BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10051 21. Wahlperiode 15.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 09.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Parkraumbewirtschaftung am Heiligengeistfeld In der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Umwelt der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte am 22. Februar 2017 hat der Landesbetrieb Verkehr (LBV) – Parkraummanagement über den aktuellen Sachstand des Projektes der Parkraumbewirtschaftung in Hamburg-Mitte berichtet. Neben der Parkraumbewirtschaftung im Allgemeinen wurde auch über das Bewohnerparken im Besonderen informiert. Das Parkraummanagement hat eine Untersuchung für das Einzugsgebiet rund um das Heiligengeistfeld: Glacischaussee , Feldstraße, Neuer Kamp et cetera in Auftrag gegeben. In diesem Zusammenhang soll auch die Einrichtung von Parkautomaten in den vorgenannten Bereichen geprüft werden. Im Hinblick auf die unzähligen Veranstaltungen auf dem Heiligengeistfeld, im Speziellen in Bezug auf den Hamburger Dom, ist die Installation von Parkautomaten mit kostenpflichtigen und begrenzten Parkmöglichkeiten kritisch zu bewerten. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: Im Rahmen der Drs. 21/3644 hatte der Senat 2016 über den aktuellen Sachstand und geplante Maßnahmen des Bewohnerparkens berichtet. Die hierin angekündigte Umstellung der innerstädtischen Bewohnerparkgebiete auf das Mischprinzip wurde mittlerweile vollständig umgesetzt, sodass nunmehr die in Aussicht gestellte Überprüfung und Fortschreibung des Bewohnerparkgebietes St. Pauli begonnen wurde. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann und warum wurde die oben genannte Untersuchung in Auftrag gegeben, wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen und was genau ist Gegenstand der Prüfungen? Die Untersuchung ist am 21. April 2017 durch den für die Fortschreibung der Parkraumbewirtschaftung zuständigen Landesbetrieb Verkehr (LBV) in Auftrag gegeben worden. Erste Ergebnisse werden im 4. Quartal 2017 erwartet. Bei der Untersuchung werden Fakten, Erkenntnisse und Empfehlungen aus einer vorangegangenen Untersuchung aus dem Jahr 2010 aktualisiert. Neben der räumlichen Anlage des heutigen Bewohnerparkgebietes St. Pauli (M 200) wird die Bewirtschaftungsform geprüft, welche auch die in Rede stehenden Straßen im Umfeld des Heiligengeistfeldes umfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Drs. 20/7125 und 21/3644. 2. Befasst sich die Untersuchung auch mit der Überlegung, Parkautomaten in den oben genannten Straßen, insbesondere der Glacischaussee, einzurichten ? Wenn ja, vor welchem Hintergrund? Drucksache 21/10051 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ja. Im Interesse einer einheitlichen und transparenten Parkraumbewirtschaftung im innerstädtischen Bereich sind die in Rede stehenden Straßen in die Untersuchung einbezogen worden. Die Untersuchung bezieht sich dabei ausschließlich auf den öffentlichen Straßenraum und nicht auf Flächen, die beispielsweise auf dem Heiligengeistfeld als Parkplatz genutzt werden. Die Parkraumsituation im Umfeld des Heiligengeistfeldes sowie mögliche Verdrängungseffekte in beziehungsweise aus den bestehenden angrenzenden Bewohnerparkgebieten Großneumarkt (M 100), Schaarmarkt (M 101) und St. Pauli (M 200) sind dabei für die Untersuchung bedeutsam. Die bislang unbewirtschaftete Glacischaussee liegt dabei zwischen diesen Gebieten. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Sind im Vorwege Gespräche mit den relevanten Akteuren, wie beispielsweise dem Domreferat, Schaustellerverband, Bezirksamt et cetera geführt worden, um die Belange in die Untersuchung einfließen zu lassen ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Im Vorfeld sind durch den LBV Gespräche mit verschiedenen Dienststellen, insbesondere dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, geführt worden. Eine vollständige Termindokumentation erfolgte dabei nicht. Über die in der Frage zitierte Präsentation am 22. Februar 2017 hinaus wurde der zuständige Fachausschuss der Bezirksversammlung am 28. Juni 2017 durch Vertreter des LBV und dem beauftragten Gutachter über das laufende Verfahren unterrichtet. Weitere Ergebnisse liegen hierzu noch nicht vor. Eine Abstimmung mit dem „Domreferat“ der zuständigen Fachbehörde und dem Schaustellerverband hat bislang noch nicht stattgefunden, da vor Abschluss des Gutachtens noch nicht absehbar ist, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Diskussion stehen. Unabhängig davon wurde ein Vertreter des Schaustellerverbandes am 7. August 2017 durch den LBV über den Sachstand informiert. 4. Welche weiteren Schritte werden unternommen, wenn das Ergebnis der Prüfung vorliegt und inwieweit werden die oben genannten Akteure an dem Prozess beteiligt? Weitere Schritte werden nach Eingang der Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachtens entschieden. Die Einbindung externer Dritter wird dabei in Abhängigkeit der Untersuchungsergebnisse gestellt. Bereits am 28. Juni 2017 wurde unter anderem unter dem Gesichtspunkt der Bürgerbeteiligung mit dem zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung Hamburg- Mitte folgend eine Berichterstattung über die Ergebnisse des Verfahrens vereinbart.