BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1007 21. Wahlperiode 14.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 07.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Angebote von Ehrenamtlichen in Flüchtlingsunterkünften in Hamburg Der Senat hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, das ehrenamtliche Engagement für die in Hamburg ankommenden Flüchtlinge zu fördern. Derzeit engagieren sich einige Hundert Hamburgerinnen und Hamburger in der Flüchtlingssolidarität. Auf der Grundlage der Antworten aus der Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/915) der Abgeordneten Schneider und Özdemir ergeben sich weitere Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Hamburger Senat: 1. In Drs. 21/915 spricht der Senat von rund 1.100 Freiwilligen, die sich in den Einrichtungen von f & w fördern und wohnen AöR engagieren. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde ein Konzept, nach dem die Arbeit der Freiwilligen organisiert ist? Wenn nein, warum nicht? a. Arbeitet der Senat aktuell an einem solchen Konzept? Wenn nein, warum nicht? Im April 2015 fand ein von der zuständigen Behörde organisierter Fachtag zum Thema „Koordination ehrenamtliche Flüchtlingshilfe“ mit Teilnehmern aus dem Bereich des Ehrenamtes rund um die Flüchtlingsunterkünfte, dem der Bezirksämter und der f & w fördern und wohnen AöR (f & w) statt. Schwerpunkte waren die Optimierung der Strukturen sowie die Unterstützung und Förderung der ehrenamtlichen Unterstützer. Die Ergebnisse dieses Fachtages werden zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und der Rahmenbedingungen genutzt. Im Übrigen findet bezüglich des ehrenamtlichen Engagements zwischen den Koordinatorinnen und Koordinatoren bei f & w, den Bezirksämtern sowie der BASFI ein enger Austausch statt, im Rahmen dessen die konzeptionelle Weiterentwicklung der Freiwilligenarbeit erfolgt. 2. Wie viele Stellenanteile von Mitarbeitern/-innen (VZÄ) von f & w fördern und wohnen AöR beziehungsweise dem DRK sind jeweils in den Unterkünften der zur Unterstützung, Koordinierung und Beantwortung von Fragen abgestellt? Wenn keine, warum nicht? Bitte aufschlüsseln wie in Drs. 21/915. 3. Wie viele Stellenanteile von Mitarbeitern/-innen (VZÄ) von f & w fördern und wohnen AöR beziehungsweise dem DRK sind jeweils in den Folgeunterbringungen zur Unterstützung, Koordinierung und Beantwortung von Fragen abgestellt? Wenn keine, warum nicht? Bitte aufschlüsseln wie in Drs. 21/915. Drucksache 21/1007 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 20/13343, 21/673 und 21/1006. 4. Welche Fortbildungen werden für Ehrenamtliche in welcher Zahl angeboten ? Wenn keine, warum nicht? Freiwilligen in der Flüchtlingshilfe werden zahlreiche Fortbildungen, Supervisionen, Beratungen und sonstige Qualifizierungen angeboten. Wohlfahrtsverbände, Stiftungen und Vereine bieten diese Fortbildungen an, in der Regel anlassbezogen und je nach spezifischem Bedarf von Freiwilligengruppen. Das AKTIVOLI-Landesnetzwerk veranstaltet zum Beispiel am 11.07.2015 einen Fachtag mit circa 100 Freiwilligen aus der Flüchtlingsarbeit und hat bereits zuvor ein Tagesseminar für Freiwilligenkoordination in der Flüchtlingshilfe durchgeführt. Freiwillig Engagierte können sich unter anderem auch im Hamburger Kursportal Weiterbildungs- Informationssystem WISY unter http://hamburg.kursportal.info/search?q=Ehrenamt%2C, der im Aufbau befindlichen Freiwilligenakademie unter http://www.aktivoli.de/weiterbildung/ freiwilligenakademie.html beziehungsweise dem Hamburg Aktiv-Portal unter http://hamburg-aktiv.info/search?q=Ehrenamt%2C&order=t über Angebote, Anbieter, Termine, Dauer, Art und Ort von Fortbildungen informieren. Im Zuge der Fortbildungen werden unter anderem auch Fragen der Ausgestaltung von Angeboten behandelt, zum Beispiel „Einführungsseminar: Freiwilliges Engagement – aber wie?“ (http://hamburg.kursportal.info/search?q=Ehrenamt%2C.) Darüber hinaus können sich Initiativen und Einzelpersonen an die BürgerStiftung Hamburg wenden. Der Fonds „Flüchtlinge & Ehrenamt“ bietet unter anderem Finanzierungsmöglichkeiten für Qualifizierungsmaßnahmen der in der Flüchtlingsarbeit ehrenamtlich Tätigen http://www.buergerstiftung-hamburg.de/fonds_fluechtlinge_ehrenamt/. Für die bei f & w registrierten Freiwilligen werden darüber hinaus regelmäßig kostenlose Fortbildungen angeboten, die sich an den thematischen Wünschen und Bedarfen der Freiwilligen orientieren. Hierbei handelt es sich unter anderem um die Themen Lebenslagen der Zuwanderer, Rahmenbedingungen im freiwilligen Engagement, Aktivitäten mit Kindern in den Unterkünften, Interkulturelles Training, „Plaudern auf Deutsch“ – Didaktik, Grundlagen zum Verständnis von Psychotraumatologie sowie Erste-Hilfe-Schulungen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1006. 