BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10090 21. Wahlperiode 22.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 14.08.17 und Antwort des Senats Betr.: hsh portfoliomanagement AöR Hier: Jahresabschluss zum 31.12.2016 Die hsh portfoliomanagement AöR hat nunmehr ihren Jahresabschluss 2016 veröffentlicht. Ursprünglich war die hsh pm mit einer Liquiditätslinie über 6,2 Milliarden Euro ausgestattet worden, die Linie reduzierte sich jedoch auf 4,9 Milliarden Euro. Nun ist im Jahresbericht der hsh portfoliomanagement AöR wie folgt zu lesen: „Die hsh pm ist zum 31.Dezember 2016 mit ausreichend Liquidität versorgt. Neben Liquidität aus Kapitaldienstleistungen ihrer Kreditnehmer kann sie sich kurzfristig durch die Aufnahme von Termingeldern refinanzieren und mittelfristig auf marktübliche Liquiditätsbeschaffungsinstrumente zurückgreifen. Zusätzlich stehen der hsh pm im Bedarfsfall kurzfristige Darlehen der Freien und Hansestadt Hamburg bis zu einer Höhe von 100 Mio. Euro oder mehr, wenn im Rahmen der insgesamt für Beteiligungen bereitgestellten Liquiditätshilfen verfügbar, sowie kurzfristige Liquiditätshilfen aus dem Haushalt des Landes Schleswig-Holstein in Höhe von 1 Mrd. Euro (Laufzeit maximal sechs Monate) zur Verfügung.“ Hierzu frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) wie folgt: 1. Sind diese beschriebenen „zusätzlichen“ Darlehen und Liquiditätshilfen Bestandteil der Linie über 4,9 Milliarden Euro oder gehen diese möglichen Hilfen über diese Linie hinaus? Kurzfristige Liquiditätshilfen an die hsh pm sind gemäß Artikel 4 des Haushaltsbeschlusses 2017/2018 separat ermächtigt und nicht Bestandteil der Ermächtigung zur Aufnahme langfristiger Deckungskredite in Höhe von 4,9 Milliarden Euro. 2. Bis zu welchem Betrag kann die beschriebene Darlehnsbereitstellung der Freien und Hansestadt Hamburg maximal der hsh portfoliomanagement AöR angedient werden? Gemäß Artikel 4 „Liquiditätshilfen“ des Haushaltsbeschlusses 2017/2018 ist der Senat ermächtigt, Liquiditätshilfen von insgesamt 1,1 Milliarden Euro zu gewähren. Für die hsh pm ist hiervon ein Betrag von bis zu 100 Millionen Euro vorgesehen. Eine temporäre Überschreitung dieses Limits ist möglich, sofern die maximale Höhe an insge- Drucksache 21/10090 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 samt gewährbaren Liquiditätshilfen nicht ausgeschöpft beziehungsweise anderen Berechtigten zugesagt wurde und besondere Gründe vorliegen. 3. Aus welchen Gründen unterscheiden sich diese zusätzlichen Hilfen der beiden Länder in der beschriebenen Höhe, wo doch immer und überall von jeweils hälftigen Engagements der beiden Länder gesprochen wird? Durch den Staatsvertrag über die Errichtung der hsh pm ist eine paritätische Lastenverteilung der Länder gesichert. Die Bereitstellung von temporären Liquiditätshilfen beruht auf den jeweiligen haushaltsrechtlichen Bestimmungen beziehungsweise Parlamentsbeschlüssen der Länder.