BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10049 21. Wahlperiode 15.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver und Dennis Thering (CDU) vom 09.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Wann erhält Hamburgs am stärksten genutzte S-Bahn-Linie 3 endlich Verstärkung durch die S32? Die S-Bahn-Linie 3 ist die am stärksten ausgelastete Linie Hamburgs. Aber auch wenn der Bürgermeister im Interview mit dem „Hamburger Abendblatt“ „Milliarden für den Hamburger Süden“ verspricht: Wie er die Verkehrssituation entspannen will, auch vor dem Hintergrund, dass die Berufspendlerzahlen in der Metropolregion immer mehr zunehmen, sagt Olaf Scholz nicht. Seit Längerem steht vor allem die Einsetzung einer Verstärkerlinie mit dem Arbeitstitel S32 zwischen Elbgaustraße/Altona und Harburg Rathaus im Raum, um dem erwarteten weiteren Anstieg des Fahrgastaufkommens gerecht zu werden. War zunächst eine Verbesserung für die Harburger Pendler für Ende 2018 angekündigt worden, gab der Senat vor zwei Jahren auf meine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/1469) zu Protokoll, das die Einrichtung dieser Linien erst frühestens im Dezember 2019 möglich sein wird. Immerhin sollen ab Dezember 2018 in Stoßzeiten mehr Langzüge für die Harburger eingesetzt werden. Wann und ob jemals die U4 weiter in den Süden nach Harburg fahren wird, steht in den Sternen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV), der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der AKN Eisenbahn AG (AKN) wie folgt: 1. Kann der Zeitplan für die Einrichtung von Langzügen mit einer Kapazitätssteigerung von 10 Prozent ab Dezember 2018 eingehalten werden? Voraussetzung für die Ausweitung des Langzugeinsatzes gemäß Verkehrsvertrag ab Dezember des Jahres 2018 ist die pünktliche Auslieferung und Inbetriebnahme der 60 Fahrzeuge der Baureihe 490. Der zuständigen Behörde sind derzeit keine Verzögerungen dieser Auslieferung und Inbetriebnahme bekannt. 2. Wenn nein, aus welchen Gründen und ab wann ist in diesem Fall mit dem Einsatz von Langzügen mit welcher Kapazitätssteigerung zu rechnen ? Entfällt. 3. Die Realisierung, insbesondere der S32 Nord, hängt nach Angaben des Senats (siehe Drs. 21/1469) davon ab, ob und wann Schleswig-Holstein die AKN ausbaut. Die Realisierungsentscheidung wird vom Ausgang des Planfeststellungsverfahrens Ende 2017 von der Hamburgischen Bürgerschaft und dem Land Schleswig-Holstein zu treffen sein. Drucksache 21/10049 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) Wie weit ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens? Wird es noch im Jahr 2017 zu einer Entscheidung kommen können? Die AKN plant Elektrifizierung und Ausbau der künftigen S21-Strecke von Hamburg- Eidelstedt nach Kaltenkirchen und hat bei den zuständigen Behörden der Länder Anträge auf Planfeststellung eingereicht. Die Anhörungstermine mit Trägerinnen und Trägern öffentlicher Belange und Privaten haben für den Hamburger Abschnitt bereits stattgefunden. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass der Planfeststellungsbeschluss hierfür bis Ende des Jahres 2017 vorliegt. In Schleswig-Holstein haben die Anhörungstermine mit den Trägerinnen und Trägern öffentlicher Belange stattgefunden , sodass voraussichtlich Ende des Jahres 2017 voraussichtlich belastbare Einschätzungen für weitergehende Entscheidungen möglich sein werden. Eine Prognose für den Termin eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses geht von Juli des Jahres 2018 aus. b) Macht der Senat den Ausbau der Linie S32 Süd (Harburg) abhängig von dem Ausbau der AKN in Schleswig-Holstein? Wenn ja, warum? Eine Leistungsveränderung im Süden (beispielsweise durch eine S32 Süd) ist unabhängig von der Elektrifizierung der AKN. c) Kann der Senat sich vorstellen, den Ausbau der Linie S32 Süd (Harburg) bereits vor dem Ausbau der Linie S32 Nord in Angriff zu nehmen? Wenn nein, warum nicht? Das mit einer Linie Altona – Dammtor – Hauptbahnhof – Harburg Rathaus („S32“) verfolgte Ziel einer Kapazitätserhöhung im S-Bahn-Verkehr zwischen Hauptbahnhof und Harburg kann, abhängig von der Fahrzeugverfügbarkeit (siehe Antwort zu 1.), wie folgt erreicht werden: kurz- beziehungsweise mittelfristig ohne Ausbau der Infrastruktur durch Kapazitätserhöhung auf den vorhandenen Linien (Einsatz zusätzlicher neunteiliger Langstatt sechsteiliger Vollzüge auf der S3 und/oder Ausweitung der Betriebszeiten der S31), langfristig mit Anpassung der Infrastruktur (signaltechnische Ermöglichung verdichteter Zugfolgen im Abschnitt Hauptbahnhof – Harburg Rathaus) durch zusätzliche Fahrten. Die „S32 Nord“ wird im Rahmen der S21-Verlängerung nach Kaltenkirchen als Kompensationsleistungen für den in den Hauptverkehrszeiten (HVZ) nicht mehr von der S21 bedienten Abschnitt Elbgaustraße – Eidelstedt diskutiert. Hierbei ist geplant, die Ersatzfahrten ab Elbgaustraße bis Hauptbahnhof zu führen. 