BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10068 21. Wahlperiode 18.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 10.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Schulische Abschlüsse in Hamburg im Schuljahr 2016/2017 In seiner Presseerklärung vom 17. Juli 2017 gab der Senat die vorläufigen Abitur-Abfrageergebnisse aller weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulformen in Hamburg im Schuljahr 2016/2017 bekannt (vergleiche http://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/9164178/2017-07-17- bsb-abitur-2017). Mittlerweile sollten sämtliche endgültigen Nachprüfungs- und Abschlussergebnisse der allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen über alle Schulformen hinweg bei Senat beziehungsweise zuständiger Fachbehörde vorliegen, sowohl was allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife wie auch den mittleren Schulabschluss und den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss betrifft. Ich frage den Senat: Die Prüfungsergebnisse werden vom Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) im Rahmen des Monitorings der Abschlussprüfungen erhoben. Die umfassenden Prüfungen auf Vollständigkeit, Konsistenz und Korrektheit sowie das Nachfassen der Daten dauern erfahrungsgemäß mehrere Wochen. Ein qualitätsgesicherter Ergebnisdatensatz zu den Abschlussprüfungen des aktuellen Schuljahrs liegt der für Bildung zuständigen Behörde demnach aller Voraussicht nach im Herbst 2017 vor, siehe auch Drs. 21/9482, 21/9495 und 21/9794. An Hamburger allgemeinbildenden Schulen können Abschlüsse auch in späteren Jahrgangsstufen erworben werden. Es gibt deshalb Schülerinnen und Schüler, die erst in Jahrgangsstufe 10 an den Prüfungen zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss teilnehmen. Welchen Abschluss die Schülerinnen und Schüler in ihrer Schullaufbahn bereits erreicht haben, wird in der Schuljahresstatistik nicht erhoben. Im Folgenden werden als Abschlussjahrgänge die Jahrgänge angegeben, in denen der jeweilige Abschluss frühestens erreicht werden kann. In beruflichen Bildungsgängen können ebenfalls allgemeinbildende Abschlüsse erworben werden. Dort gibt es keine Internationalen Vorbereitungsklassen. Informationen zu sonderpädagogischen Förderbedarfen werden für die berufsbildenden Schulen nicht erhoben. Eine Übersicht zu den Schülerinnen und Schülern an beruflichen Hamburger Schulen im letzten Ausbildungsjahr nach Schulform ist unter http://www.hamburg.de/contentblob/8163680/8f37b4ef02fb8d57b55170cbebac6810/ data/berufsbildend-2016-17-schuelerzahlen-schulform-anfaenger-ausbildungsjahr.pdf einsehbar. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/10068 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele Schüler/-innen haben im Schuljahr 2016/2017, nach aktuellem Kenntnisstand des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde (Stand August 2017), jeweils die Abschlussjahrgänge der Abiturstufe zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife an welchen Schulformen in Hamburg besucht? (Bitte nach staatlich und nicht staatlich unterschieden für sämtliche allgemeinbildenden wie beruflichen Schulformen in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel- Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Schüler/-innen im Abitur-Abschlussjahrgang 2016/ 2017 hatten einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen, Sprache, soziale/emotionale Entwicklung (LSE), wie viele im Bereich körperlicher oder geistiger Behinderungen? (Bitte entsprechend nach Förderbedarf unterschieden in der Tabelle zu 1. angeben.) b. Wie viele dieser Schüler/-innen im Abitur-Abschlussjahrgang 2016/ 2017 befanden sich in einer Internationalen Vorbereitungsklasse (IVK)? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 1. angeben.) Schülerinnen und Schüler (SuS) an Hamburger allgemeinbildenden Schulen und an beruflichen Gymnasien in Jahrgangsstufen, in denen die allgemeine Hochschulreife erreicht werden kann, nach Schulform unter Angabe der SuS in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schuljahr 2016/2017 Rechtsstatus Schulform Jahrgangsstufe Anzahl SuS** Darunter in IVK mit sonderpädagogischem Förderbedarf in* L S E A G H K M B staatlich Stadtteilschule 13 3.287 0 1 1 3 2 0 16 2 0 0 Gymnasium 12 5.600 0 0 0 1 6 0 0 0 0 1 Erwachsenenbildung *** 13 151 - - - - - - - - - - Berufliche Gymnasien*** 3. Ausbildungsjahr 434 - - - - - - - - - - nicht staatlich Stadtteilschule 13 389 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 Gymnasium 12 570 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Erwachsenenbildung 13 70 - - - - - - - - - - Quelle: Schuljahresstatistik 2016 Erläuterungen: *Legende sonderpädagogische Förderbedarfe: L = Lernen S = Sprache E = emotionale- und soziale Entwicklung A = Autismus G = geistige Entwicklung H = Hören K = körperliche- und motorische Entwicklung M = Mehrfachbehinderung / intensiver Assistenzbedarf B = Sehen ** Die Gesamtanzahl weicht von der Anzahl der zu den Abiturprüfungen angetretenen Schülerinnen und Schüler (siehe Drs. 21/9794) ab, da nicht alle Schülerinnen und Schüler zu den schriftlichen Abiturprüfungen angetreten sind (zum Beispiel keine Zulassung zur Prüfung oder Fortzüge von Schülerinnen und Schülern während des Schuljahres). *** In der Erwachsenenbildung und an Beruflichen Gymnasien gibt es keine Internationalen Vorbereitungsklassen. Daten zu sonderpädagogischen Förderbedarfen werden für diese Schulformen nicht erhoben. 2. Wie viele der Schüler/-innen, die im Schuljahr 2016/2017 nach aktuellem Kenntnisstand des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde (Stand August 2017) die Abschlussjahrgänge der Abiturstufe zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife an Schulformen in Hamburg besuchten, nahmen an den jeweiligen Abschlussprüfungen zum Abitur Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10068 3 teil? (Bitte entsprechend in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Schüler/-iinnen hatten einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich LSE, wie viele im Bereich einer geistigen beziehungsweise körperlichen Behinderung? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 2. angeben.) b. Wie viele dieser Schüler/-innen befanden sich in einer IVK? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 2. angeben.) c. Wie viele der an den jeweiligen Abiturprüfungen teilnehmenden Schüler/-innen bestanden diese nicht? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 2. angeben.) 3. Welcher Abschlussnotendurchschnitt wurde dabei insgesamt je Schulform bei der Erlangung der allgemeinen Hochschulreife im Schuljahr 2016/2017 erreicht? (Bitte nach staatlich und nicht staatlich unterschieden für sämtliche allgemeinbildenden wie beruflichen Schulformen in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben .) Siehe Drs. 21/9794. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie viele Schüler/-innen haben im Schuljahr 2016/2017, nach aktuellem Kenntnisstand des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde (Stand August 2017), jeweils die Abschlussjahrgänge zur Erlangung der Fachhochschulreife an welchen Schulformen in Hamburg besucht? (Bitte nach staatlich und nicht staatlich unterschieden für sämtliche allgemeinbildenden wie beruflichen Schulformen in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Schüler/-innen im Abschlussjahrgang 2016/2017 hatten einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen , Sprache, soziale/emotionale Entwicklung (LSE), wie viele im Bereich körperlicher oder geistiger Behinderungen? (Bitte entsprechend nach Förderbedarf unterschieden in der Tabelle zu 4. angeben .) b. Wie viele dieser Schüler/-innen im Abschlussjahrgang 2016/2017 befanden sich in einer Internationalen Vorbereitungsklasse (IVK)? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 4. angeben.) An Hamburger allgemeinbildenden Schulen kann der schulische Teil der Fachhochschulreife frühestens mit erfolgreicher Beendigung des ersten Jahres der zweijährigen Oberstufe erreicht werden. Diese Jahrgangsstufen sind in der folgenden Tabelle angegeben. Siehe dazu auch die Antwort zu 5. Für die beruflichen Schulen siehe Vorbemerkung . Schülerinnen und Schüler (SuS) an Hamburger allgemeinbildenden Schulen in Jahrgangsstufen, in denen der schulische Teil der Fachhochschulreife erreicht werden kann, nach Schulform unter Angabe der SuS in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schuljahr 2016/2017 Rechtsstatus Schulform Jahrgangsstufe Anzahl SuS Darunter in IVK mit sonderpädagogischem Förderbedarf in* L S E A G H K M B staatlich Stadtteilschule 12 3.410 - 0 0 1 3 0 9 8 0 1 Gymnasium 11 6.141 - 0 0 1 9 0 2 2 0 4 Erwachsenenbildung** 12 265 - - - - - - - - - - nicht staatlich Stadtteilschule 12 431 - 0 0 1 1 0 0 0 0 0 Gymnasium 11 571 - - - - - - - - - - Erwachsenenbildung** 12 90 - 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Quelle: Schuljahresstatistik 2016 Drucksache 21/10068 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Erläuterungen: *Legende sonderpädagogische Förderbedarfe: L = Lernen S = Sprache E = emotionale- und soziale Entwicklung A = Autismus G = geistige Entwicklung H = Hören K = körperliche- und motorische Entwicklung M = Mehrfachbehinderung / intensiver Assistenzbedarf B = Sehen ** In der Erwachsenenbildung gibt es keine Internationalen Vorbereitungsklassen. Daten zu sonderpädagogischen Förderbedarfen werden für diese Schulform nicht erhoben. 5. Wie viele der Schüler/-innen, die im Schuljahr 2016/2017 nach aktuellem Kenntnisstand des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde (Stand August 2017) die Abschlussjahrgänge zur Erlangung der Fachhochschulreife an Schulformen in Hamburg besuchten, nahmen an den jeweiligen Abschlussprüfungen teil? (Bitte entsprechend in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Schüler/-innen hatten einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich LSE, wie viele im Bereich einer geistigen beziehungsweise körperlichen Behinderung? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 5. angeben.) b. Wie viele dieser Schüler/-innen befanden sich in einer IVK? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 5. angeben.) c. Wie viele der an den jeweiligen Abschlussprüfungen teilnehmenden Schüler/-innen bestanden diese nicht? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 5. angeben.) 6. Welcher Abschlussnotendurchschnitt wurde dabei insgesamt je Schulform bei der Erlangung Fachhochschulreife im Schuljahr 2016/2017 erreicht? (Bitte nach staatlich und nicht staatlich unterschieden für sämtliche allgemeinbildenden wie beruflichen Schulformen in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) Die Erlangung der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe an allgemeinbildenden Schulen und an beruflichen Gymnasien nach Jahrgangsstufe 12 setzt keine Teilnahme an einer Abschlussprüfung voraus. Die an diesen Schulen erlangten Noten der Fachhochschulreife werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht erhoben . Die Ergebnisse der Prüfungen zur Erlangung der Fachhochschulreife an anderen berufsbildenden Schulen liegen im Herbst vor. 7. Wie viele Schüler/-innen haben im Schuljahr 2016/2017, nach aktuellem Kenntnisstand des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde (Stand August 2017), jeweils die Abschlussjahrgänge zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses (MSA) an welchen Schulformen in Hamburg besucht? (Bitte nach staatlich und nicht staatlich unterschieden für sämtliche allgemeinbildenden wie beruflichen Schulformen in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Schüler/-innen im MSA-Abschlussjahrgang 2016/2017 hatten einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen, Sprache, soziale/emotionale Entwicklung (LSE), wie viele im Bereich körperlicher oder geistiger Behinderungen? (Bitte entsprechend nach Förderbedarf unterschieden in der Tabelle zu 7. angeben.) b. Wie viele dieser Schüler/-innen im MSA-Abschlussjahrgang 2016/2017 befanden sich in einer Internationalen Vorbereitungsklasse (IVK)? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 7. angeben.