105 186 141446 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. 20 148 141169 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war. 15 142 123148 Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht war. 20 134 109649 Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende be-sondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. 100 98 102163 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Es kam zum Unfall. 35 83 137614 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichen-anlage. Es kam zum Unfall. 120 72 367100 Sie führten ein Fahrrad, obwohl die lichttechnischen Einrich-tungen nicht den Vorschriften entsprachen. 20 69 117100 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten . 20 62 110119 Sie fuhren von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn. Es kam zum Unfall. 35 60 999999 0 55 141149 Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen <215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung. 20 36 141175 Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war. 15 34 101012 Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursach-ten Sachschaden. 35 32 141149 Sie befuhren als Radfahrer die Straße entgegen der vorge-schriebenen Fahrtrichtung (Zeichen <215/220>). 20 30 141449 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. 35 30 365000 Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Ein-richtungen nicht den Vorschriften entsprachen. 10 30 123600 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. 80 29 108601 Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. 120 28 123106 Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihr Gehör durch Geräte beeinträchtigt war. 10 28 999999 0 28 101130 Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenver- 35 26 Drucksache 21/1004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Verstöße Radfahrer 2014 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle kehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug. 102102 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten +) dadurch Andere. 20 23 102130 Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite. 15 19 137618 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 200 19 109180 Sie beachteten als nach einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn querender Radfahrer nicht den Fahrzeugverkehr. Es kam zum Unfall. 30 18 108607 Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen <205/206>. 120 17 102154 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. 20 14 110125 Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn. Es kam zum Unfall. 35 13 101124 Sie schädigten durch Außer- Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug. 35 12 102625 Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. 100 12 136100 Sie befolgten nicht die Weisung des Polizeibeamten. 20 11 141187 Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). 20 10 102145 Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. Es kam zum Unfall. 30 9 104106 Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsen-de Fahrzeug auf. Es kam zum Unfall. 35 9 102157 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. 35 7 109114 Sie bogen nach ab, ohne auf den nachfolgen-den Verkehr zu achten. Es kam zum Unfall. 35 7 110101 Sie fuhren aus einem Grundstück auf die Straße. Es kam zum Unfall. 35 7 137100 Sie missachteten als Fußgänger das Rotlicht der Lichtzei-chenanlage. 5 7 137600 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. 90 7 105611 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Unfall. 145 6 121160 Sie beförderten auf einem einsitzigen Fahrrad eine über 7 Jahre alte Person. 5 6 123150 Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht war. Es kam zum Unfall. 35 6 136612 Sie beachteten als Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs nicht das Haltgebot des Polizeibeamten. 60 6 137626 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage . Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 180 6 136624 Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten anläss-lich einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung. 120 5 141152 Sie befuhren als Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen <215/220>). Es kam zum Unfall. 35 5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1004 5 Verstöße Radfahrer 2014 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle 367000 Sie führten ein Fahrrad ohne die vorgeschriebene seitliche Kenntlichmachung. 10 5 102142 Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. 15 4 102667 Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und stießen mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Es kam zum Unfall. 100 4 105101 Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften verbots-widrig rechts. Es kam zum Unfall. 35 4 109601 Sie bogen ab, ohne ein Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. 85 4 141152 Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen <215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall. 35 4 141190 Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). Es kam zum Unfall. 35 4 141601 Sie beachteten nicht das unbedingte Haltgebot (Zeichen 206). Es kam zum Unfall. 145 4 355000 Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Schallzeichenein-richtung war. 15 4 103854 Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall. 35 3 121166 Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorge-schriebenen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren. 5 3 137602 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall. 240 3 137613 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichen-anlage und gefährdeten +) dadurch Andere. 