BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10058 21. Wahlperiode 18.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 10.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Zentraler Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) – Wurde die Zielstruktur erreicht? (II) Die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/9870 ging an einigen Stellen an den Fragen vorbei. So wurde beispielsweise die Frage nach der Anzahl der Mitarbeiter mit den Vollzeitäquivalenten beantwortet (vergleiche Frage 3.). Auch stellen sich Folgefragen hinsichtlich der Stellenbesetzung. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie viele Mitarbeiter sind zurzeit in jeweils welcher Abteilung beziehungsweise in welchen Aufgabenbereichen im ZKF beschäftigt? (Bitte aufschlüsseln nach Abteilung, geplante VZÄ gemäß Struktur nach Beschluss des Staatsrätekollegiums vom 25. April 2016 und tatsächlichen Mitarbeitern.) Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) besteht mit Stand 14. August 2017 aus insgesamt 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (MA, 66,035 VZÄ), die sich wie folgt auf die jeweilige Stabsbereiche verteilen. Im Vergleich hierzu wird die geplante Struktur in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) nach Beschluss des Staatsrätekollegiums vom 25. April 2016 dargestellt. Stabsbereich Kommunikation und Beteiligung: 5 MA (4,5 VZÄ, geplant 2016: 8 VZÄ) Stabsbereich Zentrale Dienste und Koordinierung: 19 MA (17,55 VZÄ, geplant 2016: 32 VZÄ) Stabsbereich Kapazitätsaufbau Folgeeinrichtungen, übergreifende Aufgaben: 16 MA (15,56 VZÄ, geplant 2016: 30 VZÄ) Stabsbereich Einrichtung der Erstaufnahme (ZEA), übergreifende Aufgaben, Betrieb: 25 MA (23,625 VZÄ, geplant 2016: 52 VZÄ) Zusätzlich sind der Leitung des ZKF eine Managementassistenz und ein Fahrer zugeordnet : 3 MA (3 VZÄ, geplant 2016: 3 VZÄ). Seit dem 1. Juli 2017 ist dem ZKF die Hamburger Ombudsstelle in der Flüchtlingsarbeit zugeordnet: 2 MA (1,8 VZÄ, geplant 2016: 0 VZÄ; siehe Drs. 21/8844). Lauf Antwort des Senats sind aktuelle 56 Stellen im ZKF unbesetzt. 2. Warum sind diese Stellen unbesetzt? Sollen diese Stellen besetzt werden ? Drucksache 21/10058 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, in welchem Zeitraum? Wenn nein, warum nicht? 3. Um welche Stellen handelt es sich und welche Aufgabenbereiche sollen durch diese Stellen abgedeckt werden? Von den genannten 56 Stellen sollen lediglich drei Stellen schnellstmöglich nachbesetzt werden. Es handelt sich hierbei um Stellen aus dem Stabsbereich Einrichtung der Erstaufnahmen (ZEA), übergreifende Aufgaben, Betrieb. Siehe auch Drs. 21/8424. Bei den übrigen Stellen besteht zurzeit aufgrund rückläufiger Flüchtlingszahlen kein Bedarf. Insbesondere konnten Erstaufnahmeeinrichtungen zurückgebaut werden, ferner ist der Aufwand für die Akquise von Flächen für die öffentlich-rechtliche Folgeunterbringung zurückgegangen. Nach Antwort auf Frage 4. der Drs. 21/9870 sind aktuell aber 73 Mitarbeiter des ZKF in unterschiedliche Besoldungsgruppen eingruppiert. 4. Handelt es sich bei diesen 73 Eingruppierungen um besetzte Stellen oder um geplante VZÄ? Es handelt sich bei den aktuell 70 MA um besetzte Stellen.