BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10098 21. Wahlperiode 22.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 14.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Technische Überwachungsmaßnahmen zum G20-Gipfel (II) Ergänzend zur Drs. 21/9862 sind weitere Fragen zum Thema „Überwachung“ aufgetaucht, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass in Harburg am 09. Juli 2017, dem Tag der Demonstration „GeSa to Hell – Nobody forgotten, nothing forgiven“ ein Fahrzeug mit einem sogenannten IMSI-Catcher auf dem Parkplatz des Netto-Marktes am Harburger Ring sowie im Rahmen einer Kolonne von Einsatzfahrzeugen der Polizei auf dem Weg zur Demonstration gesehen und fotografiert wurde. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wurde im Zusammenhang mit dem Einsatz zum G20-Gipfel der Funkund Mobilfunkverkehr gezielt gestört? Wenn ja, wie oft, wann und wo und auf welcher Rechtsgrundlage? Die Hamburger Sicherheitsbehörden haben keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung getroffen. 2. In welchem Umfang wurden bei den verschiedenen Aktionen und Kundgebungen (Politischer Stadtrundgang der LINKEN am 17. Juni 2017, GeSa to Hell am 24. Juni 2017, GeSa to Hell am 09. Juli 2017) in Harburg jeweils technische Mittel der Überwachung (Funkzellenabfragen, stille SMS, IMSI-Catcher) eingesetzt? a. Wie viele Personen waren davon jeweils betroffen beziehungsweise wie viele Maßnahmen wurden jeweils ergriffen? b. Welche Arten von Daten wurden erfasst? c. Wie groß war der Überwachungsradius der eingesetzten IMSI- Catcher? 3. Was hat die zuständigen Behörden dazu bewogen, die Technologien der „stillen SMS“ und der IMSI-Catcher entgegen der Antwort auf Frage 16. in der BT.-Drs. 18/13033 auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE doch einzusetzen? Wer war in diese Entscheidung einbezogen und wer hat den Einsatz angeordnet? Nach derzeitigem Kenntnisstand wurden keine Mittel im Sinne der Fragestellungen eingesetzt. Darüber hinaus siehe Drs. 21/9862. 4. Die unterschiedlichen hamburgweit eingesetzten technischen Mittel der Überwachung führen auch dazu, dass Betroffene grundsätzlich Rechte auf Benachrichtigung und Löschung haben. Drucksache 21/10098 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wie viele Betroffene wurden jeweils durch welche Stelle auf welcher Rechtsgrundlage und wie über die jeweiligen Maßnahmen informiert beziehungsweise bei wie vielen Betroffenen ist dies noch vorgesehen ? b. Bei wie vielen Betroffenen ist eine Benachrichtigung aus jeweils welchen Gründen nicht vorgesehen? c. Von wie vielen Betroffenen wurden jeweils welche Identitäten (Geräte -ID, SIM, Adressen, Passwörter, Namen et cetera) auf welcher Rechtsgrundlage gespeichert? d. Von wie vielen Betroffenen wurden Daten gelöscht oder teilweise gelöscht beziehungsweise sind zur Löschung vorgesehen? 5. Bitte die Fragen 4. a. bis d. auch für Maßnahmen beantworten, die im Zusammenhang mit den Aktionen und Kundgebungen, die in Harburg zu G20 stattgefunden haben, durchgeführt wurden. Die Prüfung, ob die von der Polizei Hamburg durch technische Mittel erhobenen Daten auch zum Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden sollen, ist noch nicht abgeschlossen. Eine Benachrichtigung der Betroffenen erfolgt, sobald dies ohne Gefährdung des Zweckes der Datenerhebung möglich ist. Die Frage nach der genauen Benennung der Anzahl der betroffenen Personen berührt laufende Ermittlungsverfahren , zu denen derzeit keine Angaben gemacht werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/9862.