BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10059 21. Wahlperiode 18.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 10.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Verfügbarkeit von Breitband-Internetzugängen und Ausbau des Glasfasernetzes : Wie ist die Lage in Hamburg? (V) Bisher gibt es in Hamburg keine flächendeckende Verfügbarkeit von Breitband -internet. Nach einer aktuellen Umfrage der Hamburger Handelskammer 1 sind vier von zehn Unternehmen mit der Geschwindigkeit des Internets nicht zufrieden. Erste Firmen überlegen deswegen sogar aus Hamburg wegzugehen . Viele Unternehmen benötigen derzeit eine Leistungsfähigkeit von mehr als 100 Mbit/s. Die Ausbaupläne des Senats, wonach weitestgehend eine Geschwindigkeit von 50 Mbit/s erreicht werden soll, greifen deshalb deutlich zu kurz. 2015 – 2017 soll Hamburg insgesamt 15,7 Millionen Euro aus der „Digitalen Dividende II“ erhalten.2 Das Bundesministerium für Verkehr hat in 2015 ein Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau aufgelegt. Dazu hat der Senat in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien am 11. Juli 2017 bestätigt, dass 7,5 Millionen Euro zusätzliche Bundesmittel zur Verfügung stehen sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Hamburg verfügt im Vergleich zu allen anderen Ländern über den höchsten Anteil von Haushalten mit hochleistungsfähigen Internetzugängen. Dieser Spitzenplatz lässt sich dem Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur entnehmen unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/DG/ breitbandverfuegbarkeit-ende-2016.pdf?__blob=publicationFile. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass seit der Postreform nach Artikel 87 f Grundgesetz Telekommunikationsdienstleistungen in Deutschland durch private Unternehmen erbracht werden. Die Zuständigkeit für Telekommunikation liegt beim Bund. Grundversorgungsleistungen gemäß § 78 Telekommunikationsgesetz (TKG), zu denen hochleistungsfähige Internetzugänge nicht gehören, erbringt die Telekom Deutschland GmbH. Eine darüber hinausgehende Infrastrukturversorgung obliegt den im Wettbewerb stehenden privaten Telekommunikationsnetzbetreibern. Dessen ungeachtet hat der Senat 2015 ein Verfahren zur Förderung des Breitbandinfrastrukturausbaus in unterversorgten Stadtgebieten eingeleitet, vergleiche Drs. 21/1125, 21/1651, 21/2726, 21/3538, 21/4736, 21/5203, 21/5375, 21/5405, 21/6008, 21/6125, 21/8812, in denen auch zur Verfügbarkeit von Breitband-Internetzugängen Stellung genommen wird. 1 https://www.hk24.de/produktmarken/branchen-cluster-netzwerke/branchen/it/themen/umfragebreitbandversorgung /3712628#titleInText0. 2 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/5375 vom 29.07.2017. Drucksache 21/10059 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Darüber hinaus hat die Hamburg Port Authority AöR (HPA) gemeinsam mit dem Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. je eine Gesprächsrunde zwischen der Hafenwirtschaft sowie der Deutschen Telekom sowie der Hafenwirtschaft und 1&1 Versatel organisiert. Das Konzept und Angebot der Firma 1&1 Versatel (https://www.hafen-internet.hamburg/) wurde von den Unternehmen positiv aufgenommen . Nach Kenntnis der HPA wurden bereits mehrere Verträge abgeschlossen, sodass ein kurzfristiger Breitband-/Glasfaserausbau erfolgen kann. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HPA sowie der servTEC HAMBURG WASSER Service und Technik GmbH wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand zur Verfügbarkeit von Breitband-Internet, dem weiteren Breitbandausbau in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)? (Bitte tabellarisch für jeden Hamburger Stadtteil inklusive Hafenareal einzeln sowohl den prozentualen Anteil der privaten Haushalte als auch den prozentualen Anteil der Unternehmen inklusive Hafenareal aufführen , welche Zugänge zu Breitband-Internet mit mehr als 50 MBit/s haben. Bitte dabei nach direkten FTTH/B-Glasfasernetz-Anbindungen und FTTN/dp beziehungsweise Kupferverbindungen auf der „letzten Meile “ unter Nutzung von Vectoring differenzieren.) 