BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10042 21. Wahlperiode 15.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein, Michael Kruse und Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 08.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Akkreditierungsentzug und Sperrliste für 32 Journalisten während des G20 Gipfels (II) Mit Drs. 21/9947 hatte der Senat erste Fragen zum Entzug der Akkreditierung von Journalisten während des G20-Gipfels beantwortet. Daraus und aufgrund der bis dato mageren Informationslage seitens der zuständigen Bundesdienststellen ergeben sich Nachfragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Das Bundeskriminalamt (BKA) wurde hinsichtlich eines Beitrages zur Beantwortung der Anfrage angefragt und hat mitgeteilt, dass es ausschließlich der parlamentarischen Kontrolle des Deutschen Bundestages unterliegt und sich daher außerstande sieht, Parlamentarische Anfragen der Hamburgischen Bürgerschaft zu beantworten. Es hat darüber hinaus mitgeteilt, dass Informationen, die in Beantwortung einer Anfrage des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten vom BKA übersandt wurden, nicht für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage der Hamburgischen Bürgerschaft freigegeben werden. Siehe auch BT.-Drs. 18/13033 und 18/13146. Für die Bereiche der Veranstaltungsorte sowie für die Hotels, für die vom BKA Maßnahmen des Personen- beziehungsweise Objektschutzes veranlasst wurden, erfolgte eine Akkreditierung sämtlicher Journalisten und Service-Mitarbeiter. Für die Akkreditierung von Journalisten war das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) federführend zuständig, für die Akkreditierung der Service-Mitarbeiter das BKA. Das BKA führt für eigene Bedarfe und für das BPA Personenüberprüfungen zum Zwecke des Personenschutzes unter Beteiligung weiterer Sicherheitsbehörden durch. Angaben zum Verfahren beziehungsweise zur Art der Erkenntnisse, die zum Ausschluss einzelner Personen während des G20-Gipfels oder eventuell schon im Vorhinein geführt haben, liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat die Polizei beziehungsweise Innenbehörde mittlerweile den Fragenkatalog des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) beantwortet?1 Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 1 Vergleiche Antwort des Senats zu Fragen 6. und 7. in Drs. 21/9947. Drucksache 21/10042 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wurden Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise dem HmbBfDI zwischenzeitlich weitere Informationen zum Sachverhalt oder „Antwortbeiträge“ durch das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundeskriminalamt (BKA) oder die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) zugeliefert?2 a. Wenn ja, jeweils wann? Welche Informationen und Antwortbeiträge hinsichtlich der Sperrliste beziehungsweise der Rücknahme der Akkreditierung von 82 Personen wurden zugeliefert? Welche zusätzlichen Erkenntnisse ergeben sich hieraus insbesondere für die in den Fragenblöcken 2. bis 4. der Drs. 21/9947 erfragten Sachverhalte ? b. Wenn nein, warum nicht? Mit welcher Begründung wurden diese durch jeweils wen abgelehnt? Das BKA hat dem Justiziariat der Polizei am 28. Juli 2017 eine Antwort (ein Schreiben mit Datum vom 27. Juli 2017) zum Fragenkatalog des HmbBfDI übermittelt; darüber hinaus sind keine Informationen im Sinne der Fragestellung bei der Polizei eingegangen . Die Polizei hat unter Verwendung dieser Informationen zum 1. August 2017 dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ein Antwortschreiben übersandt. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat die Polizei am 4. August 2017 ergänzend um Übersendung von Unterlagen, Erläuterungen sowie Darlegung der abschließenden rechtlichen Bewertung des Justiziariats der Polizei zur Frage der Zuständigkeit für die Liste des BKA gebeten; entsprechende Rückläufe an den HmbBfDI konnten bisher noch nicht erfolgen. Der HmbBfDI teilte folgenden Sachstand mit: Der Fragenkatalog des HmbBfDI von Mitte Juli 2017 wurde mit Schreiben vom 31. Juli 2017 – zugegangen am 1. August 2017 – beantwortet; die sich hieraus ergebenden weiteren Fragen wurden der Polizei unter dem 4. August 2017 mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Dem HmbBfDI wurden weder durch das BMI noch durch das BKA direkt Informationen zugeliefert. Aus kompetenzrechtlichen Gründen sind diese Stellen vom HmbBfDI auch nicht angefragt worden. Die Stellungnahme der Polizei vom 31. Juli 2017 enthält zum Teil auch Ausführungen dazu, wie sich das Bundeskriminalamt (BKA) zuvor in einem Schreiben vom 27. Juli 2017 an die Polizei Hamburg ihr gegenüber eingelassen hat. Das entsprechende Schreiben des BKA wurde dem HmbBfDI am 10. August 2017 in Kopie von der Polizei zur Verfügung gestellt. Für eine eigenständige Bewertung des Sachverhaltes durch den HmbBfDI werden die Antworten auf weitere Fragen, die sich im Verlauf der Auswertung ergeben haben, abgewartet. Ergänzend hierzu hat die BfDI dem HmbBfDI am 9. August 2017 auf sein Ersuchen um Amtshilfe vom 26. Juli 2017 einige Hinweise aus dem Schriftwechsel mit dem BKA mitgeteilt. Es ist beabsichtigt, eine abschließende datenschutzrechtliche Bewertung zeitnah vorzunehmen . Darüber hinaus siehe Drs. 21/9947. 3. Bei wie vielen der 82 Personen auf der Sperrliste handelte es sich um Service-Kräfte, bei wie vielen um Journalisten? Welchen Bereichen waren sonstige Personen auf der Liste zuzuordnen? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen siehe Drs. 21/9947. 4. Ist die Senatsantwort zu den Frageblöcken 2. und 5. in Drs. 21/9947 so zu verstehen, dass die Sperrliste erst am Nachmittag des 07.07.17 allen 2 Vergleiche Vorbemerkung sowie Antwort des Senats zu Fragen 6. und 7. in Drs. 21/9947. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10042 3 Einsatzkräften vorlag, die an Durchlassstellen mit Kontrollaufgaben betraut waren? Ja. a. Wenn nein, seit wann genau lag diese Liste den entsprechenden Einsatzkräften dann erstmals vor und warum erlangte die Hamburger Polizei sowie zuständige Behördenleitung davon erst deutlich später Kenntnis? Wenn ja, auf Basis welcher Informationslage wurde dann offenbar bereits am Morgen des 07.07.17 Personen der Zugang zum G20- Gipfel-Gelände verweigert beziehungsweise die Akkreditierung entzogen ?3 Sachverhalte im Sinne der Fragestellung sind der Polizei Hamburg nicht bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. b. Wie wurde sichergestellt, dass der auf der Sperrliste genannte Personenkreis – soweit er über noch nicht wieder eingezogene Akkreditierungen verfügte – auch am 08.07.17 keinen Zutritt hatte, wenn die Listen bereits am Abend des 07.07.17 wieder eingesammelt wurden ?4 c. Wie viele Personen, die auf der Liste standen, hatten ihre Akkreditierung beziehungsweise Zugangsberechtigungen zum G20-Gipfel- Gelände bereits vor dem 07.07.17 abgeholt? Wie viele dieser Akkreditierungen beziehungsweise Zugangsberechtigungen wurden jeweils wann wieder eingezogen? Siehe Vorbemerkung. 3 Vergleiche http://faktenfinder.tagesschau.de/g20-akkreditierung-journalisten-chronologie- 101.html. 4 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 5.b. in Drs. 21/9947.