BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10109 21. Wahlperiode 22.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 16.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Volle Gefängnisse und der hohe Anteil ausländischer Insassen Die Belegungs- und Personalsituation in Hamburger Justizvollzugsanstalten ist seit Monaten gleichermaßen äußerst angespannt. Aktuell (31. Juli 2017) waren die insgesamt in Hamburgs Justizvollzugsanstalten zur Verfügung stehenden 2.011 Haftplätze mit 1.925 Insassen belegt; freie Kapazitäten gibt es kaum noch, Drs. 21/10026. Im Wesentlichen ist nur in der Teilanstalt für Frauen (TAF) in der JVA Billwerder sowie in der Jugendhaftanstalt Hahnöfersand noch Platz für neue Gefangene: In der TAF gab es 39 freie Plätze, in Hahnöfersand 50. Bedauerlicherweise gibt es auch immer wieder Flüchtlinge, die inhaftiert werden . Traurige Berühmtheit erlangte in den letzten Wochen der Messerstecher von Barmbek, Ahmad A., der in der Flüchtlingsunterkunft am Kiwittsmoor in Langenhorn lebte. Aus der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10006 geht außerdem hervor, dass von 40.707 Tatverdächtigen, die zwischen Januar und Juli 2017 erfasst wurden (bereinigt um Verstöße gegen Aufenthalts - und Asylgesetz), 17.109, mithin 42 Prozent, nicht deutsch sind. Signifikant für die Straffälligkeit dürfte vor allem sein, dass es sich um Männer handelt im Alter zwischen 18 und 35 Jahren. Aus der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/3877 geht hervor, dass der Anteil der ausländischen Insassen in den einzelnen Justizvollzugsanstalten schwankt, aber vor allem in der JVA Billwerder und der JVA Hahnöfersand in den ersten Monaten des Jahres 2016 durchschnittlich bei rund 60 Prozent und in der UHA sogar bei knapp 70 Prozent lag. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsalltag der Bediensteten. Aus diesem Grund wurde kürzlich auch die sinnvolle Möglichkeit des Video- Dolmetschens in der JVA Billwerder und der UHA eingeführt. In der Pressemitteilung der Justizbehörde zur Einführung des Pilotprojekts wird angegeben , dass der Ausländeranteil in der JVA Billwerder mittlerweile rund 64 Prozent und in der UHA 67 Prozent beträgt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie haben sich Anzahl und Anteil der ausländischen Untersuchungshaftund Straf- und Jugendstrafgefangenen in den einzelnen Justizvollzugsanstalten seit Mai 2016 entwickelt? Bitte jeweils zum 1. eines Monats als Stichtag angeben. Drucksache 21/10109 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Stichtag: 01.05.2016 Anstalten Gefangenen- bestand (Belegung) Anzahl der ausländischen Gefangenen Anteil in % Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder 656 379 58% JVA Fuhlsbüttel 287 132 46% JVA Glasmoor 210 79 38% JVA Hahnöfersand 115 73 63% Sozialtherapeutische Anstalt 137 42 31% Untersuchungshaftanstalt 271 163 60% Stichtag: 01.06.2016 Anstalten Gefangenen- bestand (Belegung) Anzahl der ausländischen Gefangenen Anteil in % JVA Billwerder 655 383 58% JVA Fuhlsbüttel 282 136 48% JVA Glasmoor 202 73 36% JVA Hahnöfersand 130 81 62% Sozialtherapeutische Anstalt 139 44 32% Untersuchungshaftanstalt 300 232 77% Stichtag: 01.07.2016 Anstalten Gefangenen- bestand (Belegung) Anzahl der ausländischen Gefangenen Anteil in % JVA Billwerder 678 398 59% JVA Fuhlsbüttel 287 141 49% JVA Glasmoor 205 66 32% JVA Hahnöfersand 118 75 64% Sozialtherapeutische Anstalt 136 37 