BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10089 21. Wahlperiode 22.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 14.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Café Knallhart (II): Unterstützung gewalttätiger Proteste während des G20-Gipfels? Auf dem Gelände des Campus der Universität Hamburg befindet sich im Eingang zum Gebäude der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Von-Melle- Park 9, das „Café Knallhart“. Der Bereich ist dem allgemeinen Verwaltungsvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg zuzuordnen. Die Betriebskosten der dem AStA überlassenen Fläche belaufen sich auf circa 11.860 Euro pro Jahr, die durch den Haushalt der UHH getragen werden.1 Im Vorfeld des G20-Gipfels fanden im Café Knallhart verschiedene Veranstaltungen statt, die sich strategisch und taktisch mit diversen Protestformen (darunter auch ziviler Ungehorsam) beschäftigten oder auf solche Veranstaltungen verweisen: Am 15. Juni fand die Veranstaltung „Die Kriegskunst des Kapitals. Zur Rolle der Logistik bei den Protesten gegen den G20-Gipfel“ statt. Diese wurde seitens des Cafés Knallhart wie folgt beworben: „Am Donnerstag findet eine Infoveranstaltung, rund um die Rolle der Logistik bei den Protesten gegen den G20 Gipfel, statt. Unter dem Slogan „Shut down the Logistics of Capital“, soll das Kapital da getroffen werden wo es ihm wirklich weh tut: In seiner Logistik. Doch was ist das überhaupt? Ist es nicht gut, dass wir alles was wir wollen, uns innerhalb kürzester Zeit von überall liefern lassen können? Warum sollten sich gerade hier neue, erfolgversprechende Möglichkeiten für (Arbeits-)Kämpfe bieten? Und was hat das überhaupt mit den G20 zu tun?"2 Hintergrund: Im Vorfeld und während des G20-Gipfels kam es zur gezielten Zerstörung logistischer Anlagen (zum Beispiel im Schienennetz der Deutschen Bahn und des HVV). Am 28. Juni verweist das Café Knallhart auf eine Veranstaltung der T-Stube (einem von Linken besetztem Raum der Universität Hamburg). Die Veranstaltung trägt den Titel: „Ziviler Ungehorsam: Rechte Konsequenzen Gefahren “. Die Veranstaltung wird vom Café Knallhart wie folgt beworben: „Und wenn du uns fragst ob es sich lohnt für all das einzufahren, um an Ende des Verfahrens einen weiteren Eintrag zu haben, antworten wir mit einem 1 Vergleiche Drs. 21/9011. 2 https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1442432142462007&id= 200714583300442 (abgerufen am: 18.07.2017). Drucksache 21/10089 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dreifachem „Ja“ und sind sogar bereit ein weiteres Mal in eure sch…-rote- Zone zu fahren. Über Konsequenzen und Gefahren bei den Gegenprotesten zum G20 Wochenende werdet ihr morgen in der T Stube aufgeklärt. Viel Spaß Sportsfreunde!“3 Am 13. Mai veranstaltete das Cafe Knallhart ein sogenanntes Aktionstraining . Das Café bewirbt die Veranstaltung mit einem Bild, auf dem eine Reihe von „B…..“ (dargestellt sind hier männliche Rinder mit Hörnern) Demonstranten gegenübersteht.4 Im Nachgang des G20-Gipfels veröffentlichte das Café Knallhart auf seiner Facebook-Seite einen dezidiert polizeifeindlichen Beitrag: Polizeibeamte werden als „B…..“ bezeichnet; der Beitrag ist mit einem Bild versehen, auf dem Polizisten aus einem umzäunten und vermutlich von Linken besetztem Grundstück vertrieben werden. Ein Polizist fliegt durch die Luft, zwei weitere liegen auf dem Boden. Vermutlich handelt es sich um eine Fotomontage.5 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sieht der Senat in den Veranstaltungen Ansatzpunkte einer Vorbereitung oder Unterstützung linksextremistisch motivierter Straftaten, wie sie beispielsweise während der G20-Ausschreitungen tatsächlich stattgefunden haben? Im Rahmen der Nachbereitung des G20-Gipfels werden auch Informationen zu gewalttätigen Aktionen unterstützender Strukturen ausgewertet. Diese Auswertungen dauern an. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 2. Warum überlässt die Freie und Hansestadt Hamburg solchen Gruppen öffentliche Räume in der Universität Hamburg – samt Übernahme der Miet- und Nebenkosten? Die Räumlichkeit Café Knallhart wird der Studierendenschaft der UHH, vertreten durch den Allgemeinen Studierendenausschuss der Universität Hamburg (AStA), kostenfrei zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 102 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes überlassen. 3. Welche Erkenntnisse hat das Landesamt für Verfassungsschutz – auch im Nachgang zum G20-Gipfel – zu Beteiligungen oder Unterstützungen der Café-Knallhart-Betreiber und ihrer Community an gewalttätig verlaufenden Protesten während des G20-Gipfels? Gemäß § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) beobachtet das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Das Café Knallhart ist kein Beobachtungsobjekt des LfV Hamburg. Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen dem LfV Hamburg nicht vor. Die oben genannte Veranstaltung vom 15. Juni 2017 wurde von der linksextremistischen „Gruppe für den organisierten Widerspruch“ („Grow“) beworben. Über den Verlauf der Veranstaltung sowie zu den übrigen genannten Veranstaltungen liegen dem LfV Hamburg keine Erkenntnisse vor. 3 https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1458030054235549&id= 200714583300442 (abgerufen am: 18.07.2017). 4 https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1402874613084427&id= 200714583300442 (abgerufen am: 18.07.2017). 5 https://www.facebook.com/200714583300442/photos/a.200716769966890.45655. 200714583300442/1472958289409392/?type=3&theater (abgerufen am: 18.07.2017). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10089 3 4. Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden über den Verkauf und den Konsum von illegalen Rauschmitteln im Café Knallhart? Bitte für den Zeitraum der letzten fünf Jahre dokumentieren. Der Polizei Hamburg liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.