BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10063 21. Wahlperiode 18.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 10.08.17 und Antwort des Senats Betr.: G20: Einsatz von Gummigeschossen Wie durch die Sondersitzung des Innenausschusses am 19. Juli bekannt wurde, haben Einsatzkräfte am 7.7. um 23.37 Uhr aus 40-mm-Waffen Gummigeschosse auf eine Dachkante abgeschossen (Seite 56 des Wortprotokolls ). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Inwiefern trifft nach Kenntnis des Senats zu, dass es sich dabei um den ersten Einsatz von Gummigeschossen in der Bundesrepublik Deutschland zumindest in den letzten 30 Jahren handelt? Hierzu liegen der Polizei Hamburg keine Erkenntnisse vor. 2. Wie viele Gummigeschosse aus wie vielen Waffen wurden abgeschossen ? 15 Gummigeschosse aus zwei Waffen. 3. Welche Einheit/welche Einheiten hat/haben die Gummigeschosse abgefeuert ? Spezialeinsatzkräfte des SEK Sachsen. a. Welche weiteren Einheiten im Einsatz waren während der Nacht vom 7. auf den 8. Juli mit Gummigeschossen bewaffnet? b. Welche Einheiten waren zu anderer Zeit während des G20-Einsatzes mit Gummigeschossen bewaffnet? Keine. 4. Kam es im Laufe des G20-Gipfels zu weiteren Einsätzen von Gummigeschossen ? Wenn ja, wann, wo und aus welchem Anlass? Nein. 5. Aus welcher Abschussvorrichtung genau wurden die Gummigeschosse abgeschossen? Inwiefern trifft zu, dass es sich um die Granatpistole HK69 (MZP 1) von Heckler & Koch handelt? Aus der Mehrzweckpistole MZP 1. 6. Gummigeschosse gehören zur Kategorie der Schusswaffen. Unter § 18 (4) SOG Hamburg, der regelt, welche Waffen für die Hamburger Polizei zugelassen sind, sind sie nicht aufgeführt. (SOG, § 18 (4) „Als Waffen sind Schlagstock, Distanz-Elektroimpulsgerät, Pistole, Revolver, Gewehr Drucksache 21/10063 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und Maschinenpistole zugelassen“). Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Gummigeschosse eingesetzt? Gummigeschosse sind keine Schusswaffen, sondern fallen unter den Begriff Munition. Sie wurden verschossen mit der MZP 1, die eine Pistole im Sinne des § 18 Absatz 4 SOG ist. 7. In einer Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Dr. 21/9602 im Vorfeld des G20-Gipfels, in der nach dem Einsatz von Reizgasen gefragt wurde, antwortete der Senat unter 6. mit Bezug auf (Mehrzweck-) Abschussvorrichtungen: „Einsatzmittel im Sinne der Fragestellung sind nach Vorgabe des Polizeiführers der Hamburger BAO nicht einzusetzen; über diese Verfahrensweise werden alle Einsatzkräfte in Einsatzbesprechungen und durch ihre Abschnittsleiter in Kenntnis gesetzt.“ Das legt nahe, dass der Gesamteinsatzleiter den Einsatz der Abschussvorrichtung /der Gummigeschosse freigegeben hat. a. Hat der Gesamteinsatzleiter den Einsatz der Gummigeschosse beziehungsweise der dabei eingesetzten 40-mm-Waffen freigegeben ? Wenn ja, warum und zu welchem Zeitpunkt? War die Freigabe auf den konkreten Anlass des dann erfolgenden Einsatzes bezogen oder allgemeiner? Wenn nein, wer dann und zu welchem Zeitpunkt? War die Freigabe auf den konkreten Anlass des dann erfolgenden Einsatzes bezogen oder allgemeiner, und war der Gesamteinsatzleiter darüber informiert ? b. Hat der Gesamteinsatzleiter den Einsatz der Gummigeschosse befohlen oder angeordnet? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein, wer dann und zu welchem Zeitpunkt, und war der Gesamteinsatzleiter darüber informiert? Für die Spezialeinsatzkräfte des Einsatzabschnittes Intervention bestanden aufgrund ihrer Aufgabenstellung keinerlei Einschränkungen oder Einsatzvorbehalte des Polizeiführers für den G20-Einsatz. Insofern waren die Einsatzmittel und Waffen, die dem Einsatzabschnitt zur Verfügung standen, während des gesamten G20-Einsatzes freigegeben und die Entscheidung über deren Einsatz an den Leiter des Einsatzabschnittes delegiert. 8. Verfügt die Hamburger Polizei über Gummigeschosse und Abschussvorrichtungen ? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, gibt es konkrete Planungen für die Anschaffung? Die Polizei Hamburg hat seit 1990 in ihrem Bestand 42 MZP bei der Landesbereitschaftspolizei (Bundesausstattung für die Bereitschaftspolizeien). Die MZP sind jedoch eingelagert; eine entsprechende Munition ist nicht vorhanden. Es gibt keine Planungen, Gummigeschosse oder weitere Abschussvorrichtungen zu beschaffen.