BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10101 21. Wahlperiode 12.09.17 Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Jennyfer Dutschke, Katja Suding, Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein, Michael Kruse (FDP) und Fraktion vom 15.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Telearbeit Durch den technologischen Fortschritt wird Telearbeit immer attraktiver. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen: Bei Arbeitgebern lassen sich beispielsweise Kosten für Büros und Infrastruktur reduzieren, bei Arbeitnehmern gibt es einen Zeitgewinn durch die wegfallende Anfahrt zur Arbeitsstätte. Außerdem sind Arbeitnehmer so näher an ihrer Familie und haben die Möglichkeit, flexibler zu arbeiten. Nicht nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren, sondern auch die Stadt und die Umwelt. Durch ausbleibende Fahrten zum Arbeitsplatz sinkt der Schadstoffausstoß, zudem kann eine Verringerung der Verkehrsteilnehmer zu weniger Staus und weniger Unfällen führen. Telearbeit hat also in vielerlei Hinsicht Sinn, deshalb sollte Hamburg hier Vorreiter sein. Zumindest in der Behörde für Wissenschaft und Gleichstellung, die insbesondere unter dem Aspekt der Frauenförderung und der Vereinbarung von Familie und Beruf besonders auf Telearbeit setzen müsste, gibt es noch deutlichen Nachholbedarf (vergleiche Drs. 21/9937). In diesem Zusammenhang ist es aber von Interesse, wie die anderen Behörden der Stadt im Bereich Telearbeit aufgestellt sind. Gemeint in dieser Großen Anfrage ist nur die Telearbeit, die anstelle von Arbeit an Arbeitsstätten der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeführt werden kann. Nicht gemeint ist Arbeit, die laut Stellenbeschreibung ganz oder teilweise im Außendienst erledigt werden muss. Wir fragen den Senat: Die Telearbeit ist für alle Beschäftigten der hamburgischen Verwaltung in der Vereinbarung nach § 94 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) über die Gestaltung der alternierenden Telearbeit in der hamburgischen Verwaltung vom 16. Dezember 2005 geregelt (nachfolgend § 94er Vereinbarung, siehe http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/94-hmbpersvg-vereinbarung-ueber-diegestaltung -der-alternierenden-telearbeit-in-der-ham-12-2005). Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die sogenannte alternierende Telearbeit. Dabei erledigen die Beschäftigten ihre dienstlichen Aufgaben sowohl an ihrem Arbeitsplatz als auch in der eigenen Wohnung, wobei zwischen diesen Arbeitsplätzen hin- und hergewechselt wird. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zu mobiler Arbeit aus dienstlichen Gründen . Diese wird nicht gesondert statistisch erfasst. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/10101 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Seit wann gibt es in den einzelnen Behörden die Möglichkeit, in Telearbeit zu gehen, und seit wann wird diese Möglichkeit genutzt? Bitte nach Behörden aufschlüsseln. Im Oktober 1998 wurde unter Federführung der Finanzbehörde ein einjähriger Modellversuch mit 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus verschiedenen Behörden und Ämtern durchgeführt (siehe Drs. 16/5762). Seit dem 1. Januar 2001 haben grundsätzlich alle Beschäftigten die Möglichkeit, alternierende Telearbeit unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen. Einzelheiten hierzu wurden in einer ersten Vereinbarung zur Telearbeit nach § 94 HmbPersVG vom 27. Dezember 2000 geregelt . Diese Vereinbarung wurde durch die Vereinbarung zur Telearbeit nach § 94 HmbPersVG vom 16. Dezember 2005 abgelöst. Ansonsten haben die damalige Justizbehörde und die damalige Behörde für Inneres im Jahr 2000, die damalige Behörde für Bildung und Sport, Kulturbehörde und die Finanzbehörde im Jahr 2001, das