BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1005 21. Wahlperiode 14.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 07.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Hinhalten, Verzögern und Erwartungen wecken – Ist das die Taktik der Stadt für den Bau von Sportanlagen im Oberhafen? Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg misst dem Sport insgesamt eine außerordentlich hohe Bedeutung zu. In der „Fortschreibung des Masterplans HafenCity für die östliche HafenCity“ (Drs. 20/2563), als auch in der überarbeiteten Version, sollen Sportanlagen im Oberhafenquartier realisiert werden. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) vom 2. Juli 2012 wurde der zusätzliche Bedarf an Außensporteinrichtungen auf dem Gebiet der HafenCity explizit dargestellt. Hier heißt es: „Konkret besteht Bedarf für ein Großspielfeld, das den Ligaanforderungen des Hamburger Fußballverbandes entspricht, zuzüglich leichtathletische Nebenanlagen vor allem für den Schulsport (Kurzstreckenlaufbahn, Weit- und Hochsprung, Kugelstoßen), ein Umkleidehaus, optional ein Clubhaus sowie erforderlichen Stellplätze.“ Kindern und Jugendlichen aus der Innenstadt und der HafenCity sowie Vereinen stünde demnach die Nutzung der Anlagen für den Schulsportbedarf als auch Freizeitbedarf zur Verfügung. Die HafenCity GmbH weist explizit auf den Sportverein Störtebeker SV – HafenCity, Alt- und Neustadt Sport e.V. hin. Zahlreiche Anfragen von Anwohnern, Jugend - und Betriebsmannschaften beziehen sich auf sportliche Aktivitäten in der HafenCity. Die HafenCity benennt den Zeitraum ab 2014/2015 für das Anlegen von öffentlichen Anlagen für verschiedene Sportarten im Oberhafen. Nach der Entwidmung der Bahnflächen 2015 kündigte der Senat an, die Umsetzung des Masterplans HafenCity-Ost intensiver zu verfolgen. Seit Jahren soll es bereits Gespräche zwischen den politischen Entscheidungsträgern der Stadt mit Vereinen vor Ort gegeben haben, jedoch sollen Zusagen für den Bau neuer Sportanlagen nicht eingehalten worden sein. Bis dato existiert keine Anlage für den Vereinssport in der aufstrebenden HafenCity mit zukünftig über 40.000 Beschäftigten, mehr als 12.000 Einwohnern und zahlreichen Schulklassen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welchen Stellenwert haben Sportanlagen im Oberhafen für den Senat? Befindet sich der Bau von Sportanlangen im Oberhafen weiterhin im Interesse der Stadt? Die Dekadenstrategie „HAMBURGmachtSPORT“ misst der Stadtteilentwicklung durch Sport und Bewegung einen besonderen Stellenwert zu. Quartiersbezogene Sportvereine leisten zur Entwicklung der Stadtteile unverzichtbare Beiträge zur sozialen Identi- Drucksache 21/1005 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 tät, zur Integration und zur heimatlichen Verbundenheit mit den Wohnquartieren. Sport- und Spielstätten für die HafenCity werden als Teil der Freianlagen erstellt. Hier wird ein integriertes Konzept verfolgt, das auch kleinere Anlagen vorsieht. Weitere Sportstätten entstehen im Zusammenhang mit den drei bestehenden beziehungsweise geplanten Schulen. Im Rahmen der Planung wird auch geprüft, im Quartier Oberhafen eine Außensportanlage für Verein- und Schulsport unterzubringen. Im räumlichen Umfeld der Schule am Lohsepark soll gemäß Masterplan HafenCity eine größere Sportstätte für Schul- und Vereinssport untergebracht werden. Dafür ist der östliche Bereich des Quartiers Oberhafen grundsätzlich geeignet. Der Oberhafen ist allerdings nicht hochwassergeschützt, was zu erheblichen Aufwendungen auf der Investitionsseite führt und/oder im nichthochwassergeschützten Ausgestaltungsfall