BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10064 21. Wahlperiode 18.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 10.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Verletzte Demonstrierende im Rahmen des G20-Gipfels Bei den Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstrierenden während der G20-Gipfelproteste wurden viele Demonstrierende verletzt. In mehreren Medien wurde berichtet, dass alleine in den Krankenhäusern 189 Personen mit „demonstrationstypischen Verletzungen“ behandelt wurden, darunter einige mit Knochenbrüchen. Da viele Demonstrierende sich wohl eher an die Demo-Sanitäter/-innen vor Ort und andere Unterstützungsgruppen gewandt haben und nicht in Krankenhäuser gegangen sind, liegt die Zahl der verletzten Demonstrierenden wohl deutlich höher. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Feuerwehr unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen Demonstrierenden und anderen Personengruppen. Es werden alle Patienten ausnahmslos gleich behandelt. Darüber hinaus sind sogenannte Demonstrationstypische Verletzungen nicht definiert, eine valide Zuordnung von Verletzungsarten zu bestimmten Ereignissen ist daher nicht möglich. Der Auswertezeitraum für die nachfolgenden Daten erstreckt sich vom 6. bis zum 9. Juli 2017. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Demonstrierende wurden nach Erkenntnissen des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden mit „demonstrationstypischen Verletzungen“ in Krankenhäuser eingeliefert beziehungsweise haben Krankenhäuser oder Notdienste aufgesucht? Um welche Verletzungen handelt es sich dabei? Bitte aufschlüsseln nach a. Zeitpunkt der Einlieferung beziehungsweise des Aufsuchens des Krankenhauses oder der Notdienste, b. Verletzungsort, c. Art der Verletzung, d. Art der Behandlung (stationär/ambulant). Für den Auswertezeitraum haben die Hamburger Notfallkrankenhäuser und die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg folgende Angaben übermittelt: Die Kassenärztliche Notfallpraxis Altona hat 38 verletzte Personen versorgt, bei denen es sich nach dortiger Bewertung um Demonstrantinnen und Demonstranten gehandelt haben könnte. Eine genaue Zuordnung der Patientinnen und Patienten zum G20-Gipfel war für die Hamburger Notfallkrankenhäuser oftmals nicht möglich. Von den Krankenhäusern Drucksache 21/10064 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 wurden rund 270 Patientinnen und Patienten dem Kreis der Demonstranten und Unbeteiligten zugeordnet. Die Verletzten haben die Notfallkrankenhäuser überwiegend selbständig aufgesucht, nur rund 40 – 50 Personen kamen nach Angaben der Krankenhäuser mit Rettungsmitteln. Es handelte sich überwiegend um leichte Verletzungen wie Prellungen, Atembeschwerden, Augenreizungen, Platzwunden, Schnittverletzungen und oberflächliche Verbrennungen. Von den rund 270 Personen wurden rund 20 stationär im Krankenhaus aufgenommen. Alle anderen Personen haben nach einer ambulanten Behandlung die Krankenhäuser wieder verlassen können. Eine detaillierte Darstellung, wie in der Frage gefordert, würde die händische Durchsicht aller Krankenakten bedeuten und ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen wären Angaben zu Krankenakten nicht mit den Vorgaben der ärztlichen Schweigepflicht vereinbar . 2. Wie viele Rettungswageneinsätze gab es nach Erkenntnissen des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden während der G20- Proteste mit Bezug auf diese? Bitte aufschlüsseln nach a. Einsatzort und -zeit, b. Situationsbeschreibung, c. Anzahl verletzter Personen, d. Art der Verletzungen, e. Maßnahmen der Rettungskräfte. Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird bei der Feuerwehr nicht geführt. Die der Feuerwehr vorliegenden Einsatzdaten lassen eine eindeutige Zuordnung der Einsätze zu den G20-Geschehen nicht zu. Die Beantwortung der Frage bedarf einer händischen Durchsicht von circa 2.000 Einsatzprotokollen. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Darüber hinaus siehe Vorbemerkung. 3. In welchem Umfang kam es zu Verzögerungen und Behinderungen der Rettungswageneinsätze gemessen an den für Rettungseinsätze geltenden Standards? Bitte detailliert schildern, insbesondere a. wie oft es zu Verzögerungen kam, b. wie oft zu Behinderungen kam, c. welche Behinderungen es gab, d. in den Fällen der Verzögerungen, jeweils die genauen Zeiten angeben . Die Feuerwehr Hamburg unterscheidet nicht zwischen Behinderungen und Verzögerungen , Gründe werden nicht erfasst. Der zuständigen Behörde liegen keine Anhaltspunkte vor, dass es während des G20- Gipfels zu erhöhten Wartezeiten von Patientinnen und Patienten kam. Die Wartezeiten während des Gipfels fallen im Vergleich zum Jahresdurchschnitt geringer aus. Die Berechnung der Verzögerungen für Einsätze, bei denen die Hilfsfrist überschritten wurde, müsste gesondert programmiert werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie viele Vorfälle des Typs „Massenanfall von Verletzten“ gab es nach Erkenntnissen des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden während der G20-Proteste mit Bezug auf diese? Bitte aufschlüsseln nach a. Einsatzort und -zeit, b. Anzahl der Einsatzfahrzeuge, c. Situationsbeschreibung, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10064 3 d. Anzahl verletzter Personen, e. Art der Verletzungen, f. Maßnahmen der Rettungskräfte. lfd. Nr. Alarmierungs - zeitpunkt Einsatzort Anzahl Einsatzfahrzeuge Anzahl Verletzter Beschreibung 1. 07.07.201 7, 06:35 Uhr Rondenberg 25, 22525 Hamburg 28 14 Verletzte beim Besteigen /Überwinden einer Mauer/eines Geländers, Verletzungsmuster waren Frakturen, Prellungen, Abschürfungen 2. 07.07.201 7, 17:16 Uhr Bei den St. Pauli-Landungsbrücken , 20457 Hamburg 14 15 Erschöpfung bei Polizei-Beamten Die grundsätzlichen Maßnahmen der Einsatzkräfte lassen sich in die Sichtung, Notfallversorgung und einem gegebenenfalls erforderlichen Transport in ein Krankenhaus aufteilen. Die Maßnahmen der Notfallversorgung richten sich dabei nach dem Verletzungsmuster des Patienten. 5. Gab es Vorfälle, bei denen die Polizei den Einsatz von Rettungswagen zur Identitätsfeststellung und gegebenenfalls weiteren Maßnahmen der Strafverfolgung von Demonstrierenden genutzt hat? Wenn ja, wie wird dieses Vorgehen gerechtfertigt? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Polizei nicht vor. 6. Inwieweit wird es eine weitere Aufarbeitung in dem Sinne geben, dass die Krankenhäuser den G20-Gipfel nachbereiten und im Hinblick auf Verletztenzahlen, Arten der Verletzungen et cetera Auswertungen vorgenommen werden? Inwieweit wird es in diesem Zusammenhang auch eine Überprüfung von etwaigen Fehlern bei der Vorbereitung von Großeinsatzlagen sowie Fehlern beim Einsatz während des G20-Gipfels selbst geben? Bitte genau schildern. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war während des G20-Gipfels und im Anschluss im engen Kontakt mit den Notfallkrankenhäusern. Entsprechend wurde die Einsatzentwicklung laufend beobachtet und mit ihr erörtert. Die gemeinsam verabredeten und eingeleiteten krankenhausbezogenen Maßnahmen haben sich als richtig und angemessen erwiesen. Soweit im Detail kleinere Verbesserungen möglich sind, werden diese im Rahmen der regelmäßigen Notfallübungen eingepflegt.