BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10118 21. Wahlperiode 25.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Richard Seelmaecker und Dennis Gladiator (CDU) vom 17.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Aktuelle Entwicklung der Jugendkriminalität in Hamburg Ob die schockierende Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen durch fünf junge Täter in Harburg im vergangenen Jahr, Messerattacken oder Überfälle, immer wieder erschüttern uns vor allem Gewalttaten von Jugendlichen und Heranwachsenden. Auch wenn die Zahlen erfreulicherweise leicht rückläufig sind, darf unser Kampf gegen Jugendkriminalität und Jugendgewalt nicht nachlassen. Dies gilt umso mehr, als dass es weiterhin Gruppen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge gibt, die die Polizei oftmals zum Narren halten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Jugendkriminalität wird in Hamburg durch ein gestuftes System miteinander verzahnter repressiver und präventiver Elementen begegnet. Bewährt hat sich dabei insbesondere das Konzept, Jugendliche und Heranwachsende , die durch wiederholte Gewalttaten auffallen und in eine kriminelle Karriere abzurutschen drohen, durch das PROTÄKT-Programm engmaschig durch Polizei und Staatsanwaltschaft „in Manndeckung“ zu nehmen. Dieses Projekt täterorientierter Kriminalitätsbekämpfung erfordert bei den Strafverfolgungsbehörden einen hohen Personaleinsatz, hat sich in den letzten zehn Jahren allerdings infolge der Zuständigkeits - und Kompetenzkonzentration als erfolgreiche Maßnahme gerade bei der Bekämpfung von durch Jugendliche und Heranwachsende begangenen Rohheitsdelikten erwiesen. Sofern im Strafverfahren bis zum Verfahrensabschluss eine gesicherte Unterbringung der jugendlichen oder heranwachsenden Beschuldigten erforderlich ist, besteht in geeigneten Fällen die Möglichkeit der Unterbringung in der Jugendgerichtlichen Unterbringung (JGU) im Hofschläger Weg. Hier steht den Bezirksjugendgerichten ein spezialisiertes Angebot mit neun Plätzen zur Verfügung, wobei einerseits destabilisierende Einflüsse der sonst zu vollziehenden Untersuchungshaft vermieden und die Beschuldigten durch erzieherische Einwirkung auf ein selbständiges Leben ohne Straftaten vorbereitet werden, andererseits den Bedürfnissen des Opferschutzes und der Verfahrenssicherung durch eine stabilisierte und verlässliche Unterbringung Rechnung getragen wird. Ein Beitrag der Jugendgerichtshilfe im Handlungskonzept „Handeln gegen Jugendgewalt “ ist der im Rahmen des Opferschutzes durchgeführte Ausgleich mit Geschädigten (vergleiche Drs. 20/5972). Ein solcher Ausgleich kann entweder auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft oder als richterliche Weisung oder Auflage in Form eines Täter- Opfer-Ausgleichs (TOA) oder einer Schadenswiedergutmachung (SWG) durchgeführt werden. Drucksache 21/10118 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mithilfe des TOA wird Tätern durch die direkte Konfrontation mit den Folgen ihres strafbaren Verhaltens die Notwendigkeit zur Berücksichtigung von Normen und deren Bedeutung für das gesellschaftliche Zusammenleben verdeutlicht. Zudem soll den Tätern durch aktive Beteiligung die Übernahme von Verantwortung für ihr Handeln und Gelegenheit zur Wiedergutmachung ermöglicht werden. Der TOA bietet den Geschädigten die