BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10104 21. Wahlperiode 22.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 15.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Erfolgsprämie für das Management der hsh portfoliomanagement AöR trotz Rekordverlust von über 500 Millionen Euro in sechs Monaten Aus dem vor wenigen Tagen veröffentlichten Jahresabschluss der hsh portfoliomanagement AöR geht hervor, dass für den Vorstand für das Rumpfgeschäftsjahr 2016 eine erfolgsabhängige variable Vergütung von 52.000 Euro vorgesehen ist. Die Regelungen der Bundesländer Hamburg und Schleswig- Holstein für öffentliche Unternehmen sehen vor, dass eine variable erfolgsabhängige Vergütung neben der Leistung der Geschäftsführung auch die wirtschaftliche Lage und den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens berücksichtigt . Ich frage den Senat: Die nach dem Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) vorgesehenen Zielund Leistungsvereinbarungen für variable Vergütungen sind regelhaft zu Beginn eines Jahres für das jeweilige Geschäftsjahr abzuschließen. Dieses war für das Geschäftsjahr 2016 der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) insoweit nicht möglich, als die Anstalt im Laufe des Jahres 2016 aufgebaut wurde und ihre operative Tätigkeit im Wesentlichen erst in der zweiten Jahreshälfte aufgenommen hat und die derzeitigen Vorstandsmitglieder erst ab 1. Februar 2016 beziehungsweise 11. Juli 2016 für die Anstalt tätig sind. Im März 2016 wurde in Abstimmung mit den Mitgliedern des Verwaltungsrates zunächst eine Vereinbarung für die Interimstätigkeit vom 1. Februar 2016 bis zum 30. Juni 2016 und im September 2016 wurde eine Vereinbarung für den Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 31. Dezember 2016 geschlossen. Die Zielerreichung für das Jahr 2016 hat der Verwaltungsrat im März 2017 beraten und beschlossen. Für das Jahr 2017 wurde die Vereinbarung vom Verwaltungsrat im Umlaufverfahren zwischen dem 24. April 2017 und dem 3. Mai 2017 beschlossen. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der hsh pm wie folgt: 1. Wann genau wurden die Ziel- und Leistungsvereinbarungen für den Vorstand der hsh portfoliomanagement AöR für die Jahre 2016 und 2017 jeweils abgeschlossen und vom Verwaltungsrat beziehungsweise der Trägerversammlung gebilligt? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie hoch war beziehungsweise ist die maximale variable erfolgsabhängige Vergütung für den Vorstand der hsh portfoliomanagement AöR in den Jahren 2016 und 2017? Die maximale variable Vergütung der Vorstandsmitglieder beträgt 32.600,- Euro beziehungsweise 40.000,- Euro pro Jahr. Drucksache 21/10104 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Inwiefern hat das berichtete Jahresergebnis der hsh portfoliomanagement AöR Auswirkungen auf die variable Vergütung des Vorstands? 4. Warum wurde keine variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung, zum Beispiel in Bezug auf die im AöR-Staatsvertrag festgelegte Aufgabe der gewinnorientierten Verwertung und Abwicklung der übernommenen Risikopositionen, für den Vorstand der hsh portfoliomanagement AöR festgelegt? Das Jahresergebnis beziehungsweise die Gewinn- und Verlustrechnung der hsh pm werden in der allgemeinen Beurteilung der Geschäftsentwicklung berücksichtigt, sind aber erheblich von der Bewertung der von der hsh pm übernommenen Schiffskredite geprägt, die im Wesentlichen von externen Marktfaktoren wie der Charterratenentwicklung abhängen. Diese können vom Vorstand nicht beeinflusst werden und stellen insofern einen weniger geeigneten Maßstab für den Erfolg beziehungsweise die Qualität seiner Arbeit dar als die vereinbarten Kriterien zum Aufbau des Geschäftsbetriebs der hsh pm und zur erfolgreichen Restrukturierung der Portfolien. 5. Für welchen Zeitraum sind die Vorstandmitglieder der hsh portfoliomanagement AöR jeweils bestellt worden? Für jeweils fünf Jahre. 6. Werden bei der hsh portfoliomanagement AöR die Regelungen des Hamburger Corporate Governance Kodex und/oder des Corporate Governance Kodex für Schleswig-Holstein beachtet? Wann genau wurde eine diesbezügliche Entsprechenserklärung abgegeben und in welcher Form veröffentlicht? Die Entsprechenserklärungen befinden sich vor dem Hintergrund des zeitlichen Ablaufs der Aufstellung des Jahresabschlusses im ersten Geschäftsjahr der Anstalt (siehe Drs. 21/9572 und 21/9751) noch in der Abstimmung. 7. Wurden für die Vorstandsmitglieder der hsh portfoliomanagement AöR Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen (D&O-Versicherungen) abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Selbstbehalt? Nein.