Personalamt , die Bezirksämter Altona und Bergedorf, die damalige Behörde für Wissenschaft und Forschung, die damalige Behörde für Soziales und Familie und die damalige Behörde für Wirtschaft und Arbeit im Jahr 2002, das Bezirksamt Eimsbüttel im Jahr 2003, das Bezirksamt Wandsbek im Jahr 2004, die Senatskanzlei und die damalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt im Jahr 2005, das Bezirksamt Harburg im Jahr 2006, das Bezirksamt Hamburg-Nord im Jahr 2007, das Bezirksamt Hamburg- Mitte im Jahr 2008, die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz im Jahr 2011 sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und die Behörde für Umwelt und Energie im Jahr 2015 mit der Nutzung der Telearbeit begonnen. 2. Welche Anzahl an Mitarbeitern (Personen und VZÄ) haben die Behörden insgesamt und welche Anzahl dieser Mitarbeiter sind ganz oder teilweise in Telearbeit beschäftigt? Bitte nach Behörden aufschlüsseln und für die Jahre seit 2014 angeben. 3. Welche Anzahl von Stunden in der Woche insgesamt und durchschnittlich pro Mitarbeiter wird in den Behörden in Telearbeit ausgeübt? Bitte nach Behörden aufschlüsseln und für die Jahre seit 2014 angeben. 4. Gibt es Mitarbeiter in den Behörden, die ihre Arbeitszeit komplett in Telearbeit leisten? Siehe Anlage 1. 5. Gibt es in den einzelnen Behörden besondere Programme im Bereich Telearbeit, mit denen Mitarbeiter gezielt für die Telearbeit gewonnen werden sollen? Wenn ja, welche und mit welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht? Nein, weil es sich um ein mittlerweile bewährtes Arbeitsmodell handelt, das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern grundsätzlich bekannt ist. Auf die Möglichkeit der Telearbeit wird aber regelmäßig im Intranet und anderen Zusammenhängen (zum Beispiel in Dienstbesprechungen oder Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gesprächen sowie bei der Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung) hingewiesen. Darüber hinaus haben die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und die damalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen ihrer Zertifizierungs- und Re-Zertifizierungsprozesse zur Erlangung des audit „berufundfamilie“ den Einsatz von Telearbeit stark gefördert. 6. Haben einzelne Behörden durch Telearbeit Einsparungen erzielen können oder sind die Kosten durch den Einsatz von Telearbeit gestiegen? Bitte pro Behörde angeben und begründen. Die erfragten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. 7. Haben die einzelnen Behörden eine Auswirkung auf die Produktivität durch Telearbeit feststellen können? Ja (siehe Drs. 17/2267). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10101 3 8. Hat die Telearbeit Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeiter? Bitte angeben, wie hoch der Krankenstand der Mitarbeiter in Telearbeit im Vergleich zu den Mitarbeitern ist, die nicht in Telearbeit sind. Bitte nach den einzelnen Behörden aufschlüsseln. Siehe Anlage 2. 9. Wie werden Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Versicherungsleistungen bei Telearbeit gewährleistet? Bitte für jede Behörde angeben. Alle arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften gelten auch für Telearbeitsplätze, insbesondere die Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung bei der erstmaligen Einrichtung des Arbeitsplatzes sowie die Unfallversicherung am Arbeitsplatz. 10. Welche Regelungen haben die einzelnen Behörden getroffen, um Arbeitszeitüberschreitungen bei der Telearbeit vorzubeugen, und wie werden diese Regelungen umgesetzt? Siehe hierzu die § 94er Vereinbarung. Es gelten im Übrigen die allgemeinen Regelungen zur Arbeitszeit. In den Behörden, in denen die Arbeitszeit bereits mittels eZeit erfasst wird, kontrollieren die Vorgesetzten eventuelle Arbeitszeitüberschreitungen mittels des dort vorgesehenen Ampelsystems. 