100 3 137625 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 160 3 141447 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war, und behinderten +) dadurch Andere. 25 3 101000 Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachscha-den. 35 2 101006 Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden. 35 2 101043 Sie fuhren in den ein, ohne dem dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen. Es kam zum Unfall . 35 2 102006 Sie fuhren nicht möglichst weit rechts. 5 2 102131 Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite und behinderten +) dadurch Andere. 25 2 103709 Sie schädigten als Fahrzeugführer , insbesondere durch . 100 2 105113 Sie streiften beim Überholen das in gleicher Richtung fahren-de Fahrzeug. Es kam zum Unfall. 35 2 106102 Sie fuhren an links vorbei, ohne das entgegenkommende Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. 35 2 107101 Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei ei-nen Unfall. 35 2 Drucksache 21/1004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Verstöße Radfahrer 2014 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle 109177 Sie beachteten als nach einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn querender Radfahrer nicht den Fahrzeugverkehr. 15 2 119624 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden. 240 2 126606 Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte. 80 2 137006 Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, ob-wohl Sie gefahrlos hätten anhalten können. 10 2 141172 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war. Es kam zum Unfall. 30 2 101030 Sie ließen an einer Fahrbahnverengung die im Verkehr erfor-derliche Sorgfalt außer Acht, so dass es zum Unfall kam. 35 1 101112 Sie gefährdeten +) durch Außer-Acht-Lassen der im Straßen-verkehr erforderlichen Sorgfalt Andere. 30 1 102136 Sie benutzten nicht den rechten Fahrstreifen und behinderten +) dadurch Andere. 20 1 102155 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war, und behinderten +) dadurch Andere. 25 1 102649 Sie verstießen in einer Kurve gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. 100 1 102655 Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. 100 1 102661 Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. 100 1 103601 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßenoder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten +) dadurch Andere. 120 1 105132 Sie scherten zum Überholen aus, ohne es rechtzeitig und deutlich anzukündigen, und gefährdeten +) dadurch Andere. 30 1 105155 Sie überholten vorschriftswidrig links, obwohl ein anderer Verkehrsteilnehmer seine Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte. Es kam zum Unfall. 30 1 105608 Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war. Es kam zum Unfall. 145 1 105636 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und missachteten dabei die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>). 150 1 108106 Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter wesentlich behindert +) wurde. 25 1 109108 Sie bogen nach ab, ohne sich vorher ord-nungsgemäß eingeordnet zu haben. Es kam zum Unfall. 35 1 109112 Sie bogen nach ab, ohne auf den nachfolgen-den Verkehr zu achten. 10 1 109136 Sie bogen ab, ohne ein Fahrzeug durchfahren zu lassen. 20 1 109600 Sie bogen ab, ohne ein Fahrzeug durchfahren zu lassen, und gefährdeten +) dadurch Andere. 70 1 111101 Sie fuhren trotz stockenden Verkehrs in die ein. Es kam zum Unfall. 35 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1004 7 Verstöße Radfahrer 2014 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle 114118 Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend abzusichern. Es kam zum Unfall. 25 1 117102 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten . Es kam zum Unfall. 35 1 118100 Sie benutzten die mit einem nichtmotorisierten Fahrzeug. 10 1 123006 Sie fuhren freihändig. 5 1 123112 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug. 25 1 123601 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. 120 1 126600 Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte. 80 1 136106 Sie befolgten nicht die verkehrsregelnde Weisung des Poli-zeibeamten. 20 1 136600 Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten. 70 1 136607 Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten. Es kam zum Unfall. 75 1 136618 Sie beachteten als Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs nicht das Zeichen des Polizeibeamten. 35 1 137601 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) dadurch Andere. 200 1 141136 Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206). 10 1 141157 Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg **). Es kam zum Unfall. 30 1 141163 Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Fußgängerbereich , obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war. 20 1 141203 Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen für Omnibusse oder Taxen (Zeichen 245) und behinderten +) den Linien- bzw. Taxenverkehr. 35 1 141268 Sie fuhren beim Linksabbiegen verbotswidrig über die Fahr-streifenbegrenzung (Zeichen <295/296>). 30 1 141271 Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile vorge-schriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). 