BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10112 21. Wahlperiode 22.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 16.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Fischereiabgabe Hamburger Fischereischeininhaber haben nach dem Hamburgischen Fischereigesetz eine Fischereiabgabe zu entrichten. Diese Abgabe wird von der Freien und Hansestadt Hamburg erhoben und gesondert verwaltet. Die Mittel sind zur Förderung der Fischerei zu verwenden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Mittel für die Finanzierung der Fischereiaufsicht werden mit Ausnahme der Aufwandsentschädigungen (Kilometergeld und Tagespauschale) für die ehrenamtlichen Fischereiaufseher (§ 7 Absatz 2 Hamburgisches Fischereigesetz) nicht aus Einnahmen aus der Fischereiabgabe finanziert. Die Verbuchung der Zahlungsvorgänge für die Fischereiaufsicht erfasst Benzinkosten nicht mehr getrennt. Es wird daher nur noch unterschieden nach den Kostenarten Versicherungen, Geräte und Ausstattungen , Miete und sonstiger Aufwand. Die Daten zu den Fragen 2., 3. und 8. beruhen auf einer Auswertung des SAP- Systems. Als Stichtag wird das Datum der tatsächlichen Zahlung verwendet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie haben sich die Einnahmen aus der Fischereiabgabe in 2016 und im 1. Halbjahr 2017 entwickelt? Bitte nach Bezirken und Jahren differenziert angeben. Einnahmen aus der Fischereiabgabe in € Jahr Mitte Altona Eimsbüttel Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 2016 21.980 12.815 13.095 18.130 31.800 15.190 13.933 1. Quartal 2017 18.985 10.955 10.710 14.125 26.685 13.780 11.070 2. Wie wurden diese Einnahmen aus der Fischereiabgabe verwendet? Bitte entsprechend der sechs Fördertatbestände (siehe §7 Absatz 2 Hamburgisches Fischereigesetz) sowie Verwaltungskosten und sonstigen Ausgaben differenzieren. Jahr Fördertatbestand 2016 2017 Maßnahmen zur Erhaltung eines der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden gesunden und artenreichen Fischbestandes - € - € Verbesserung der fischereilichen Verhältnisse der Gewässer - € - € Öffentlichkeitsarbeit für Fischerei sowie für den Fischarten- und Gewässerschutz 1.198,40 € - € Drucksache 21/10112 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr Fördertatbestand 2016 2017 Untersuchung und Bekämpfung von Fischkrankheiten - € - € Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Fischarten 68.898,00 € 65.948,85 € Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Fischereiaufseher 8.204,38 € 7.696,10 € 3. Welche Angel(sport)vereine haben seit 2016 direkt oder über den Angelsport -Verband Hamburg e.V. sowie direkt an den Angelsport-Verband Hamburg e.V. Zuwendungen aus den Einnahmen der Fischereiabgabe erhalten? Sofern bestimmte Angel(sport)vereine keine Zuwendungen erhalten haben, bitte begründen. 4. Wie hoch waren die jeweiligen Zuwendungen pro Verein direkt oder über den Angelsport-Verband Hamburg sowie direkt an den Angelsport-Verband Hamburg und für welche Fördertatbestände wurden die Zuwendungen jeweils ausgezahlt? Für Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Fischarten haben folgende Vereine beziehungsweise der Angelsportverband Hamburg e.V. Zuwendungen in der angegebenen Höhe für das angegebene Haushaltsjahr erhalten: Verein/Verband 2016 2017 AV Bergedorf-West/Allermöhe e.V. - € 2.757,40 € Wandsbeker Sportangler Verein - € 1.225,00 € Sportfischer-Verein Rahlstedt von 1934 e.V. 744,72 € 1.181,63 € Angelsport-Verband Hamburg e.V. 68.153,28 € 60.784,82 € Die Zuwendungen für die drei genannten Vereine im Jahr 2017 beruhen auf einem Bewilligungsbescheid