zu sehr hohen Betriebskosten und zu erheblichen Belastungen des bezirklichen Etats. Für den Oberhafen wurde eine Vorplanung für ein punktspielgeeignetes Fußballfeld auf einem weitgehend hochwassergeschützten Niveau vorgenommen. Flächenkonkurrenzen trotz eines Teilabrisses einer Halle des Kulturquartiers Oberhafen führen dazu, dass wegen des ungünstigen Geländezuschnitts Wasserflächen überbaut werden müssten. Die ermittelten Kosten liegen in drei- bis fünffacher Größenordnung eines normalen punktspielgeeigneten Fußballplatzes außerhalb der HafenCity. Wegen der extrem hohen Kosten können die Flächen am Oberhafen lediglich eine ergänzende Funktion für das Sportflächenangebot übernehmen. Ein eigenes punktspielgeeignetes Fußballfeld ist nicht vorgesehen, sondern gegebenenfalls eine kleinere Trainingsfläche und Leichtathletikflächen, soweit sie nicht am Gymnasialstandort untergebracht werden können. Alternativ wird die Einrichtung einer ligatauglichen Fläche im Park Entenwerder geprüft. Zudem wird die Aufrüstung von Sportanlagen im Umfeld der HafenCity untersucht . Eine abschließende Entscheidung ist noch nicht gefallen. 2. Sind Sporteinrichtungen bislang in der HafenCity realisiert worden? Wenn ja, welcher Art sind diese? Bitte differenzieren Sie nach innen liegenden Sportflächen, wie Sporthallen und Trainingsräumen, sowie Außenanlagen, wie Sportplätze und Sportanlagen. 3. Geben Sie bitte ferner an, - für welche Sportarten die Flächen genutzt werden können. - welche Nutzfläche die jeweiligen Sportanlagen in Quadratmetern entsprechen. Eine Zweifeld-Sporthalle im Zusammenhang mit der Katharinenschule ist realisiert. Für eine Zweite, im Zusammenhang mit der Grundschule am Baakenhafen stehende, wird zurzeit der Architektenwettbewerb ausgelobt (Fertigstellung voraussichtlich 2018) und für das Gymnasium am Lohsepark beginnt in 2015 die Konzeptphase der Vorplanung . Drei öffentliche Sporthallen werden zukünftig zeitgleich verfügbar sein. In die Freianlagen der HafenCity werden Sportanlagen integriert. So ist in den letzten Wochen ein Basketballfeld im südlichen Lohsepark eröffnet und ein kleiner Bolzplatz zusammen mit dem Spielhaus HafenCity e.V. und Bewohnern errichtet worden; die Planungen für Kleinspielflächen für den Baakenpark, der 2017/2018 eröffnet wird, laufen. Gleichzeitig wird schrittweise eine Vielzahl von Sportmöglichkeiten auf Promenaden und Plätzen, für Skaten, Basketball, Boule und so weiter geschaffen. Im Zusammenhang mit der Grundschule am Baakenhafen werden Leichtathletikanlagen am Baakenpark realisiert. Weitere Sportflächen werden im Zusammenhang mit dem Gymnasium auf dem Schulgrundstück oder im nahegelegenen Oberhafen entstehen . Eine flächenbezogene Ermittlung der Größe ist nicht möglich, da Freizeit-, Spiel- und Sportanlagen im Rahmen integrierter Konzepte in der HafenCity ineinander übergehen . Zum Beispiel sind die Grünflächen des zentralen Lohseparks für viele sportliche Aktivitäten nutzbar und werden bereits entsprechend angenommen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1005 3 4. Wer sind die Nutzer der jeweiligen Sporteinrichtungen? Die in die Freiräume der HafenCity integrierten Sportanlagen werden von Sportlern aus dem gesamten Stadtgebiet nachgefragt. Die Halle der Katharinenschule weist zahlreiche Nutzer auf, die aus der Sporthalle des in der Altstadt gelegenen, mittlerweile abgerissenen Vorgängergebäudes übernommen wurden. Daneben haben auch Sportgruppen aus der HafenCity Hallenzeiten erhalten. 