Möglichkeit, bei der Bewältigung der Tatfolgen professionell unterstützt zu werden. Voraussetzung für den TOA ist, dass Beschuldigte und Geschädigte ihre Bereitschaft erklären, am Ausgleichsverfahren teilzunehmen. Der Schwerpunkt bei einer Schadenswiedergutmachung liegt auf dem materiellen Ausgleich eines durch eine Straftat entstandenen Schadens. Dabei besteht für die Täter, die über kein (ausreichendes) Einkommen verfügen, die Möglichkeit, durch die Inanspruchnahme von Darlehen aus dem Opferfonds an Schlichtungsverfahren teilzunehmen . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch waren Anzahl und Anteil der Tatverdächtigen unter 21 Jahren im Jahr 2016? Die Polizei hat für 2016 in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik insgesamt 16.097 Tatverdächtige (TV) unter 21 Jahre (TVu21) registriert. Dies entspricht einem leichten Rückgang um 124 Tatverdächtige (–0,8 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr. Neben dem absoluten Rückgang der TVu21 nimmt auch ihr Anteil an allen TV auf 21,5 Prozent im Jahr 2016 ab. 2. Wie viele Jugendliche und Heranwachsende wurden im Jahr 2016 sowie im ersten Halbjahr 2017 als Intensivtäter geführt? Wie viele der Jugendlichen und Heranwachsenden waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ? Bitte gegebenenfalls zu Stichtagen 30.06. und 31.12. angeben. Stichtag Jugendliche davon umA* Heranwachsende 30.06.2016 171 42 216 31.12.2016 155 29 242 30.06.2017 146 17 244 * unbegleitete minderjährige Ausländer Die Zahlen stellen jeweils den Stand zum Ende des jeweiligen Kalendermonats dar; aufgrund von Neuausschreibungen/-aufnahmen sowie Löschungen unterliegen die Zahlen ständigen Schwankungen. 3. Wie viele Jugendliche und Heranwachsende wurden im Jahr 2016 sowie im ersten Halbjahr 2017 im PROTÄKT-Programm geführt? Wie viele der Jugendlichen und Heranwachsenden waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge? Bitte gegebenenfalls zu Stichtagen 30.06. und 31.12. angeben . An den genannten Stichtagen wurde jeweils folgende Zahl von Personen im PROTÄKT-Programm geführt: 31. Dezember 2016: 171, davon drei unbegleitete Flüchtlinge 30. Juni 2017: 176, davon zwei unbegleitete Flüchtlinge 4. Wie viele Verfahren wurden im Jahre 2016 sowie im ersten Halbjahr 2017 im Rahmen des Programms PriJuS Gewalt bearbeitet? Anders als bei PROTÄKT handelt es sich bei PriJuS Gewalt nicht um ein Programm, in das bestimmte Personen aufgenommen werden. Vielmehr werden im Rahmen des Programms Verfahren bearbeitet, die bestimmte Kriterien erfüllen. Vor diesem Hintergrund kann lediglich mitgeteilt werden, wie viele Verfahren im Laufe eines Jahres im Rahmen des Programms PriJuS Gewalt bearbeitet wurden. Im Jahr 2016 wurden sechs Verfahren und in diesem Jahr noch kein Verfahren dem Programm PriJuS Gewalt zugeordnet. Unabhängig davon werden Verfahren, die aufgrund bestimmter Merkmale – und hierzu gehört auch die Tatbegehung durch einen vom Programm PriJuS Gewalt ange- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10118 3 sprochenen Schwellentäter – eilbedürftig sind, sowohl seitens der Polizei als auch seitens der Staatsanwaltschaft regelmäßig auch ohne Klassifizierung als PriJuS Gewalt-Fall mit der gebotenen Dringlichkeit bearbeitet. 