BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10102 21. Wahlperiode 22.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 15.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Weiterer Einsatz von Schulterkameras („Bodycams“) bei der Polizei Hamburg Wie der Senat auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 15. Juni 2015 (Drs. 21/762) berichtet hat, führte die Hamburger Polizei von Juni 2015 bis Januar 2017 einen Pilotversuch mit Schulterkameras („Bodycams“) insbesondere im Einsatz im Bereich der Reeperbahn durch, um die deeskalierende Wirkung auf potenzielle Störer und unbeteiligte Dritte zu erproben. Im Abschlussbericht vom 18. April 2017 (Drs. 21/8737) wird der Einsatz als Erfolg bezeichnet . Gerade unbeteiligte Dritte würden sich nicht mehr so oft wie ohne Kameraeinsatz mit kontrollierten Personen solidarisieren, sodass auf diese Weise kritische Situationen vermieden werden. Im Bericht wird ein Konzept zum weiteren Einsatz der Bodycams in Aussicht gestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In welchem Ausmaß (insbesondere wie viele Geräte, wie viele Einsätze, welche Einsatzgebiete) erfolgte nach dem Ende des Pilotversuches am 1. Januar 2017 bis heute (Stichtag 15. August 2017) ein weiterer Einsatz der Bodycams bei der Hamburger Polizei? Die Polizei hat Körperkameras (sogenannte Bodycams) im erfragten Zeitraum im Bereich des Polizeikommissariats (PK) 15 im Rahmen von Präsenzmaßnahmen zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität bei 26 Einsätzen mitgeführt. Bei fünf Einsätzen wurden jeweils zwei Bodycams mitgeführt. Zu den eingesetzten Bodycams siehe folgende Tabelle: Kamera Anzahl Einsätze Taser Axon Body II 24 Zepcam 2 Darüber hinaus hat die Polizei Bodycams nicht eingesetzt. 2. In welchem Ausmaß (insbesondere wie viele Geräte, wie viele geplante Einsätze, welche Einsatzgebiete) ist der weitere Einsatz der Bodycams vorgesehen? Die Polizei beabsichtigt nach Fertigstellung des Konzepts zur Erweiterung des Einsatzes der Bodycams eine Ausweitung auf das gesamt Stadtgebiet. Die Umsetzung soll zunächst mit den vorhandenen Kameras erfolgen. Schwerpunkte werden weiterhin der Bereich des PK 15 sowie Veranstaltungen und Einsätze sein, bei denen eine erhöhte Gefährdung eingesetzter Polizeibeamter prognostiziert wird. Einsätze der Bodycams erfolgen jeweils im Rahmen zur Verfügung stehender personeller Möglichkeiten. Im Übrigen siehe Drs. 21/8737. Drucksache 21/10102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele Bodycams besitzt die Hamburger Polizei seit wann und welche weiteren Anschaffungen sind vorgesehen? 4. Wie haben sich die Beschaffungs- und Einsatzkosten der Bodycams entwickelt? Die Polizei verfügt aktuell über acht Bodycams. Kamera Anzahl Anschaffung Gesamtkosten in Euro Zepcam 4 Mai 2015 14.534,66 Taser Axon Body II 4 August 2016 2.936,99 Weitere Kosten im Sinne der Fragestellung sind der Polizei bisher nicht entstanden. Planungen zur Anschaffung weiterer Bodycams sind noch nicht abgeschlossen. 5. Wann wird das Konzept zum weiteren Einsatz der Bodycams fertiggestellt und welche Inhalte wird es umfassen? Das Konzept ist noch in der Erarbeitung. Die Fertigstellung ist bis Ende des Jahres 2017 vorgesehen. 6. Welche Erkenntnisse hat die zuständige Fachbehörde aus dem Einsatz der Bodycams in Hamburg sowie in anderen Bundesländern gewonnen? Siehe Drs. 21/8737. 7. In wie vielen Fällen jeweils welchen Delikts seit Juni 2015 bis heute (Stichtag 15. August 2017) hat der Einsatz der Bodycams strafrechtliche Ermittlungen und Verfolgungen in welcher Weise positiv beeinflusst? 8. In wie vielen Gerichtsverfahren zu welchen Delikten konnten die Videoaufnahmen als Beweismittel genutzt werden? Die Beantwortung der Frage ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Polizei hat für den erfragten Zeitraum 24 Vorgänge händisch als relevant im Sinne der Fragestellung ausgewertet. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann damit nicht gewährleistet werden. Die von der Polizei Hamburg ermittelten Aktenzeichen zu den 24 Verfahren müssten zunächst durch die Staatsanwaltschaft dortigen Vorgängen zugeordnet werden. Eine Beantwortung der Fragen allein anhand der im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft (MESTA) gespeicherten Daten wäre dabei nicht ausreichend. Vielmehr müssten sämtliche in Rede stehenden Akten angefordert und im Hinblick auf den Verfahrensgang durchgesehen und ausgewertet werden. Dies betrifft zum einen eine Bewertung der Ermittlungen bis zum Abschluss des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, zum anderen auch die Auswertung von Hauptverhandlungsprotokollen und Urteilen im Hinblick auf die im gerichtlichen Verfahren ausgeschöpften Beweismittel. Eine erschöpfende Beantwortung der Fragen ist bereits allein aufgrund des hiermit verbundenen Arbeitsaufwandes in dem geforderten zeitlichen Rahmen nicht möglich. Hinzu kommt, dass sich die 24 Vorgänge in diversen Geschäftsgängen befinden, sodass eine zeitnahe Beiziehung auch nicht zu erreichen wäre. 9. Wie bewerten die mit den Bodycams betrauten Polizeibeamtinnen und -beamten die Auswirkungen der Videoaufzeichnungen auf die kontrollierten Personen und unbeteiligte Dritte? Siehe Drs. 21/8737. 10. Inwieweit gab es Beschwerden welcher Art von kontrollierten Personen oder unbeteiligten Dritten über den Einsatz der Bodycams? Beschwerden im Sinne der Fragestellung sind der Polizei nicht bekannt. Im Übrigen Siehe Drs. 21/8737. 11. Inwiefern hat der Datenschutzbeauftragte Bedenken, Hinweise oder Nachbesserungsbedarf hinsichtlich des weiteren Einsatzes der Bodycams bei der Polizei Hamburg? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10102 3 Mit der zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Verfassungsänderung verfügt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) über eine vom Senat unabhängige verfassungsrechtliche Stellung (Artikel 60a Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg – HmbVerf). Anfragen nach Artikel 25 HmbVerf verpflichten jedoch ausdrücklich den Senat, der HmbBfDI unterliegt nicht der Pflicht zur Beantwortung. Die Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft haben das Recht, sich mit Anfragen direkt an den HmbBfDI zu wenden (Artikel 60a Absatz 4 HmbVerf). 12. Inwieweit wurden die Bodycams seit dem Abschluss des Pilotversuches auch bei Großveranstaltungen und dem G20-Gipfel eingesetzt und wie wurden die Einsätze bewertet? Siehe Antwort zu 1. 13. Welche Einsatzgebiete sollen zukünftig neben St. Pauli für den Einsatz von Schulterkameras in Betracht gezogen werden und warum? Siehe Antwort zu 2.