BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10050 21. Wahlperiode 15.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 09.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Flotte Hamburg GmbH & Co. KG – Das Mieter-Vermieter-Modell des Senats für Schiffe Zum 1. Juli 2017 hat das einheitliche Flottenmanagement der Stadt unter dem Dach der HPA den Betrieb aufgenommen. Hierfür wurde vor Kurzem die Flotte Hamburg GmbH & Co. KG (Flotte Hamburg) als Tochtergesellschaft der HPA gegründet. Neben 31 Schiffen und Spezialfahrzeugen der HPA soll das neue Flottenmanagement auch die Schiffe von Polizei, Feuerwehr und LSBG (Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer) übernehmen. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Gibt es für die neue Gesellschaft Flotte Hamburg bereits einen Wirtschaftsplan für 2017 und 2018? Wenn ja, wann wurde er durch welche Gremien beschlossen? Wenn nein, warum nicht? Für die Flotte Hamburg GmbH & Co. KG wurde ein Wirtschaftsplan für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 aufgestellt. Das Rumpfgeschäftsjahr beginnt mit der Gründung am 1. Juli 2017 und endet am 31. Dezember 2017. Der Wirtschaftsplan 2017 wurde vom Aufsichtsrat der HPA in seiner Sitzung am 13. Juli 2017 beschlossen. 2. Wie hoch sind die in den Jahren 2017 und 2018 bei Flotte Hamburg erwarteten Erlöse und Ergebnisse? Im zweiten Halbjahr 2017 werden Erlöse von 10,3 Millionen Euro eingeplant. Der erwartete Jahresüberschuss beträgt 0,3 Millionen Euro. Für das Gesamtjahr 2018 sind Erlöse von 21,1 Millionen Euro prognostiziert, bei einem Jahresüberschuss von 0,5 Millionen Euro. 3. Wie hoch ist der erwartete Kapitalbedarf bei Flotte Hamburg in den Jahren 2017 und 2018 und wie soll er finanziert werden? In den Jahren 2017 und 2018 wird noch ein Kapitalbedarf in Höhe von insgesamt 18 Millionen Euro erwartet, der über ein Gesellschafterdarlehen der HPA finanziert wird. 4. Zu welchen Werten wurden oder werden 2017 Vermögensgegenstände aus dem Kernhaushalt und dem LSBG im Rahmen des neuen Flottenmanagement auf die HPA beziehungsweise Flotte Hamburg übertragen? Welche Auswirkungen im Einzelnen ergeben sich dadurch auf die Ergebnis- und Finanzrechnung im Einzelplan 8.1 sowie auf den Wirtschaftsplan des LSBG? Drucksache 21/10050 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat Anlagevermögen zum 30. Juni 2017 an die HPA übertragen, dabei sind ein Aufwand in Höhe von 726.949,70 Euro und ein Erlös in Höhe von 665.751,86 Euro entstanden. Zum 30. Juni 2017 wurden außerdem Vermögensgegenstände der Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Form von Schiffen der Wasserschutzpolizei und der Feuerwehr aus dem Kernhaushalt an die HPA übertragen. Dieses Volumen betrug 1.954.271 Euro. Auswirkungen auf die Ergebnis- und Finanzrechnung im Einzelplan 8.1 haben sich nicht ergeben. 5. Wie hoch ist das gesamte derzeit geplante Investitionsvolumen bis 2021 für die Modernisierung der Schiffsflotte bei HPA/Flotte Hamburg? Bis zum Jahr 2021 werden für Neu- und Ersatzinvestitionen insgesamt 39 Millionen Euro prognostiziert. 6. In welcher Höhe und für welche Zeiträume ist bei der neuen Gesellschaft Flotte Hamburg eine Kreditaufnahme geplant? Soll eine Kreditaufnahme durch Sicherheitsleistungen der Freien und Hansestadt Hamburg abgesichert werden? Für das Jahr 2017 wird ein Gesellschafterdarlehen der HPA in Höhe von 26 Millionen Euro in Anspruch genommen. Die HPA hat in gleicher Höhe Darlehensverpflichtungen bei Kreditinstituten. Diese ist mit einer 80 Prozent Ausfallbürgschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ausgestattet. Ob diese Volumen mit einer Sicherheit der FHH ausgestattet werden sollen, entscheidet sich auf Basis der aktuell günstigsten Konditionen, unter Berücksichtigung dieser Sicherheiten. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 7. Das zentrale Flottenmanagement wird insbesondere auch mit Einsparungen gegenüber der dezentralen Flottenbewirtschaftung begründet (siehe Drs. 21/2043). 7.1 Ab wann wird mit Kosteneinsparungen in welcher Höhe gerechnet? Es wird damit gerechnet, dass ab dem Jahr 2020 Einsparungen von mehr als 1,0 Millionen Euro p.a. gegenüber dem bisherigen dezentralen Bewirtschaftungsszenario realisiert werden können. 7.2 Welche Kostenvergleiche im Einzelnen mit jeweils welchen Ergebnissen wurden im Zuge der Entscheidung für das einheitliche Flottenmanagement jeweils vorgenommen? Die Bewertung der Kostenvergleiche erfolgte auf Basis der einzelnen Schiffe beziehungsweise Schiffsklassen. Die Aspekte Instandhaltung, Auslastung sowie die mögliche Poolbildung wurden berücksichtigt. 8. Gibt es Überlegungen, das Flottenmanagement durch die Übernahme weiterer Schiffe, zum Beispiel der HADAG, zu erweitern? Wie ist der diesbezügliche Planungsstand? Nach ihrer jüngst erfolgten Gründung konzentriert sich die Flotte Hamburg zunächst auf die volle Funktionsfähigkeit und Konsolidierung des Unternehmens.