BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10116 21. Wahlperiode 22.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 16.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Welche Bedeutung hat Social Entrepreneurship für den rot-grünen Senat? Die Gründerszene erfreut sich zunehmend öffentlicher und politischer Aufmerksamkeit . Doch während Social Entrepreneurship (SE) als eine mögliche Ausprägung unternehmerischen Handelns in anderen europäischen Ländern ebenfalls eine größere Wahrnehmung und Begleitung durch die öffentliche Hand erhält, scheint die staatliche Unterstützung für diese Ausrichtung von neu gegründeten Unternehmen in Deutschland deutlich überschaubarer anzulaufen. Im rot-grünen Koalitionsvertrag findet sich in diesem Kontext auf Seite 24 nur die sehr vage Beschreibung „Der Senat will alle relevanten Stakeholder in Hamburg zusammenbringen und ein StartUp Ökosystem aufbauen“. Den Begriff (soziales) Unternehmertum oder gar den Fachbegriff Social Entrepreneurship sucht man derweil vergebens. Für eine umfassende Stärkung der Hamburger Gründerszene ist es jedoch von grundlegender Bedeutung, dass sich der Senat mit möglichen Ausprägungen von Unternehmensgründungen befasst, um spezifische Förderinstrumente und -maßnahmen anzubieten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Begriff des Unternehmertums – Entrepreneurship – ist vielfältig und kann entsprechend verschiedene Ausprägungen annehmen. Social Entrepreneurs verfolgen das Ziel, mit ihren Produkten und Dienstleistungen einen besonderen Beitrag zum gesellschaftlichen Fortschritt zu leisten. Ihre Leistungserstellung orientiert sich nicht nur am Markt, sondern vor allem an den Bedarfen der Gesellschaft. Dabei entwickeln Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmer oftmals neue Ideen und innovative Geschäftsmodelle in den verschiedensten Lebensbereichen. So wurden in jüngster Zeit zum Beispiel Projekte zur Integration geflüchteter Menschen in Arbeit, Ausbildung und Gesellschaft initiiert oder innovative Konzepte im Verkehrsbereich entwickelt. Auch in der Freien und Hansestadt Hamburg hat sich eine lebendige Social Entrepreneurship -Szene entwickelt.1 Der Senat unterstützt die klassischen Anlaufstellen wie Kammern und Wirtschaftsförderungseinrichtungen bei der Umsetzung von innovativen Geschäftsideen von Sozialunternehmen. So stehen auch Sozialunternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase die Beratungs- und Förderprogramme der Freien und Hansestadt Hamburg offen. 1 Siehe hierzu beispielsweise www.germany.ashoka.org/fellows; www.socialimpactstart.eu sowie http://www.nexthamburg.de/gelbeliste/. Drucksache 21/10116 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat sich der Senat mit dem Begriff Social Entrepreneurship befasst? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 2. Befindet sich der Senat im Dialog mit Vertretern der Social-Entrepreneurship -Szene? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Ja. Der Senat befindet sich im Dialog unter anderem mit dem Social Impact Lab Hamburg und weiteren Partnerinnen und Partnern im Rahmen des Projektes „Innovative City Hamburg 2030“. 3. Wie definiert der Senat Social Entrepreneurship und welche Bedeutung misst er dem Thema Social Entrepreneurship für Hamburg bei? 4. Welche Infrastrukturen und Förderinstrumente gibt es für Social-Entrepreneurship -Gründungen und Skalierungen? 5. Ist Hamburg als Social Innovation Hub zu bezeichnen beziehungsweise verfolgt der Senat das Ziel, Hamburg zu einem solchen Hub zu formen? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. bis 2.