BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10041 21. Wahlperiode 15.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 08.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Justizvollzug – Personalsituation, Kosten, Übergangsmanagement (II) Noch im Jahr 2017 soll der Entwurf für ein Landesresozialisierungs- und Opferschutzgesetz in Hamburg vorliegen. Dafür müssen aber die Grundlagen für die Umsetzung des Gesetzes geschaffen werden. Bislang sind die drei Säulen Vollzug, Soziale Dienste und Straffälligenhilfe völlig zersplittert bei unterschiedlichen Behörden angegliedert. Zudem ist die Bewährungshilfe mit nur 35 Stellen vollkommen defizitär ausgestattet. Dabei muss jeder Bewährungshelfer im Durchschnitt mehr als 70 Klienten1 betreuen. Lediglich drei Projekte des Übergangsmanagements werden in Hamburg gefördert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viel Personal ist derzeit in der Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht tätig (bitte Vollzeitäquivalente und Halbtagsstellen darstellen und getrennt darstellen für Gerichtshilfe und Bewährungshilfe)? 2. Wie viel Personal war in 2016 bis August 2017 in der Gerichtshilfe, in der Bewährungshilfe und in der Führungsaufsicht tätig (bitte Vollzeitäquivalente und Halbtagsstellen darstellen)? 3. Wie wird das Personal unter 1. und 2. zu welchen Zeiten eingesetzt (bitte nach Schichtdienst aufgliedern)? Bewährungshilfe inkl. Gerichtshilfe Erwachsene* Gemeinnützige Arbeit Konzentrierte Führungsaufsicht (KFA) Stichtag Stellen VZÄ Stellen VZÄ Stellen VZÄ 08.08.2017 37,00 35,00 9,00 7,7 6,00 5,00 * Die Aufgaben der Gerichtshilfe werden von der Bewährungshilfe in Personalunion und die Gerichtshilfeaufgabe „Gemeinnützige Arbeit“ in einem spezialisierten Abschnitt wahrgenommen . Im Übrigen siehe Drs. 21/8377. 4. Wie hoch sind aktuell die durchschnittlichen Fallzahlen der Bewährungshelfer ? Die durchschnittliche Zahl der Klienten pro Bewährungshelfer zum Stichtag 8. August 2017: - Jugendbewährungshilfe (JBH): 30 Klienten pro Jugendbewährungshelfer/in. 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/8377 vom 28.03.2017. Drucksache 21/10041 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Bewährungshilfe: 70 Klienten pro Bewährungshelfer/in. - Konzentrierte Führungsaufsicht (KFA): 23,4 Klienten pro Bewährungshelfer/in. 5. Wie hoch waren die Auftragszahlen der Gerichtshilfe im Jahr 2017 bis August 2017? Bitte aufgeteilt in Aufträge nach § 160 Absatz 3 StPO, Opferberichte, Ermittlungshilfe nach §153a StPO, TOA, Gemeinnützige Arbeit, § 459f StPO, Gnadensachen darstellen? Gegenstand der Gerichtshilfe Auftragszahlen § 160 III StPO 17 Opferberichte 4 Gnadensachen 2 TOA - Gemeinnützige Arbeit 728 Im Übrigen siehe Drs. 21/8377. 6. Wieviel JVA-Bedienstete wurden bisher in 2017 pro 100 Gefangenen in den JVAen in Hamburg eingesetzt? Bitte aufteilen nach AVD, Sozialarbeiter , Psychologen, Werkdienst, Lehrer, Juristen et cetera. Die den erfragten Angaben zugrunde liegende, jährlich mit Stand 1. September für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu erstellende Personalstatistik im Bereich Justizvollzug (Stand 1. September 2016) wurde zur Beantwortung der Drs. 21/8377 herangezogen. Aktuellere Daten, die die gewünschte differenzierte Darstellung zulassen, liegen derzeit nicht vor. Die Ermittlung der notwendigen Zahlen ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehende Zeit nicht möglich, auch aufgrund der notwendigen Ermittlung und Umrechnung des jeweiligen Beschäftigungsumfangs in VZÄ. 7. Liegen der Behörde Vergleichszahlen zu anderen Bundesländern vor? Wenn ja, bitte zumindest für den Allgemeinen Vollzugsdienst auflisten. Siehe Drs. 21/8377. 