30 1 141606 Sie gefährdeten +) als Radfahrer in einem Fußgängerbereich (Zeichen <239/242.1, 242.2> mit Zusatzzeichen), in dem Fahrzeugverkehr zugelassen war, einen Fußgänger. 30 1 141612 Sie gefährdeten +) als Radfahrer in einem Fußgängerbereich (Zeichen <239/242.1, 242.2>), in dem Fahrzeugverkehr nicht zugelassen war, einen Fußgänger. 35 1 202000 Sie führten trotz körperlicher oder geistiger Mängel *) das Fahrzeug, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden. 25 1 900000 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. 5 1 900011 Sie führten das nicht vorschriftmäßige ( ohne Bremsen) Fahrzeug (Fahrrad), wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. 0 1 900013 Sie führten das nicht vorschriftsmäßig ( Fixie ) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Ein Fahrrad mit starrem Gang und ohne Bremsen. 1 900021 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrrad, wodurch die Verkerhssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es waren keine Bremsen am Fahrrad vorhanden. 1 Drucksache 21/1004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Verstöße Radfahrer 2014 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle 900411 Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das vorausfahrende Fahrzeug *) auf. Es entstand . 35 1 900411 Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das vorausfah-rende Fahrzeug *) auf. Es kam zum Unfall. 35 1 903221 Sie befuhren die o. a. Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Einbahnstraße, Zeichen 220). Dadurch kam es zum Unfall mit dem entgegenkommenden Fahrzeug *). Es entstand . 35 1 903221 Sie folgten als Kraftfahrzeugführer nicht der durch Zeichen <215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Dadurch kam es zum Unfall mit dem entgegenkommenden Fahrzeug *). 35 1 908820 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Es kam zum Unfall. 25 1 908920 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. 20 1 909220 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. Es kam zum Unfall. 35 1 909320 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. Es kam zum Unfall. 25 1 Gesamt 5098 noch Anlage 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1004 9 Anlage 2 Verstöße Radfahrer 1. Halbjahr 2015 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle 137612 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzei-chenanlage. 60 736 908920 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. 20 224 137624 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage . Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 100 210 102100 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. 10 160 123172 Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon , indem Sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen oder hielten. 25 148 141446 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. 20 133 101118 Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Stra-ßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere. 35 94 137606 Sie missachteten als Radfahrer das auch für Sie gelten-de Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger. 60 83 109649 Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. 100 70 141169 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war. 15 54 908820 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Es kam zum Unfall. 25 52 123148 Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht war. 20 46 110119 Sie fuhren von einem anderen Straßenteil auf die Fahr-bahn. Es kam zum Unfall. 35 38 137614 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzei-chenanlage. Es kam zum Unfall. 120 31 909220 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. Es kam zum Unfall. 35 31 117100 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. 20 30 999999 0 29 102130 Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite. 15 21 141449 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. 35 19 909320 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. Es kam zum Unfall. 25 16 108601 Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommen-den Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. 120 13 101130 Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug. 35 12 101012 Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verur-sachten Sachschaden. 35 10 908520 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. 10 10 365000 Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. 10 9 Drucksache 21/1004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Verstöße Radfahrer 1. Halbjahr 2015 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle 109180 Sie beachteten als nach einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn querender Radfahrer nicht den Fahrzeugverkehr . Es kam zum Unfall. 30 8 110125 Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn. Es kam zum Unfall. 35 8 117102 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. Es kam zum Unfall. 35 8 123600 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. 80 8 123150 Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht war. Es kam zum Unfall . 35 7 137600 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. 90 7 136100 Sie befolgten nicht die Weisung des Polizeibeamten. 20 6 101124 Sie schädigten durch Außer- Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug . 35 5 102625 Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahr-gebot. Es kam zum Unfall. 100 5 123136 Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrich-tung nicht war. 20 5 141187 Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Ver-bot der Einfahrt (Zeichen 267). 