2. In welchen Stadtteilen und Bereichen im Hamburger Hafen ist die Verfügbarkeit von Glasfasernetzanschlüssen besonders gering beziehungsweise muss der Ausbau der Glasfasernetze besonders vorangetrieben werden? Siehe Drs. 21/5203 sowie http://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/ Breitbandatlas-Karte/start.html. 3. Wie ist insgesamt der Ausbau der Glasfasernetze in 2016 bis Juli 2017 im Vergleich zu 2015 vorangekommen? (Bitte nach Stadtteilen differenziert darstellen und Industriegebiete dabei gesondert aufführen.) Entsprechende Erhebungen liegen nicht vor. Hinweise zum Ausbau der Glasfasernetze gibt der Breitbandatlas. Diese Daten sind allerdings nur eingeschränkt aussagekräftig , da die Telekommunikationsunternehmen nicht verpflichtet sind, ihre Daten zur Verfügung zu stellen. 4. Wie viele Kilometer Glasfaserkabel wurden seit wann durch HAMBURG WASSER beziehungsweise das Tochterunternehmen servTec, insbesondere im Rahmen der Instandsetzung beziehungsweise Erneuerung von (Ab-)Wasserrohren, jeweils in welchen Stadtteilen verlegt? Welche Erträge wurden und werden mit der Verlegung der Glasfaserleitungen sowie deren Vermietung an Provider beziehungsweise durch Netzentgelte erwirtschaftet? (Bitte jahresweise auflisten.) servTEC beziehungsweise das Vorläuferunternehmen HSE Kommunikationsnetze haben seit 1999 ein Netz von circa 400 km in nahezu allen Stadteilen Hamburgs verlegt ; im Rahmen der Instandsetzung von Abwasserleitungen sind davon etwas weniger als 1 km errichtet worden. Die Verlegung von Glasfaserleitungen dient grundsätzlich dem Ziel des Ausbaus eines eigenen Netzes. Mit diesem Netz werden sowohl die Standorte von HAMBURG WASSER auf Abwasser- und Wasserseite (redundant) verbunden als auch freie Fasern an Dritte vermietet. servTEC hat folgende Umsätze und Jahresüberschüsse erwirtschaftet: Jahr Umsatz Jahresüberschuss 2014 rd. 5,3 Mio. € 298 Tsd. € 2015 rd. 5,7 Mio. € 311 Tsd. € 2016 rd. 5,8 Mio. € 447 Tsd. € Der Anteil aus der Sparte Kommunikationsnetze lag dabei leicht über 50 Prozent. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10059 3 5. Welche Strategie verfolgt der Senat und welche Maßnahmen wurden beziehungsweise werden vom Senat durchgeführt, um den Ausbau von Internet über Glasfaser-Netze (FTTH/B) innerhalb des Hamburger Stadtgebietes sowie in Hafenbereichen zu forcieren? a. Wie bewertet der Senat die Forderung in der aktuellen Umfrage der Handelskammer, dass schon jetzt im Rahmen der Förderung 100 Mbit/s verpflichtend sein müssten? b. Inwieweit kann das von der Handelskammer aufgezeigte Ziel, bis 2020 alle Hamburger Gebiete mit Glasfaserkabeln zu versorgen, umgesetzt werden? Wenn ja, wie wird sich der Senat dafür einsetzen und welche Voraussetzungen müssen dazu geschaffen werden? Wenn nein, warum nicht? Die zuständige Behörde wirkt im Rahmen des laufenden Vergabeverfahrens darauf hin, dass im Fördergebiet liegende Gewerbegebiete mit Glasfaserinfrastruktur ausgestattet werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Wie viel Personal (Vollzeitäquivalente und Teilzeitstellen) ist derzeit zuständig für die Prüfung und Erteilung von Baugenehmigungen für Netzwerkbetreiber (bitte je nach Bezirk darstellen)? a. Wie viele Stellen sind nicht besetzt und wie hoch ist die Fehlzeitenquote ? b. Wie viel Personal (Vollzeitäquivalente und Teilzeitstellen) ist in 2015 und 2016 zuständig für die Prüfung und Erteilung von Baugenehmigungen für Netzwerkbetreiber (bitte je nach Bezirk darstellen) gewesen? Der Breitbandausbau erfolgt durch Verlegung von (Glasfaser-)Kabeln in öffentlichen Verkehrsflächen. Hierzu wird eine Aufgrabeerlaubnis für die Wegeflächen erteilt. Bei der Erteilung einer Aufgrabeerlaubnis für Wegeflächen wird die Begründung (wie zum Beispiel Breitbandausbau) jedoch nicht gesondert erfasst. Daher ist eine gesonderte statistische Auswertung hinsichtlich des für die Prüfung und Erteilung von Baugenehmigungen für Netzwerkbetreiber eingesetzten Personals nicht möglich. 