BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10086 21. Wahlperiode 22.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 14.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkunft am Standort Brunckhorstweg/Kieler Straße In Hamburg Eimsbüttel entsteht an der Kieler Straße/Brunckhorstweg auf dem ehemaligen Gelände der JET-Tankstelle ein Neubau mit 100 Wohnungen für rund 350 Personen. Dort sollen überwiegend Migranten sowie Wohnungslose untergebracht werden. Es fand im letzten Jahr eine Informationsveranstaltung zu diesem Bauvorhaben für die Anwohner statt. Diese Veranstaltung wurde jedoch so sparsam in der Öffentlichkeit kommuniziert, dass erst jetzt viele Anwohner darauf aufmerksam geworden sind und sich nun vor vollendeten Tatsachen gestellt sehen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Am 19. September 2016 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Standort an der Kieler Straße 263 – 265 in der Evangelischen Freikirche Torstraße statt, bei der über die Planungen zu dem neuen Standort informiert worden ist. Parallel hat sich die Bezirksversammlung Eimsbüttel in öffentlicher Sitzung am 13. Oktober 2016 im Rahmen der Stellungnahme nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) zur geplanten öffentlich-rechtlichen Unterbringung befasst. Seitdem sind die Planunterlagen im Internet unter folgendem Link hinterlegt und einsehbar: http://www.hamburg.de/contentblob/7352100/b2a9f0ab4a825d17f7a62ee887883871/ data/2015-09-19-praesentation-kieler-strasse.pdf. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Migranten und wie viele Wohnungslose sollen in dem Neubau untergebracht werden? Bitte konkret aufschlüsseln und das Verhältnis von Migranten und Wohnungslosen angeben. 2. Aus welchen Herkunftsregionen werden voraussichtlich die Migranten stammen, die für die Wohnanlage vorgesehen sind, und welche Konfessionen werden in welchem Verhältnis schätzungsweise vertreten sein? 3. Mit welchem Geschlechterverhältnis ist bei der Belegung der Wohnanlage zu rechnen? 4. Mit welchen Altersgruppen und in welcher Verteilung rechnet der Senat bei der Belegung der Wohnanlage? 5. Inwieweit gibt es bereits Informationen über das Verhältnis von Familien und Alleinstehenden bei der Belegung der Wohnanlage? Drucksache 21/10086 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In dem Neubau entstehen insgesamt 308 Plätze. Zur Belegung öffentlich-rechtlicher Folgeunterkünfte (örU) siehe Drs. 21/3894 und Drs. 21/5765. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 6. Wie viele Ein-, Zwei-, Drei-, Vierzimmerwohnungen sind in dem Gebäudekomplex vorgesehen? Es handelt sich hier um eine örU, die nicht in Wohnungen aufgeteilt ist. Die vom Aufbau heran Wohnungen angelehnten Einheiten setzen sich nach derzeitigem Planungsstand wie folgt zusammen: Einzimmer-Einheiten: 25 Zweizimmer-Einheiten: 69 Dreizimmer-Einheiten: neun Vierzimmer-Einheiten: zwei Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Errichtung der Wohnanlage? 8. Wie hoch sind die Kosten für die Anmietung des in privatem Eigentum befindlichen Baugeländes? 9. Wie hoch werden die jährlichen Gesamtkosten für die Unterhaltung der Wohnanlage voraussichtlich sein und welchen Anteil davon werden die Bewohner aufbringen? Die Wohnanlage wurde von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) von einem privaten Dritten angemietet. Es handelt sich um ein Mietobjekt, deren Herrichtungs- wie auch Grundstückskosten f & w als Mieter der Immobilie (bestehend aus Gebäude und Grundstücksanteilen) nicht bekannt sind. Weiterhin ist die Anlage noch nicht in Betrieb und die Kosten des Betriebes noch nicht bekannt. Zum Anteil der von den Bewohnerinnen und Bewohnern aufzubringenden Kosten siehe „Gebührenordnung für öffentlich veranlasste Unterbringung“: http://www.hamburg.de/basfi/oeffentl-unterbringung/. Der vertraglich vereinbarte Mietzins beläuft sich auf 65.009,25 Euro monatlich. Derzeit fällt noch kein Mietzins an, siehe hierzu Antwort zu 12. 10. Wozu sollen die Seminarräume in der Wohnanlage genutzt werden? Werden dort auch gezielt Rückkehrberatungen für die Migranten angeboten ? Wie in allen von f & w betriebenen örU werden Räume zu Gemeinschaftszwecken in die Planung einbezogen. Sie dienen als Aufenthaltsräume und werden für unterschiedliche Angebote des Unterkunfts- und Sozialmanagements von f & w sowie Ehrenamtlichen genutzt. Rückkehrberatungen sind dort nicht vorgesehen. f & w berät an den Standorten lediglich in Form von Hinweisen auf die dafür zuständigen Stellen (Verweisberatung). 11. Sollen in der Wohnanlage auch Migranten zugeteilt werden, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen wurden, deren Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt wurde oder die nur eine Duldung besitzen (temporäre Aussetzung der Abschiebung)? Bitte die konkreten Fallzahlen angeben. Siehe Antwort zu 1. bis 5. Darüber hinaus siehe zu den Kriterien des Belegungsmanagements der Erstaufnahme- und Folgeeinrichtungen für Flüchtlinge in Hamburg in der Fassung vom 29. Juni 2017: http://www.hamburg.de/contentblob/ 8421310/9281a6c39d79bfd5ec1b6d42c21d188f/data/d-zkf-kriterienbelegungsmanagement .pdf. 12. Wann wird der Bau des Gebäudes fertiggestellt sein und wann werden die Bewohner einziehen? Das Mietverhältnis beginnt am Tage der Übergabe des Mietobjektes. Nach derzeitigem Stand ist eine Übergabe für den 30. Juni 2018 vorgesehen. Anschließend ist die Inbetriebnahme geplant.