BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10077 21. Wahlperiode 18.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 11.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Pannenserie bei der S-Bahn Immer wieder kommt es zu schwerwiegenden Störungen bei der S-Bahn. Diese sind bei der S-Bahn viel häufiger als bei der HOCHBAHN. Die S-Bahn behauptet, dass „äußere Einflüsse“ „für die meisten Ausfälle verantwortlich“ sind. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG (DB AG), der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) sowie der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Wann gab es im Jahre 2017 welche Störungen bei der S-Bahn? Bitte jeden Fall einzeln auflisten. Die S-Bahn Hamburg GmbH teilt mit, dass die Störungen bei der S-Bahn intern dokumentiert werden. Die Erfassung erfolgt allerdings nicht zu statistischen Zwecken, da – unabhängig davon, in welchem Bereich die Störungen auftreten – jeder einzelnen Ursache nachgegangen wird. Im bisherigen Verlauf des Jahres 2017 sind Störungen in folgenden Bereichen entstanden : 61 Prozent externe Ursachen, zum Beispiel Rettungswagen- und Polizeieinsätze, betriebsfremde Personen im Gleis, 17 Prozent Infrastruktur, zum Beispiel Stellwerksstörungen, Weichenstörungen, 22 Prozent S-Bahn-Fahrzeuge, zum Beispiel Türstörungen. 2. Wie lange dauerten die Störungen jeweils? Welche Linien waren davon betroffen? Bitte für jeden Fall einzeln auflisten. Die Störungen haben zu unterschiedlichsten Zeiten stattgefunden, sind von unterschiedlichster Dauer gewesen und haben jeweils mehrere Linien betroffen. Da zum Beispiel alle der täglich 1.200 Züge der sechs S-Bahn-Linien den Hauptbahnhof berühren, können sich einzelne Störungen auf andere Linien übertragen. 3. Welche Ursache hatten diese Störungen? Bitte für jeden Fall einzeln auflisten . 4. Welche dieser Störungen wurden nachweislich durch „äußere Einflüsse“ verursacht? 5. Sofern die ersten vier Fragen nicht vollständig beantwortet werden können : Warum werden die Störungen nicht genau dokumentiert? Drucksache 21/10077 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Antwort zu 1. 6. Welche konkreten Schlussfolgerungen wurden aus diesen Störungen gezogen? Resultierend zum Beispiel aus den Störungen am Hauptbahnhof im Frühjahr des Jahres 2017 ist das Relais-Stellwerk Hauptbahnhof einer zusätzlichen Wartung unterzogen worden; Weichenteile sind vorsorglich ausgetauscht worden. Für den Herbst des Jahres 2017 ist der Austausch einiger Signale geplant. 7. Welche Maßnahmen werden wann begonnen und wann abgeschlossen, um die Zahl der Störungen zu verringern? Aus den vorgenannten Störungen resultierende Maßnahmen werden kontinuierlich durchgeführt. Zusätzlich zu diesen konkreten Maßnahmen ist bereits in den Jahren 2015 und 2016 ein Stabilitätspaket entwickelt worden, dessen Umsetzung nicht vermeidbare Störungen in ihrer Wirkung stark begrenzt (vgl. Drs. 21/7859). Außerdem finden in jeder nächtlichen Sperrpause Wartungs- und Reparaturarbeiten im gesamten S-Bahn-Netz einschließlich des Citytunnels statt. 8. Wann wurde der Citytunnel für Wartungs- und Reparaturarbeiten in den letzten fünf Jahren gesperrt? 9. Welche Arbeiten wurden dabei jeweils durchgeführt? Bitte genau für jede Sperrung getrennt angeben. Siehe Drs. 21/8041. 10. Wann wurden die Kabelverbindungen im Citytunnel zuletzt geprüft? Die letzte Kabelprüfung im Citytunnel hat im Februar 2017 stattgefunden. 