8. Inwieweit werden regelmäßige Untersuchungen zur Optimierung der Personalsituation beziehungsweise Organisationsuntersuchungen durchgeführt? Gibt es Beratungen durch externe Experten? Wenn ja, wie häufig im Jahr seit 2016 und in welcher JVA? Wenn nein, warum nicht? Untersuchungen zur Optimierung der Personalsituation werden laufend vorgenommen , Organisationsuntersuchungen anlassbezogen. Die übergeordnete Personalplanung , -bedarfsberechnung und -steuerung ist ein laufender Prozess. Für eine externe Beratung bestand insoweit kein Bedarf. Seit 2016 bis heute wurden beziehungsweise werden über alle Anstalten im Bereich des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes inklusive Krankenpflegedienst 26 und im Bereich der Verwaltung und der Fachdienste 23 Untersuchungen zur Optimierung der Personalsituation durchgeführt. Im Einzelnen: Allgemeiner Vollzugsdienst inkl. Krankenpflegedienst Verwaltungs- und Fachdienste JVA Billwerder 11 4 JVA Fuhlsbüttel 4 6 JVA Glasmoor 1 2 JVA Hahnöfersand 1 2 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 3 3 Untersuchungshaftanstalt mit Zentralkrankenhaus 1 2 Verlagerung der TAF 1 1 Mehrbedarfs Drs. 1 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10041 3 Allgemeiner Vollzugsdienst inkl. Krankenpflegedienst Verwaltungs- und Fachdienste Salafismus Drs. 1 1 Personalbedarf G20-Gipfel 1 1 Neustrukturierung Jugendvollzug (Projekt Justizvollzug 2020) 1 1 9. Wie viele Mittel aus dem Hamburger Haushalt hat der Senat in 2017 für den Justizvollzug aus welcher Produktgruppe bereitgestellt und wie viele Mittel hat er in 2017 bisher tatsächlich ausgegeben? Das Ergebnis im ersten Halbjahr im Aufgabenbereich 236 Produktgruppe 236.01 beträgt 59.696.000 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 20/13000. 10. Wie viele Mittel hat der Senat für die Gerichtshilfe und die Bewährungshilfe bisher in 2017 aufgewendet (bitte insbesondere Personal- und Sachkosten darstellen)? Wie viele Mittel sind dazu in welcher Produktgruppe im Haushaltsplan 2017/2018 bereitgestellt? Im Einzelplan des Bezirksamtes Eimsbüttel sind in der Produktgruppe 215.05 Straffälligen - und Gerichtshilfe in 2017 (Stand: 8.8.2017) Kosten aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 6.167.572,24 Euro entstanden, davon 5.302.822,75 Euro an Personalkosten . Im Übrigen siehe Drs. 21/8377. 11. In welchem Umfang fördert der Senat Projekte der Freien Straffälligenhilfe in Hamburg (mit welchen Aufgaben, durch welche freien Träger, bitte aufschlüsseln nach Personal- und Sachkosten) – vor dem Vollzug, während der Inhaftierung, nach der Entlassung? Siehe Anlage 1 und im Übrigen Drs. 21/8377. 12. Wie hoch sind die Rückfallraten nach Delikten bisher in 2017 der jugendlichen ohne Bewährung Inhaftierten (bitte nach Alter jünger als 18 Jahre und über 18 Jahren und Delikten darstellen)? 13. Wie hoch sind die Rückfallraten nach Delikten bisher in 2017 der mit zur Bewährung ausgesetzten Straftaten jugendlichen Straftäter (bitte nach Alter jünger als 18 Jahre und über 18 Jahren und Delikten darstellen)? 14. Welche Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen werden zurzeit beziehungsweise sollten zukünftig aus Sicht des Senats nach der Entlassung fortgesetzt werden? Siehe Drs. 21/8377. 