7. Wie hoch sind die Mittel, die Hamburg aus den Erlösen der Frequenzauktion für den Ausbau der Glasfasernetze 2017 erhalten hat beziehungsweise erhalten wird? Sind diese, wie gemäß Drs. 21/1125 geplant, bis zum 01.07.17 eingegangen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Höhe wurden beziehungsweise werden die Mittel der Digitalen Dividende II bislang sowie zukünftig für den Glasfaserausbau in welchen Stadtteilen eingesetzt? Für welche sonstigen konkreten Projekte wurden sie bislang eingesetzt oder sollen die Mittel noch eingesetzt werden? Siehe Drs. 21/1125. Die dritte Tranche aus den Versteigerungserlösen in Höhe von rund 3,9 Millionen Euro ist im Juli eingegangen. Detaillierte Informationen zur Ausgestaltung der Breitbandförderung in Hamburg, zum Beispiel nach Ausbaubereichen oder Mitteleinsatz, liegen erst nach dem Abschluss eines Vertrags mit dem ausführenden Netzbetreiber vor, der im Rahmen eines laufenden Vergabeverfahrens ausgewählt werden soll. 8. Welche Ausschreibungsverfahren laufen derzeit zum Breitbandausbau für welches Areal in Hamburg? a. Wie ist dazu der aktuelle Stand? In welchem Teil welcher Ausschreibung ist der Hamburger Hafen einbezogen? Drucksache 21/10059 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 b. Wie viele und welche Gebote sind bisher von wem abgegeben worden ? c. Nach welchen Kriterien erfolgt das Verfahren? d. Welche weiteren Schritte werden dann in welchem Zeitrahmen umgesetzt? e. Wann wird über die Vergabe im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens entschieden? Siehe Drs. 21/8812. Im Übrigen handelt es sich bei dem Ausschreibungsverfahren um ein Verhandlungsverfahren, weshalb Ausgang und Dauer vom Verlauf der Verhandlungen mit den Bietern abhängen. Zudem erfolgen sodann noch Prüfungen durch den Fördergeber. In der Sache können aufgrund des laufenden Ausschreibungsverfahrens darüber hinaus keine weiteren Angaben gemacht werden, insbesondere nicht zu Geboten und Bietern, weil dies die Verhandlungsposition der Stadt beeinträchtigen könnte. 9. Inwieweit wird der Auf- und Ausbau der Breitbandnetze in Hamburg aus welchen Projekten des Bundes und der Europäischen Union in welcher Höhe gefördert? a. Hat der Senat einen Antrag auf zusätzliche Bundesfördermittel aus dem Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau gestellt? Wenn ja, wann und inwieweit sind Hamburg Fördermittel in welcher Höhe bewilligt worden? Ja, siehe Drs. 21/8812. b. Hat der Senat eine separate Beantragung von Fördergeldern im Rahmen eines Sonderaufrufs zur Förderungen von Infrastrukturmaßnahmen in Gewerbe- und Industriegebieten des Bundesministeriums für Verkehr geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Nein. Von dem laufenden Breitbandförderverfahren werden auch Gewerbe- und Industriegebiete profitieren, sofern dort eine Unterversorgung festgestellt wurde, sodass eine gesonderte Beantragung nicht erforderlich war. c. Inwieweit hat der Senat nun das Förderprogramm für innovative Hafentechnologien des BMVI auf seine Eignung zur Förderung von allgemeinen Breitbandinfrastrukturen in Hamburg überprüft? Wie informiert der Senat über Förderungen aus dem Programm? Siehe Drs. 21/5262 und 21/5375. d. Warum ist die FHH eher zurückhaltend bei der Beantragung und Abrufung von Fördermitteln im Gegensatz zu anderen Bundesländern ? Hamburg hat die Fördermittel bedarfsgerecht beantragt. Eine vergleichende Betrachtung von Fördersummen und der Anzahl von Anträgen verbietet sich im Übrigen aufgrund der völlig unterschiedlichen Ausgangsbedingungen hinsichtlich des Ausbaus. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 10. Wie ist der aktuelle Stand des 5G-Pilotprojekts im Hamburger Hafen? Wie sind die nächsten Schritte? Um den neuen Mobilfunkstandard 5G zu erproben, hat die Europäische Union neben Venedig den Hamburger Hafen als „Forschungslabor“ für das 5G-Netz ausgewählt. Das EU-Projekt 5G MONARCH (https://5g-ppp.eu/5g-monarch/) wird im Zuge dessen durch die HPA in geeigneter Weise mit vorangetrieben. Die HPA ist im Rahmen des Projekts eine von 15 Partnerinnen und Partnern. Projektkoordinator ist die Nokia Solutions and Networks. Im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen die industriellen Nut- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10059 5 zungsperspektiven. Der Kick-off für das Projekt ist Anfang Juli 2017 erfolgt. Die HPA spezifiziert aktuell gemeinsam mit den teilnehmenden Telekommunikationsfirmen die im Konzept definierten Anwendungsfälle.