5. Wie viele Kinder, Jugendliche und Heranwachsende befanden sich im Jahr 2016 sowie im ersten Halbjahr 2017 im Obachtverfahren? Wie viele der Jugendlichen und Heranwachsenden waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge? Bitte gegebenenfalls zu Stichtagen 30.06. und 31.12. angeben. Stichtag Kinder Jugendliche Heranwachsende 30.06.2016 7 112 66 31.12.2016 6 94 67 30.06.2017 6 97 70 Eine Statistik über unbegleitete minderjährige Ausländer im Sinne der Fragestellung wird bei der Polizei nicht geführt. Eine Stichtagsauswertung zum 21. August 2017 ergab eine Anzahl von acht unbegleiteten minderjährigen Ausländern, die als Obachtstäter erfasst sind. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 6. Wie stellt sich die aktuelle Personalsituation in den Dienstgruppen des Jugendschutzes an den einzelnen Polizeikommissariaten tatsächlich dar? Bitte in VZÄ gemäß Stellenplan und Besetzungsumfang angeben. Die Umsetzung des polizeilichen Jugendschutzes ist nicht nur Auftrag der hauptamtlich mit Jugendschutz befassten Dienststellen, sondern eine gesamtpolizeiliche Aufgabe , die je nach Anlass und Fallkonstellation auch jeder Polizeivollzugsbeamtin und jedem Polizeivollzugsbeamten im polizeilichen Alltag obliegt. Darüber hinaus ist der Jugendschutz eine behördenübergreifende und gesamtgesellschaftliche Aufgabe (vergleiche Drs. 20/14075). Dienststelle Stellen Verfügbare Personalkapazität für die Aufgabe „Jugendschutz“ in VZÄ PK 23 15 10,5 PK 31 15 8,12 PK 42 20 12,92 PK 46 9 5 PK 47 4 2,5 Summe 63 39,05 Bei der zur Verfügung stehenden Personalkapazität wird der Besetzungsumfang, aber auch der Fremdnutzungssaldo von Stellen berücksichtigt. 7. Sind alle der Stelleninhaber zurzeit tatsächlich ausschließlich mit Aufgaben des Jugendschutzes betraut? Falls nein, a. wie viele von ihnen nehmen welche Aufgaben in welchem Umfang wahr? Die in der Antwort zu 6. dargestellte Personalkapazität ist mit Aufgaben des Jugendschutzes betraut. Ein Teil der dem Jugendschutz zugewiesenen Stellen wird für die Besetzung anderer Funktionen genutzt. So sind 13 Bedienstete im Umfang von 9,6458 VZÄ im Reviervollzug eingesetzt, drei Bedienstete nehmen im Umfang 2,15 VZÄ operative Aufgaben und ein Bediensteter nimmt im Umfang von 0,3 VZÄ besondere Aufgaben im Reviervollzug wahr. Zwei Bedienstete sind im Umfang von 1,1667 VZÄ in der Sachbearbeitung straßenverkehrsbehördlicher Angelegenheiten und ein Bediensteter im Umfang von 1 VZÄ als Verkehrs- und Verkehrsunfallermittler eingesetzt . Zwei Bedienstete sind im Umfang von 2 VZÄ im Basisdienst, zwei Bedienstete im Umfang von 2 VZÄ als 2. Ermittlungssachbearbeiter und drei Bedienstete im Umfang von 2,86 VZÄ als Mitarbeiter beziehungsweise 2. Sachbearbeiter für zentrale Aufgaben eingesetzt. Ein Bediensteter nimmt im Umfang von 1 VZÄ Aufgaben als Fachlehrer in der Polizeidienstlehre wahr und ein Bediensteter ist im Umfang von 1 Drucksache 21/10118 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 VZÄ als Sachbearbeiter in der Lehrmittelsammlung/Polizeimuseum, ein Bediensteter ist im Umfang von 0,75 VZÄ in der Sachbearbeitung für spezielle Auskünfte und ein Bediensteter im Umfang von 1 VZÄ als Mitarbeiter für operative Maßnahmen und Rückführungen tätig. b. wie viele vorübergehende „Fremdnutzungen“ zur Sicherung der Grundlast, zur Aufklärung bei Demonstrationen, zur Verstärkung der Zivilfahnder und zu weiteren Einsätzen hat es im Jahr 2016 sowie im ersten Halbjahr 2017 