BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10111 21. Wahlperiode 22.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 16.08.17 und Antwort des Senats Betr.: G20 – Technische Überwachungsmaßnahmen (III) Aus der Antwort des Senats in Drs. 21/9862 ergeben sich Nachfragen. So frage ich den Senat: 1. In wie vielen Fällen wurde den unter 2. erwähnten 38 Anträgen nach § 100g StPO auf Funkzellenabfrage durch das Amtsgericht Hamburg stattgegeben? 2. Aufgrund welcher strafrechtlichen Vorwürfe wurde jeweils eine FZA angeordnet? Welcher zeitliche und örtliche Bereich war von den Anordnungen betroffen? Bitte nach den einzelnen Anordnungen aufschlüsseln. Eine Beantwortung der Fragen ist wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks der Verfahren, in denen Anträge nach § 100g der Strafprozessordnung (StPO) gestellt wurden, nicht möglich. 3. Wie viele Personen waren nach Kenntnis des Senats von den einzelnen Funkzellenabfragen betroffen? Bitte aufschlüsseln. Eine Aussage zur Anzahl der betroffenen Personen kann nicht gemacht werden, weitere Angaben würden den Ermittlungszweck gefährden. 4. Wie lauten die Aktenzeichen der den Anordnungen zugrunde liegenden Beschlüssen des AG Hamburg? Siehe Antwort zu 1. und 2.