27% Untersuchungshaftanstalt 289 201 70% Stichtag: 01.08.2016 Anstalten Gefangenen- bestand (Belegung) Anzahl der ausländischen Gefangenen Anteil in % JVA Billwerder 675 420 62% JVA Fuhlsbüttel 288 138 48% JVA Glasmoor 209 65 31% JVA Hahnöfersand 118 76 64% Sozialtherapeutische Anstalt 137 37 27% Untersuchungshaftanstalt 290 182 63% Stichtag: 01.09.2016 Anstalten Gefangenen- bestand (Belegung) Anzahl der ausländischen Gefangenen Anteil in % JVA Billwerder 673 409 61% JVA Fuhlsbüttel 281 141 50% JVA Glasmoor 211 64 30% JVA Hahnöfersand 125 79 63% Sozialtherapeutische Anstalt 138 41 30% Untersuchungshaftanstalt 302 234 77% Stichtag: 01.10.2016 Anstalten Gefangenen- bestand (Belegung) Anzahl der ausländischen Gefangenen Anteil in % JVA Billwerder 665 398 60% JVA Fuhlsbüttel 289 137 47% JVA Glasmoor 210 68 32% JVA Hahnöfersand 117 78 67% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10109 3 Sozialtherapeutische Anstalt 133 41 31% Untersuchungshaftanstalt 279 190 68% Stichtag: 01.11.2016 Anstalten Gefangenen- bestand (Belegung) Anzahl der ausländischen Gefangenen Anteil in % JVA Billwerder 691 421 61% JVA Fuhlsbüttel 280 131 47% JVA Glasmoor 204 71 35% JVA Hahnöfersand 129 83 64% Sozialtherapeutische Anstalt 133 42 32% Untersuchungshaftanstalt 303 223 74% Stichtag: 01.12.2016 Anstalten Gefangenen- bestand (Belegung) Anzahl der ausländischen Gefangenen Anteil in % JVA Billwerder 662 422 64% JVA Fuhlsbüttel 303 144 48% JVA Glasmoor 200 71 36% JVA Hahnöfersand 130 83 64% Sozialtherapeutische Anstalt 134 41 31% Untersuchungshaftanstalt 304 245 81% Stichtag: 01.01.2017 Anstalten Gefangenen- bestand (Belegung) Anzahl der ausländischen Gefangenen Anteil in % JVA Billwerder 679 417 61% JVA Fuhlsbüttel 291 138 47% JVA Glasmoor 202 74 37% JVA Hahnöfersand 124 86 69% Sozialtherapeutische Anstalt 136 39 29% Untersuchungshaftanstalt 280 201 72% Stichtag: 01.02.2017 Anstalten Gefangenen- bestand (Belegung) Anzahl der ausländischen Gefangenen Anteil in % JVA Billwerder 701 444 63% JVA Fuhlsbüttel 306 140 46% JVA Glasmoor 207 80 39% JVA Hahnöfersand 146 99 68% Sozialtherapeutische Anstalt 149 45 30% Untersuchungshaftanstalt 332 268 81% Stichtag: 01.03.2017 Anstalten Gefangenen- bestand (Belegung) Anzahl der ausländischen Gefangenen Anteil in % JVA Billwerder 738 476 64% JVA Fuhlsbüttel 303 143 47% JVA Glasmoor 207 80 39% JVA Hahnöfersand 144 94 65% Sozialtherapeutische Anstalt 154 52 34% Untersuchungshaftanstalt 323 269 83% Stichtag: 01.04.2017 Anstalten Gefangenen- bestand (Belegung) Anzahl der ausländischen Gefangenen Anteil in % JVA Billwerder 743 468 63% JVA Fuhlsbüttel 311 146 47% Drucksache 21/10109 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 JVA Glasmoor 207 84 41% JVA Hahnöfersand 149 93 62% Sozialtherapeutische Anstalt 155 56 36% Untersuchungshaftanstalt 312 223 71% Stichtag: 01.05.2017 Anstalten Gefangenen- bestand (Belegung) Anzahl der ausländischen Gefangenen Anteil in % JVA Billwerder 706 453 64% JVA Fuhlsbüttel 307 147 48% JVA Glasmoor 212 83 39% JVA Hahnöfersand 145 90 62% Sozialtherapeutische Anstalt 167 59 35% Untersuchungshaftanstalt 319 211 66% Stichtag: 01.06.2017 Anstalten Gefangenen- bestand (Belegung) Anzahl der ausländischen Gefangenen Anteil in % JVA Billwerder 705 465 66% JVA Fuhlsbüttel 303 165 54% JVA Glasmoor 215 87 40% JVA Hahnöfersand 156 92 59% Sozialtherapeutische Anstalt 171 79 46% Untersuchungshaftanstalt 315 274 87% Stichtag: 01.07.2017 Anstalten