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10068 5 Schülerinnen und Schüler (SuS) an Hamburger allgemeinbildenden Schulen in Jahrgangsstufe 10 nach Schulform unter Angabe der SuS in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schuljahr 2016/2017 Rechtsstatus Schulform Jahrgangs -stufe Anzahl SuS Darunter in IVK mit sonderpädagogischem Förderbedarf in* L S E A G H K M B staatlich Stadtteilschule 10 8.112 275 370 40 122 14 41 8 46 0 5 Gymnasium 10 6.183 52 0 1 5 13 0 1 1 0 5 Erwachsenenbildung** 10 218 - - - - - - - - - - nicht staatlich Stadtteilschule 10 985 - 13 0 12 0 0 0 4 0 0 Gymnasium 10 521 - 0 0 1 0 0 0 0 0 0 Quelle: Schuljahresstatistik 2016 Erläuterungen: *Legende sonderpädagogische Förderbedarfe: L = Lernen S = Sprache E = emotionale- und soziale Entwicklung A = Autismus G = geistige Entwicklung H = Hören K = körperliche- und motorische Entwicklung M = Mehrfachbehinderung / intensiver Assistenzbedarf B = Sehen ** In der Erwachsenenbildung gibt es keine Internationalen Vorbereitungsklassen. Daten zu sonderpädagogischen Förderbedarfen werden für diese Schulform nicht erhoben. Für die beruflichen Schulen siehe Vorbemerkung. 8. Wie viele der Schüler/-innen, die im Schuljahr 2016/2017 nach aktuellem Kenntnisstand des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde (Stand August 2017) die Abschlussjahrgänge zur Erlangung des MSA an Schulformen in Hamburg besuchten, nahmen an den jeweiligen Abschlussprüfungen zum MSA teil? (Bitte entsprechend in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Schüler/-innen hatten einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich LSE, wie viele im Bereich einer geistigen beziehungsweise körperlichen Behinderung? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 8. angeben.) b. Wie viele dieser Schüler/-innen befanden sich in einer IVK? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 8. angeben.) c. Wie viele der an den jeweiligen MSA-Prüfungen teilnehmenden Schüler/-innen bestanden diese nicht? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 8. angeben.) Siehe Vorbemerkung. 9. Welcher Abschlussnotendurchschnitt wurde dabei insgesamt je Schulform beim MSA erreicht? (Bitte nach staatlich und nicht staatlich unterschieden für sämtliche allgemeinbildenden wie beruflichen Schulformen in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben .) Gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy) erreichen Schülerinnen und Schüler den mittleren Schulabschluss (MSA), wenn sie am Ende der Jahrgangsstufe 10 an den Abschlussprüfungen teilgenommen haben und in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ (4) bezogen auf den MSA erreicht haben oder schlechtere Noten ausgleichen können (§ 30 Absatz 1 APO- GrundStGy). Ohne Teilnahme an der Abschlussprüfung ist der MSA erreicht, wenn die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums am Ende der Jahrgangsstufe 10 an den schriftlichen Überprüfungen teilgenommen haben und im Zeugnis in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ bezogen auf den Übergang in die gymnasiale Drucksache 21/10068 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Oberstufe erreicht haben oder schlechtere Noten ausgleichen können (§ 30 Absatz 2 APO-GrundStGy). Die Abschlussdurchschnittsnoten des MSA werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht erfasst. 10. Wie viele Schüler/-innen haben im Schuljahr 2016/2017, nach aktuellem Kenntnisstand des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde (Stand August 2017), jeweils die Abschlussjahrgänge zur Erlangung des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ESA) an welchen Schulformen in Hamburg besucht? (Bitte nach staatlich und nicht staatlich unterschieden für sämtliche allgemeinbildenden wie beruflichen Schulformen in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel- Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Schüler/-innen im ESA-Abschlussjahrgang 2016/2017 hatten einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen, Sprache, soziale/emotionale Entwicklung (LSE), wie viele im Bereich körperlicher oder geistiger Behinderungen? (Bitte entsprechend nach Förderbedarf unterschieden in der Tabelle zu 10. angeben.) b. Wie viele dieser Schüler/-innen im ESA-Abschlussjahrgang 2016/2017 befanden sich in einer Internationalen Vorbereitungsklasse (IVK)? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 10. angeben.) Schülerinnen und Schüler (SuS) an Hamburger allgemeinbildenden Schulen in Jahrgangsstufe 9 nach Schulform unter Angabe der SuS in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schuljahr 2016/2017 Rechtsstatus Schulform Jahrgangsstufe Anzahl SuS Darunter in IVK mit sonderpädagogischem Förderbedarf in* L S E A G H K M B staatlich Stadtteilschule 9 7.757 278 456 56 147 32 28 7 36 0 5 Gymnasium 9 6.031 188 0 1 8 6 0 3 1 0 4 Erwachsenenbildung ** 9 419 - - - - - - - - - - nicht staatlich Stadtteilschule 9 935 - 20 4 18 6 3 1 3 0 0 Gymnasium 9 499 - 0 0 1 0 0 0 0 0 0 Quelle: Schuljahresstatistik 2016 Erläuterungen: *Legende sonderpädagogische Förderbedarfe: L = Lernen S = Sprache E = emotionale- und soziale Entwicklung A = Autismus G = geistige Entwicklung H = Hören K = körperliche- und motorische Entwicklung M = Mehrfachbehinderung / intensiver Assistenzbedarf B = Sehen ** In der Erwachsenenbildung gibt es keine Internationalen Vorbereitungsklassen. Daten zu sonderpädagogischen Förderbedarfen werden für diese Schulform nicht erhoben. Für die beruflichen Schulen siehe Vorbemerkung. 11. Wie viele der Schüler/-innen, die im Schuljahr 2016/2017 nach aktuellem Kenntnisstand des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde (Stand August 2017) die Abschlussjahrgänge zur Erlangung des ESA an Schulformen in Hamburg besuchten, nahmen an den jeweiligen Abschlussprüfungen zum ESA teil? (Bitte entsprechend in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Schüler/-innen hatten einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich LSE, wie viele im Bereich einer geistigen beziehungsweise körperlichen Behinderung? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 11. angeben.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10068 7 b. Wie viele dieser Schüler/-innen befanden sich in einer IVK? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 11. angeben.) c. Wie viele der an den jeweiligen ESA-Prüfungen teilnehmenden Schüler/-innen bestanden diese nicht? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 11. angeben.) Siehe Vorbemerkung. 12. Welcher Abschlussnotendurchschnitt wurde dabei insgesamt je Schulform beim ESA erreicht? Bitte nach staatlich und nicht staatlich unterschieden für sämtliche allgemeinbildenden wie beruflichen Schulformen in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben .) Gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy) erreichen Schülerinnen und Schüler den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA), wenn sie am Ende der Jahrgangsstufe 9 oder 10 an den Abschlussprüfungen teilgenommen haben in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ (4) bezogen auf den ESA erreicht haben oder bei schlechteren Noten insgesamt die Durchschnittsnote „4,0“ erreicht haben (§ 29 Absatz 1 APO-GrundStGy). Ohne Teilnahme an der Abschlussprüfung ist der ESA erreicht, wenn die Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 9 oder 10 in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend “ (4) bezogen auf den mittleren Schulabschluss erreicht haben oder schlechtere Noten ausgleichen können (§ 29 Absatz 2 APO-GrundStGy). Die Abschlussdurchschnittsnoten des ESA werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht erfasst. 13. Wie viele Schüler/-innen haben im Schuljahr 2016/2017, nach aktuellem Kenntnisstand des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde (Stand August 2017), an einer Prüfung zur Erlangung des ersten allgemeinen Schulabschluss (ESA) an einer Produktionsschule in Hamburg teilgenommen? (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Schüler/-innen hatten einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen, Sprache, soziale/emotionale Entwicklung (LSE), wie viele im Bereich körperlicher oder geistiger Behinderungen? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 13. angeben.) b. Wie viele der an den Prüfungen zum ESA teilnehmenden Schüler/- innen an Hamburger Produktionsschulen bestanden, wie viele nicht? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 13. angeben.) c. Welcher Abschlussnotendurchschnitt wurde dabei 2016/2017 an den Hamburger Produktionsschulen beim ESA erreicht? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 13. angeben.) Produktionsschulen in Hamburg sind Einrichtungen der Ausbildungsvorbereitung. Produktionsschulen sind keine Schulen im Sinne des Hamburgischen Schulgesetzes. Der Besuch einer Produktionsschule setzt daher eine Befreiung von der Schulpflicht voraus. Produktionsschulen sind Einrichtungen, die von Bildungsträgern in freier Trägerschaft betrieben werden. Die Anzahl und Prüfungsergebnisse von Schülerinnen und Schüler, die von einer Produktionsschule kommend an einer externen ESA- Prüfung teilnehmen, werden von der für Bildung zuständigen Behörde erhoben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 14. Wie viele Schüler/-innen im Schuljahr 2016/2017 haben nach aktuellem Kenntnisstand des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde (Stand August 2017), welche Schulformen ohne Schulabschluss verlassen? (Bitte nach staatlich und nicht staatlich unterschieden, mit Angabe der Jahrgangsstufe für sämtliche Schulformen in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Schüler/-innen hatten einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen, Sprache, soziale/emotionale Ent- Drucksache 21/10068 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 wicklung (LSE), wie viele im Bereich körperlicher oder geistiger Behinderungen? (Bitte entsprechend nach Förderbedarf unterschieden in der Tabelle zu 14. angeben.) b. Wie viele dieser Schüler/-innen befanden sich in einer Internationalen Vorbereitungsklasse (IVK)? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 14. angeben.) Die Schulentlassenen des Schuljahres 2016/2017 werden mit der Schuljahresstatistik 2017 erfasst und nach derzeitigem Planungstand im Februar 2018 veröffentlicht. 15. Wie viele Schüler/-innen im Schuljahr 2016/2017 haben nach aktuellem Kenntnisstand des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde (Stand August 2017) die Maßnahmen der Ausbildungsvorbereitung in Hamburg besucht? (Bitte nach AvDual und AvM-Dual unterschieden , in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Schüler/-innen hatten einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen, Sprache, soziale/emotionale Entwicklung (LSE), wie viele im Bereich körperlicher oder geistiger Behinderungen? (Bitte entsprechend nach Förderbedarf unterschieden in der Tabelle zu 15. angeben.) Schülerinnen und Schüler in AvDual und AvM-Dual im Schuljahr 2016/2017* Bildungsgang Anzahl Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten (AvM-Dual) 2.237 Ausbildungsvorbereitung (AvDual) 2.028 Quelle: Schuljahresstatistik 2016 * Informationen zu sonderpädagogischen Förderbedarfen werden für diese Schulform nicht erhoben. 16. Wie viele dieser Schüler/-innen, die im Schuljahr 2016/2017 nach aktuellem Kenntnisstand des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde (Stand August 2017) Ausbildungsvorbereitungsmaßnahmen (AvDual beziehungsweise AvM-Dual) in Hamburg ohne deutschen Schulabschluss besuchten, erlangten den ESA oder den MSA, wie viele nicht? (Bitte nach AvDual und AvM-Dual-unterschieden in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Schüler/-innen hatten einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen, Sprache, soziale/emotionale Entwicklung (LSE), wie viele im Bereich körperlicher oder geistiger Behinderungen? (Bitte entsprechend nach Förderbedarf unterschieden in der Tabelle zu 16. angeben.) Die Absolventinnen und Absolventen des Schuljahres 2016/2017 werden erst mit der Schuljahresstatistik 2017 erfasst und nach derzeitigem Planungstand im Februar 2018 veröffentlicht.