aus dem Jahr 2016. Neben den genannten Beträgen stehen weitere Auszahlungen aus Zuwendungsbescheiden für das Jahr 2017 noch aus, da die entsprechenden Maßnahmen bisher nicht abgerechnet sind. Für Öffentlichkeitsarbeit hat der Angelsport-Verband Hamburg e.V. (ASV) im Jahr 2016 1.198,40 Euro erhalten. Besatzmaßnahmen für Vereins-, Verbands oder Pachtgewässer können, soweit diese der guten fachlichen Praxis entsprechen, bis zu 50 Prozent teilfinanziert werden, für sachgerechte Besatzmaßnahmen von öffentlichen Gewässern oder für Aalbesatz ist eine komplette Finanzierung möglich. Unter diesen Voraussetzungen hat im Jahr 2016 jeder Verein, der einen entsprechenden Antrag gestellt hat, eine Zuwendung erhalten. Für das Jahr 2017 können dazu noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Weitere Angaben zur Unterstützung der Mitgliedsvereine für Besatzmaßnahmen durch den ASV sind bei diesem direkt zu erfragen. 5. Welche Neuanschaffungen wurden für die Fischereiaufsicht seit 2015 finanziert? Wo werden die entsprechenden Mittel vorgehalten? Im September des Jahres 2016 wurde ein weiteres Fischereiaufsichtsboot angeschafft . Die Mittel wurden in der Produktgruppe 271.03 Agrarwirtschaft zur Verfügung gestellt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Wie viele Erstausstellungen von Fischereischeinen wurden in 2016 und im 1. Halbjahr 2017 durchgeführt? Bitte nach Jahren (für 2015 bitte aktuellen Stand angeben) und Bezirksämtern aufschlüsseln. Die folgenden Fallzahlen geben die in den Kundenzentren der Bezirke erstmalig ausgestellten Fischereischeine wieder: Erstausstellung von Fischereischeinen Jahr Mitte 1) Altona Eimsbüttel Nord Wandsbek 2) Bergedorf 3) Harburg 2016 294 287 288 508 762 76 344 1. Quartal 2017 - 156 148 325 420 56 174 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10112 3 Erstausstellung von Fischereischeinen Jahr Mitte 1) Altona Eimsbüttel Nord Wandsbek 2) Bergedorf 3) Harburg 1.1. bis 17.8.2017 233 186 184 - - 92 206 4) 1) In Hamburg-Mitte wurden im Verbraucherschutzamt im Jahr 2016 acht, im Jahr 2017 fünf weitere Fischereischeine erstmalig ausgestellt. 2) Das Kundenzentrum Walddörfer ist derzeit geschlossen. Daher können für diesen Bereich keine Zahlen geliefert werden. 3) In Bergedorf wurden im Verbraucherschutzamt im Jahr 2016 227, im ersten Halbjahr 2017 91 beziehungsweise bis zum 17.8.2017 100 weitere Fischereischeine erstmalig ausgestellt. 4) Stichtag 16.08.2017 7. Wie hat sich die Anzahl (Mitarbeiter und Vollzeitäquivalente) der Fischereiaufseher seit 2016 quartalsweise entwickelt? Zahl der ehrenamtlichen Fischereiaufseherinnen und -aufseher 1. Quartal 2016 17 2. Quartal 2016 15 3. Quartal 2016 15 4. Quartal 2016 15 1. Quartal 2017 17 2. Quartal 2017 17 3. Quartal 2017 17 Im Übrigen siehe Drs. 21/1883 8. Welche Mittel wurden für die Fischereiaufsicht seit 2016 aufgewandt? Bitte quartalsweise aufschlüsseln und nach Bereichen der gezahlten Aufwandserstattung (Kilometergeld, Tagespauschale, Versicherung, Geräte und Ausstattungen, sonstige Erstattungen, Benzin, Miete) differenzieren . Kilometergeld *) Tagespauschale Versicherung Geräte und Ausstattung Miete Sonstiger Aufwand 1. Quartal 2016 5.024,38 € 3.180,00 € 247,92 € 600,00 € 756,69 € 2. Quartal 2016 600,00 € 350,15 € 3. Quartal 2016 12.700,00 € 600,00 € 997,24 € 4. Quartal 2016 4.597,80 € 2.930,00 € 182,97 € 4.614,42 € 1.050,00 € 1.395,58 € 1. Quartal 2017 245,02 € 600,00 € 4.721,65 € 2. Quartal 2017 590,95 € 600,00 € 1.485,66 € 3. Quartal 2017 9.995,85 € 400,00 € 2.451,19 € *) einschließlich Mitfahrerentschädigung Im Übrigen siehe Vorbemerkung.