15. Wie hat sich die Belegungsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten im offenen und geschlossenen Vollzug inklusive Jugendarrest und Jugendvollzug im Jahr 2016 und bis heute entwickelt hinsichtlich: a. Strafhaft? b. Untersuchungshaft? Bitte nach Einrichtungen aufschlüsseln. Zu den Angaben für 2016 bis März 2017 siehe Drs. 21/8377. Im Übrigen siehe Anlage 2. 16. Wie hoch war die durchschnittliche Belegung in den Justizvollzugsanstalten im offenen und geschlossenen Vollzug inklusive Jugendarrest und Jugendvollzug seit 2016 bis heute in: a. Strafhaft? b. Untersuchungshaft? Bitte nach Einrichtungen aufschlüsseln. Drucksache 21/10041 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Zu den Angaben für 2016 und bis Februar 2017 siehe Drs. 21/8377. Im Übrigen siehe Anlage 3. 17. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für einen Haftplatz in Hamburg im Jahr 2017? Bitte aufschlüsseln nach Art der Haft (Untersuchungshaft , Abschiebungshaft, Strafhaft: Männer, Frauen, Jugendvollzug , Jugendarrest). Der Tageshaftkostensatz für den Justizvollzug betrug im ersten Halbjahr 2017 164,30 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/8377. Eine Abschiebungshafteinrichtung gemäß § 62a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) besteht in Hamburg nicht. Ein Haftplatz im Ausreisegewahrsam gemäß § 62b AufenthG wird pro Tag mit 379,39 Euro veranschlagt. 18. Wie viele jugendliche Straftäter wurden in 2016 bis August 2017 zu Haftstrafen verurteilt? Bitte aufschlüsseln nach Haftstrafen auf Bewährung und ohne Bewährung sowie jeweils die durchschnittliche Länge der Haftstrafen angeben. Die erbetenen Angaben für 2016 können den folgenden Tabellen entnommen werden. Die Daten sind der jährlich erstellten Strafverfolgungsstatistik entnommen, die für 2017 noch nicht vorliegt. Für das laufende Jahr könnten die Daten nur durch manuelle Auswertung sämtlicher jugendgerichtlicher Verfahren des Amts- und Landgerichts (rund 2.000 Akten) erhoben werden. Dies ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Verurteilung zur Jugendstrafe Davon Strafaussetzung Bis zu 6 Monate 4 3 6 bis 9 Monate 6 5 9 Monate bis 1 Jahr 23 12 1 bis 2 Jahre 29 12 2 bis 3 Jahre 6 - 3 bis 5 Jahre - - 5 bis 10 Jahre 1 - Gesamt 69 32 19. Wie viele Verurteilungen zu Jugendarrest gab es in 2016 bis August 2017? Bitte nach Arrestart darstellen. Die erbetenen Angaben für 2016 können der folgenden Tabelle entnommen werden. Die Daten sind der jährlich erstellten Strafverfolgungsstatistik entnommen, die für 2017 noch nicht vorliegt. Für das laufende Jahr könnten die Daten nur durch manuelle Auswertung sämtlicher jugendgerichtlicher Verfahren des Amts- und Landgerichts (rund 2.000 Akten) erhoben werden. Dies ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Verurteilungen zu Jugendarrest davon gesamt Dauerarrest Kurzarrest Freizeitarrest Jugendarrest gem. § 16a JGG 73 62 4 7 - 20. Wie viele Inhaftierte wurden in 2016 bis August 2017 aus dem Jugendvollzug insbesondere der Untersuchungshaft entlassen? Bitte auflisten nach Dauer der Haft und ob mit oder ohne Bewährung entlassen. Bitte Zahlen der Entlassungen im Jahr 2017 auflisten nach U-Haft, Freiheitsstrafe , EFS, SV, Jugendstrafe und nach Anstalten. Entlassungen aus dem Jugendvollzug: Entlassungsgrund 2017 (bis August) Jugendstrafhaft ohne Bewährung 25 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10041 5 Entlassungsgrund 2017 (bis August) Jugendstrafhaft § 88 JGG 4 Jugendstrafhaft § 35 BtmG 3 Jugenduntersuchungshaft 154 Entlassungen aus dem Jugendvollzug nach Dauer im Jahr 2017 (bis August) nach Haftdauer: Dauer Jugendstrafhaft ohne Bewährung Jugendstrafhaft mit Bewährung Jugenduntersuchungshaft < 1 Monat 0 0 51 < 3 Monate 0 0 72 < 6 Monate 0 0 26