Gefangenen- bestand (Belegung) Anzahl der ausländischen Gefangenen Anteil in % JVA Billwerder 745 486 65% JVA Fuhlsbüttel 319 166 52% JVA Glasmoor 209 83 40% JVA Hahnöfersand 141 85 60% Sozialtherapeutische Anstalt 176 62 35% Untersuchungshaftanstalt 241 162 67% Stichtag: 01.08.2017 Anstalten Gefangenen- bestand (Belegung) Anzahl der ausländischen Gefangenen Anteil in % JVA Billwerder 730 475 65% JVA Fuhlsbüttel 308 158 51% JVA Glasmoor 214 86 40% JVA Hahnöfersand 146 85 58% Sozialtherapeutische Anstalt 174 58 33% Untersuchungshaftanstalt 353 301 85% 2. Wie haben sich der Anteil der Nichtdeutschen an der Gesamtbevölkerung Hamburgs sowie der Anteil der Asylbewerber und der Flüchtlinge an der Gesamtbevölkerung und an den Nichtdeutschen seit dem Jahre 2015 entwickelt? Bitte für den 31.12.2015, 31.12.2016 und 30.06.2017 angeben. Bevölkerung in Hamburg Stichtag Insgesamt darunter Ausländer/-innen Anzahl % 31.12.2015 1.833.930 288.338 15,7 31.12.2016 1.860.759 309.944 16,7 Quelle: Statistikamt Nord, Auswertung des Melderegisters Die Auswertung des Melderegisters mit Stand 30. Juni 2017 durch das Statistikamt Nord liegt voraussichtlich Ende September 2017 vor. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10109 5 Zur Anzahl von Asylbewerbern (Inhaber einer Aufenthaltsgestattung nach § 55 Asylgesetz ) und Flüchtlingen (zur vom Senat verwandten Definition siehe Drs. 21/131) in Hamburg zu den erfragten Stichtagen siehe Drs. 21/2976, 21/7604 und 21/9896. Von einer Quotenbildung sieht der Senat ab, da diese Daten einer anderen Datenquelle – dem Ausländerzentralregister – entnommen worden sind als die Bevölkerungszahlen, die aus der Auswertung des Melderegisters durch das Statistikamt Nord stammen, und unterschiedliche Datenquellen nie exakt miteinander vergleichbar sind. 3. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befanden und befinden sich seit Mai 2016 in der JVA Hahnöfersand? Bitte jeweils zum 1. eines Monats als Stichtag und differenziert nach Untersuchungshaft und Jugendstrafhaft darstellen. Stichtag 01.05.16 01.06.16 01.07.16 01.08.16 01.09.16 01.10.16 01.11.16 01.12.16 Jugendstrafe 3 5 4 2 1 1 0 1 Untersuchungs - haft 8 8 7 7 8 8 9 7 Stichtag 01.01.17 01.02.17 01.03.17 01.04.17 01.05.17 01.06.17 01.07.17 01.08.17 Jugendstrafe 1 0 0 0 1 1 1 3 Untersuchungs - haft 6 9 8 11 11 12 10 8 4. In der Drs. 21/1802 heißt es: „Der Strafvollzugsausschuss der Länder hat sich auch auf Veranlassung der zuständigen Behörde in seiner 122. Tagung vom 23. bis 25. September (2015) in Schwerin mit den möglichen Auswirkungen der Zuwanderungsbewegung befasst und beschlossen , eine länderübergreifende Arbeitsgruppe zu diesem Thema einzusetzen . In diesem Gremium soll mit sachverständiger Unterstützung die zukünftige Entwicklung der Belegungszahlen aus kriminologischer Sicht bewertet werden. Darüber hinaus wurde vereinbart, ein Informationssystem einzuführen und sich über die unterjährigen Belegungszahlen länderübergreifend regelmäßig auszutauschen.