5. Wer sind die Träger der jeweiligen Sporteinrichtungen? Die Trägerschaft der Sporthalle liegt für die außerschulischen Zeiten beim Bezirksamt Hamburg-Mitte. Der Betrieb eines Bolzplatzes nordöstlich des Lohseparks erfolgt durch den Spielhaus HafenCity e.V. Die anderen Sporteinrichtungen werden als Teil der öffentlichen Freiräume durch die HafenCity Hamburg GmbH beziehungsweise im Fall von erfolgten Widmungen durch das Bezirksamt Hamburg Mitte betreut. 6. Wer nutzt diese Sporteinrichtungen zu welchen Bedingungen? Die in die Freiräume der HafenCity integrierten Sportanlagen sind frei zugänglich. Die Vergabe der kostenlosen Nutzungszeiten der Sporthalle erfolgt durch das zuständige Bezirksamt. 7. Welche Sportarten können derzeit als auch zukünftig in den für Schulsport geplanten Anlagen ausgeübt werden? Stehen diese auch Sportvereinen außerhalb der schulischen Nutzungszeiten zur Verfügung? In welche Anlagen müssen die Sportvereine ausweichen? Der Störtebeker SV nutzt die Sporthalle der Katharinenschule derzeit für verschiedene Sportarten wie zum Beispiel Fußball, Karate, Gymnastik, Tanz. Das ligaorientierte Fußballangebot des Störtebeker SV findet überwiegend auf der Sportanlage Snitgerreihe statt. Die für Schulsport geplanten Anlagen stehen außerhalb der schulischen Nutzungszeiten Sportvereinen zur Verfügung. 8. Wie ist der Sachstand der bezirklichen Rahmenpläne in puncto Sport zur Quartiersentwicklung im Oberhafen? Die bezirklichen Rahmenpläne umfassen keine Sportanlagen im Oberhafen. 9. Beabsichtigen Sie jetzt oder zukünftig, die derzeit für Sportanlagen ausgewiesenen Flächen im Oberhafen anderweitig zu nutzen beziehungsweise behalten Sie sich eine anderweitige Nutzung vor? Wenn ja, - für welchen Zweck? - wer fordert die anderweitige Nutzung? Nein. 10. Für welche Sportarten plant der Senat entsprechende Einrichtungen? Siehe Antworten zu 1. sowie zu 2. und 3. 11. Bestehen Planungen auf Basis einer Bedarfsanalyse? Bitte stellen Sie dieses dar. Nein. 12. Auf welchen Flächen im Oberhafen werden Anlagen für sportliche Zwecke gebaut? Die im Oberhafen möglichen Flächen für Sportnutzungen liegen im östlichen Bereich des Oberhafens. 13. Wie groß planen Sie die Nutzfläche der jeweiligen Sportanlagen? 14. Welcher Nutzfläche in Quadratmetern sollen die Sportanlagen im Oberhafen entsprechen? Drucksache 21/1005 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 15. Gibt es ungeklärte Eigentums-, Finanzierungsfragen oder sonstige Sachverhalte , die einer Realisierung der Sportanlagen im Oberhafen entgegenstehen ? Bitte benennen Sie die jeweiligen Träger der für Sportanlagen ausgewiesenen Flächen. Siehe Antwort zu 1. 16. Wann sollen welche Sporteinrichtungen im Quartier Oberhafen in Betrieb genommen werden? Siehe Antwort zu 13. und 14. 17. Wer wird der Eigentümer der Sportflächen im Oberhafen sein? Eigentümerin der Flächen bleibt das Sondervermögen Stadt und Hafen (SoV). 18. Welchen Verkehrs- und Bodenwert besitzen die Flächen für sportliche Nutzung im Oberhafen? Eine Verkehrswertermittlung ist bei der Frage der sportbezogenen Nutzungen in diesem Fall nicht bedeutsam, weil neben Flächenanforderungen für die Sportfläche ausschließlich deren Herstellungs- und Betriebskosten für die gegebenenfalls nicht vollständig hochwassergeschützte Lage im Fall regelhafter Überschwemmungen bedeutsam sind. Bodenkosten sind bei den Kosten nicht berücksichtigt, da die Flächen langfristig im Eigentum des SoV Stadt und Hafen verbleiben und nicht bebaut werden sollen. 19. Wie schätzen Sie Ihre bisherigen Bemühungen in der Entwicklung eines Sportangebotes im Stadtteil HafenCity ein? Das Sportangebot der HafenCity wird schrittweise und im Dialog mit Bewohnern, Gewerbetreibenden und Institutionen entwickelt und erfährt viel Zustimmung.