5. Bekommen die Ehrenamtlichen Angebote (zum Beispiel Supervision und Ähnliches), um mit den zum Teil belastenden Situationen und Erlebnissen besser umgehen zu können? 6. Erhalten Ehrenamtliche Beratung bei der Ausgestaltung ihrer Angebote (zum Beispiel im Bereich Didaktik für Deutschkurse oder ähnlich)? Wenn ja, durch wen und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Das freiwillige Engagement erfolgt in engem Kontakt mit den hauptamtlichen Mitarbeitern von f & w. Falls es für die Freiwilligen zu belastenden Situationen und Erlebnissen kommt, stehen die Mitarbeiter als Gesprächspartner zur Verfügung. Das freiwillige Engagement ist eine Ergänzung zu den Aufgaben, die von f & w im Rahmen des Unterkunfts- und Sozialmanagements wahrgenommen werden. Bei den von Freiwilligen durchgeführten Sprachförderangeboten handelt es sich um ein zusätzliches Angebot, welches einen Integrationssprachkurs nicht ersetzen kann. Sie sind eine Unterstützung für das Einüben des Erlernten und die Konversation oder richten sich an Flüchtlinge, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus keinen Anspruch auf einen Sprachkurs haben. Entsprechende Fortbildungen werden für die Freiwilligen durch f & w angeboten. Für den Bereich der ehrenamtlichen Sprachförderungsangebote gilt zudem, dass eine weitere Verbesserung der Sprachförderung für erwachsene Flüchtlinge für die zustän- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1007 3 dige Behörde hohe Priorität hat. Eine kürzlich vorgenommene Bestandserhebung (Stand 01.06.2015) erbrachte, dass in den Zentralen Erstaufnahmen und den Wohnunterkünften insgesamt 54 Angebote mit Kurscharakter, die ausschließlich von Ehrenamtlichen durchgeführt werden, vorhanden sind. Hinzu kommen Angebote des Vereins Sprachbrücke-Hamburg e.V. und der Bücherhallen Medienprojekte gGmbH, („Dialog im Deutsch“, landesfinanziert), die die Sprachförderung mit systematisch vorbereiteten Ehrenamtlichen durchführen. Die zuständige Behörde wird den in den Unterkünften tätigen Ehrenamtlichen künftig nach dem Vorbild der beiden genannten Träger Qualifizierungsangebote unterbreiten und Unterrichtsmaterialien zur Verfügung stellen beziehungsweise standardisieren. Ziel ist es, das Zusammenwirken von ehrenamtlichen und professionellen landes- oder bundesfinanzierten Sprachangeboten zu verbessern und Förderketten aufzubauen. Die hierfür erforderlichen Mittel werden im Zusammenhang mit der derzeit in der Erarbeitung befindlichen Mehrbedarfsund Nachtragsdrucksache eingeworben. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. und Drs. 21/1006. 7. Inwiefern werden Ehrenamtliche bei der Anschaffung von Materialien unterstützt (zum Beispiel Kaufen von Unterrichtsmaterialien, Spielzeug oder Ähnliches)? Wenn ja, durch wen und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Für die Finanzierung von Angeboten in der Einrichtung (zum Beispiel Materialien für die Angebote der Freiwilligen, Sommerfeste, Dolmetscher auf Honorarbasis) steht bei f & w ein Gruppenmittel-Budget zur Verfügung. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Bewohner, die in der Einrichtung leben (20 Euro/Bewohner/Jahr). Die Anschaffung von Materialen erfolgt in Absprache mit dem Unterkunfts- und Sozialmanagement in den Einrichtungen. Im Übrigen siehe Drs. 21/673 und Drs. 21/1006. 8. In welchen Flüchtlingsunterbringungen wird Kinderbetreuung angeboten. Bitte aufschlüsseln, mit Angabe der Betreuungszeiten, räumlicher Größe der Räumlichkeiten und Anbieter/Träger. Siehe Drs. 21/962. a. In welcher Höhe liegen die Mittel, die den Trägern zur Organisation und Durchführung der Kinderbetreuung bereitgestellt werden? Wenn nötig, bitte schätzen. Für das erste Halbjahr 2015 beliefen sich die Kosten für den Bereich der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für die halboffene Kinderbetreuung auf 303.362 Euro. b. Werden Ehrenamtliche bei der Betreuung von Kindern in irgendeiner Form überwacht? Freiwillige, die sich in Einrichtungen engagieren, in denen Kinder und Jugendliche leben, müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Außerdem finden die Angebote in Teams und in engem Kontakt mit den Mitarbeitern von f & w statt.