“ a. Zu welchen (Zwischen-)Ergebnissen ist der Strafvollzugsausschuss gekommen? b. Wurde das Informationssystem eingeführt? Falls ja, welche Erkenntnisse wurden bislang daraus gewonnen? Falls nein, weshalb nicht? c. Inwiefern wird die Flüchtlingssituation bei der Ermittlung der Gefangenenprognose und künftigen Haftplatzkapazitäten berücksichtigt? d. Von wie vielen Inhaftierten geht die zuständige Behörde durchschnittlich bis zum Jahr 2020 aus? Bitte pro Jahr angeben. Angesichts rückläufiger Flüchtlingszahlen hat der Strafvollzugsausschuss in seiner 124. Tagung vom 28. bis 30. September 2016 in Karlsruhe beschlossen, die aufgrund des Beschluss in der 122. Sitzung eingeführten monatlichen Erhebungen ab Oktober 2016 einzustellen. Zu der Einrichtung der länderübergreifenden Arbeitsgruppe des Strafvollzugsausschusses ist es bislang aus dem gleichen Grunde nicht gekommen. In seiner Herbstkonferenz 2017 wird sich der Strafvollzugsausschuss vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung der Migration erneut mit der Thematik befassen, insbesondere mit der Frage einer Wiedereinführung der Erhebungsmatrix. Im Übrigen siehe Drs.21/1802. Drucksache 21/10109 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 5. Im Juni wurde das Pilotprojekt zum Video-Dolmetschen in der JVA Billwerder und der UHA eingeführt. a. Wie beurteilt die zuständige Behörde die Erfahrungen der ersten Monate, die mit dem Video-Dolmetschen gemacht wurden? Die Nutzung des Videodolmetschens in der JVA Billwerder und der Untersuchungshaftanstalt verläuft bisher reibungslos und erleichtert die Verständigung unter anderem im Rahmen der Aufnahme, bei medizinischen Untersuchungen, in Krisensituationen oder bei sonstigen Sachverhalten, die eine zuverlässige und schnell zur Verfügung stehende Kommunikation zwischen Bediensteten und Gefangenen erfordern. b. Inwieweit ist eine Ausweitung des Projekts auf andere Justizvollzugsanstalten , insbesondere die JVA Hahnöfersand, geplant? Der Einsatz des Videodolmetschens in der JVA Billwerder und der Untersuchungshaftanstalt ist ein zunächst bis zum 30. Juni 2018 befristetes Pilotprojekt; über den weiteren Einsatz wird die zuständige Behörde zu gegebener Zeit entscheiden. 6. In der Drs. 21/10026 gibt der Senat an, dass ausreichend Haftplätze in Hamburgs Justizvollzugsanstalten vorhanden seien, um Untersuchungshaft -, Straf- und Ersatzfreiheitsstrafgefangene aufzunehmen und insofern keine Maßnahmen ergriffen werden, um kurzfristig weitere Kapazitäten zu schaffen. Am 31. Juli 2017 gab es in der JVA Billwerder (Männer) lediglich vier freie Haftplätze, in Fuhlsbüttel 18 und in der Sozialtherapeutischen Anstalt einschließlich der Außenstelle Bergedorf sieben. Mithin standen in Hamburg für männliche Insassen lediglich noch 29 freie Haftplätze zur Verfügung. a. Ist die zuständige Behörde weiterhin der Auffassung, dass diese freien Haftplatzkapazitäten ausreichen? Falls ja, aus welchen Gründen? Falls nein, wie begründet der Senat seine Einschätzung aus der Drs. 21/10026 und welche Maßnahmen will die zuständige Behörde dann ergreifen? Die zuständige Behörde passt die Haftplatzreserven kontinuierlich an den Bedarf an und nimmt, wenn nötig, stillgelegte Stationen wieder in Betrieb, wie beispielsweise Haus 7 der JVA Billwerder. Während des G20-Gipfels wurde vorübergehend die ehemalige Teilanstalt für Frauen (TAF) auf Hahnöfersand wieder in Betrieb genommen, um zusätzliche Haftplätze zu gewinnen. Die ehemalige TAF hat rund 100 belegungsfähige Plätze, die in der Statistik jedoch nicht auftauchen, wenn sie – wie aktuell – stillgelegt ist. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten des B-Flügels in der Untersuchungshaftanstalt werden darüber hinaus im März 2018 weitere 100 Haftplätze wieder zur Verfügung stehen. b. Wie viele Personen, die zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt wurden, warten aktuell auf ihren Strafantritt? Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg wird nicht verlässlich erfasst, wie viele Verurteilte künftig noch eine Strafe anzutreten haben, zumal im Hinblick auf § 24 Absatz 1 Strafvollstreckungsordnung nicht alle durch die Hamburger Gerichte verurteilten Täter die Strafe auch in Hamburg verbüßen und andererseits auch durch Gerichte anderer Länder Verurteilte in Hamburger Justizvollzugsanstalten aufgenommen werden. Insoweit wäre diese Zahl selbst durch eine – innerhalb der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht mögliche – händische Auswertung sämtlicher Verfahren, in denen rechtskräftig eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt worden ist, nicht zu ermitteln. c. Wie viele freie Haftplätze gibt es in der Außenstelle Bergedorf der Sozialtherapeutischen Anstalt? Fünf (Stand: 21. August 2017). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10109 7 d. Wie viele Insassen befinden sich aktuell in der Sozialtherapeutischen Anstalt, die keinen sozialtherapeutischen Hintergrund haben? Zu welchen Auswirkungen führt die Unterbringung von Insassen ohne sozialtherapeutischen Hintergrund sowie von Ersatzfreiheitsstraflern in der Sozialtherapeutischen Anstalt für die Gefangenen, die dort therapiert werden sollen? Aktuell befinden sich im Haupthaus der Sozialtherapeutischen Anstalt zwei Gefangene ohne sozialtherapeutischen Hintergrund sowie 36 Insassen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, wobei letztere gesondert auf eigenen Stationen untergebracht sind. Neun Insassen, die ursprünglich für eine Verlegung in die JVA Glasmoor vorgesehen waren, sind in der Außenstelle Bergedorf der Sozialtherapeutischen Anstalt untergebracht. Sie können hier im Wege des Überleitungsvollzuges der Sozialtherapeutischen Anstalt intensiv bei der Vorbereitung auf die Entlassung unterstützt werden . Vor allem die Unterbringung von Gefangenen mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bringt eine Mehrbelastung der Bediensteten mit sich und ist für das Behandlungsklima der Anstalt weniger zuträglich, als eine Belegung ausschließlich mit Gefangenen, die hier von vornherein mit dem Ziel einer sozialtherapeutischen Behandlung untergebracht sind. Jedoch führt die Unterbringung der Gefangenen mit einer Ersatzfreiheitsstrafe und der beiden Gefangenen ohne sozialtherapeutischen Hintergrund nicht zu Beeinträchtigungen bei den Therapieangeboten der Anstalt. Im Übrigen siehe Drs. 21/7912. 7. In der Teilanstalt für Frauen gab es am 31. Juli 2017 39 freie Haftplätze, am 30. Juni 2017 waren es 41, am 1. Juni sowie am 1. Mai 2017 jeweils sogar nur 34. Im Rahmen der geplanten Vollzugskooperation mit Schleswig-Holstein ist vorgesehen, dass Hamburg Schleswig-Holstein garantiert, bis zu 60 weibliche Gefangene aufzunehmen. Im Zwischenbericht , Drs. 21/5780, wurde festgestellt, „dass die notwendigen Haftplatzbedarfe beider Länder in den Bereichen des Jugendstrafvollzuges und des Frauenvollzuges nach dem gegenwärtigen Stand der Prüfung mit notwendiger Reserve gewährleistet werden können.