BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10097 21. Wahlperiode 22.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 14.08.17 und Antwort des Senats Betr.: G20-Gipfel – Was geschah am 07./08. Juli 2017 beim REWE Altonaer Straße? In der Berichterstattung zur Nacht von Freitag auf Samstag (07./08. Juli 2017) stehen die Ereignisse am Schulterblatt im Fokus. Allerdings waren auch der REWE an der Altonaer Straße/Ecke Weidenallee sowie die angegliederte Filiale von Dat Backhus von Sachbeschädigungen, Feuer und Plünderungen betroffen (siehe: http://www.taz.de/!5428058/). Anwohner/- innen und Passanten/-innen berichten, dass es auch hier zu Verzögerungen beim Einsatz von Polizei und Feuerwehr gekommen ist. Das Feuer im REWE wurde schließlich von einer freiwilligen Feuerwehr gelöscht. Wäre dies nicht geschehen, so hätte möglicherweise eine Gefahr für das darüber liegende Wohnhaus und dessen Bewohner/-innen bestanden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurden Polizei und Feuerwehr von Anwohnern/-innen oder Passanten oder Ähnlichen alarmiert? a. Wenn ja, wann gingen Anrufe bei Polizei und Feuerwehr ein? Bei der Polizei gingen am 8. Juli 2017 über den Notruf (110) folgende Anrufe ein: 00.07 Uhr Rewe Markt wird geplündert, Feuer auf der Straße 00.12 Uhr Vor Rewe brennt es 00.15 Uhr Rewe-Markt, Alarmauslösung (Meldung Sicherheitsdienst) 00.30 Uhr Feuer vor Rewe Auch am Polizeikommissariat 16 gingen Anrufe ein; eine diesbezügliche Protokollierung erfolgte nicht. Bei der Feuerwehr müssten zahlreiche für den fraglichen Zeitraum dokumentierte Gespräche und Tonspuren aller Arbeitsplätze der Leitstelle ausgewertet werden, um Informationen im Sinne der Fragestellung zu erhalten. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. b. Hatten Polizei und Feuerwehr – gegebenenfalls auch – auf andere Weise Kenntnis von den Geschehnissen erlangt? Wenn ja, wann und wie? Eingesetzte Polizeikräfte der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Michel meldeten am 8. Juli 2017 zwischen 00.09 Uhr und 00.14 Uhr mehrfach Plünderungen und Feuer an den Führungsstab der Polizei (FüSt -P-). Drucksache 21/10097 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Feuerwehr wurde durch den Führungsstab der Polizei am 8. Juli 2017 um 00.17 Uhr alarmiert. 2. Wann trafen Polizei und Feuerwehr am Ort des Geschehens ein? Aufgrund der in der Antworten zu 1.a. und 1.b. genannten Anrufe und Meldungen trafen dafür gezielt beauftragte Polizeikräfte am 8. Juli 2017 um 00.37 Uhr am Einsatzort ein. Die Kräfte, die zuvor Geschehnisse gemeldet hatten, waren in anderen Aufträgen in den Einsatzabschnitten Verkehr und Aufklärung eingebunden und konnten auch aufgrund der Ausstattung (keine Schutzausstattung zum Vorgehen gegen Störer) nicht gegen die Störergruppen vorgehen. a. Gab es Behinderungen oder Hinderungsgründe für die Polizei, an den Ort des Geschehens zu gelangen? Die Verfügbarkeit von Einsatzkräften der Polizei verzögerte sich durch dauerhafte Angriffe in Form von Bewurf mit Flaschen und Steinen sowie dem Errichten von Barrikaden im gesamten Bereich des Schulterblattes. Durch die errichteten Barrikaden im Schulterblatt und im umliegenden Nahbereich konnten die Einsatzkräfte die Örtlichkeit nicht auf direktem Weg erreichen und mussten eine längere Anfahrt in Kauf nehmen. b. Gab es Behinderungen oder