BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1012 21. Wahlperiode 14.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien und Thilo Kleibauer (CDU) vom 07.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsfinanzierung per „Notfallparagraph“? (2) Nach Hamburg kommen immer mehr Flüchtlinge. Die zuständigen Behörden haben deshalb Mehrbedarfe angemeldet, die zurzeit nicht durch den Haushalt 2015/2016 gedeckt sind. Eine Nachtragsdrucksache soll deshalb nach der Sommerpause der Bürgerschaft zugeleitet werden. Außerdem informierte Senator Scheele am 7. Juli 2015 in der Landespressekonferenz darüber, dass der Senat Flüchtlingsmehrbedarfe nach § 39 Landeshaushaltsordnung (LHO) beschlossen habe. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wurden dieses Jahr im Rahmen des „Notfallparagraphen“ § 39 LHO Beschlüsse gefasst? Wenn ja, wann, in welcher Höhe und wofür? 2. Lag in den unter 1. genannten Fällen jeweils eine Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit vor, die § 39 LHO zwingend vorschreibt? Bitte jeweils begründen. 3. Die über- und außerplanmäßigen Kosten, Auszahlungen oder Darlehen sollen laut § 39 LHO im selben Einzelplan gegenfinanziert werden. Wie wurden die unter 1. genannten Fälle jeweils gegenfinanziert? 4. Wann soll für die unter 1. genannten Fälle die Genehmigung der Bürgerschaft eingeholt werden? Der Senat hat am 7. Juli 2015 einen Beschluss nach § 39 der Landeshaushaltsordnung gefasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/999.