11. Welchen Gewinn für die Umwelt hat die Telearbeit bei der Freien und Hansestadt Hamburg und ist dem Senat bekannt, ob und in welchem Maße der Schadstoffausstoß verringert wird? Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Telearbeit zu einer Verringerung des Verkehrsaufkommens und des damit zusammenhängenden Schadstoffausstoßes führt. Im Übrigen liegen dem Senat hierzu keine konkreteren Informationen vor. 12. In welcher Form stellen die einzelnen Behörden Ausstattung für die Telearbeit zur Verfügung? 13. Nutzen die sich in Telearbeit befindenden Mitarbeiter auch private Ressourcen , etwa Büroräume, IT, Internetleitungen, Telefone, Strom oder andere? Wenn ja, wie beteiligt sich die Freie und Hansestadt Hamburg an den Kosten? Bitte für die einzelnen Behörden angeben. Siehe hierzu die § 94er Vereinbarung. Im Übrigen gilt die Arbeitsstättenverordnung. 14. Wie wird sichergestellt, dass durch Telearbeit keine sensiblen Daten missbraucht oder gestohlen werden? Bitte jeweils für die einzelnen Behörden angeben. a. Sind die verwendeten Notebooks und Tablets verschlüsselt? Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht? Ja. Die Behörden nutzen die vom Hersteller des Betriebssystems bereitgestellte Technik „BitLocker“. Die Polizei und die Steuerverwaltung machen aus Sicherheitsgründen keine Angaben zur Verschlüsselungstechnik. b. Sind die verwendeten Telefone oder Smartphones verschlüsselt? Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht? Ja. Dienstliche Mail- und Kalenderdaten werden in den entsprechenden Apps verschlüsselt gespeichert. Die im Rahmen der Telearbeit bereitgestellten Festnetztelefone sind in das öffentliche Telefonnetz integriert und in der Regel unverschlüsselt, weil darin keine sensiblen Daten gespeichert werden. Im Übrigen siehe auch Antwort zu 14. d. c. Sind die genutzten Datenverbindungen verschlüsselt? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht? Ja. Die Datenverbindungen zum Rechenzentrum von Dataport sind bei Notebooks und Tablet-PCs per VPN-Tunnel verschlüsselt. Zusätzlich werden Mail- und Kalen- Drucksache 21/10101 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 derdaten auf dem Transportweg verschlüsselt übertragen. Smartphones nutzen für die Bereitstellung dienstlicher Daten die App „Soliton Secure Container – DME“, durch die eine Verschlüsselung der Datenverbindung in das Rechenzentrum von Dataport gewährleistet ist. d. Sind die genutzten Telefonverbindungen verschlüsselt oder anderweitig gesichert? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 14. b. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat keinen Einfluss auf die Verschlüsselungen oder anderweitigen Sicherungen der jeweiligen Telefon- Provider. 15. Planen die Behörden und der Senat, die Telearbeit auszuweiten? Wenn ja, an welchen Stellen und in welcher Quantität, wenn nein, warum nicht? 16. Planen die Behörden und der Senat, neue Techniken einzuführen, die speziell für die Telearbeit genutzt werden sollen? Wenn ja, welche? 17. Gibt es einen konkreten Zeitplan, wann wie viele Mitarbeiter in Telearbeit tätig sind? Wenn ja, wie sieht dieser Zeitplan aus? Wenn nein, warum nicht? Die Digitalisierung der Verwaltung wird nach Einschätzung des Senats zu einer weiteren Flexibilisierung von Arbeitsformen sowie Arbeitszeitmodellen führen. Telearbeit wird weiterhin – insbesondere zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie – von allen Behörden ermöglicht. Grundsätzlich ist Telearbeit aber von den Aufgaben, den dienstlichen Erfordernissen und den persönlichen Bedürfnissen der Beschäftigten abhängig. Sofern sich zweckmäßige technische Neuerungen ergeben, die für Telearbeit nutzbar sind, werden diese – wie zuletzt zum Beispiel mit „Skype for Business“ – integriert. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. und § 12 des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10101 5 Anlage 1 Behörden Jahre seit 2014 (Stichtag jeweils zum) Anzahl Mitarbeiter Anzahl Telearbeitende1 Anzahl von Stunden in der Woche insgesamt in Telearbeit Anzahl von Stunden in der Woche durchschnittlich pro Mitarbeiter in Telearbeit Personen (Beschäftigungsver - hältnisse) Vollkräfte 2 teilweise in Telearbeit ganz in Telearbeit 3 SK 31.12.2014 205 189,5 7 0 65,0 9,3 31.12.2015 212 199,0 14 0 131,1 9,4 31.12.2016 205 188,7 17 0 156,5 9,2 31.07.2017 200 185,3 16 0 128,5 8,0 PA 31.12.2014 770 654,9 52 0 629,0 12,1 31.12.2015 757 647,1 63 0 692,0 11,0 31.12.2016 771 659,8 67 0 820,0 12,2 31.07.2017 758 647,7 71 0 897,0 12,6 BA Hamburg- Mitte 31.12.2014 1.488 1.210,7 57 0 760,0 13,3 31.12.2015 1.474 1.197,2 74 0 961,0 13,0 31.12.2016 1.474 1.214,7 96 0 1.228,0 12,8 31.07.2017 1.509 1.258,9 106 0 1.352,0 12,8 BA Altona 31.12.2014 1.144 887,7 7 0 67,4 9,6 31.12.2015 1.137 900,6 22 0 224,5 10,2 31.12.2016 1.169 942,1 36 0 375,6 10,4 31.07.2017 1.202 971,6 51 0 522,4 10,2 BA Eimsbüttel 31.12.2014 975 810,6 23 0 nicht erfasst nicht erfasst 31.12.2015 983 814,7 35 0 392,0 11,0 31.12.2016 962 810,2 40 0 453,0 12,5 31.07.2017 987 836,9 38 0 430,0 12,0 BA Hamburg- Nord 31.12.2014 1.053 915,8 41 0 630,5 15,4 31.12.2015 1.058 930,0 47 0 730,5 15,5 31.12.2016 1.069 932,3 50 0 746,0 14,9 31.07.2017 1.104 958,4 66 0 987,0 15,0 BA Wandsbek 31.12.2014 1.513 1.207,3 27 0 505,8 18,7 31.12.2015 1.545 1.253,1 34 0 584,8 17,2 31.12.2016 1.569 1.284,4 40 0 699,4 17,5 31.07.2017 1.571 1.293,9 41 0 702,4 17,1 BA Bergedorf 31.12.2014 566 465,7 18 0 284,0 16,0 31.12.2015 594 500,6 20 0 294,0 15,0 31.12.2016 601 502,6 26 0 378,0 15,0 31.07.2017 603 505,7 23 0 351,0 15,0 BA Harburg 31.12.2014 770 631,2 12 1 293,1 22,6 31.12.2015 775 641,8 18 1 361,3 19,0 31.12.2016 798 661,3 28 1 490,5 16,9 31.07.2017 808 677,7 38 1 600,1 15,4 1 Die Zahlen sind auf Grund der unterschiedlichen Aufgabenstellungen und der sich daraus ergebenden Präsenzerfordernisse nicht unmittelbar vergleichbar. 2 Da die Anzahl der VZÄ nicht flächendeckend für die Landesbetriebe mitgeteilt werden kann, wird die Anzahl der Vollkräfte angegeben, um vollständig zu berichten. 3 Gemäß Anlage 1 der § 94er Vereinbarung soll mindestens ein Drittel der Arbeitszeit pro Woche in der Dienststelle abgeleistet werden. Ausnahmen von dieser Regelung können von den Behörden und Ämtern aus familiären oder gesundheitlichen Gründen zugelassen werden. In einigen Behörden gibt es auch flexible Modelle, bei denen die Telearbeit nach Bedarf ausgeübt wird. Drucksache 21/10101 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Behörden Jahre seit 2014 (Stichtag jeweils zum) Anzahl Mitarbeiter Anzahl Telearbeitende Anzahl von Stunden in der Woche insgesamt in Telearbeit Anzahl von Stunden in der Woche durchschnittlich pro Mitarbeiter in Telearbeit Personen (Beschäftigungs - verhältnisse ) Vollkräfte teilweise in Telearbeit ganz in Telearbeit JB4 31.12.2014 5.549 5.120,4 25 1 246,5 9,9 31.12.2015 5.527 5.101,8 30 1 341,5 11,4 31.12.2016 5.574 5.143,6 36 1 387,5 10,8 31.07.2017 5.550 5.116,2 35 1 373,5 10,7 BSB 31.12.2014 22.396 18.296,0 43 2 672,4 15,6 31.12.2015 22.688 18.432,5 43 2 701,8 15,6 31.12.2016 23.295 18.829,6 71 2 982,8 14,0 31.07.2017 23.508 18.925,4 89 2 1.106,8 13,0 BWF/ BWFG5 31.12.2014 335 289,1 14 0 186,4 13,3 31.12.2015 349 299,2 19 0 223,1 11,7 31.12.2016 349 294,7 25 0 295,6 11,8 31.07.2017 344 293,6 22 0 248,6 11,3 KB/ BKM6 31.12.2014 316 226,7 27 0 360,6 13,4 31.12.2015 308 226,5 36 0 455,3 12,7 31.12.2016 298 219,2 34 0 419,2 12,3 31.07.2017 293 218,3 38 0 453,0 11,9 BASFI 31.12.2014 1625 1365,8 85 0 1.364,0 16,0 31.12.2015 1872 1589,6 102 