11. Wie konnte es trotzdem zu einem Kabelbrand kommen? Die Untersuchungen zum Kabelbrand im Citytunnel am 10. August 2017 dauern noch an. 12. Warum gibt es keine Reservestromverbindungen, die im Falle eines Kabelbrandes et cetera die Stromversorgung aufrechterhalten? Im S-Bahn-Netz gibt es zur Sicherung einer unterbrechungsfreien Stromversorgung sogenannte Redundanzverbindungen. Jedoch lassen sich, wenn Verteilerebenen zum Schutz vor einer Störung ausgeschaltet wurden, nicht alle Stromverbindungen dadurch aufrechterhalten. 13. Wann hat der Senat zuletzt und in welcher Form bei der Deutschen Bahn darauf gedrängt, dass sich die Situation bei der S-Bahn Hamburg verbessert? Die Situation bei der S-Bahn Hamburg wurde zuletzt in einem Gespräch zwischen der zuständigen Behörde und der S-Bahn Hamburg GmbH am 23. Juni 2017 behandelt. Gespräche mit der S-Bahn Hamburg finden quartalsweise statt, darin wird unter anderem auch die Qualität der Leistungserbringung thematisiert. 14. Welche Einflussmöglichkeiten hat der Senat, um auf die S-Bahn Hamburg einzuwirken? Der Senat wirkt gegenüber der S-Bahn Hamburg GmbH wie folgt auf die ordentliche Leistungserbringung ein: zum einen im Rahmen regelmäßiger Gespräche zwischen der zuständigen Behörde und der S-Bahn Hamburg GmbH, zum anderen grundsätzlich durch das Verkehrsvertragsverhältnis und der darin geregelten Anwendung des Qualitätssteuerungsverfahrens (QSV) mit den Bausteinen Pünktlichkeitsmessung, „Mystery Shopping“ (Testkunden) und Messung der Kundenzufriedenheit gemäß HVV-Kooperationsvertrag. Im ab Dezember des Jahres 2018 geltenden Verkehrsvertrag werden diese Vorgaben angepasst und mit klaren Vorgaben zu Pünktlichkeit, Fahrzeuglängen für jede einzelne Fahrt, Kundenzufriedenheit, Stationszustand, Ersatzverkehren, zeitgerechten Reparaturen von Fahrkartenautomaten sowie der Schwarzfahrerprüfquote belegt. Die Nichterfüllung der Vorgaben wird finanziell sanktioniert . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10077 3 15. Wann wurden welche Einflussmöglichkeiten genutzt? Siehe Antwort zu 13. Darüber hinaus wird das HVV-QSV kontinuierlich angewendet, wobei Qualitätsberichte und Abrechnungen von Boni und Mali jährlich erstellt werden. Im Rahmen des QSV werden die Einflussmöglichkeiten jedes Jahr genutzt, in dem es bei einer nicht vertragsgemäßen Pünktlichkeitserfüllung zur Zahlung von Pönalen kommt. 16. Gibt es die Möglichkeit, den Vertrag mit der S-Bahn zu kündigen, wenn sich die Situation bei der S-Bahn nicht nachhaltig verbessert? Wenn nein: Warum hat der Senat eine solche Möglichkeit nicht vorgesehen ? 17. Welche Voraussetzungen müssen für eine solche Kündigung erfüllt sein? Ja. Wie bei jedem Vertrag gelten hinsichtlich einer Kündigung die gesetzlichen Regelungen gemäß BGB. Im Übrigen siehe folgender Link: http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource 100/GetRessource100.svc/63846f31-1c75-49b2-a41e-ef8561453ca2/Akte_740.8420- 005_003.pdf 18. Wie lang ist das Streckennetz der Hamburger S-Bahn? Die Netzlänge der S-Bahn beträgt 147 km. Auf dem Streckenabschnitt Neugraben – Stade (32 km) findet neben S-Bahn- auch Regional- und Güterverkehr statt. 19. Wie viel Geld wurde in den Jahren 2011 – 2016 für die Wartung und Instandsetzung des S-Bahn-Streckennetzes investiert? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/8240. 20. Wer hat diese Kosten getragen? Bitte für jeden Kostenträger genau angeben. Die Kosten wurden von der DB Netz AG als Eigentümerin des S-Bahn-Streckennetzes getragen. 21. Wie lang ist das Streckennetz der Hamburger U-Bahn? Die Netzlänge der U-Bahn beträgt 108 km. 22. Wie viel Geld wurde in den Jahren 2011 – 2016 für die Wartung und Instandhaltung des Hamburger Bahn-Netzes ausgegeben? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/8240.