jeweils gegeben? Im Jahr 2016 wurden 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (MA) des Jugendschutzes bei 27 Einsatzanlässen als zivile Aufklärung oder im Kommunikationsteam im Zusammenhang mit demonstrativen Anlässen, Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung sowie anlässlich von Fußballspielen oder anderen Großereignissen eingesetzt. Zur Unterstützung der Grundlast oder in anderen Aufgabenbereichen eines Polizeikommissariats wurde jeweils ein MA an 40 Diensten eingesetzt. Im ersten Halbjahr 2017 wurden 50 MA des Jugendschutzes bei 17 Einsatzanlässen als zivile Aufklärung oder im Kommunikationsteam im Zusammenhang mit demonstrativen Anlässen, zivilen Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung sowie anlässlich von Fußballspielen oder anderen Großereignissen eingesetzt. Zur Unterstützung der Grundlast oder in anderen Aufgabenbereichen eines Polizeikommissariats wurde jeweils ein MA an zehn Diensten eingesetzt, für Objektschutzmaßnahmen jeweils ein MA an 26 Diensten. Nicht berücksichtigt wurde die Verwendung der MA des Jugendschutzes in Besonderen Aufbauorganisationen während der Einsatzanlässe OSZE-Ministerratstreffen im Dezember 2016 und G20-Gipfel im Juni 2017, die für eine Vielzahl von Polizeimitarbeiterinnen und -mitarbeitern erfolgte. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung für diese Einsatzanlässe erfordert die händische Durchsicht und Auswertung sämtlicher Dienstpläne des Jugendschutzes für die betreffenden Zeiträume. Die Auswertung von über 200 Dienstplänen ist in der für eine Schriftliche Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 8. Wie viele Täter-Opfer-Ausgleiche (TOA) wurden im Jahr 2016 sowie im ersten Halbjahr 2017 im Jugendstrafverfahren durchgeführt? Im Rahmen des Jugendstrafrechts wurden in Hamburg im Jahr 2016 202 Verfahren zum Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) durchgeführt. Im Übrigen siehe Drs. 21/10039. 9. Verfügen Täter über kein (ausreichendes) Einkommen, um einen materiellen Ausgleich herbeiführen zu können, besteht für sie die Möglichkeit, die Opferfonds der Schlichtungsstellen in Anspruch zu nehmen. Diese bewilligen zinslose Darlehen zur (teilweisen) Entschädigung. Die Höchstgrenze der Entschädigung im Einzelfall beträgt 800 Euro. Wie haben sich Anzahl der Täter mit Verpflichtung zu Ausgleichsbemühungen und Anzahl der Geschädigten, die Wiedergutmachung über den Opferfonds erhielten, im Jahr 2016 sowie im ersten Halbjahr 2017 entwickelt ? Die Anzahl der Täter und Geschädigten, die Darlehen beziehungsweise Wiedergutmachung aus Opferfonds der Schlichtungsstellen im Rahmen von TOA und SWG (Schadenswiedergutmachung) in Anspruch genommen haben, hat sich wie folgt entwickelt : Jahr Täter im TOA -Verfahren Täter im SWG -Verfahren Geschädigte im TOA-Verfahren Geschädigte im SWG-Verfahren 2016 26 234 33 282 01.01.