20 5 367100 Sie führten ein Fahrrad, obwohl die lichttechnischen Ein-richtungen nicht den Vorschriften entsprachen. 20 5 137626 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage . Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 180 4 102131 Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite und behin-derten +) dadurch Andere. 25 3 102145 Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. Es kam zum Unfall. 30 3 108607 Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs . Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen <205/206>. 120 3 110101 Sie fuhren aus einem Grundstück auf die Straße. Es kam zum Unfall. 35 3 137613 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzei-chenanlage und gefährdeten +) dadurch Andere. 100 3 141152 Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen <215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall. 35 3 141157 Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg **). Es kam zum Unfall. 30 3 102102 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefähr-deten +) dadurch Andere. 20 2 102169 Sie fuhren als nebeneinander. Es kam zum Unfall. 30 2 104106 Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbrem-sende Fahrzeug auf. Es kam zum Unfall. 35 2 105113 Sie streiften beim Überholen das in gleicher Richtung fahrende Fahrzeug. Es kam zum Unfall. 35 2 105155 Sie überholten vorschriftswidrig links, obwohl ein anderer 30 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1004 11 Verstöße Radfahrer 1. Halbjahr 2015 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Verkehrsteilnehmer seine Absicht, nach links abzubiegen , angekündigt und sich eingeordnet hatte. Es kam zum Unfall. 109114 Sie bogen nach ab, ohne auf den nachfol-genden Verkehr zu achten. Es kam zum Unfall. 35 2 109601 Sie bogen ab, ohne ein Fahrzeug durchfahren zu lassen . Es kam zum Unfall. 85 2 109613 Sie bogen ab, ohne einen in Richtung geradeaus weiterfahrenden Radfahrer durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. 85 2 118626 Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durchgehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten. Es kam zum Unfall. 110 2 119624 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden. 240 2 123138 Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht war. Es kam zum Unfall. 35 2 123624 Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten. 60 2 136600 Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten. 70 2 136612 Sie beachteten als Führer eines nichtmotorisierten Fahr-zeugs nicht das Haltgebot des Polizeibeamten. 35 2 137618 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 200 2 137625 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 160 2 141254 Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegren-zung (Zeichen <295/296>). Es kam zum Unfall. 35 2 101043 Sie fuhren in den ein, ohne dem dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen. Es kam zum Unfall. 35 1 102101 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behin-derten +) dadurch Andere. 15 1 102106 Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen. 10 1 102144 Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten, und gefährdeten +) dadurch Andere. 25 1 105100 Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften ver-botswidrig rechts. 30 1 105101 Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften ver-botswidrig rechts. Es kam zum Unfall. 35 1 105611 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Unfall. 145 1 105638 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und missachteten dabei die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>). Es kam zum Unfall. 300 1 107101 Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall. 35 1 109186 Sie bogen als Radfahrer nach links ab, ohne der Radver- 30 1 Drucksache 21/1004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Verstöße Radfahrer 1. Halbjahr 2015 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle kehrsführung im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich zu folgen. Es kam zum Unfall. 110131 Sie fuhren vom Fahrbahnrand an. Es kam zum Unfall. 35 1 118100 Sie benutzten die mit einem nichtmotorisierten Fahrzeug. 10 1 121160 Sie beförderten auf einem einsitzigen Fahrrad eine über 7 Jahre alte Person. 5 1 121166 Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren. 5 1 123112 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug. 25 1 125113 Sie überquerten als Fußgänger die Fahrbahn. Es kam zum Unfall. 10 1 126606 Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte. 80 1 141141 Sie gewährten bei verengter Fahrbahn dem Gegenver-kehr keinen Vorrang (Zeichen 208). Es kam zum Unfall. 20 1 141149 Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen <215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung. 20 1 141172 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war. Es kam zum Unfall. 30 1 141178 Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war. Es kam zum Unfall. 30 1 141277 Sie fuhren beim Wenden verbotswidrig über die Fahr-streifenbegrenzung (Zeichen <295/296>). 30 1 141447 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war, und behinderten +) dadurch Andere. 25 1 141601 Sie beachteten nicht das unbedingte Haltgebot (Zeichen 206). Es kam zum Unfall. 85 1 202000 Sie führten trotz körperlicher oder geistiger Mängel *) das Fahrzeug, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden. 25 1 Gesamt 2440