4. Sind im aktuellen Doppelhaushalt für die Jahre 2017/2018 Finanzmittel für die Beauftragung von Leistungen zur Einrichtung der Verstärkerlinie S32 veranschlagt? Wenn ja, in welcher Produktgruppe welches Einzelplans und in welcher Höhe? 5. Sind im aktuellen Doppelhaushalt für die Jahre 2017/2018 Finanzmittel für die Beauftragung von Leistungen zur Einrichtung der Langzüge veranschlagt ? Wenn ja, in welcher Produktgruppe welches Einzelplans und in welcher Höhe? Die Finanzierung von Verkehrsdienstleistungen erfolgt über den aktuellen Einzelplan 7, Produktgruppe 269.01; Mittel werden bedarfsgerecht aus der Produktgruppe 269.04 bereitgestellt. Eine spezifische Veranschlagung einzelner Verkehrsbestellungen wie zum Beispiel die Einrichtung einer Verstärkerlinie oder die Beauftragung von Langstatt Vollzügen findet grundsätzlich nicht statt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10049 3 6. Nach dem Scheitern der Olympiabewerbung mussten auch einige Infrastrukturprojekte wie der Ausbau von Radschnellwegen, der barrierefreie Ausbau des ÖPNV und die Funktionalisierung des Kleinen Grasbrook als Verbindung zum Hamburger Süden (vorläufig) aufgegeben werden. Dennoch ist es notwendig, für den Hamburger Süden eine Vorstellung von einer zeitgemäßen und richtungsweisenden Infrastruktur zu entwickeln . a) An welchen Infrastrukturprojekten für den Hamburger Süden, die damals im Rahmen der Olympiabewerbung aufgestellt worden sind, hält der Senat weiterhin fest? b) Wie sind die Realisierungschancen und der grobe Zeitrahmen für diese Projekte? Im Jahr 2015 erarbeitete die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zusammen mit einem Gutachterkonsortium unter Beteiligung der Verkehrsunternehmen , des HVV, des Flughafen Hamburg, der Hamburg Port Authority AöR und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) ein umfangreiches Mobilitätskonzept für die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2024. Hieraus wurden tragfähige Maßnahmen eruiert, die – unabhängig von Olympia – in die laufenden Prozesse der Hamburger Verkehrsplanung und Verkehrspolitik eingebunden werden sollen (Für Einzelheiten des damaligen Mobilitätskonzepts siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/7404600/973c185e4cee6b1197300ccb725481e3/ data/mobilitaetskonzept-qualifizierter-projektabschluss.pdf). Folgende Tabelle fasst die für den Hamburger Süden im Rahmen des Olympiakonzeptes erarbeiteten Maßnahmen zusammen, die weitergeführt werden sollen: Themenschwerpunkte Mobilitätskonzept Olympia Maßnahmen für den Hamburger Süden Realisierung Bahnhöfe Einbau zusätzlicher Kehrmöglichkeiten im Bahnhof Harburg, um von Süden kommende Züge dort enden lassen zu können. Kapazitätserhöhung Personenverkehr Bahnhof Harburg (insbesondere zusätzliche Fußwegeverbindung zwischen Verbindungssteg und Hörstener Straße). Derzeit wird die Studie zum Eisenbahnknoten Hamburg im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) überarbeitet. Es können daher noch keine Aussagen über konkrete Realisierungschancen und -zeiten einzelnen Maßnahmen getroffen werden. Leistungsfähigkeit der Straßeninfrastruktur Großmarktbrücke zur Anbindung an die Amsinckstraße . Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird derzeit aktualisiert. Robustheit und Stabilität S-Bahn erhöhen Umbau der Stromspeiseanlage im Knoten Hauptbahnhof. Neue Weichentrapeze und Signale zwischen Harburg Rathaus und Hammerbrook. Sicherung der Bahnbetriebsanlagen . Optimierungen S-Bahn- Signalsystem Harburg- Harburg Rathaus. Die Maßnahmen sind planerisch weit vorbereitet. Sie sollen aus Mitteln der Leistungsund Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und DB Netz AG finanziert werden. Eine Terminierung der Realisierung ist noch nicht möglich. Eine Verlängerung der U4 vom künftigen Endpunkt Elbbrücken nach Süden wurde im Zusammenhang mit der Hamburger Olympiabewerbung für den Abschnitt Elbbrücken Drucksache 21/10049 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 – Kleiner Grasbrook (Olympiastadion) geplant. Diese Streckenergänzung wäre so konzipiert worden, dass eine weitere U4-Verlängerung Richtung Wilhelmsburg zu einem späteren Zeitpunkt möglich geblieben wäre. Konkrete Planungen, die U4 mittelfristig über die Elbbrücken hinaus zu verlängern, bestehen nach dem Volksentscheid zur Olympiabewerbung nicht, allerdings bleibt eine spätere Verlängerung baulich möglich .