BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10117 21. Wahlperiode 22.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 16.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Sauberkeit und Organisation an Baustellen Es gibt immer wieder Berichte über schlecht gesicherte und gepflegte Baustellen , an denen Unrat und schlechte Ausschilderungen Verkehrsteilnehmer gefährden. Ich frage den Senat: 1. Welche Vorschriften zur Entsorgung von Müll an Baustellen gibt es? Zur Entsorgung von Abfall auf Baustellen gilt eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen ; insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG), Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV), Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis- Verordnung – AVV), Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung – AltholzV) sowie die Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung – POP-Abfall- ÜberwV). 2. Wie wird die Einhaltung dieser Vorschriften überprüft? Die Einhaltung der Vorschriften wird durch stichprobenartige Kontrollen der Behörde für Umwelt und Energie sowie der Bezirksämter überprüft. 3. Welche Vorschriften gibt es zum Schutz der Baustellen vor Wettereinflüssen wie Wind, Sturm et cetera? Die §§ 3 und 14 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in Zusammenhang mit § 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) sind für den sicheren Betrieb einer Baustelle zu beachten. 4. Wie wird die Einhaltung dieser Vorschriften überprüft? Die Einhaltung der Vorschriften wird durch stichprobenartige Kontrollen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen überprüft. 5. Welche Vorschriften zur Sicherung von Baustellen gibt es? Für die Führung und Absicherung einer Baustelle sind umfangreiche Vorschriften zu beachten. Besonders hervorzuheben sind die unmittelbar für Straßenbaustellen geltenden Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) sowie § 14 HBauO. Darüber hinaus sind unter anderem weitere Regelungen Drucksache 21/10117 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 • des Gesundheitsschutzes, • des Immissionsschutzes (Lärm, Stäube, Abgase), • der allgemeinen Vorschriften zur Sicherheit und Ordnung, • des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), Abschnitt 3 – Eigentum, • bezüglich Erschütterungen (DIN-Normen), • zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschemissionen, • der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV), • in den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (STVO) sowie • der Baustellenverordnung des Bundesamtes für Arbeit und Soziales zu beachten. 6. Wie wird deren Einhaltung überprüft? Die Überwachung der mit den Baumaßnahmen beauftragten Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer findet im Rahmen der dem öffentlichen Auftraggeber zuzuordnenden Kompetenzen durch laufende stichprobenmäßige Inaugenscheinnahme statt. 7. Inwieweit wird bei Baustellen auf Plastikfolien verzichtet? Dazu liegen der Behörde für Umwelt und Energie keine Erkenntnisse vor. 8. Wie wird Müll an Baustellen getrennt? An der Baustelle sind die Abfallfraktionen grundsätzlich getrennt zu sammeln. 9. Wie viele Unfälle hat es im Zusammenhang mit Baustellen zwischen 2011 – 2017 gegeben? Bitte auflisten! Über gemeldete und untersuchte Arbeitsunfälle auf Baustellen liegen folgende Zahlen vor: Jahr gemeldete und untersuchte Arbeitsunfälle 2011 63 2012 56 2013 32 2014 45 2015 49 2016 34 bis 31. Juli 2017 24 Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Verkehrsunfälle werden in Hamburg in der Datenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) erfasst. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Erfasst werden kann die Ursache „nicht oder nicht ausreichend gesicherte Arbeitsstelle auf der Fahrbahn“. Danach liegen folgende Zahlen vor: Jahr Verkehrsunfälle mit der Ursache „nicht oder nicht ausreichend gesicherte Arbeitsstelle auf der Fahrbahn“ 2011 10 2012 3 2013 6 2014 5 2015 4 2016 10 bis 30. Juni 2017 0 Quelle: Behörde für Inneres und Sport Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10117 3 10. Welche Vorschriften gibt es betreffend die Beschilderung an Baustellen? Für die Beschilderung der Baustelle ist § 14 der HBauO in Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzgesetz zu beachten. 11. Wie wird die Einhaltung dieser Vorschriften kontrolliert? Die Einhaltung der Vorschriften wird durch stichprobenartige Kontrollen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen überprüft. 12. Wie werden kurzfristige Absperrungen von Straßenabschnitten wie in Barmbek gegenüber der Haltestelle Flachsland angekündigt? Einschränkungen der Verkehrsräume durch geplante Baumaßnahmen werden mittels Presseinformationen und im Regelfall durch Informationen an betroffene Anliegerinnen und Anlieger (Postwurfsendungen) angekündigt. Im Übrigen erfolgt eine Ankündigung durch Beschilderung der öffentlichen Wegeflächen vor Ort.