BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10062 21. Wahlperiode 18.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 10.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Mehr Videoüberwachung zum G20-Gipfel und danach? Die Antworten auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/6824 und neue Entwicklungen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel werfen neue Fragen auf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Beschaffungsmaßnahmen für Videotechnik gab es im vergangenen Halbjahr in welchen Behörden? Bitte nach Quartal, Umfang und angeschaffter Technik darstellen. a. Welche dieser Beschaffungsmaßnahmen standen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel oder dem OSZE-Gipfel? Justizbehörde: Im 1.Quartal 2017 wurden in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder Verkabelungsarbeiten zur Vorbereitung des Ersatzes der analogen Kameras durch digitale Kameras getroffen und zwei analoge Kameras ersetzt. In der JVA Fuhlsbüttel wurde die Videoanlage des Hauses 2 durch die Beschaffung einer Dome-Kamera erweitert. Im 2. Quartal 2017 wurden in der JVA Billwerder die Verkabelungsarbeiten fortgesetzt, zwei Videokameras mit Videosensorik ausgestattet und eine Dome-Kamera ersetzt. Zudem wurden im Zuge der Einführung des Videodolmetschens Web-Cams und Freisprecheinrichtungen beschafft, die jedoch nicht zur Videoüberwachung eingesetzt werden. In der JVA Hahnöfersand erfolgte die Erweiterung der Videoüberwachungsanlage durch die Beschaffung von sieben Kameras einschließlich Verkabelung sowie die Ersatzbeschaffung von vier analogen Videokameras. Die Kosten betrugen im 1. Quartal 2017 insgesamt rund 19.000 Euro und im 2. Quartal rund 97.000 Euro. Im Übrigen wurde im 2. Quartal 2017 ein Auftrag für einen Kameratausch im Bereich der Staatsanwaltschaften vergeben. Im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel stand die Erweiterung der Videoüberwachungsanlage der JVA Hahnöfersand. Polizei: Die Polizei hat im 1. Quartal 2017 für den Austausch und die Erneuerung von Kamerasystemen 900.000 Euro, für Software 280.000 Euro und für sonstige Dienstleistungen im Sinne der Fragestellung 112.000 Euro aufgewendet. Im 2. Quartal 2017 betrugen die Ausgaben für den Austausch und die Erneuerung von Kamerasystemen 850.000 Euro, für den Ausbau der technischen Überwachung von Polizeiliegenschaften 348.000 Euro, für Software 150.000 Euro und für sonstige Dienstleistungen 60.000 Euro. Drucksache 21/10062 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die aufgeführten Beschaffungsmaßnahmen sind zum Teil Bestandteil längerfristig geplanter Videoerneuerungsmaßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und stehen somit nicht in direktem Zusammenhang mit dem G20- Gipfel. Dazu zählen insbesondere: Gehäusekameras für die Verkehrskamerastandorte im Bereich der Innenstadt (zum Beispiel: Esplanade, Jungfernstieg, Kennedybrücke), Erneuerung und Ergänzung der Sende-/Empfangstechnik auf dem Fernsehturm zur Sicherstellung mobiler Übertragungsstrecken, Ausbau leistungsfähiger Leitungswege, Anpassung des Videomanagementsystem an die neuen Leitungswege und die angebundenen Führungsstäbe/Führungsgruppen, Austausch von analogen Videokameras gegen digitale Videokameras für das Verkehrsfernsehen im Innenstadtbereich. Im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel wurden Kameras für temporäre Standorte (Baumwall, Fernsehturm, Hotels) beschafft; diese Kameras ersetzen nun technisch veraltete Verkehrskameras. Verfassungsschutz: Angaben im Sinne der Fragestellung könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Einblickstiefe des Verfassungsschutzes geben und eine künftige Beobachtung dadurch unverhältnismäßig erschweren. Detaillierte Angaben können daher aus Gründen des Staatswohls nur gegenüber dem nach § 24 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen Kontrollausschusses (PKA) gemacht werden. Feuerwehr: Die Videoüberwachungstechnik im Dienstgebäude Wendenstraße wurde im 2. Quartal 2017 erneuert durch sieben Schaltgeräte mit Minikamera und Gegensprechanlage an Zugangstüren, drei Monitore (je einer in drei Stockwerken), zwei Deckenkameras in der Tiefgarage. Ebenso wurde die Videoüberwachungstechnik Berliner Tor im 2. Quartal 2017 erneuert durch sechs vorhandene Überwachungskameras, die ihre Bilder auf zwei Monitore in die Hauswache übertragen. Die Rechnungen für die Installationen liegen noch nicht vor. Die aufgeführten Beschaffungen der Feuerwehr standen nicht direkt im Zusammenhang mit dem G20- oder OSZE-Gipfel, da die Anlagen bereits vorhanden, aber nicht mehr voll funktionsfähig waren. Behörde für Kultur und Medien: Im 2. Quartal 2017 wurde ein Videokonferenzraum eingerichtet (beschaffte Videotechnik : Cisco SX 20, eine Schlussrechnung liegt noch nicht vor). Die Beschaffung stand nicht im Zusammenhang mit dem G20- oder OSZE-Gipfel. 2. In Drs. 21/8603 schreibt der Senat von 1,2 Millionen Euro Anschaffungskosten für Videotechnik bei der Polizei in 2016/1. Quartal 2017. In welcher Form und nach welcher Art wurde das Video- und Verkehrsüberwachungsnetzwerk erneuert/angepasst? Bitte genau darstellen? Siehe Antwort zu 1. 3. An welchen Orten wurden von Hamburger Sicherheitsbehörden Überwachungstechnik angebracht? Wo wird diese auch nach dem G20-Gipfel bestehen bleiben? Die Fragestellung betrifft für die Durchführung des Einsatzes zum G20-Gipfel die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10062 3 Die anlassbezogen zur technischen Unterstützung von Objektschutzmaßnahmen installierten Kameras wurden nach Ende des Einsatzes am 9. Juli 2017 noch am selben Tag außer Betrieb genommen und abgebaut. An drei Standorten wurden die Kameras nicht abgebaut, aber für den Vollzug technisch aus dem Betrieb genommen. Darüber hinaus siehe Antwort zu 1. 4. Bei welchen Demonstrationen im Zusammenhang mit den Gipfeln wurden Übersichtsaufnahmen der Versammlungen angefertigt? Wenn ja, bei welchen und was war jeweils die rechtliche Grundlage? Aufzeichnungen/Aufnahmen im Sinne der Fragestellung hat die Polizei nicht gefertigt. Im Übrigen nutzt die Polizei für die Beurteilung der umliegenden Verkehrssituation und einzuleitender Verkehrsmaßnahmen bei Versammlungen und Aufzügen vorhandene Verkehrskameras. Hierbei sind jedoch weder Personen individuell erkennbar noch werden diese Bilder aufgezeichnet. Für eine derartige Verkehrsüberwachung ist keine spezielle Rechtsgrundlage erforderlich; es handelt sich um schlicht hoheitliches Handeln des Staates. 5. Wurden bei Demonstrationen im Zusammenhang mit den Gipfeln Beweissicherungsfahrzeuge zur standardmäßigen Videoüberwachung mit Übertragung der Bilder auf Monitore eingesetzt? Wenn ja, bei welchen und was war jeweils der rechtliche Grund? Nein.