– 30.06.2017 11 88 17 104 10. Wie hat sich die Anzahl der Strafverfahren gegen unter 21-Jährige im Jahr 2016 sowie im ersten Halbjahr 2017 entwickelt? Wie viele dieser Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10118 5 Verfahren endeten im Ergebnis mit Verurteilungen? Bitte jeweils in absoluten und prozentualen Zahlen angeben. Jugendstrafverfahren Ordentliche Gerichte 2016 1. Halbjahr 2017 Amtsgericht Jugendrichter Neuzugänge 3.540 1.846 Amtsgericht Jugendrichter Erledigungen 3.366 1.842 Anzahl der Beschuldigten* 3.928 2.126 davon erledigt durch Verurteilung 1.192 595 davon erledigt durch Verurteilung, Anteil in % 30% 28% Amtsgericht Jugendschöffengericht Neuzugänge 439 270 Amtsgericht Jugendschöffengericht Erledigungen 393 260 Anzahl der Beschuldigten* 542 324 davon erledigt durch Verurteilung 319 177 davon erledigt durch Verurteilung, Anteil in % 59% 55% Landgericht Jugendkammer Neuzugänge 29 19 Landgericht Jugendkammer Erledigungen 30 16 Anzahl der Beschuldigten* 57 31 davon erledigt durch Verurteilung 35 27 davon erledigt durch Verurteilung, Anteil in % 61% 87% Insgesamt Neuzugänge 4.008 2.135 Insgesamt Erledigungen 3.789 2.118 Anzahl der Beschuldigten insgesamt* 4.527 2.481 davon erledigt durch Verurteilung 1.546 799 davon erledigt durch Verurteilung, Anteil in % 34% 32% * Die Erledigungen durch Verurteilung wird in der Statistik je Beschuldigten erfasst und nicht je Verfahren. Um die Zahlen in der richtigen Relation darzustellen, ist deshalb ist die Anzahl der Beschuldigten mit aufgeführt. 11. Wie viele Verurteilungen gab es jährlich seit 2015 und wie viele der Verurteilten waren jeweils Jugendliche und Heranwachsende? Bitte pro Jahr in absoluten und prozentualen Zahlen angeben. Strafverfolgungsstatistik, absolute Zahlen 2015 2016 Anzahl der Verurteilungen insgesamt 16.043 16.529 Anzahl der verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden insgesamt 1.398 1.363 Anzahl der verurteilten Jugendlichen 513 553 Anzahl der verurteilten Heranwachsenden 885 810 Strafverfolgungsstatistik, Anteile in % 2015 2016 Anzahl der Verurteilungen insgesamt 100% 100% Anzahl der verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden insgesamt 8,71% 8,25% Anzahl der verurteilten Jugendlichen 3,20% 3,35% Anzahl der verurteilten Heranwachsenden 5,52% 4,90% Die Daten sind der einmal jährlich erstellten Strafverfolgungsstatistik entnommen, die für 2017 noch nicht vorliegt. Eine manuelle Auswertung der rund 17.000 Verfahrensakten ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 12. Wie viele Heranwachsende wurden jährlich seit 2015 nach Jugendstrafrecht und wie viele nach allgemeinem Strafrecht verurteilt? Bitte pro Jahr in absoluten und prozentualen Zahlen angeben. Strafverfolgungsstatistik, absolute Zahlen 2015 2016 Anzahl der nach Jugendstrafrecht verurteilten Heranwachsenden 776 732 Anzahl der nach allgemeinem Strafrecht verurteilten Heranwachsenden 109 78 Strafverfolgungsstatistik, Anteile in % 2015 2016 Anzahl der nach Jugendstrafrecht verurteilten Heranwachsenden 88% 90% Anzahl der nach allgemeinem Strafrecht verurteilten Heranwachsenden 12% 10% Drucksache 21/10118 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Die Daten sind der einmal jährlich erstellten Strafverfolgungsstatistik entnommen, die für 2017 noch nicht vorliegt. Eine manuelle Auswertung der rund 1.000 Verfahrensakten ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 13. Welchen Anteil an den Verurteilungen gegen Jugendliche und Heranwachsende seit 2015 hat a. die Verhängung von Jugendstrafe? Bitte aufschlüsseln mit beziehungsweise ohne Bewährung. b. die Verhängung von Jugendarrest? c. die Verhängung sonstiger Zuchtmittel? Bitte pro Jahr in absoluten und prozentualen Zahlen angeben. Strafverfolgungsstatistik, absolute Zahlen 2015 2016 Anzahl der verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden insgesamt 1.398 1.363 Jugendstrafe 188 204 davon ohne Strafaussetzung (§ 27 JGG) 106 114 davon mit Strafaussetzung (§ 27 JGG) 82 90 Jugendarrest 192 178 Sonstige Zuchtmittel (nach § 15 JGG (Auflagen wie Zahlung eines Geldbetrags, Arbeitsleistungen etc.)) 542 532 Strafverfolgungsstatistik, Anteile in % 2015 2016 Anzahl der verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden insgesamt 100% 100% Jugendstrafe 13% 15% davon ohne Strafaussetzung (§ 27 JGG) 8% 8% davon mit Strafaussetzung (§ 27 JGG) 6% 6,6% Jugendarrest 14% 13% Sonstige Zuchtmittel (nach § 15 JGG (Auflagen wie Zahlung eines Geldbetrags, Arbeitsleistungen etc.)) 39% 39% Die Daten sind der einmal jährlich erstellten Strafverfolgungsstatistik entnommen, die für 2017 noch nicht vorliegt. Eine manuelle Auswertung der rund 3.000 Verfahrensakten ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 14. Wie viele Jugendarreste wurden in der Jugendarrestanstalt Hahnöfersand im Jahr 2016 sowie im ersten Halbjahr 2017 vollzogen? Bitte für Jugendarrest nach § 16a JGG, Beugearrest, Dauerarrest, Kurzarrest, Freizeitarrest differenziert sowie gesamt in absoluten und prozentualen Zahlen angeben. Bei der Beantwortung dieser Frage wurde festgestellt, dass die Antwort in der Drs. 21/4085 eine falsche Summenbildung enthielt. Die Frage wird deshalb auch für den Zeitraum von 2012 bis 2015 beantwortet. 2012 2013 2014 2015 2016 Bis 30.06.17 Formen des Jugendarrestes absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % Urteilsarreste 171 42% 117 34% 91 33% 72 27% 101 37% 52 39% Darunter sog. Warnschussarreste gem. § 16a JGG 0 4 7 5 2 2 Beugearreste 234 58% 224 66% 184 67% 197 73% 175 63% 83 61% Davon waren Dauerarreste 330 81% 286 84% 224 81% 222 82% 207 75% 109 81% Kurzarreste 19 5% 15 4% 18 7% 10 4% 22 8% 6 4% Freizeitarreste 56 14% 40 12% 33 12% 37 14% 47 17% 20 15% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10118 7 2012 2013 2014 2015 2016 Bis 30.06.17 Formen des Jugendarrestes absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % Gesamtsumme der vollstreckten Arreste 405 100% 341 100% 275 100% 269 100% 276 100% 135 100% Der Jugendarrest als Sanktion nach dem JGG kann entweder als Urteilsarrest (§ 13 JGG) oder als Beugearrest (§ 11 Absatz 3 JGG) verhängt werden. Sowohl der Urteilsarrest als auch der Beugearrest können als Dauer-, Kurz- oder Freizeitarrest verhängt werden (§ 16 JGG). Diese Bezeichnungen verweisen also allein auf die Dauer des jeweils verhängten Urteils- oder Beugearrestes. Der sogenannte Warnschussarrest gemäß § 16a JGG ist immer ein Urteilsarrest. 15. Wie hoch waren Anzahl und Anteil der Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, die im Jahr 2016 sowie im ersten Halbjahr 2017 im Wege der Diversion eingestellt wurden? Bitte differenziert nach Staatsanwaltschaft , Amtsgericht-Jugendrichter, Amtsgericht-Jugendschöffengericht angeben. Die Ermittlungsverfahren beziehungsweise Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, die im Wege der Diversion (§§ 45, 47 JGG) eingestellt worden sind, sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Der Anteil ist in Relation zu der Gesamtzahl der Jugendverfahren ermittelt worden: 2016 1. Halbjahr 2017 Staatsanwaltschaft Hamburg Erledigte Verfahren 29.840 13.528 Einstellung nach § 45 JGG 7.079 3.332 Anteil 24% 25% Amtsgericht – Jugendrichter Erledigte Verfahren 3.366 1.842 Einstellung nach § 47 JGG 968 543 Anteil 29% 29% Amtsgericht – Jugendschöffengericht Erledigte Verfahren 393 260 Einstellung nach § 47 JGG 20 8 Anteil 5% 3% 16. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2016 sowie im ersten Halbjahr 2017 jeweils nach § 45 Absatz 1, § 45 Absatz 2 und § 45 Absatz 3 JGG eingestellt ? Staatsanwaltschaft Hamburg, Anzahl der erledigten Verfahren mit Einstellungen nach § 45 JGG: 2016 1. Halbjahr 2017 § 45 Abs. 1 JGG 3.157 1.575 § 45 Abs. 2 JGG 3.908 1.754 § 45 Abs. 3 JGG 14 6 Amtsgericht Hamburg - Jugendrichter Einstellungen nach § 47 JGG davon 2016 1. Halbjahr 2017 da die erzieherische Maßnahme im Sinne des § 45 Abs. 2 JGG eine Entscheidung durch Urteil entbehrlich macht 333 208 da nach Anordnung einer Maßnahme nach § 45 Abs. 3 JGG eine Entscheidung durch Urteil entbehrlich ist 737 350 Drucksache 21/10118 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Amtsgericht Hamburg – Jugendschöffengericht Einstellungen nach § 47 JGG davon 2016 1. Halbjahr 2017 da die erzieherische Maßnahme im Sinne des § 45 Abs. 2 JGG eine Entscheidung durch Urteil entbehrlich macht 18 5 da nach Anordnung einer Maßnahme nach § 45 Abs. 3 JGG eine Entscheidung durch Urteil entbehrlich ist 17 7 17. Wie hat sich die Anzahl der von der Staatsanwaltschaft durchgeführten Ermahnungsgespräche gemäß § 45 Absatz 2 JGG im Jahr 2016 sowie im ersten Halbjahr 2017 entwickelt? Die Anzahl der Ermahnungsgespräche wird statistisch nicht erfasst. Die folgenden Angaben sind auf der Grundlage einer händischen Erfassung durch die Hauptabteilungsleitungen ermittelt worden. Im Jahr 2016 sind 508 durchgeführte Ermahnungsgespräche erfasst worden. Wobei bis Juli 2016 lediglich die Anzahl der in der Hauptabteilung IV geführten Ermahnungsgespräche registriert wurde. Seit August 2016 wird auch die Anzahl der Ermahnungsgespräche in den Hauptabteilungen V bis VII erfasst. Im ersten Halbjahr 2017 sind 270 durchgeführte Ermahnungsgespräche erfasst worden . 18. Wie viele jugendstaatsanwaltschaftliche Verfahren wurden im Jahr 2016 sowie im ersten Halbjahr 2017 durch Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO erledigt? Jugendstaatsanwaltschaftliche Verfahren 2016 1. Halbjahr 2017 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 6.619 3.204 19. Wie viele zu betreuende Jugendliche welchen Geschlechts und welchen Alters wurden im Jahr 2016 sowie im ersten Halbjahr 2017 in der Jugendgerichtlichen Unterbringung am Hofschläger Weg untergebracht? Bitte nach Geschlecht und Alter getrennt darstellen. Anzahl und Alter der Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren, die im Jahr 2016 sowie im ersten Halbjahr 2017 in der Jugendgerichtlichen Unterbringung am Hofschläger Weg neu untergebracht waren, stellen sich wie folgt dar: Jahr Jugendliche männlich Alter 2016 6 17 5 16 01.01.– 30.06.2017 1 16 1 14 Weibliche Jugendliche waren im erfragten Zeitraum nicht in der Jugendgerichtlichen Unterbringung am Hofschläger Weg untergebracht. 20. Wie stellte sich die durchschnittliche Auslastung in der Jugendgerichtlichen Unterbringung am Hofschläger Weg im Jahr 2016 sowie im ersten Halbjahr 2017 dar? Im Jahr 2016 war die Jugendgerichtliche Unterbringung durchschnittlich mit 52,48 Prozent und im ersten Halbjahr 2017 mit 46,54 Prozent ausgelastet.