Hinderungsgründe für die Feuerwehr, an den Ort des Geschehens zu gelangen? Inwieweit trifft es zu, dass die Feuerwehr von der Polizei zunächst nicht durchgelassen wurde? Wenn ja, wo und wie lange? Es ist unzutreffend, dass Feuerwehrkräfte durch die Polizei nicht zum Einsatzort durchgelassen wurden. Die Feuerwehr konnte den Einsatzort mit ihren Fahrzeugen wegen brennender Barrikaden nicht erreichen. Zusätzlich wurden die Feuerwehrkräfte mit Feuerwerkskörpern beworfen und musste sich bis zum Eintreffen der Polizei in einen sicheren Bereich zurückziehen. Um 00.24 Uhr meldete der Einsatzleiter der eingesetzten Feuerwehrkräfte , dass der Einsatzort nicht erreicht werden kann. 3. Wie viele Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr waren vor Ort? Welche Arten von Fahrzeugen waren wann und wie lange vor Ort? Die Polizei hatte im Zeitraum 8. Juli 2017 von 00.37 Uhr bis 03.15 Uhr ein Führungsfahrzeug , zwei Wasserwerfer und einen Sonderwagen der Polizei Hamburg sowie einen Sonderwagen der Polizei Saarland im Einsatz. Im Anschluss an die Maßnahmen durch diese Kräfte erfolgte eine Sicherung des Objektes bis zur Aufnahme der Tatortarbeit der Kriminalpolizei; siehe Antworten zu 4. und 6. Die Feuerwehr war mit einem Löschzug der Feuer- und Rettungswache Rotherbaum und einem Führungsdienst im Einsatzraum. Bezeichnung Einsatzbeginn Einsatzende Kräfte Führungsdienst B 00.20 Uhr 00.59 Uhr 2 Kleinlöschfahrzeug 00.19 Uhr 00.49 Uhr 2 Löschfahrzeug 1 00.19 Uhr 00.47 Uhr 6 Drehleiter 00.19 Uhr 00.48 Uhr 2 Löschfahrzeug 2 00.19 Uhr 00.52 Uhr 6 Eine Freiwillige Feuerwehr war an diesem Einsatz nicht beteiligt. 4. Wie viele Einsatzkräfte waren jeweils von Polizei und Feuerwehr wann und wie lange vor Ort? Bitte auch nach Herkunft, Funktionen et cetera differenzieren. Für die Polizei: Die Nachbereitung des Einsatzes ist noch nicht abgeschlossen. Laut Einsatzdokumentation im FüSt -P- (Einsatzprotokollsystem EPSweb) wurde zusätzlich eine Wasserwerferstaffel der Polizei Bremen entsandt. Ob diese den Einsatzort tatsächlich erreicht hat, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Für eine detailliertere und vollständigere Aufschlüsselung der eingesetzten Kräfte wäre eine Einzelaktenauswertung erforderlich, die im Rahmen der für die Beantwortung einer Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10097 3 Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Darüber hinaus siehe Antwort zu 2. Für die Feuerwehr siehe Antwort zu 3. 5. Wie fanden Polizei und Feuerwehr den Ort des Geschehens vor? Bitte genau schildern. Die zuerst eintreffenden Kräfte der Polizei stellten direkt vor dem REWE-Markt eine brennende Barrikade aus Müllcontainern und sonstigem Unrat sowie bereits erfolgte Plünderungen im Markt fest. Das Objekt war nach Angaben der eingesetzten Kräfte zu keinem Zeitpunkt in Brand geraten. Darüber hinaus siehe Antwort zu Frage 5.c. Für die Feuerwehr siehe Antwort zu Frage 2.b. a. Wie viele Tatverdächtige waren (noch) vor Ort? Wo hielten sie sich genau auf? Beim Eintreffen der Einsatzkräfte der Polizei befanden sich direkt im und am Geschäft keine Personen, denen eine direkte Tatbeteiligung zuzuordnen war. Eine größere Menschenmenge hielt sich in unmittelbarer Nähe des Marktes auf. b. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden ergriffen (Identitätsfeststellungen , Festnahmen, Ingewahrsamnahmen et cetera)? Maßnahmen direkt auf Personen bezogen wurden nicht getroffen; im Übrigen siehe Antwort zu 6. c. Welche Sachbeschädigungen gab es? Beamte des Einsatzabschnittes Kriminalpolizeiliche Maßnahmen der BAO Michel trafen am 8. Juli 2017 um 07.05 Uhr am Tatort ein. Der REWE-Markt war verwüstet, diverse Regale waren geleert und Lebensmittel lagen zertreten beziehungsweise beschädigt am Boden. Die Glasscheiben im Eingangsbereich waren zerstört. Die Gänge waren teilweise nur schwer zugänglich, da Flüssigkeiten ausgelaufen waren und diverse Scherben sowie zertretene Lebensmittel am Boden lagen. d. Inwieweit gab es Gefährdungen insbesondere von Bewohnern/- innen des Hauses, in dem sich der REWE befindet, sowie von Passanten /-innen? Gefahren gingen von der brennenden Barrikade, auf die Fahrbahn gezogenen Betonpollern sowie von Gewalttätern, die mit Steinen und Flaschen in Richtung der eingesetzten Polizeibeamten warfen, aus. 6. Welche Maßnahmen haben Polizei und Feuerwehr wann vor Ort ergriffen ? Bitte genau schildern. Die Polizei hat folgende Maßnahmen getroffen: Löschen brennender Barrikade auf der Fahrbahn, Einsatz von Wasserwerfern gegen vor Ort befindliche Störer nach Stein- und Flaschenwürfen auf Polizeibeamte sowie Beiseiteräumen von auf die Fahrbahn gezogenen Betonpollern; darüber hinaus siehe Antworten zu 6.a. und 6.b. Schutz des REWE-Marktes zur Eigentums- und Tatortsicherung am 8. Juli 2017 von 00.37 Uhr bis zum Eintreffen der Kriminalpolizei. Tatortbefundaufnahme und Sicherung von Beweismitteln und Spuren; darüber hinaus siehe Antwort zu 5.c. Nach Beendigung der Löscharbeiten durch Polizeikräfte wurde die Einsatzstelle durch den Führer des Löschzuges überprüft. Dabei konnte kein Feuer mehr festgestellt werden . Um 00.48 Uhr wurde durch den Führungsdienst B der Feuerwehreinsatz beendet . a. Wann und aus welchen Gründen gab es Wasserwerfereinsätze? Wogegen genau wurde der Wasserwerfer eingesetzt? Drucksache 21/10097 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Am 8. Juli 2017 zwischen 00.37 Uhr und 03.15 Uhr zum Löschen der Barrikade vor dem REWE-Markt sowie gezielt gegen vor Ort befindliche Störer, insbesondere nach Stein- und Flaschenwürfen auf Polizeibeamte. b. Wann und aus welchen Gründen wurde Räumfahrzeuge eingesetzt ? In demselben Zeitraum wie die Wasserwerfer wurden Sonderwagen eingesetzt, um auf die Straße gezogene Betonpoller beiseite zu räumen sowie die gelöschte Barrikade zu entfernen. 7. Wann war der Einsatz der Polizei, wann der Einsatz der Feuerwehr beendet? Mit dem Eintreffen der Kriminalpolizei um 07.05 Uhr war der Einsatz für die uniformierten Kräfte der Polizei beendet. Das Ende der kriminalpolizeilichen Maßnahmen vor Ort wurde nicht protokolliert. Der Gesamteinsatz der Feuerwehr zu diesem Brandereignis wurde um 00.59 Uhr beendet. 8. Welche Schäden in welcher Höhe am Haus und den Geschäften sind Senat und zuständiger Behörde bekannt? Wurde eine Regulierung über den Schadensfonds beantragt? Laut Mitteilung des Unternehmens REWE gegenüber der Sonderkommission „Schwarzer Block“ beträgt der Schaden an der Filiale in der Altonaer Straße 330.000 Euro Sachschaden, 405.000 Euro Warenschaden und 400.000 Euro Umsatzverlust. Das Unternehmen hat eine Regulierung über den Schadensfonds beantragt. Darüber hinaus liegen der Polizei keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.