0 1.522,0 14,9 31.12.2016 1938 1628,9 120 0 1.772,0 14,8 31.07.2017 1835 1510,3 126 0 1.902,0 15,1 BGV 31.12.2014 940 848,2 71 0 780,0 12,0 31.12.2015 943 855,5 87 0 980,0 12,0 31.12.2016 951 869,9 103 0 1.230,0 12,0 31.07.2017 948 862,7 121 0 1.418,0 12,0 BSU7 31.12.2014 1.721 1.342,8 204 0 2.533,1 14,6 BSW 31.12.2015 958 815,9 125 0 1.516,5 11,9 31.12.2016 953 791,7 142 0 1.880,0 13,1 31.07.2017 979 801,3 157 0 2.021,4 12,8 BUE 31.12.2015 747 529,9 117 0 1.227,4 11,6 31.12.2016 733 533,9 127 0 1.479,4 11,8 31.07.2017 708 529,7 131 0 1.478,1 11,3 BWVI 31.12.2014 1.206 1.075,8 132 0 1.396,0 10,7 31.12.2015 1.185 1.062,9 152 0 1.604,0 10,6 31.12.2016 1.234 1.111,7 177 0 1.870,0 10,6 31.07.2017 1.234 1.117,1 184 0 1.950,0 10,6 BIS 31.12.2014 14.255 13.067,0 49 0 829,5 16,9 31.12.2015 14.389 13.276,8 68 0 1.074,2 15,8 31.12.2016 14.840 13.694,8 86 0 1.396,9 16,2 31.07.2017 14.923 13.744,4 90 0 1.512,3 16,8 4 Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gehört seit dem 1. Januar 2017 organisatorisch nicht mehr zur Justizbehörde. 5 Zum 1. Juli 2015 ist der Bereich Gleichstellung von der damaligen Behörde für Justiz und Gleichstellung zur damaligen Behörde für Wissenschaft und Forschung übergegangen. Die Behörden wurden in Justizbehörde und Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung umbenannt. 6 Seit 1. April 2017 Behörde für Kultur und Medien (BKM). 7 Die ehemalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) wurde zum 1. Juli 2015 in zwei Behörden unterteilt: die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und die Behörde für Umwelt und Energie (BUE). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10101 7 Behörden Jahre seit 2014 (Stichtag jeweils zum) Anzahl Mitarbeiter Anzahl Telearbeitende Anzahl von Stunden in der Woche insgesamt in Telearbeit Anzahl von Stunden in der Woche durchschnittlich pro Mitarbeiter in Telearbeit Personen (Beschäftigungsver - hältnisse) Vollkräfte teilweise in Telearbeit ganz in Telearbeit FB 31.12.2014 6.815 5.806,2 157 0 2.171,6 13,8 31.12.2015 6.825 5.828,1 183 0 2.413,6 13,2 31.12.2016 6.804 5.820,1 197 0 2.389,0 12,1 31.07.2017 6.651 5.697,9 210 0 2.749,4 13,1 Drucksache 21/10101 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 2 Behörden Fehlzeitenquote8 nicht in Telearbeit in Telearbeit9 Personalamt 10,5% 8,5% Senatskanzlei 5,3% 7,5% Bezirksamt Hamburg-Mitte 10,9% 7,4% Bezirksamt Altona 10,5% 15,5% Bezirksamt Eimsbüttel 9,7% 8,3% Bezirksamt Hamburg-Nord 9,7% 11,5% Bezirksamt Wandsbek 12,1% 17,8% Bezirksamt Bergedorf 10,6% 5,9% Bezirksamt Harburg 10,4% 12,1% Justizbehörde 9,4% 12,8% Behörde für Schule und Berufsbildung 8,7% 13,7% Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung 7,5% 3,7% Behörde für Kultur und Medien 7,5% 5,7% Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 10,5% 11,6% Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 9,1% 7,0% Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen 8,6% 7,4% Behörde für Umwelt und Energie 6,9% ***10 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation 7,6% 5,9% Behörde für Inneres und Sport 9,7% 7,8% Finanzbehörde 9,6% 9,3% 8 Die Tabelle berücksichtigt – wie bei Fehlzeitenauswertungen üblich – die Beschäftigtenaggregate des statistischen Personalbestands und Beschäftigte, die wegen längerer Erkrankung ohne Entgeltbezüge sind. Ausgewertet wurde der Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Juli 2017. 9 Die Kennzeichnung von Telearbeit gehört nicht zu den Pflichteingaben im Personalabrechnungs - und Informationssystem (PAISY); die Nutzung dieses Feldes variiert daher in den Behörden. 10 Wenn die über PAISY ausgewertete Personengruppe einer Behörde weniger als 5 Beschäftigungsverhältnisse umfasst, werden aus Datenschutzgründen statt der Fehlzeitenquote Sternchen ausgewiesen.