“ Zum Zeitpunkt des Zwischenberichts wurde angenommen, dass auch das damals nicht genutzte Haus VII der JVA Billwerder mit 35 Plätzen für den Frauenvollzug zur Verfügung stehen würde. Dieses Haus ist mittlerweile mit männlichen Insassen belegt. a. Geht die zuständige Behörde noch immer davon aus, dass die notwendigen Haftplatzbedarfe beider Länder in den Bereichen des Jugendstraf- und Frauenvollzuges mit notwendiger Reserve gewährleistet werden können? Falls ja, wie begründet sie dies auch vor dem Hintergrund, dass Haus VII nicht mehr zur Verfügung steht? Falls nein, welche Konsequenzen zieht sie daraus? Im Fall der Kooperation mit Schleswig-Holstein im Bereich des Jugendstraf- und geschlossenen Frauenvollzuges ab 2020 wird das Haus 7 in der JVA Billwerder wieder zur Verfügung stehen. Die Belegung mit männlichen Untersuchungshaftgefangenen erfolgt derzeit vor dem Hintergrund der Sanierungsarbeiten im B-Flügel der Untersuchungshaftanstalt, dessen Wiederinbetriebnahme für März 2018 vorgesehen ist. b. Für die Berechnungen werden nach Angaben des Senats in der Drs. 21/5780 die Mittwochsbelegungen aus der Vollzugsstatistik, die in beiden Ländern regelmäßig erhoben werden, herangezogen. Wie haben sich Belegungsfähigkeit und tatsächliche Belegung im Frauenvollzug der JVA Lübeck monatlich seit April 2017 entwickelt? Bitte jeweils zum ersten Mittwoch eines Monats als Stichtag, differenziert nach Strafhaft, Untersuchungshaft und offenem Vollzug darstellen. Im Rahmen einer Kooperation würde ausschließlich der geschlossene Frauenvollzug nach Hamburg verlagert werden, siehe auch Drs. 21/5780. In Abstimmung mit Drucksache 21/10109 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Schleswig-Holstein werden im vorliegenden Fall die folgenden Angaben regelmäßig erhoben und ausgetauscht: Stichtag Belegungsfähigkeit tatsächliche Belegung Strafhaft U-Haft* offener Vollzug Strafhaft U-Haft offener Vollzug 05.04.2017 40 18 11 37 8 10 03.05.2017 40 18 11 37 13 10 07.06.2017 40 18 11 36 9 11 05.07.2017 40 18 11 42** 7 10 02.08.2017 40 18 11 43** 8 9 * Eine Innendifferenzierung zwischen der Unterbringung von weiblichen Straf- und Untersuchungshaftgefangenen bezieht sich lediglich auf zwölf der 18 Haftplätze im Bereich der Untersuchungshaft. ** Zu diesen Stichtagen waren zwei beziehungsweise drei weibliche Strafgefangene im Bereich der Untersuchungshaft untergebracht, der die Differenzierung zur Strafhaft nicht erfordert. c. Wie haben sich Belegungsfähigkeit und tatsächliche Belegung im Jugendvollzug in der JVA Neumünster sowie in der JVA Schleswig einschließlich Sozialtherapie monatlich seit April 2017 entwickelt? Bitte jeweils zum ersten Mittwoch eines Monats als Stichtag, differenziert nach Strafhaft, Sozialtherapie, Untersuchungshaft und offenem Vollzug darstellen. Die folgenden Angaben betreffen den Jugendvollzug in der JVA Neumünster und der Jugendanstalt Schleswig einschließlich der Sozialtherapie (Sotha): Stichtag Belegungsfähigkeit tatsächliche Belegung Strafhaft Sotha U-Haft off. Vollzug Strafhaft Sotha U-Haft off. Vollzug 05.04.2017 60 22 31 10 62 20 26 6 03.05.2017 60 22 31 10 56 21 33 4 07.06.2017 60 22 31 10 40 22 35 5 05.07.2017 60 22 31 10 43 21 28 5 02.08.2017 60 22 31 10 42 21 25 7 Aufgrund der zurzeit laufenden Umbaumaßnahmen in der Jugendanstalt Schleswig ist die dortige Belegungsfähigkeit vorübergehend herabgesetzt. Deshalb wird für den Zeitraum der laufenden Bauarbeiten die Aufteilung der Belegungsfähigkeit nach Strafhaft und Untersuchungshaft im Gegensatz zur feststehenden Belegungsfähigkeit in der Sozialtherapeutischen Anstalt und im offenen Vollzug flexibel gestaltet. Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen werden in der Jugendanstalt Schleswig 140 Haftplätze zur Verfügung stehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. b.